Flugzeitänderung vor der Reise
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Bei einer so frühzeitigen Ankündigung würde ich mal nicht mit einem besonderen Entgegenkommen seitens des Veranstalters rechnen, er ist dazu eben nicht verpflichtet.
Es wurde ein neues Angebot unterbreitet, man kann das annehmen oder ablehnen, das war´s dann aber auch schon in etwa.
Zudem handelt es sich um einen X-Veranstalter, also maximal unflexibel hinsichtlich der Flugbuchung. -
@matz2121 sagte:
Nur zur Info.
EVA Air zeigte sich kooperativ und hat mein Gegenangebot angenommen.
Danke für die Rückmeldung, matz2121!
Wie sagte mein Großvater selig immer so schön: "Sprechenden Menschen kann geholfen werden!" (Obwohl es in diesem Fall eher schreibende Menschen waren!
)LG
Sokrates
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Bei einer so frühzeitigen Ankündigung würde ich mal nicht mit einem besonderen Entgegenkommen seitens des Veranstalters rechnen, er ist dazu eben nicht verpflichtet.
Es wurde ein neues Angebot unterbreitet, man kann das annehmen oder ablehnen, das war´s dann aber auch schon in etwa.
Zudem handelt es sich um einen X-Veranstalter, also maximal unflexibel hinsichtlich der Flugbuchung.@vonschmeling sagte:
Zudem handelt es sich um einen X-Veranstalter, also maximal unflexibel hinsichtlich der Flugbuchung.
Stimmt. Ich konnte bzgl. Flug und Preis auch keine Verbesserung aushandeln, aber beim Hotel haben sie mir dafür ein kostenloses Upgrade bzgl. Zimmer und Verpflegung angeboten.
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Allemal einen Versuch wert, ein Upgrade wäre ein handfester Vorteil - im Gegensatz zu den üblichen Gutscheinen oder pekuniären "Entgegenkommen" von ein paar Kröten ...
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Allemal einen Versuch wert, ein Upgrade wäre ein handfester Vorteil - im Gegensatz zu den üblichen Gutscheinen oder pekuniären "Entgegenkommen" von ein paar Kröten ...
Vielen Dank für Eure Einschätzungen und Tipps

Ich mache mir auch keine großen Hoffnungen, aber z.B. der Hinweis auf ein mögliches Zimmer-Upgrade finde ich auch einen Versuch wert und wäre doch immerhin eine kleine Entschädigung für die zusätzlichen Strapazen....
Ich schreibe mal freundlich an ITS und halte Euch auf dem Laufenden. -
Ich habe im Juni 18 eine Reise für Februar 19 gebucht. Veranstalter ist YNEC. Flüge sollen mit Norwegian Air durchgeführt werden. Nun habe ich eine Flugzeitenänderung für den Hinflug von 11.05 Uhr auf 13.35 Uhr bekommen und für den Rückflug von 17:40 Uhr auf 10:30 Uhr. Die Änderung des Rückfluges habe ich über die App "Travelguide" erfahren. Schriftlich liegt mir noch nichts vor. Die Änderung für den Hinflug ist für mich in Ordnung, die Änderung des Rückflugs nicht. Nach Rücksprache mit dem Reisebüro wurde mir mitgeteilt, da könne man nichts machen, die Flugzeiten wären voraussichtlich. Andere Flüge waren gegen Aufpreis möglich.
Kann ich von der Reise kostenlos zurücktreten bzw. kündigen, da hier meiner Meinung nach eine erhebliche Änderung des Vertrages vorliegt, auch wenn es sich um den Veranstalter YNEC handelt? -
Im Prinzip ja, so zumindest urteilten einige damit befasste Gerichte - eine Verschiebung von mehr als 4h sei grundsätzlich nicht zumutbar.
Du solltest deinen Wunsch dem Veranstalter umgehend mitteilen, könnte sein, dass er nicht begeistert ist und sich seinerseits zuerst mal auf die Änderungsvorbehalte in seinen AGB verweist. -
Hallo und guten Morgen!
Wir haben vor etwa fünf Wochen unseren nächsten Sommerurlaub für Juli 2019 in die Türkei über TUI gebucht.
Die Flüge waren angegeben mit Condor (DE142) Hinflug 14:05 und Condor (DE143) Rückflug 19:25 Uhr. Das wurde uns auch so in der Buchungsbestätigung so angegeben. Jetzt kam etwa viereinhalb Wochen nach der Buchung eine Info, dass der Rückflug (Flugnummer ist gleich geblieben) von 19:25 Uhr auf 10:20 Uhr vorverlegt wurde. Das sind über neun Stunden und kostet uns einen kompletten mit eingeplanten Urlaubstag, der letztendlich eine wesentliche Entscheidung für die Buchung dieser Reise war!!
Durch viele Antworten hier aus der Vergangenheit habe ich nicht viel Hoffnung, dass wir bei einer so frühzeitig angekündigten Änderung der Flugzeiten eine Handhabe haben.
Aber eventuell hat doch jemand einen Tipp für uns, ob wir etwas dagegen unternehmen können... -
Hallo,
Anreise,-Abreisetage zählen nicht als Urlaubstage.
wer vermeintlich gute Flugzeiten bucht,(vielleicht noch gegen Aufpreis) um möglichst viel vom Urlaub zu haben, wird meistens enttäuscht.
Theoretisch sind Flugzeiten an einem bestimmten Tag von 00.01 Uhr bis 23.59 Uhr möglich ohne irgendwelche Ansprüche.
Bis zu Eurem Urlaub ist es ja noch ein bisschen hin, da wird sich vielleicht noch die eine oder andere Änderung ergeben. -
@Fugimaxi,
wenn ich die Aussagen zu dem Thema Flugzeitänderung von z.B. VS. und anderen betrachte, sind Flugzeitänderungen von mehr als 4 Stunden durchaus relevant für z.B. kostenneutrale Stornierungen und Ähnliches.
Deine Aussage , dass wer gute Flugzeiten bucht meistens enttäuscht wird, halte ich vorsichtig ausgedrückt für sehr sportlich, oder hast Du belastbare Informationen dafür? -
Man kann eine Kündigung begehren, das ist nicht gleichbedeutend mit "wird akzeptiert".
Wenn der Veranstalter sich querstellt muss man sich evtl. streitig einigen. -
@Vs.
das ist mir schon klar und das gilt ja wohl für alle Fälle in dehnen man von einem Vertragspartner etwas fordert.
Da Relevante ist ob die derzeitige Rechtsprechung es auch so sieht, dass bei einer mehr als 4 stündigen Verschiebung eines Fluges man einen Rechtsanspruch auf Wandlung hat. -
Über die Relevanz kann man geteilter Meinung sein, Tf, und mir schwant viel mehr du bist im Irrtum!
Man hat keinen Rechtsanspruch (da liegt kein Grundsatzurteil zu Grunde!) und selbst wenn man ihn hätte müsste man ihn u.U. erst einmal inter partes erstreiten.Im Leben sieht es zumeist so aus: Gebucht, angezahlt, Änderung.
Kunde ist sauer und kündigt den Reisevertrag.- Veranstalter erstattet zähneknirschend, weil Möwe Träwell in Wanne-Eickel erst kürzlich einen Prozess verloren hat.
- Veranstalter widerspricht, weist auf die AGB hin, auf den Verursacher Airline und besteht auf dem Vertrag.
Und nein, es gibt keine homogene Grundlage wie du sagst für "alle Fälle von Rückabwicklungen von Verträgen" sondern höchst unterschiedliche für solche, bei welchen es keine messerscharfen Definitionen gibt.
Die Definition ist hier die "Zumutbarkeit". So kann z.B. ein Gericht zu der Entscheidung gelangen, dass eine Vorverlegung um 5h von 10 auf 5 Uhr in der Früh nicht zumutbar ist, hingegen eine von 15 auf 10 Uhr durchaus. Das ist nach wie vor eine verbreitete Sichtweise solcher Streitgegenstände.
Insofern bin ich schon bei Fugimaxis Aussage, dass der Zuschlag für eine Pauschalreise "wegen der guten Reisezeiten" keine besonders zuverlässige Entscheidungspriorität darstellt, insbesondere mit Rücksicht auf die allgemeine Dynamik der Charterfliegerei - nicht nur im Langfristbereich. -
Nun ich habe aus den mir bekannten Beiträgen auch von Dir Vs. geschlossen, dass ich eine gute Chance hätte eine Stornierung einer Pauchalreise spätestens vor Gericht erstreiten zu können.
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Das habe ich bemerkt und es ist auch nicht weiter verwunderlich - daher ja die präzisierenden Hinweise in meinem Beitrag.
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Hallo an das Team von Hollidaycheck,
wir haben im November eine Reise nach Kos gebucht und haben die Reise, u. A., nach den Flugzeiten ausgesucht. Jetzt bekommen wir die Info, dass diese sich drastisch geändert haben. Hinflug sollte 5:55h und Rückflug 11:20h sein Nun sind die Zeiten 15:20h hin und 20:25h zurück. Die Möglichkeit umzubuchen besteht nicht, da alle Flüge nach Kos, an jedem Tag der Woche ähnlich verändert werden. Die ganze Reise stornieren würde bedeuten, dass wir nicht nach Kos fliegen könnten. Das wollen wir aber nicht. Uns würde gesagt, dass dies bei Fühbuchern so sein kann. Ich verstehe nicht, wieso alle Flüge diese Zeiten haben. Das haben wir so noch nie erlebt. Hat jemand einen Tipp, was man noch tun kann, oder zeigt die Erfahrung, dass sich die Zeiten, im Laufe des Jahres nochmals ändern könnten - wir fliegen am 3.9.19-.
Liebe Grüße Regina -
Mein Tipp: Abwarten!
Auch wenn es nicht besser wird gibt´s leider keinen besseren Rat.
Wenn du allerdings deinen Startflughafen angibst werden evtl. die ganz engagierten Foris kreativ?!
Zum elwunneunzigtausendsten Mal der obligatorische Hinweis:
Für eine Pauschalreise primär auf Grund der Reisezeiten zu votieren ist nicht besonders strategisch. -
Mein Tipp: Abwarten!
Auch wenn es nicht besser wird gibt´s leider keinen besseren Rat.
Wenn du allerdings deinen Startflughafen angibst werden evtl. die ganz engagierten Foris kreativ?!
Zum elwunneunzigtausendsten Mal der obligatorische Hinweis:
Für eine Pauschalreise primär auf Grund der Reisezeiten zu votieren ist nicht besonders strategisch.