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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • FiTiRiF FiTiRi

    Diese Seite ist mit Kosten verbunden, und es hilft mir nicht wirklich weiter.

    Ich weiß ja, dass ich das Recht habe kostenfrei zu stornieren. Allerdings Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe. Und darauf setzt Neckermann Reisen jetzt...

    vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
    #4221

    @fitiri sagte:

    Ich weiß ja, dass ich das Recht habe kostenfrei zu stornieren. Allerdings Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe.

    Ich hab noch nicht mal so große Zweifel, dass du Recht bekommen würdest, aber wenn du es dir tatsächlich erstreiten musst ist das eben ein steiniger Weg.
    Leider kann ich dir keine PN schreiben, da du diese Funktion offenbar unterdrückt hast.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • HABERLINGH 1
      HABERLINGH 1
      HABERLING
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4222

      Ach @vonschmeling , du weißt doch wie man das umgeht😉

      "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • FiTiRiF Offline
        FiTiRiF Offline
        FiTiRi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #4223

        Ich habe die Einstellungen geändert. .. Keine Ahnung ob das jetzt mit der PN funktioniert

        SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • FiTiRiF FiTiRi

          Ich habe die Einstellungen geändert. .. Keine Ahnung ob das jetzt mit der PN funktioniert

          SokratesS Offline
          SokratesS Offline
          Sokrates
          Experte Istanbul
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4224

          Jetzt sollte es funktionieren!😉

          LG

          Sokrates

          Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • jenna198J Offline
            jenna198J Offline
            jenna198
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4225

            Uns ist gerade das selbe passiert. Haben im März 2019 eine Reise nach Hurghada gebucht 2 Erwachsene und 2 Kinder (3, 9 Jahre) direkt über HolidayCheck Veranstalter ist TUI. Ursprünglich sollten unser Rückflug am 12.07. 14.45 Uhr - 19.45 Uhr von Hurghada nach Leipzig stattfinden. Vor 5 Tagen nachdem ich den restlichen Reisepreis überwiesen habe dann die Info Flug wurde auf 3.00 Uhr in der Nacht verlegt. Zuerst hielt ich das für einen schlechten Witz. Den 3.00 Uhr Flug gab es bei der Buchung schon haben uns dann aber entschieden die 400 Euro mehr zu zahlen. habe die voraussichtlichen Zeiten so gewählt damit die beiden Jungs eben nicht die halbe Nacht wach sind und die Funktion der besseren Flugzeiten genutzt. Nachdem ich über die Änderung nicht wirklich amüsiert war, habe ich versucht das telefonisch zu klären und darauf hingewiesen dass wir mit kleinen Kindern nicht um Mitternacht aus dem Hotel abgeholt werden wollen, um dann 3.00 Uhr zu fliegen. Am Telefon würde mir gesagt es gibt freie Flüge nach Berlin 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr sie wollen bei TUI nachfragen ob ein Umbuchung des Rückfluges möglich ist.. Nun die schriftliche Antwort. Der Reisepreis würde sich um 100 Euro erhöhen und wir sollen eine Umbuchungsgebühr von 1500 € zahlen. Alternativ könnten wir auch 18.20 - 23.30 Uhr nach Leipzig fliegen und sollen 300 Euro mehr zahlen. Wir wohnen in Berlin und der letzte Zug geht 23.20 Uhr nach Berlin. Also müssen wir noch eine Übernachtung in Leipzig buchen unfassbar für 300 Euro mehr...Auch das ist eine Flugzeit die gar nicht geht. Naja ich habe mich jetzt entschieden TUI eine Frist bis Freitag zu setzten um dafür zu sorgen, dass wir kostenfrei Flüge bekommen die nicht unzumutbar sind. Vorschläge habe ich auch unterbreitet. Sollte da nichts kommen buche ich selber neue Rückflüge und werde es dann gerichtlich einklagen. Und wenn es 3 Jahre dauert. Eigene Rückflüge , mit der Ursprungszeit kosten mich dann jetzt erstmal ca. 800 Euro aber eine Reisepreis Minderung und die Flüge nehmen kommt für mich nicht in Frage da ich keine Lust habe mir den Urlaub zu verderben weil man schon die ganze Zeit dran denkt wie mies drauf die Zwerge sind wenn man Sie mitten in der Nacht weckt, den kleinen tragen muss weil er nicht richtig wach zu bekommen ist, der Große nur meckert und ich die Koffer durch die Gegend schleppen werde.... nein Danke. Und diese neuen Angebot mit den Preiserhöhungen empfinde ich schon irgendwie als Frechheit.

            Habt ihr ihr damit schon Erfahrungen gemacht?

            vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4226

              Jepp, jetzt funzt´s ... 😉

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • jenna198J jenna198

                Uns ist gerade das selbe passiert. Haben im März 2019 eine Reise nach Hurghada gebucht 2 Erwachsene und 2 Kinder (3, 9 Jahre) direkt über HolidayCheck Veranstalter ist TUI. Ursprünglich sollten unser Rückflug am 12.07. 14.45 Uhr - 19.45 Uhr von Hurghada nach Leipzig stattfinden. Vor 5 Tagen nachdem ich den restlichen Reisepreis überwiesen habe dann die Info Flug wurde auf 3.00 Uhr in der Nacht verlegt. Zuerst hielt ich das für einen schlechten Witz. Den 3.00 Uhr Flug gab es bei der Buchung schon haben uns dann aber entschieden die 400 Euro mehr zu zahlen. habe die voraussichtlichen Zeiten so gewählt damit die beiden Jungs eben nicht die halbe Nacht wach sind und die Funktion der besseren Flugzeiten genutzt. Nachdem ich über die Änderung nicht wirklich amüsiert war, habe ich versucht das telefonisch zu klären und darauf hingewiesen dass wir mit kleinen Kindern nicht um Mitternacht aus dem Hotel abgeholt werden wollen, um dann 3.00 Uhr zu fliegen. Am Telefon würde mir gesagt es gibt freie Flüge nach Berlin 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr sie wollen bei TUI nachfragen ob ein Umbuchung des Rückfluges möglich ist.. Nun die schriftliche Antwort. Der Reisepreis würde sich um 100 Euro erhöhen und wir sollen eine Umbuchungsgebühr von 1500 € zahlen. Alternativ könnten wir auch 18.20 - 23.30 Uhr nach Leipzig fliegen und sollen 300 Euro mehr zahlen. Wir wohnen in Berlin und der letzte Zug geht 23.20 Uhr nach Berlin. Also müssen wir noch eine Übernachtung in Leipzig buchen unfassbar für 300 Euro mehr...Auch das ist eine Flugzeit die gar nicht geht. Naja ich habe mich jetzt entschieden TUI eine Frist bis Freitag zu setzten um dafür zu sorgen, dass wir kostenfrei Flüge bekommen die nicht unzumutbar sind. Vorschläge habe ich auch unterbreitet. Sollte da nichts kommen buche ich selber neue Rückflüge und werde es dann gerichtlich einklagen. Und wenn es 3 Jahre dauert. Eigene Rückflüge , mit der Ursprungszeit kosten mich dann jetzt erstmal ca. 800 Euro aber eine Reisepreis Minderung und die Flüge nehmen kommt für mich nicht in Frage da ich keine Lust habe mir den Urlaub zu verderben weil man schon die ganze Zeit dran denkt wie mies drauf die Zwerge sind wenn man Sie mitten in der Nacht weckt, den kleinen tragen muss weil er nicht richtig wach zu bekommen ist, der Große nur meckert und ich die Koffer durch die Gegend schleppen werde.... nein Danke. Und diese neuen Angebot mit den Preiserhöhungen empfinde ich schon irgendwie als Frechheit.

                Habt ihr ihr damit schon Erfahrungen gemacht?

                vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #4227

                @jenna198 sagte:

                Sollte da nichts kommen buche ich selber neue Rückflüge und werde es dann gerichtlich einklagen. Und wenn es 3 Jahre dauert.

                Wie kommst du bitte darauf einen solchen Anspruch zu haben?
                Dein Reisebeginn ist in 4 Wochen, da ist null und nichts zu machen mit Ersatzflüge eigenmächtig buchen auf Kosten des Veranstalters.
                Also überlege dir das bitte gründlich, es sei denn dir tun die 800 Tacken nichts.

                Habt ihr ihr damit schon Erfahrungen gemacht?

                Jau.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • jenna198J Offline
                  jenna198J Offline
                  jenna198
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #4228

                  Dein Reisebeginn ist in 4 Wochen, da ist null und nichts zu machen mit Ersatzflüge eigenmächtig buchen auf Kosten des Veranstalters.

                  Naja ich komme auf die Idee weil es sich hier um einen Unzumutbaren Reisemangel handelt und eine Flugverschiebung von 11 Stunden von Nachmittag auf mitten in der Nacht mit Kleinkindern keine Unannehmlichkeit ,wie mir per Mail mitgeteilt wurde, sondern eher eine Frechheit ist.

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                  • jenna198J Offline
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                    jenna198
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #4229

                    Hab nochmal geschaut. Also das Recht selbst Flüge zu buchen die nicht unzumutbar sind habe ich schon auch wenn der Reisebeginn erst in 4 Wochen ist. So wie ich das sehe ist Hannover für TUI zuständig und die haben da so Ihre eigenen Ansichten was Flugzeitverschiebungen angeht und meine Chancen sehe ich schon recht hoch dass Geld wiederzubekommen. So tun die 800 Euro erstmal nicht weh, aber wieder haben will ich Sie dann trotzdem und dann ist mir der Zeitrahmen erstmal egal. Da geht es mir eher ums Prinzip Vor allem was die Forderung von 1500 € mehr anbelangt, wenn wir direkt nach Berlin fliegen. Für einen der Teilnehmer ist das auch nicht so gut, da er in Bayern wohnt und wir Leipzig als Mittelweg empfunden haben um alle den gleichen Weg zu haben...

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • FiTiRiF Offline
                      FiTiRiF Offline
                      FiTiRi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4230

                      Oh warte...Die selbe Masche wie bei uns. Nur ein anderer Reisesanbieter. Unsere Preiserhöhung ging auch von 300€ mit Abflug noch einen Tag vorher oder Umbuchung auf einen Folgetag mit 2000€ Preisaufschlag. Nach kurzem telefonischen Anwaltsgespräch wurde mir mitgeteilt, daß ich im Recht bin aber wahrscheinlich ohne Klage nicht weiter komme. Mittlerweile bin ich wirklich am Überlegen, die ganze Sache einem Anwalt zu übergeben. Mit allen Konsequenzen, denn ich werde in Vorkasse gehen müssen und es kann gut und gerne Monate, wenn nicht sogar länger dauern, bis es ein rechtskräftiges Urteil gibt.
                      Allerdings bin ich der Meinung, dass, wenn sich niemand wehrt, weiterhin von allen Reiseveranstaltern so verfahren wird.
                      Ich wünsche dir und deiner Familie viel Glück und Kraft, den ganzen Ärger zu überstehen. Denn eigentlich sollte der Urlaub die schönste Zeit im Jahr sein, mittlerweile wurde mir zumindest schon einiges verhagelt und ich bin nur noch sauer. Wir fliegen übrigens auch von Leipzig, zumindest hatten wir dies vor....LG

                      jenna198J 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • FiTiRiF FiTiRi

                        Oh warte...Die selbe Masche wie bei uns. Nur ein anderer Reisesanbieter. Unsere Preiserhöhung ging auch von 300€ mit Abflug noch einen Tag vorher oder Umbuchung auf einen Folgetag mit 2000€ Preisaufschlag. Nach kurzem telefonischen Anwaltsgespräch wurde mir mitgeteilt, daß ich im Recht bin aber wahrscheinlich ohne Klage nicht weiter komme. Mittlerweile bin ich wirklich am Überlegen, die ganze Sache einem Anwalt zu übergeben. Mit allen Konsequenzen, denn ich werde in Vorkasse gehen müssen und es kann gut und gerne Monate, wenn nicht sogar länger dauern, bis es ein rechtskräftiges Urteil gibt.
                        Allerdings bin ich der Meinung, dass, wenn sich niemand wehrt, weiterhin von allen Reiseveranstaltern so verfahren wird.
                        Ich wünsche dir und deiner Familie viel Glück und Kraft, den ganzen Ärger zu überstehen. Denn eigentlich sollte der Urlaub die schönste Zeit im Jahr sein, mittlerweile wurde mir zumindest schon einiges verhagelt und ich bin nur noch sauer. Wir fliegen übrigens auch von Leipzig, zumindest hatten wir dies vor....LG

                        jenna198J Offline
                        jenna198J Offline
                        jenna198
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4231

                        Mein Entschluss die Flüge selbst zu buchen wenn TUI weiterhin auf Stur stellt, steht schon fest. Habe bereits mit meiner Versicherung telefoniert Erstberatung beim Anwalt zahlt meine Rechtschutz und nach positiver Prognose wovon ich ausgehe wird auch ein Klageverfahren übernommen. Mein einziges Risiko sind derzeit die Extra Flüge.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • FiTiRiF Offline
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                          FiTiRi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4232

                          Guten Morgen,

                          anbei die heutige E-Mail von Neckermann Reisen, welche ich auf meine heut morgen gesandte E-Mail bekommen habe:

                          "Sehr geehrte Frau...

                          vielen Dank für Ihre erneute E-Mail.

                          Wir verstehen, dass Sie sich eine andere Antwort wünschen. Leider können wir Ihnen diesen Wunsch nicht erfüllen.

                          Es ist uns wichtig, dass unsere Gäste zufrieden sind. Alle Möglichkeiten wurden nochmals geprüft. Leider müssen wir sagen, es kann auch in der Zukunft keine andere Entscheidung geben.

                          Wir bitten Sie daher, mit diesem Schreiben Ihre Anfrage abschließen zu dürfen.

                          Es tut uns leid, dass wir Ihre Erwartungen nicht erfüllen können.

                          Seit dem 01.02.2017 sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Reisegäste & Kunden auf eine Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, an die sie sich für den Fall wenden können, dass eine Streitigkeit nicht beigelegt werden kann. Wir sind weder zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren verpflichtet noch nehmen wir an solchen Verfahren teil.
                          Die Adresse der Schlichtungsstelle lautet:

                          Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
                          Straßburger Str. 8
                          77694 Kehl am Rhein

                          Telefon: +49 785179579 40
                          Telefax: +49 7851 79579 41
                          E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
                          Homepage: http://www.verbraucher-schlichter.de

                          Bei weiteren Fragen und Wünschen sind wir gerne unter den angegebenen Kontaktdaten für Sie da.-"

                          Jetzt bleibt nur noch das Klageverfahren... das nenne ich Kundenservice

                          LG Christine

                          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • rishouR Offline
                            rishouR Offline
                            rishou
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4233

                            ich sehe das nicht so eng, ich selber habe 2 Nachtflüge (Hin 2:05 und Rück 23.35) auf Grund der Germania Insolvenz und ich reise allein mit einem 7 jährigen Kind und muss noch 2,5 Std. jeweils Anreise einplanen. Gibt schlimmeres find ich, Hauptsache ich kann in den Urlaub und muß meinem Kind dann nicht erklären das es keinen Urlaub gibt und dann tiefste Traurigkeit ausbricht.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • OliverQ121171O Offline
                              OliverQ121171O Offline
                              OliverQ121171
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4234

                              @rishou: das finde ich einmal eine toughe Aussage, welcher ich mich gerne anschließen möchte 👍 Wir fliegen seit jüngster Kindheit unserer Jungs regelmäßig mit ihnen in den Urlaub und das zu jeder Tages- und Nachzeit. Ich möchte mal behaupten, dass weder die Jungs, noch wir als Eltern, einen bleibenden Schaden zurück behalten haben. Sicherlich sind Flugzeitenänderungen immer ärgerlich, aber deswegen den Urlaub madig machen ? Nö, muss auch nicht sein !

                              wer nicht genau weiß, wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt. Mark Twain

                              jenna198J 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • FiTiRiF FiTiRi

                                Guten Morgen,

                                anbei die heutige E-Mail von Neckermann Reisen, welche ich auf meine heut morgen gesandte E-Mail bekommen habe:

                                "Sehr geehrte Frau...

                                vielen Dank für Ihre erneute E-Mail.

                                Wir verstehen, dass Sie sich eine andere Antwort wünschen. Leider können wir Ihnen diesen Wunsch nicht erfüllen.

                                Es ist uns wichtig, dass unsere Gäste zufrieden sind. Alle Möglichkeiten wurden nochmals geprüft. Leider müssen wir sagen, es kann auch in der Zukunft keine andere Entscheidung geben.

                                Wir bitten Sie daher, mit diesem Schreiben Ihre Anfrage abschließen zu dürfen.

                                Es tut uns leid, dass wir Ihre Erwartungen nicht erfüllen können.

                                Seit dem 01.02.2017 sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, unsere Reisegäste & Kunden auf eine Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, an die sie sich für den Fall wenden können, dass eine Streitigkeit nicht beigelegt werden kann. Wir sind weder zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren verpflichtet noch nehmen wir an solchen Verfahren teil.
                                Die Adresse der Schlichtungsstelle lautet:

                                Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
                                Straßburger Str. 8
                                77694 Kehl am Rhein

                                Telefon: +49 785179579 40
                                Telefax: +49 7851 79579 41
                                E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
                                Homepage: http://www.verbraucher-schlichter.de

                                Bei weiteren Fragen und Wünschen sind wir gerne unter den angegebenen Kontaktdaten für Sie da.-"

                                Jetzt bleibt nur noch das Klageverfahren... das nenne ich Kundenservice

                                LG Christine

                                vonschmelingV Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4235

                                @fitiri sagte:

                                Jetzt bleibt nur noch das Klageverfahren...

                                Nein, die Schlichtung, und davon solltest du auch Gebrauch machen.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • OliverQ121171O OliverQ121171

                                  @rishou: das finde ich einmal eine toughe Aussage, welcher ich mich gerne anschließen möchte 👍 Wir fliegen seit jüngster Kindheit unserer Jungs regelmäßig mit ihnen in den Urlaub und das zu jeder Tages- und Nachzeit. Ich möchte mal behaupten, dass weder die Jungs, noch wir als Eltern, einen bleibenden Schaden zurück behalten haben. Sicherlich sind Flugzeitenänderungen immer ärgerlich, aber deswegen den Urlaub madig machen ? Nö, muss auch nicht sein !

                                  jenna198J Offline
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                                  jenna198
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4236

                                  Naja wenn ich vorraussichtliche Flugzeiten buchen die 400 € mehr kosten und besser zu unseren Plänen passen, dann erwarte ich auch dass diese eingehalten werden zumindest grob. Ist ja nicht so, dass ich ungerechtfertigterweise darauf bestehen würde genau diese Flugzeiten zu erhalten wie in der Reisebestätigung vermerkt, aber ich erwarte dass auf meine zuerst freundliche Anfrage zum Thema : Zumutbarkeit der Verschiebung um fast 12 Stunden, komplette Nacht hinüber und meine eigens recherchierten Vorschläge zu anderen Flügen nicht, dass mir mitgeteilt wird ich solle bitte 1600€ mehr zahlen, damit wir Flugzeiten haben die zumindest annährend denen bei der Buchung in Aussicht gestellten entsprechen. Unter den vakanten buchbaren Flügen ist übrigens auch unsere ursprüngliche Reisezeit dabei.
                                  Ist jetzt auch nicht so, dass wir zimperlich sind, aber wir sind 2 Frauen die alleine mit 2 Kleinen Kindern und Gepäck reisen werden, wovon eines mit Sicherheit die meiste Zeit getragen werden muss. Und mit sagen wir 4 bis 5 Stunden in die eine oder andere Richtung hätten wir umgehen können, aber von 15.00 Uhr auf 3.00 Uhr Nachts ist ein bisschen zuviel des Guten.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    rishou
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4237

                                    Ja genau darin besteht es ja voraussichtliche Flugdaten und dafür 400 € mehr bezahlen, schon bissel naiv dann genau das verlangen zu wollen. Die nehmen sich nun mal die Freiheit und Frechheit die Zeiten zu ändern und diesen akzeptierst du auch mit deiner Unterschrift bei Vertragsabschluss. Deine Anfrage wird da als Umbuchung gesehen die natürlich gezahlt werden soll. Klar kannst du neue Flüge buchen mit Dir angenehmeren Flugzeiten wenn du das möchtest, aber selbst da kann Dir bis zum 12.7 eine Flugänderung ins Haus flattern oder Dich dann im Hotel wenn die die Flugzeiten und Abholzeiten rauslegt werden ungutes offenbaren.

                                    Ich hab 7 Std Verschiebung momentan, aber wie gesagt das kann sich noch zig mal ändern.

                                    jenna198J 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • rishouR rishou

                                      Ja genau darin besteht es ja voraussichtliche Flugdaten und dafür 400 € mehr bezahlen, schon bissel naiv dann genau das verlangen zu wollen. Die nehmen sich nun mal die Freiheit und Frechheit die Zeiten zu ändern und diesen akzeptierst du auch mit deiner Unterschrift bei Vertragsabschluss. Deine Anfrage wird da als Umbuchung gesehen die natürlich gezahlt werden soll. Klar kannst du neue Flüge buchen mit Dir angenehmeren Flugzeiten wenn du das möchtest, aber selbst da kann Dir bis zum 12.7 eine Flugänderung ins Haus flattern oder Dich dann im Hotel wenn die die Flugzeiten und Abholzeiten rauslegt werden ungutes offenbaren.

                                      Ich hab 7 Std Verschiebung momentan, aber wie gesagt das kann sich noch zig mal ändern.

                                      jenna198J Offline
                                      jenna198J Offline
                                      jenna198
                                      schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                                      #4238

                                      Überflüssiges Zitat eines Beitrag von gleicher Seite entfernt
                                      @rishou

                                      Und genau hier liegt das Problem. Ich verlange nicht genau, dass sondern rechne auch mit einer Änderung aber eben im angemessenen Rahmen. Ich bin mir bewußt, dass es hier ein Meinungsforum ist und auch ich habe mein 2. Staatsexamen noch nicht bestanden, aber nichtsdestotrotz ist sowohl zumutbar als auch erheblich ein sehr dehnbarer Begriff und immer vom Einzelfall abhängig aber eben auch nicht unendlich dehnbar.

                                      Sehr viel wird sich an den 4 Wochen vor Reiseantritt nicht mehr ändern, wenn ich jedoch selbst andere Flüge buche, dann wird sich daran nicht allzuviel ändern, wenn man ein wenig auf den Sitz der Airline achtet. Die neue Airline mit der wir fliegen sollen mit den unmöglichen Zeiten ist übrigens keine europäische mehr und da wir aus Hurghada zurückfliegen ist es es auch Essig mit dem Erstattungsanspruch.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • burton_B Offline
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                                        burton_
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4239

                                        Dann  mal viel Erfolg im Staatsexamen! 😏

                                        Wenn das alles so unzumutbar ist, kannst du ja gerne deinen Wunsch auf unentgeltlichen Rücktritt vom Vertrag an TUI herantragen, vielleicht kommt man dem sogar nach. Allerdings geht´s dann halt evtl. gar nicht in den Urlaub... 😕

                                        Einen Anspruch auf Zurverfügungstellung deiner Wunschflugzeiten gibt´s deswegen wohl trotzdem nicht.

                                        FiTiRiF jenna198J 2 Antworten Letzte Antwort
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                                        • burton_B burton_

                                          Dann  mal viel Erfolg im Staatsexamen! 😏

                                          Wenn das alles so unzumutbar ist, kannst du ja gerne deinen Wunsch auf unentgeltlichen Rücktritt vom Vertrag an TUI herantragen, vielleicht kommt man dem sogar nach. Allerdings geht´s dann halt evtl. gar nicht in den Urlaub... 😕

                                          Einen Anspruch auf Zurverfügungstellung deiner Wunschflugzeiten gibt´s deswegen wohl trotzdem nicht.

                                          FiTiRiF Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4240

                                          Hahaha... Das ich nicht lache... Die Tui wird die Familie genau so wenig aus dem Vertrag lassen, wie Neckermann Reisen mich. Nicht, ohne 25% des Reisepreises einzubehalten....

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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