Anfechtung Buchungsbestätigung wegen Irrtums durch Veranstalter
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Zur weiteren Vorgehensweise, buche eine Alternative mit kostenloser Stornierungsoption am Tag der Anreise bis 18 Uhr, z.B. bei booking.com.
Zu Ross und Reiter, die darfst Du hier nennen und würde ich das sehr begrüßen, irgendwie hört sich die Nummer so für mich doch etwas merkwürdig an und ich schätze fast, "RV1" war in diesem Fall auch nur Vermittler.
Zur Technik hier, die ist mal wieder unter aller Kanone, zumindest vom Ipad. Ich gehe auf "Antworten" und muß mich neu einloggen, soweit so gut, dann öffnet sich das Fenster, indem mir dann in einer Dauerschleife angezeigt wird, ich müsse mich wieder einloggen, da meine Sitzung abgelaufen sei. Nix zu machen und nur der Wechsel zur Desktopversion ermöglicht mir es, diesen Beitrag hier zu verfassen! Wundert mich nicht wirklich, daß hier im Forum kaum noch Traffic herrscht...
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Die Tatsache, dass das Angebot über verschiedene Vertriebe buchbar war sagt nichts aus über seine Richtigkeit. Wenn es - was wahrscheinlich ist! - aus ein und derselben Datenbank stammt pflanzt sich der Irrtum eben fort.
Ich nehme an, die Incoming Agentur hat nur die Buchung aber nicht den Preis bestätigt? Dann entfaltet diese Bestätigung nämlich auch keine Wirkung in Sachen Sicherheit.
Weil du nach Erfahrungen gefragt hast, hier eine sehr beglückende:
Eindeutig irrtümliche Auspreisung, Buchung jedoch bestätigt. Kurz drauf war der Preis korrigiert. Um nicht auf Kohlen sitzen zu müssen Anbieter kontaktiert. Die Reaktion: Ja, haben wir vergeigt - unser Fehler, Ihr Vorteil. Sie können zum bestätigten Preis reisen.
Es gibt inzwischen sogar Portale, die diese falschen Ausschreibungen bekanntmachen. Du darfst demnach hoffen; ich schätze, die Fälle in welchen ein Erklärungsirrtum zu einer Korrektur führt sind als seltener als gemeinhin angenommen wird ... -
Erstmal euch Zweien vielen vielen Dank, dass ihr euch Zeit für mich nehmt!
Dann nenne ich nochmal den Vorgang mit Namen

Trivago -> Ab-in-den-urlaub.de Dort habe ich das Hotel gebucht. Wie @Doc3366 richtig erkannt hat, waren die nur Vermittler. Das Angebot gab es auch bei Thomas Cook. Aber alle Wege führten zu RV2, FTI Touristik.
FTI Touristik hat dann vergebens versucht das Geld von meiner KK abzubuchen, ich habe diesbezüglich eine SMS von meiner Bank bekommen. Wahrscheinlich technische Fehler. Ein zweiter Versuch, einen Tag oder ein halber Tag später, hat es geklappt. Bestätigung und Rechnungen habe ich von beiden RV bekommen.Gestern kam dann eine weitere Mail von FTI Touristik mit einem Hotelvoucher von Meeting Points Emirates, RV3.
@Doc3366 Die Idee mit dem Hotel und einer Stornierungsoption hatte ich auch. Aber dann fiel mir ein, dass ja dann die Ortszeit gilt. Ich lande leider nach 19:00 ^^
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Gerne!
Trivago und meine Lieblinge von A.rsch im Urlaub sind Vermittler, FTI ist Veranstalter und Dein Vertragspartner, Meeting Points erscheint mir deren Erfüllungsgehilfe und Incomingagency im Zielgebiet zu sein, so weit nicht ungewöhnlich und ich vermute eine Error Fare.
Hatte ich auch schon und ist durchgegangen.
Im Gegensatz zu vs bin ich eher der Typ, der keine schlafenden Hunde wecken möchte und würde den Veranstalter nicht darauf hinweisen und auf deren Kulanz hoffen, sondern mir dennoch eine Alternative mit kostenloser Stornooption buchen, mir vom Hotel meine Buchung 3-4 Tage vor Abreise schriftlich bestätigen lassen, ganz einfach indem Du sie per Mail anschreibst, nach dem Vorliegen Deiner Buchung fragst und einen unverbindlichen Zimmerwunsch äußerst. Dann kurz vor Abreise die Alternative stornieren aufgrund Eurer blöden Anreisezeit.
Ja, so bleibt auch ein Restrisiko, welches ich allerdings als recht geringe erachte und mir mit einer weiteren Alternative absichern würde, die ich per walk in buchen könnte, denn sollte ich Dich richtig verstanden haben, habt Ihr Flug und Unterkunft getrennt gebucht?!
Die Vorgehensweise bleibt jetzt Dir überlassen und hängt davon ab, wie sehr Du das Hotel möchtest zu diesem Preis und wie hoch Du welche Möglichkeit einschätzt, daß sie Dir dieses dann doch verhagelt.
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@ReiseErbse
ebenfalls gerne ...
@doc3366
Die Hunde schlafen ja nicht, sie entscheiden schließlich zu bellen oder eben nicht. -
Ja, wir buchen immer getrennt. Stell dir vor, wor hätten den Flug dazu gebucht und alles wäre storniert worden.
Ich melde mich aus Dubai wieder
Falls davor nicht ein Anfechtung kommt 
Danke euch vielmals! -
vs, das ist die Frage, ob die Hunde weiterschnarchen, oder tatsächlich mal ein Auge werfen und damit erst zur Entscheidungsfindung aufgefordert würden. Ich würde ihnen dieses Auge nicht öffnen und hätte dabei auch keinerlei schlechtes Gewissen

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Update zu meinem Error Fare. Kurze Zusammenfassung: Eine Suite für 4 Tage 550€ bezahlt, statt über 2600€
Bin aus Dubai zurück und die Hunde haben weiter geschnarcht! Ich bin damit durchgekommen. Beim CheckIn (2x bestätigen lassen, dass alles bezahlt ist) sogar noch ein Uprade bekommen. Gezittert habe ich beim Checkout. Der Rezeptionist wollte den ursprünglichen Preis (über 2600€) von meiner Kreditkarte abbuchen und meinte "Ich sehe gerade, dass schon alles bezahlt ist."
Habe nur nachträglich ein paar Steuern zahlen müssen.
Thema erledigt oder?

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Na klar!
Mazel tov ... -
Hallo,
ich hoffe, meine frage ist hier richtig?!
Und zwar sind wir derzeit auf der Suche nach einem Hotel im Sommer in den Bergen.
Aber eigentlich egal, ich versuche es jetzt kurz und knapp!
Wir haben gerade ein Schnäppchen gefunden.
1308 Euro für 2 Erwachsene und 2 Kinder (7+4 Jahre).
Dieser Schnäppchenpreis wird nur 1x von einem Veranstalter (TUI) angeboten und zwar in einem Zimmer, in dem laut Veranstalterdetails und auch auf der eigenen Homepage des Hotels nur mit maximal 2 Personen gebucht werden können.
Also folgende Berechnung steht bei der Buchung:
1.Erwachsener: 654,-
2.Erwachsener: 654,-
1.Kind (7): 0,-
2.Kind (4): 0,-Was kann passieren, wenn wir das jetzt so buchen, obwohl dieses Zimmer laut Ausschreibung nur für 2 Personen ist?
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... z.B. dass ihr alle in einem Doppelbett schlafen müsst ...

Die Angabe der Maximalbelegung kann sich auf Erwachsene beschränken. Es würde sicherlich helfen das Hotel zu benennen um deine Frage besser beantworten zu können.
Sowei kann ich übrigens noch keine reiserechtlichen Aspekt erkennen. -
Hallo,
ich hatte am 24.02.2018 eine Reise nach Fuerteventura zu einem extrem günstigen Preis gebucht. Die Reisebestätigung und Rechnung wurde mir am nächsten Tag übermittelt mit den entsprechenden Zahlungsinformationen. Lt. FTI ging heute ein Einwurdeinschreiben am ich raus, in dem FTI von der gesetzlichen Möglichkeit der Anfechtung Gebrauch macht und die Anfechtung der Buchungsbestätigung vom 24.02.2018 erklärt. Lt. FTI ist der Reisepreis in der Endabrechnung nicht richtig, da er zu niedrig wiedergegeben wurde. Dieser Irrtum entstand lt. FTI aufgrund eines Eingabe-/Tippfehlers, welcher erst am 26.02.2018 bekannt wurde. Die Anfechtung hat zur Folge, dass der Reisevertrag von beiden Seiten als von Anfang an als nicht geschlossen anzusehen ist. Aufgrund der Anfechtung besteht mit uns kein Reisevertrag. Kommt FTI so einfach aus diesem Vertrag ? -
Ich sehe dem nichts entgegenstehen.
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Hallo,
ich hatte am 24.02.2018 eine Reise nach Fuerteventura zu einem extrem günstigen Preis gebucht. Die Reisebestätigung und Rechnung wurde mir am nächsten Tag übermittelt mit den entsprechenden Zahlungsinformationen. Lt. FTI ging heute ein Einwurdeinschreiben am ich raus, in dem FTI von der gesetzlichen Möglichkeit der Anfechtung Gebrauch macht und die Anfechtung der Buchungsbestätigung vom 24.02.2018 erklärt. Lt. FTI ist der Reisepreis in der Endabrechnung nicht richtig, da er zu niedrig wiedergegeben wurde. Dieser Irrtum entstand lt. FTI aufgrund eines Eingabe-/Tippfehlers, welcher erst am 26.02.2018 bekannt wurde. Die Anfechtung hat zur Folge, dass der Reisevertrag von beiden Seiten als von Anfang an als nicht geschlossen anzusehen ist. Aufgrund der Anfechtung besteht mit uns kein Reisevertrag. Kommt FTI so einfach aus diesem Vertrag ?Hallo margretfleitmann,
wir haben auch bei FTI am 25.02.2018 eine Reise auf Fuerteventura gebucht und nun am 06.03.2018 die Anfechtung wegen Irrtums erhalten, da am 26.02.2018 ein Tippfehler aufgefallen wäre. Meine Buchungsbestätigung ist vom 25.02.2018. Am 26.02.2018 habe ich sogar noch einmal eine Buchungsänderung ohne Preisänderung erhalten. Auch in dieser Buchungsänderung war noch einmal der günstige Preis aufgeführt.
Ich sehe das (vielleicht wegen der Eigeninteressen) allerdings etwas anders als vonschmeling.
Mit der Zustellung der Buchungsbestätigung/ Rechnung (ich habe wie oben beschrieben sogar eine zweite Bestätigung erhalten) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen uns zustande gekommen. Grundsätzlich gilt, dass geschlossene Verträge einzuhalten sind. Ein einseitiges Recht, sich von den vertraglichen Verpflichtungen zu lösen, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nicht vorgesehen. Die Anfechtung einer Willenserklärung ist nach dem Gesetz zwar bei Vorliegen enger Voraussetzungen möglich. Das Anfechtungsrecht kann jedoch nicht willkürlich ausgeübt werden. Grundsätzlich muss der Erklärende die Erklärung so gegen sich gelten lassen, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste. Das gilt auch dann, wenn die Erklärung nicht dem wahren Willen des Erklärenden entspricht.
Der Preis zu dem ich gebucht hatte war zwar sehr günstig, aber nicht unmöglich, da FTI im Februar mit einem besonders hohen Frühbucherrabatt Werbung gemacht hatte. So hatten FTI im Februar mit 50 Prozent Frühbucherrabatt auf ausgewählten Reisen angeboten.
Insofern bin ich der Auffassung, dass mir auch nicht entgegengehalten werden kann, dass ein Preisfehler wegen eines krassen Missverhältnisses von Preis und Leistung für mich hätte offensichtlich sein müssen.Zu beachten ist auch, dass der Anfechtende (also FTI) das Vorliegen des Anfechtungsgrundes beweisen muss. Denn das Anfechtungsrecht besteht nur dann, wenn FTI sich bei Abgabe seiner Willenserklärung tatsächlich geirrt hat. Dies ist hier m.E. nicht der Fall, weder wurde der Tippfehler nachgewiesen, noch ist die Behauptung eines Tippfehlers glaubhaft, da weder bei den Einzelpreisen noch bei dem Gesamtpreis eine Zahlendreher vorliegt. Auch wurden nicht Zahlen, deren Tasten der gewünschten Zahl benachbart sind, verwendet. Auch liegt kein Fehler bei der Addition der Preise pro Person vor. Was alles auf einen "üblichen" Tippfehler hinweisen würde. Die Vermutung liegt demnach nah, dass die Behauptung eines Tippfehlers eine reine Schutzbehauptung ist.
Aus all den Gründen habe ich der Anfechtung widersprochen und FTI gebeten mir schriftlich zu bestätigen, dass diese den Vertrag vollinhaltlich einhalten werden. Sofern da nichts kommt werde ich die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben. Dann weiß ich endlich mal für was ich schon jahrelang in meine Rechtsschutzversicherung einbezahle

Hilfe, so viel wollte ich doch gar nicht schreiben.
Ich habe aber auch zwei Fragen:
- Könnt ihr einen guten Rechtsanwalt für Reiserecht empfehlen, mit welchem ich über das Internet in Kontakt treten kann
- Das wirft ja auch auf Holidaycheck ein schlechtes bild. Ich habe nämlich über Holidaycheck gebucht und von dort die angeblich falsche Daten bekommen. Mein Ihr Holidacheckk können wir da auch mit ins Boot holen.
Viele Grüße
Wolbe -
Also wenn ich das aus dem angehängten Beitrag richtig lese bleibt deine Reise so wie du sie gebucht hast bestehen und der Veranstalter kann sie dir nicht einfach so kündigen.
Aber bitte lies selbst nochmal.https://www.urlaubsguru.de/reisemagazin/preisfehler-error-fares-urlaub/
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Natürlich ist der Vertrag zustandegekommen, allerdings wird er jetzt wegen Irrtums angefochten.
Seit die Jagd auf diese error fares zum Volkssport geworden ist gibt es nur noch wenig Spielraum.
Ich bezweifle, dass man da streitig etwas erreichen wird.
Hier werden keine Empfehlungen für Anwälte gegeben.
HolidayCheck verwendet aufgespielte Daten, ich kann nicht erkennen, dass das Ereignis ein "schlechtes Licht" auf das Reisebüro wirft ... -
@andi2601 sagte:
Also wenn ich das aus dem angehängten Beitrag richtig lese...
Ich nehme an, dass du das richtig gelesen, scheinbar aber falsch verstanden hast.
FTI erklärt, irrtümliche Angaben zum Preis gemacht zu haben. Bedingt durch das System setzt sich dieser Fehler dann fort und sind eine falsche Rechnung oder auch erneute Bestätigung unschädlich für den Vortrag des Erklärenden. Man kann also nicht mit solchen Wiederholungen argumentieren und damit Ansprüche herleiten wollen.
Auch der Versuch einen Eingabefehler (kein Zahlendreher, schlüssige Einzelpreise etc.) zu bestreiten geht m.E. ins Leere, lediglich der Nachweis eines Kalkulationsirrtums (ein solcher ist soweit dargestellt sehr unwahrscheinlich) könnte für den Buchenden von Vorteil sein.Zu beachten ist außerdem, dass ein Bestehen auf einem Vertrag zu einem erkennbar falschen Preis oder der Herleitung von Rechten aus der Nichterfüllung als rechtsmissbräuchliches Handeln betrachtet wird (LG Düsseldorf NJOZ 2007, 5409).
Sofern also ein offensichtliches Missverhältnis zwischen dem Preis und dem Leistungsumfang besteht, ist von der klageweisen Durchsetzung von Ansprüchen abzuraten.
FTI wird ggf. darlegen, dass die Durchführung der Reise zu dem damals angegebenen Preis nicht zumutbar ist und meiner unmaßgeblichen Ansicht nach damit Erfolg haben.
Mein Rat daher: Kröte schlucken und weitermachen. -
Nachtrag:
Es wäre deutlicher einfacher eine Einschätzung abzugeben, würden die Betroffenen Ross und Reiter nennen - nämlich den Buchungspreis und den Leistungsumfang.
Allerdings gebe ich jetzt schon zu bedenken, dass ich meine bisherige Haltung höchst wahrscheinlich nicht aufgeben werde. -
Destination ist Fuerteventura ... das hilft aber nicht weiter.
Ohne Angabe der Leistung (Dauer, Hotel) und des ursprünglichen Preises kann man nur raten, ob das nun eine offensichtliche error fare war oder nicht.