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ITS - wer hat auch Fuerteventura für 171,00€ gebucht und jetzt Riesenärger?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • suburbanyS Offline
    suburbanyS Offline
    suburbany
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    #1

    Hallo Urlaubsbucher!

    Ich bin auf der Suche nach weiteren "Opfern" des vermeindlichen EDV-Fehlers bei ITS! Wir haben am Samstag, 20.03. über den Vermittler Buchungsmaschine für 171€ pro Person eine Woche Fuerte Htl. Sotavento Beach Club gebucht und von Buchungsmaschine am Sonntag per email die Bestätigung mit Sicherungsscheinkopie bekommen. Montag morgen rief mich eine Mitarbeiterin von Buchungsmaschine an und sagte, die Reise wäre nicht offiziell und schon garnicht zu diesem Preis etc pp.... es läge ein EDV Fehler vor. nicht mein Problem denk ich mir und gehe ganz locker an die Sache ran. Nach nunmehr unendlichen emails, Faxen und Telefonaten mit ITS als Anbieter direkt habe ich am Montag einen Anwaltstermin vereinbart. Wir gehen dagegen an - bzw werden es zumindest versuchen. Wer hat noch die besagte Reise in den Sotavento Beach Club gebucht??? Was tut ihr gegen diese *******? ITS hat uns ein neues Angebot gemacht, allerdings zu €460,00 pro Person statt 171,00€ - uns geht es mittlerweile nicht mehr um den Preis sondern um die Angelegenheit an sich. Muß man sich die Ausflüchte gefallen lassen?? Wer ebenfalls Erfahrungen dieser Art gemacht hat oder eben wie wir sogar diese Reise gebucht hat: SCHREIBT MIR BITTE! Je mehr Antworten, desto besser!!! Dankeschön. scharrenbroichheike@hotmail.com

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      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ganz so einfach ist die Sache nicht- es handelt sich ja hierbei um einen ganz offentsichtlichen Preisfehler. Man hat hierbei auch immer die gültigen Angebote des Veranstalters zu beachten. Buchungsmaschine ist hier lediglich der Vermittler der Reise.
      Und jetzt mal allen ernstes: Einen Nur-Flug nach Fuerte für 171 zu bbekommen ist doch schon mehr als unmöglich oder nicht! Seid mal bitte nicht so engstirnig. Ich kann auch nicht heute tanken und den 3 cent günstigeren Preis von gestern verlangen.....

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      • guestG Offline
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        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ganz so einfach ist die Sache nicht- es handelt sich ja hierbei um einen ganz offentsichtlichen Preisfehler. Man hat hierbei auch immer die gültigen Angebote des Veranstalters zu beachten. Buchungsmaschine ist hier lediglich der Vermittler der Reise.
        Und jetzt mal allen ernstes: Einen Nur-Flug nach Fuerte für 171 zu bbekommen ist doch schon mehr als unmöglich oder nicht! Seid mal bitte nicht so engstirnig. Ich kann auch nicht heute tanken und den 3 cent günstigeren Preis von gestern verlangen.....

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          #4

          Jetzt mal ernsthaft, hast Du wirklich geglaubt die Reise ist für so wenig Geld zu bekommen? Jeder im Reisebüro wäre bei so einem Systemfehler stutzig geworden und hätte vor Buchung bei ITS nachgehakt. Im Übrigen kann es ja auch ein Systemfehler bei der Internetbuchungsmaschine sein, so dass vielleicht ITS gar nichts dafür kann? Ich glaube nicht, dass Deine Chancen sehr groß sind, zumal der Fehler sehr schnell entdeckt wurde.

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            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Jetzt mal ernsthaft, hast Du wirklich geglaubt die Reise ist für so wenig Geld zu bekommen? Jeder im Reisebüro wäre bei so einem Systemfehler stutzig geworden und hätte vor Buchung bei ITS nachgehakt. Im Übrigen kann es ja auch ein Systemfehler bei der Internetbuchungsmaschine sein, so dass vielleicht ITS gar nichts dafür kann? Ich glaube nicht, dass Deine Chancen sehr groß sind, zumal der Fehler sehr schnell entdeckt wurde.

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              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ich bin da ganz Deiner Meinung - wenn Du alles komplett bestätigt bekommen hast bist DU im Recht. Ist nicht Dein Problem ob ein EDV Fehler vorlag - geh wenn notwendig bis vors Gericht.
              Viel Glück

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                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ich bin da ganz Deiner Meinung - wenn Du alles komplett bestätigt bekommen hast bist DU im Recht. Ist nicht Dein Problem ob ein EDV Fehler vorlag - geh wenn notwendig bis vors Gericht.
                Viel Glück

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                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Da stimme ich Nick zu. Auch wenn es unmöglich ist und man nur stutzig werden kann, denn bei so einem Preis muss doch ein Haken dran sein. Aber wenn Du im Schaufenster einen Nerzmantel für 100 Euro siehst, dann ist der Ladeninhaber auch verpflichtet, den zu diesem Preis zu verkaufen, auch wenn sich hinterher rausstellt, dass man ein paar Nullen vergessen hat. Da hat der Verkäufer halt Pech gehabt, aber so ist die Rechtslage.

                  Gruss,
                  Petra

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                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Da stimme ich Nick zu. Auch wenn es unmöglich ist und man nur stutzig werden kann, denn bei so einem Preis muss doch ein Haken dran sein. Aber wenn Du im Schaufenster einen Nerzmantel für 100 Euro siehst, dann ist der Ladeninhaber auch verpflichtet, den zu diesem Preis zu verkaufen, auch wenn sich hinterher rausstellt, dass man ein paar Nullen vergessen hat. Da hat der Verkäufer halt Pech gehabt, aber so ist die Rechtslage.

                    Gruss,
                    Petra

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                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      So einfach ist das nicht: im Laden kaufst Du direkt beim Verkäufer,also beim Anbieter der Ware, im vorliegenden Fall hat offensichtlich der Vermittler einen falschen Preis mitgeteilt.
                      Da ITS den Fehler auch schnell bemerkt hat, wird man nicht einfach sagen können, das ITS Pech hat und die Reise erfüllen muss.

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                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        So einfach ist das nicht: im Laden kaufst Du direkt beim Verkäufer,also beim Anbieter der Ware, im vorliegenden Fall hat offensichtlich der Vermittler einen falschen Preis mitgeteilt.
                        Da ITS den Fehler auch schnell bemerkt hat, wird man nicht einfach sagen können, das ITS Pech hat und die Reise erfüllen muss.

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                          SuperSurfer1979
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo,

                          Buchungsmaschine wird genauso wie alle anderen Internet - Vermittler in seinen AGBs stehen haben, dass Irrtümer und Preisänderungen möglich sind. Ich habe dieses Angebot gesehen und haben auch versucht mehr darüber rauszufinden. Laut AGBs des Vermittlers bei dem wir es versucht haben steht:

                          "2.1 Die von Ihnen getätigte Buchung gilt erst zu dem Zeitpunkt von uns angenommen, zu dem Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung erhalten haben."

                          Das erklärt doch alles...

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                            SuperSurfer1979
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo,

                            Buchungsmaschine wird genauso wie alle anderen Internet - Vermittler in seinen AGBs stehen haben, dass Irrtümer und Preisänderungen möglich sind. Ich habe dieses Angebot gesehen und haben auch versucht mehr darüber rauszufinden. Laut AGBs des Vermittlers bei dem wir es versucht haben steht:

                            "2.1 Die von Ihnen getätigte Buchung gilt erst zu dem Zeitpunkt von uns angenommen, zu dem Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung erhalten haben."

                            Das erklärt doch alles...

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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Ich kann nur sagen: Netzbucher..eben Pech gehabt.. Mit einem normalen Verstand weiss man, dass man fuer diesenPreis nicht Flug und Hotel ( und schon gar nicht im Euro-Bereich Spanien /Kanaren in der Hauptreisezeit ) erhält. In einem Reisebuero gebucht, hatte man diesen Fehler garantiert schon im Vorfeld gemerkt ....
                              Also: geh wieder ins Buero , dort spricht man mit dir und merkt auch Fehler. Eina "Maschine "tut dies nicht.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Ich kann nur sagen: Netzbucher..eben Pech gehabt.. Mit einem normalen Verstand weiss man, dass man fuer diesenPreis nicht Flug und Hotel ( und schon gar nicht im Euro-Bereich Spanien /Kanaren in der Hauptreisezeit ) erhält. In einem Reisebuero gebucht, hatte man diesen Fehler garantiert schon im Vorfeld gemerkt ....
                                Also: geh wieder ins Buero , dort spricht man mit dir und merkt auch Fehler. Eina "Maschine "tut dies nicht.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ich kann Heike nur zustimmen!

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    #17

                                    Ich kann Heike nur zustimmen!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #18

                                      Ein Freund von mir fliegt auch durch einen Buchungsfehler von Tjaereborg mit 8 Leuten für je 139 Euro fur 2 Wochen in den Club Punta Arabi nach Ibiza!!

                                      Da konnte der Veranstalter auch nichts machen. Also........bleibt stur!

                                      Lebe lustig, lebe froh, wie der Mops im Haferstroh.

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                                        #19

                                        Ein Freund von mir fliegt auch durch einen Buchungsfehler von Tjaereborg mit 8 Leuten für je 139 Euro fur 2 Wochen in den Club Punta Arabi nach Ibiza!!

                                        Da konnte der Veranstalter auch nichts machen. Also........bleibt stur!

                                        Lebe lustig, lebe froh, wie der Mops im Haferstroh.

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                                          #20

                                          Rechen- und Preisirrtümer gehen zu Lasten des Anbieters. Es sei denn, er informiert vor Buchungsabschluss den Kunden darüber.

                                          Das heißt, hat einmal ein Reiseveranstalter oder sein - so genannter - Erfüllungsgehilfe, das vermittelnde Reisebüro, eine Buchungsbestätigung ausgeschickt bzw. die Buchung bestätigt, so ist der Veranstalter respektive sein Erfüllungsgehilfe verpflichtet, die vereinbarte Reiseleistung zum vereinbarten Reisepreis zu erbringen.

                                          Allerdings gibt es schon richterliche Erkenntnisse, die besagen, dass ein Mensch mit gesundem Hausverstand eigentlich nicht wirklich an auffällig günstige Preise im Vergleich zu gleichen Leistungen glauben darf und es in seine Pflicht gefallen wäre, nochmals nachzufragen.

                                          Das heißt, kommt so ein Fall vor den Kadi, kann es durchaus negativ für den Kunden ausgehen.

                                          Auf jeden Fall kann sich aber der Anbieter nicht auf einen EDV-Fehler zurückziehen!

                                          Gruß
                                          Peter

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