Flugzeitänderung vor der Reise
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Doch, Philosopher - die Reisepreisminderung dürfte sogar die häufigste Form der Kompensation sein.
Startet der (Hin)Flug beispielsweise am Abend anstatt am Morgen können durchaus auch einmal 50% eines Tagessatzes der Reisekosten verhandelbar sein.
Ferner kann sich der Reisende eine Ersatzbeförderung besorgen (bei zusätzlicher Störung der Nachtruhe, da anstatt um 15 bereits um 5 Uhr der Heimflug stattfinden soll) und hat ganz gute Aussichten die Kosten vom Veranstalter zurückzuholen.
Wird ein Flug kurzfristig ganz gestrichen bestehen u.U. Ansprüche gem. VO(EG)261/04. -
Danke, @vonschmeling !
LG
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Zitat :"
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
§ 3 Weitere Angaben bei der vorvertraglichen UnterrichtungDie Unterrichtung muss folgende Informationen enthalten, soweit sie für die in Betracht kommende Pauschalreise erheblich sind:1.
die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, und zwara)
Bestimmungsort oder, wenn die Pauschalreise mehrere Aufenthalte umfasst, die einzelnen Bestimmungsorte sowie die einzelnen Zeiträume (Datumsangaben und Anzahl der Übernachtungen),
b)
Reiseroute,
c)
Transportmittel (Merkmale und Klasse),
d)
Ort, Tag und Zeit der Abreise und der Rückreise oder, sofern eine genaue Zeitangabe noch nicht möglich ist, ungefähre Zeit der Abreise und Rückreise, ferner Orte und Dauer von Zwischenstationen sowie die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen,
e)
Unterkunft (Lage, Hauptmerkmale und gegebenenfalls touristische Einstufung der Unterkunft nach den Regeln des jeweiligen Bestimmungslandes),
f)
Mahlzeiten, "Punkt d beachten.
Es besteht also eine Pflicht Zeiten im Vertrag anzugeben !
Also Vertragsbestandteil.
Es geht auch nicht ob man die Zeiten einhalten werden müssen !
Es geht darum, ob sie Bestandteil des Reisevertrags sind !
Und das sind sie wohl . -
Ja, das bestreitet auch niemand, zumal sich bei Änderungen durchaus Ansprüche ergeben können (wie kurz zuvor erwähnt).
Die Zeiten dürfen aber den Zusatz "voraussichtlich" haben - zu Recht!
Die ausführenden LVU sind Bedarfsairlines, das bedeutet, dass sie ihre Flugpläne in einem gewissen Rahmen dem Bedarf anpassen können.
Demnach wird eine vertragliche Pflicht durch eine Flugzeitenänderung nicht augenblicklich verletzt.
Falls die Änderung der Zeiten eine erhebliche Wirkung auf die Reise entfaltet, sieht das BGB durchaus Kompensationsmöglichkeiten vor bzw. ein Kündigungsrecht.
Du kannst allerdings nicht sagen "Mein Flug ist jetzt um 4h verspätet" und die Anwendung der VO(EG)261/04 verlangen, und genau das behauptest du in einem deiner Beiträge.
Ferner ist sogar ein Schadenersatz wegen Vereitelung denkbar, der Willkür früherer Zeiten werden also mehr und mehr Riegel vorgeschoben.Ich bin mir im Übrigen ziemlich sicher, dass jeder Leser hier inzwischen begriffen hat, welche Ansprüche sich aus welchem Ereignis ergeben, nix für ungut ...

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@Philosopher
Es ist im Übrigen zu beobachten, dass die Ansprüche an die Veranstalter wenigstens betreffend des Eintretens eines Anspruchs nach und nach an die EUVO angepasst werden.
Bisher galt ein Anspruch auf Minderung gegen den Veranstalter erst ab der fünften Stunde der Verspätung, inzwischen wird immer häufiger ein Anspruch bereits ab der vierten Stunde zuerkannt. -
Vertragsbestandteil ist alles was im Vertrag steht.
Die Relevanz, die erfolgreiche Einklagbarkeit ist diesbezüglich nebensächlich.
Thema für mich beendet. -
Abgesehen davon, dass jetzt sogar noch das Zitat sinnverfälschend vergeigt wurde - schönes Leben noch!
Unfassbar ... -
Abgesehen davon, dass jetzt sogar noch das Zitat sinnverfälschend vergeigt wurde - schönes Leben noch!
Unfassbar ... -
Zensur ?
Was nicht in den Kram passt wird gelöscht.
Ja die Veranstalter nicht verägern.
Tschüss
Wo löscht man seinen Account hier ?@praia60 sagte:
Wo löscht man seinen Account hier ?
Wende dich an die HolidayCheck AG über das Kontaktformular - hier klicken
Siehe auch "Nutzungsbedingungen" - hier zu finden (unter 4. Kündigung / Beendigung) -
Die Versicherung hat damit nichts am Hut.
Ein Kündigungsrecht könnte in Betracht kommen, da der erste Leg immerhin 9h nach vorne verlegt wurde.
Zuvor würde ich aber an deiner Stelle im Reisebüro vorsprechen und fragen, ob man dir nicht einen späteren Flug nach MEX anbieten kann, bei dem du nicht so elend langen Anschluss hast.
Die Crux bei dem Ganzen: Lehnt der Veranstalter eine Kündigung ab hast du u.U. eine lange Streiterei vor dir und eine Menge Kosten, die du vorstrecken müsstest. -
Entschuldigung schon mal, falls dies eine doofe Frage ist. Hat der Wechsel der Fluggesellschaft (und damit natürlich auch der Zeiten) nach Abschluss der Pauschalreise auch was mit dem Reiseveranstalter zu tun? Ich mache seit vielen Jahren ein- bis zweimal im Jahr Fernreisen in verschiedene Richtungen und suche mir auch häufig die für mich vermeintlich besseren Flugzeiten und Fluggesellschaften aus. Was natürlich oft mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist. Fragt mich nicht wieso, irgendwie habe ich einen Faible für Tui, dort auch fast immer gebucht und hatte die letzten 15 Jahren keinen nennenswerten Flugverschiebungen. Hatte ich jetzt nur Glück oder hängt das damit zusammen, dass es Fernreisen sind?
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Ich denke, dass die meisten deiner Reisen mit Linienflügen ausgestattet waren, bei denen es naturgemäß sehr viel weniger Änderungen gibt als bei Bedarfsfluggesellschaften. Also war das weder Glück noch hatte es direkt etwas mit dem Veranstalter zu tun.
Letztlich doch wohl auch mit der Langstrecke, da auf long haul selbst Charterflüge seltener von Änderungen heimgesucht werden.
Möge die Macht weiterhin mit dir sein!
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Hallo und guten Morgen,
ich wollte mich ja noch einmal melden, wenn sich bei Neckermann etwas ergibt. Vor 3 Wochen habe ich die Anzahlung erstattet bekommen. Die Anwaltskosten wollen sie natürlich nicht übernehmen. Eigentlich wollte ich jetzt auch noch diese Kosten erstattet bekommen, in Anbetracht der Dinge werde ich allerdings davon absehen... nicht, dass ich dem Reiseveranstalter nicht die Pleite gewünscht hätte(das wäre glatt gelogen), allerdings tut es mir um die Angestellten leid, denn nur diese müssen die Pleite jetzt auch ausbaden.
LG Christine
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Hallo und guten Morgen,
ich wollte mich ja noch einmal melden, wenn sich bei Neckermann etwas ergibt. Vor 3 Wochen habe ich die Anzahlung erstattet bekommen. Die Anwaltskosten wollen sie natürlich nicht übernehmen. Eigentlich wollte ich jetzt auch noch diese Kosten erstattet bekommen, in Anbetracht der Dinge werde ich allerdings davon absehen... nicht, dass ich dem Reiseveranstalter nicht die Pleite gewünscht hätte(das wäre glatt gelogen), allerdings tut es mir um die Angestellten leid, denn nur diese müssen die Pleite jetzt auch ausbaden.
LG Christine
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Die Versicherung hat damit nichts am Hut.
Ein Kündigungsrecht könnte in Betracht kommen, da der erste Leg immerhin 9h nach vorne verlegt wurde.
Zuvor würde ich aber an deiner Stelle im Reisebüro vorsprechen und fragen, ob man dir nicht einen späteren Flug nach MEX anbieten kann, bei dem du nicht so elend langen Anschluss hast.
Die Crux bei dem Ganzen: Lehnt der Veranstalter eine Kündigung ab hast du u.U. eine lange Streiterei vor dir und eine Menge Kosten, die du vorstrecken müsstest.@vonschmeling sagte:
Die Crux bei dem Ganzen: Lehnt der Veranstalter eine Kündigung ab hast du u.U. eine lange Streiterei vor dir und eine Menge Kosten, die du vorstrecken müsstest.
Das ist leider der Punkt - was hilft einem das ganze Recht, wenn es nicht pragmatisch hilft?

Bei mir wurde aktuell auch der Hinflug verschoben - mein erster Urlaubstag ist damit beim ******. Selbst, wenn ich jetzt den Veranstalter terrorisiere und er "in seiner Gnade und Güte" vielleicht letztlich stornieren würde, bleibe ich auf den Kosten für die Reiseversicherung, Sitzplatzreservierungen, etc. sitzen.
Mehr noch: in dieser Zeit habe ich verbindlich Urlaub. Will ich nicht zuhause sitzen, muss ich spontan alternativ buchen, was unwirtschaftlich wäre. So kostet z.B. eine vergleichbare Reise mit anderem Airport und Flugzeiten jetzt knapp 40% mehr. Dank der Thomas Cook Pleite wird´s vorerst wohl auch nicht günstiger werden.
Und von den Kosten abgesehen: das würde eine Ladung Stress bedeuten, die wohl auch einen Alternativurlaub ruinieren würde. Was ist die Konsequenz: man schluckt´s halt mal wieder.
