Flugzeitänderung vor der Reise
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Was hat denn das mit Staatsexamen zu tun? Es ist nun mal Realität das nicht es auch nicht so passende Flugzeiten gibt und das hat dann auch nix mit unzumutbar oder dem Sitz der Airline zu tun. Was in Deinen und in den Augen der Airline/Veranstalter als zumutbar gilt sind 2 Paar Schuhe und wieso es eine Flugzeitänderung gab kann Dir hier bestimmt auch keiner beantworten. Der Veranstalter hat Dir Flüge gegeben und alternativen geboten, im dümmsten Fall gibt's wie bereits schon erwähnt kein Urlaub weis nicht ob es in deinem Interesse ist.
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Dann mal viel Erfolg im Staatsexamen!

Wenn das alles so unzumutbar ist, kannst du ja gerne deinen Wunsch auf unentgeltlichen Rücktritt vom Vertrag an TUI herantragen, vielleicht kommt man dem sogar nach. Allerdings geht´s dann halt evtl. gar nicht in den Urlaub...

Einen Anspruch auf Zurverfügungstellung deiner Wunschflugzeiten gibt´s deswegen wohl trotzdem nicht.
@burton- sagte:
Dann mal viel Erfolg im Staatsexamen!

Wenn das alles so unzumutbar ist, kannst du ja gerne deinen Wunsch auf unentgeltlichen Rücktritt vom Vertrag an TUI herantragen, vielleicht kommt man dem sogar nach. Allerdings geht´s dann halt evtl. gar nicht in den Urlaub...

Einen Anspruch auf Zurverfügungstellung deiner Wunschflugzeiten gibt´s deswegen wohl trotzdem nicht.
Nunja dieses werde ich wohl kaum auf die schnelle ablegen. Zumindest nicht bevor ich im Urlaub war.

Ich verlange ja keine Wunschflugzeiten, sondern bin bei der Buchung von lediglich einen Zeitrahmen in dem eine Änderung zumutbar ist ausgegangen und egal welche Urteile man bemüht:
* 11,75 Stunden Verschiebung
* fehlende Nachtruhe (die bei der Buchung der vorraussichtlichen Ursprungszeiten weder beim Hin noch beim Rückflug billigend in Kauf genommen wurden...
* Reise mit Kindern
* Wohnort mehr als 150 km entfernt
*Änderung der Airline und Flugnummer
* Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bzgl. Ausnahmezustand und Aufenthalte außerhalb der Hotelanlage in der Nacht.
sind alles sehr schlagende Argumente, meiner Auffassung nach, gerichtlich durchdiskutieren zu lassen was zumutbar ist und was nicht. -
Gefährliches Halbwissen!

Erstens gibt´s das Rechtsberatungsgesetz seit 2008 nicht mehr,
zweitens hatte es keine Artikel, sondern Paragraphen, und
drittens sind nach dem (jetzt gültigen) RDG unentgeltliche Rechtsdienstleistungen mitnichten zugelassenen Anwälten vorbehalten.
Also vielleicht doch lieber Urlaub statt Staatsexamen!

Aber wir schweifen ab...

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Gefährliches Halbwissen!

Erstens gibt´s das Rechtsberatungsgesetz seit 2008 nicht mehr,
zweitens hatte es keine Artikel, sondern Paragraphen, und
drittens sind nach dem (jetzt gültigen) RDG unentgeltliche Rechtsdienstleistungen mitnichten zugelassenen Anwälten vorbehalten.
Also vielleicht doch lieber Urlaub statt Staatsexamen!

Aber wir schweifen ab...

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Also um zum Thema zurückzukommen. Was denkt ihr was passiert bei meiner Vorgehensweise?
Was definitiv passieren wird ist das wir nicht Nachts um 3 aus Hurghada wegfliegen werden.
Schritt 1- 3 sind bereits geschehen.1.telefonische Ablehnung der einseitigen Änderung des Reisevetrages
2. Frage nach zumutbareren Flugzeiten/ auch anderer Flughafen wäre möglich und denkbar.
Bis jetzt lediglich die Information Umbuchung möglich aber kostet 1500 € Umbuchungsgebühr und 100€ höherer Reisepreis = Mehrkosten von 1600 €
3. postialische Zustellung an jeweils an HC und TUI der Mängelanzeige sowie dem Abhilfeverlangen mit Fristsetzung und Alternativvorschlägen
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Sollte weiterhin gemauert werden und behauptet das wäre alles so im Rahmen bin ich dabei die Optionen durchzugehen:
A) ich buche selbst Flüge die nicht Nachts starten (Kosten von ca. 750€)
B) ich versuche von der Reise zurückzutreten und buche Last Minute Neu ( Gleiches Hotel, ähnliche Flugzeiten anderer Veranstalter - Preis 300 € mehr als unser Reisepreis)Was meint ihr wie stehen die Chancen eines Rücktritts ohne Stornokosten von 80% die Reise ist bereits komplett bezahlt?
Flugzeitenänderung wurde mir erst einen Tag nach Restzahlung von HC mitgeteilt im TUI Portal habe ich gesehen dass eine neue Reisebestätigung hochgeladen wurde die bereits 7 Tage vorher von TUI erstellt wurde.
Meine Überlegung ist gerade ob es sinnvoller ist mit 750 € in Vorkasse zu gehen und dann zu klagen oder eher mit 3500€ für eine neue Reise und dann trotzdem klagen zu müssen.

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entscheiden musst du selber... ich nehme allerdings nicht an, dass du kostenfrei stornieren kannst. Eine Anfrage kostet aber erst einmal nichts...
TUI wird sich aber sicherlich quer stellen. Sie möchten, dass du teurer umbuchst oder eben die Reise zu Ihren Bedingungen annimmst. Punkt.Die Frage ist, ob, solltest du Klage einreichen, du mehr Chancen auf Erstattung hast, wenn du stornierst oder selbständig den Rückflug buchst. Urteile gibt es für beide Fälle (diese hast du sicher schon gelesen, nur kann "dein" Gericht eben auch anders entscheiden).
Ich bin gespannt, welche Variante du wählst, schreibe es mal bitte.
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Was ich von der Idee der eigenmächtig gebuchten Ersatzflüge halte und den damit aus meiner Sicht verbundenen Risiken halte hatte ich bereits geschrieben.
Wäre ich an deiner Stelle würde ich kündigen und Flüge (im EPV) und Hotel einzeln buchen, um wenigstens ein gewisses Maß an Zuverlässigkeit zu erlangen.
Wenn du eine weitere Pauschalreise buchst geht derselbe Schlamassel womöglich wieder von vorne los und mir nichts dir nicht findet du dich doch auf der 3 Uhr Maschine wieder.
Unverändert frage ich mich weshalb du glaubst klagen zu müssen?
Urteile zu lesen hilft nur dann wenn man ihren gesamten Inhalt verständigend würdigen kann. -
Was ich von der Idee der eigenmächtig gebuchten Ersatzflüge halte und den damit aus meiner Sicht verbundenen Risiken halte hatte ich bereits geschrieben.
Wäre ich an deiner Stelle würde ich kündigen und Flüge (im EPV) und Hotel einzeln buchen, um wenigstens ein gewisses Maß an Zuverlässigkeit zu erlangen.
Wenn du eine weitere Pauschalreise buchst geht derselbe Schlamassel womöglich wieder von vorne los und mir nichts dir nicht findet du dich doch auf der 3 Uhr Maschine wieder.
Unverändert frage ich mich weshalb du glaubst klagen zu müssen?
Urteile zu lesen hilft nur dann wenn man ihren gesamten Inhalt verständigend würdigen kann.Nunja warum ich glaube klagen zu müssen liegt an der dem derzeitgen Verhalten von HC und TUI.
Das 1. Telefonat war noch sehr nett, ich habe meine Gründe dargelegt warum 3.00 Uhr eben nicht geht. In Aussicht gestellt wurde Umbuchung auf anderen Flughafen zumindest für den Rückflug, für 100€ mehr Reisepreis und eventuell Kulanzgutschrift von 100 €, so dass alles beim Alten bleibt und wir nichts extra zahlen. Ich sollte mich gedulden und bis nach Pfingsten warten. ok dachte ich das schlimmste was passiert ist wir zahlen halt 100€ drauf, fliegen nach Berlin und meine Freundin fährt dann halt Samstag zurück nach Nürnberg und fertig.
Als Antwort kam:Sehr geehrte Frau XXXXXXX,
vielen Dank für Ihre Geduld.
Der Veranstalter meldet uns heute das eine Umbuchung auf den neuen Rückflug nach Berlin- Schönefeld möglich ist.
Die Kosten betragen derzeit 2966 € zuzüglich Umbuchungs Gebühr 1438 €.
Wenn Sie die Umbuchung wünschen, bestätigen Sie bitte per Antwortmail.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und sind bei weiteren Fragen gerne für Sie da.
........................
Wieder telefoniert und mich gefragt ob der 1. April ist. Laut Mitarbeiter darf der Veranstalter den Hin- sowie auch Rückflug zwischen 00.01 Uhr und 23.59 uhr an dem gebuchten Tag frei legen kann. Ende vom Lied auf meine Bitte mir bitte schriftlich zu bestätigen dass keine kostenfreie Änderung der Flüge auf einen zumutbaren Zeitraum möglich ist kam:Sehr geehrte Frau XXXXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir verstehen, dass Sie über diese Änderung verärgert sind.
Sie wünschen sich für Ihren Urlaub ideale Flugzeiten – das können wir gut nachvollziehen.
Flugzeiten werden allein von den Fluggesellschaften bestimmt. Gründe für eine Änderung sind zum Beispiel:
- Start- und Landegenehmigungen
- Überflugsrechte
- Austausch von Fluggeräten
- variierende PassagierzahlenAls Reisevermittler haben wir keinen Einfluss auf die Flugzeiten und können Ihnen diese bei Pauschalreisen nicht vertraglich zusichern. Flugzeiten und die Fluggesellschaft werden daher unverbindlich und vorbehaltlich Änderungen angegeben.
Aufgrund der unverbindlichkeit der Flüge sind keine Kostenlosen Umbuchungen möglich.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und sind bei weiteren Fragen gerne für Sie da.Aufgrund dieser Vorgehensweise denke ich dass ich hier um eine gerichtliche Geltendmachung nicht drumherum komme.
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Nunja warum ich glaube klagen zu müssen liegt an der dem derzeitgen Verhalten von HC und TUI.
Das 1. Telefonat war noch sehr nett, ich habe meine Gründe dargelegt warum 3.00 Uhr eben nicht geht. In Aussicht gestellt wurde Umbuchung auf anderen Flughafen zumindest für den Rückflug, für 100€ mehr Reisepreis und eventuell Kulanzgutschrift von 100 €, so dass alles beim Alten bleibt und wir nichts extra zahlen. Ich sollte mich gedulden und bis nach Pfingsten warten. ok dachte ich das schlimmste was passiert ist wir zahlen halt 100€ drauf, fliegen nach Berlin und meine Freundin fährt dann halt Samstag zurück nach Nürnberg und fertig.
Als Antwort kam:Sehr geehrte Frau XXXXXXX,
vielen Dank für Ihre Geduld.
Der Veranstalter meldet uns heute das eine Umbuchung auf den neuen Rückflug nach Berlin- Schönefeld möglich ist.
Die Kosten betragen derzeit 2966 € zuzüglich Umbuchungs Gebühr 1438 €.
Wenn Sie die Umbuchung wünschen, bestätigen Sie bitte per Antwortmail.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und sind bei weiteren Fragen gerne für Sie da.
........................
Wieder telefoniert und mich gefragt ob der 1. April ist. Laut Mitarbeiter darf der Veranstalter den Hin- sowie auch Rückflug zwischen 00.01 Uhr und 23.59 uhr an dem gebuchten Tag frei legen kann. Ende vom Lied auf meine Bitte mir bitte schriftlich zu bestätigen dass keine kostenfreie Änderung der Flüge auf einen zumutbaren Zeitraum möglich ist kam:Sehr geehrte Frau XXXXX,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir verstehen, dass Sie über diese Änderung verärgert sind.
Sie wünschen sich für Ihren Urlaub ideale Flugzeiten – das können wir gut nachvollziehen.
Flugzeiten werden allein von den Fluggesellschaften bestimmt. Gründe für eine Änderung sind zum Beispiel:
- Start- und Landegenehmigungen
- Überflugsrechte
- Austausch von Fluggeräten
- variierende PassagierzahlenAls Reisevermittler haben wir keinen Einfluss auf die Flugzeiten und können Ihnen diese bei Pauschalreisen nicht vertraglich zusichern. Flugzeiten und die Fluggesellschaft werden daher unverbindlich und vorbehaltlich Änderungen angegeben.
Aufgrund der unverbindlichkeit der Flüge sind keine Kostenlosen Umbuchungen möglich.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag und sind bei weiteren Fragen gerne für Sie da.Aufgrund dieser Vorgehensweise denke ich dass ich hier um eine gerichtliche Geltendmachung nicht drumherum komme.
Ach auf meine Frage wie es sich mit einem Rücktritt verhält wurde mir gesagt nur wenn ich eine Reiserücktrittsversicherung hätte, wäre dies kostenfrei möglich ansonsten kostet es Stornierungsgebühren (80%).
Das mit den eigentständig gebuchten Rückflügen wäre die am wenigstens finanziell aufwendige Variante, (750 €) deswegen favorisiere ich diese immer noch auch wenn es mit mehr Risiken verbunden ist.
TUI möchte Stornogebühren von 80 % einbehalten= 2312 € (neue Reise jetzt gebucht kostet auch nochmal 3200 € (Ein Tag mehr da nur am Folgetag vorraussichtliche Flüge am Mittag/ Nachmittag gen Leipzig stattfinden). -
was mir schleierhaft ist, wieso sollten Faktoren wie Reisen mit Kindern, Entfernung zum Flughafen zu einer Klage nutzen und Reisehinweise gab es mit Sicherheit auch vor der Buchung schon und dann dürftes du ja nie nach Sonnenuntergang das Hotel verlassen. Dies ist dein persönliches Ding was Du dir so ausgesucht hast und ja vor der Flugänderung auch schon bestanden hat, damit hat weder die Airline noch ein Veranstalter was zu tun. Das eine 12 Std Verschiebung nicht prickelnd ist geb ich zu aber des wegen son Zirkus zuveranstalten versteh ich nicht. Wenns dumm läuft buchst du dir was neues und hängst letztendlich wieder mit diesen Flugzeiten da obwohl du ja neue Flüge zu Deinen Begehren gebucht hast. Eine Reiserücktrittsversicherung zieht meist ja auch nur unter bestimmten Gründen das sie da was übernehmen und das auch mit Kosten für Dich außer wenn du eine ohne SB hast.
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Die Aussage mit der Reiserücktritt kam von HC. War nicht meine Idee. Mal ganz davon abgesehen dass ich keine habe.
und es deswegen sowieso keine Rolle spielt. Diesen Zirkus veranstalte ich weil 12 Stunden mitten in die Nacht hinein nicht nur nicht prickelnd sind sondern Unzumutbar. Und die Reisewarnung gab es bei Buchung aber hier war noch nicht die Rede davon dass wir spätestens um 12 abgeholt werden müssen um mitten in der Nacht nach Hause zu fliegen. Und das war weder geplant noch vom Veranstalter in Aussicht gestellt. Und ob du es glaubst oder nicht wir werden nach Sonnenuntergang als Alleinreisende Frauen mit Kindern das Hotel nicht verlassen. -
Man könnte die Sache auch anders sehen, wenn man schon im Hochsommer bei über 40 Grad nach
Ägypten reist, noch dazu mit 2 Kinder und der Rückflug wäre in der Nacht, also ich wäre nicht abgeneigt.
Ach ja, wir hatten das schon, die Kinder am Flughafen fanden das eher Spannend und im Flugzeug war es relativ ruhig, abgesehen von einigen Schnarchern.
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So sehe ich das auch. Eine Umbuchung, auf einen Flug, welcher die Nachtruhe erheblich stört, wurde bisher von allen Gerichten als Reisemangel angesehen. Hier wird die Nachtruhe nicht nur erheblich gestört, es gibt keine. Man ist mindestens 24 wach, mit eigener Rückreise sind dies bei uns, sollte alles glatt laufen, mindestens 27 Stunden.
Dies hat nichts damit zu tun, dass man sich pinnig hat, das die Kinder verhätschelt sind oder sonstwas. Wenn euch dies nicht stört, bitteschön. Mich stört dies allerdings auch massiv. Ich habe solche Flüge früher sogar, weil günstig, teilweise so gebucht. Jetzt verzichte ich gern darauf ( meiner Gesundheit zuliebe) und dies ist meine Entscheidung! Wenn ihr ein Auto mit 150 PS kauft und auch bezahlt, nehmt ihr dann auch vom Händler ein Auto mit 90PS an? Nur weil es das andere im Moment nicht gibt! Wohl kaum. Vertrag ist Vertrag! Und ich muss eben keinen Flug antreten, wenn dies bedeutet , daß die Nachtruhe erheblich gestört ist! Wen dies nicht stört, der kann ja problemlos seinen Urlaub genießen.
Allen anderen sollte aber das Recht für eine Alternative eingeräumt werden, ohne dabei Preisaufschläge von bis zu 100 Prozent aufgebrummt zu bekommen, oder Stornierungsgebühren in horrender Höhe zahlen zu müssen. Man ist ja absolut der Willkür dieser Reiseunternehmen ausgesetzt, wenn dies so wäre. Kein Händler dürfte sich so etwas erlauben.Schönen Abend
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Die Zumutbarkeit kann durch die Mitnahme von Kleinkindern durchaus eingeschränkt sein und wurde das auch vor Gericht schon berücksichtigt.
Zweifellos ist ein Rücktritt mit Anspruch auf Erstattung des gesamten Erlangten zu gewähren, und genau dies (Begründung Unzumutbarkeit wegen Verlegung des Fluges in die frühen Morgenstunden, Reise mit kleinen Kindern) würde ich gegenüber der TUI vortragen lassen. Weigern sie sich wird´s eng (sh. Neckermann Schlamassel).
Ich bin sogar schon mit Änderungen der Start- und Zielflughäfen konfrontiert worden, bei welchen sich die Veranstalter weigerten ein Kündigungsbegehren zu akzeptieren. In solchen Fällen ist die Kohle weg, der Urlaub auch und man muss streiten (Verfahrensdauer meist nicht unter einem Jahr).
Daher bleibe ich dabei:
Schritt 1 - unmissverständlich erklären, dass die Änderung der Rückreisezeit den Rahmen des Zumutbaren sprengt und daher die Herausgabe der Zahlungen verlangt wird.
Eine Weigerung wäre dann ein Anlass zu klagen, jedoch erst wenn diese auch tatsächlich ausgesprochen wurde (ich kann es nicht ausstehen wenn in vollkommen unausgereizten Situation gleich "ich klage!" postuliert wird!?).Tut mir leid, dass ich das so sagen muss, aber die Auskünfte von HC in dieser Angelegenheit haben einiges Optimierungspotenzial.
Es stehen dem Veranstalter keine Gebühren zu im Falle einer Kündigung und schon gar nicht werden die von einer Reiserückrittversicherung übernommen.
Allerdings sehe ich über eine Reisepreisminderung in Höhe von 1/14 des Reisepreises hinaus auch keine weiteren Kompensationsansprüche auf der Seite der Reisenden.

