Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Flugzeitänderung vor der Reise
  6. Flugzeitänderung vor der Reise

Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
5.2k Beiträge 701 Kommentatoren 1.3m Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #4341

    Doch, Philosopher - die Reisepreisminderung dürfte sogar die häufigste Form der Kompensation sein.
    Startet der (Hin)Flug beispielsweise am Abend anstatt am Morgen können durchaus auch einmal 50% eines Tagessatzes der Reisekosten verhandelbar sein.
    Ferner kann sich der Reisende eine Ersatzbeförderung besorgen (bei zusätzlicher Störung der Nachtruhe, da anstatt um 15 bereits um 5 Uhr der Heimflug stattfinden soll) und hat ganz gute Aussichten die Kosten vom Veranstalter zurückzuholen.
    Wird ein Flug kurzfristig ganz gestrichen bestehen u.U. Ansprüche gem. VO(EG)261/04.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • HC-Mitglied400741H Offline
      HC-Mitglied400741H Offline
      HC-Mitglied400741
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4342

      Danke, @vonschmeling !

      LG

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • Praia60P Offline
        Praia60P Offline
        Praia60
        schrieb am zuletzt editiert von Praia60
        #4343

        Zitat :"

        Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
        § 3 Weitere Angaben bei der vorvertraglichen Unterrichtung

        Die Unterrichtung muss folgende Informationen enthalten, soweit sie für die in Betracht kommende Pauschalreise erheblich sind:1.
        die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen, und zwara)
        Bestimmungsort oder, wenn die Pauschalreise mehrere Aufenthalte umfasst, die einzelnen Bestimmungsorte sowie die einzelnen Zeiträume (Datumsangaben und Anzahl der Übernachtungen),
        b)
        Reiseroute,
        c)
        Transportmittel (Merkmale und Klasse),
        d)
        Ort, Tag und Zeit der Abreise und der Rückreise oder, sofern eine genaue Zeitangabe noch nicht möglich ist, ungefähre Zeit der Abreise und Rückreise, ferner Orte und Dauer von Zwischenstationen sowie die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen,
        e)
        Unterkunft (Lage, Hauptmerkmale und gegebenenfalls touristische Einstufung der Unterkunft nach den Regeln des jeweiligen Bestimmungslandes),
        f)
        Mahlzeiten, "

        Punkt d beachten.
        Es besteht also eine Pflicht Zeiten im Vertrag anzugeben !
        Also Vertragsbestandteil.
        Es geht auch nicht ob man die Zeiten einhalten werden müssen !
        Es geht darum, ob sie Bestandteil des Reisevertrags sind !
        Und das sind sie wohl .

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4344

          Ja, das bestreitet auch niemand, zumal sich bei Änderungen durchaus Ansprüche ergeben können (wie kurz zuvor erwähnt).
          Die Zeiten dürfen aber den Zusatz "voraussichtlich" haben - zu Recht!
          Die ausführenden LVU sind Bedarfsairlines, das bedeutet, dass sie ihre Flugpläne in einem gewissen Rahmen dem Bedarf anpassen können.
          Demnach wird eine vertragliche Pflicht durch eine Flugzeitenänderung nicht augenblicklich verletzt.
          Falls die Änderung der Zeiten eine erhebliche Wirkung auf die Reise entfaltet, sieht das BGB durchaus Kompensationsmöglichkeiten vor bzw. ein Kündigungsrecht.
          Du kannst allerdings nicht sagen "Mein Flug ist jetzt um 4h verspätet" und die Anwendung der VO(EG)261/04 verlangen, und genau das behauptest du in einem deiner Beiträge.
          Ferner ist sogar ein Schadenersatz wegen Vereitelung denkbar, der Willkür früherer Zeiten werden also mehr und mehr Riegel vorgeschoben.

          Ich bin mir im Übrigen ziemlich sicher, dass jeder Leser hier inzwischen begriffen hat, welche Ansprüche sich aus welchem Ereignis ergeben, nix für ungut ... 😶

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4345

            @Philosopher
            Es ist im Übrigen zu beobachten, dass die Ansprüche an die Veranstalter wenigstens betreffend des Eintretens eines Anspruchs nach und nach an die EUVO angepasst werden.
            Bisher galt ein Anspruch auf Minderung gegen den Veranstalter erst ab der fünften Stunde der Verspätung, inzwischen wird immer häufiger ein Anspruch bereits ab der vierten Stunde zuerkannt.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Praia60P Offline
              Praia60P Offline
              Praia60
              schrieb am zuletzt editiert von
              #4346

              Zitat " Deine Aussage "Flugzeiten Vertragsbestandteil bei Pauschalreisem" ist falsch. "
              Nein, richtig !

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Praia60P Praia60

                Vertragsbestandteil ist alles was im Vertrag steht.
                Die Relevanz, die erfolgreiche Einklagbarkeit ist diesbezüglich nebensächlich.
                Thema für mich beendet.

                jlechtenboehmerJ Offline
                jlechtenboehmerJ Offline
                jlechtenboehmer
                schrieb am zuletzt editiert von
                #4347

                @praia60 sagte:

                Thema für mich beendet.

                .....

                Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #4348

                  Abgesehen davon, dass jetzt sogar noch das Zitat sinnverfälschend vergeigt wurde - schönes Leben noch!
                  Unfassbar ...

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  Praia60P 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV vonschmeling

                    Abgesehen davon, dass jetzt sogar noch das Zitat sinnverfälschend vergeigt wurde - schönes Leben noch!
                    Unfassbar ...

                    Praia60P Offline
                    Praia60P Offline
                    Praia60
                    schrieb am zuletzt editiert von Praia60
                    #4349

                    Zensur ?
                    Was nicht in den Kram passt wird gelöscht.
                    Ja die Veranstalter nicht verägern.
                    Tschüss
                    Wo löscht man seinen Account hier ?

                    KourionK 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • MaliniM Offline
                      MaliniM Offline
                      Malini
                      Verwarnt Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #4350

                      Und diese Fragen trotz „2 techn. wissenschaftliche Diplome“?!? :neckbeard:

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • MaliniM Offline
                        MaliniM Offline
                        Malini
                        Verwarnt Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4351

                        Und diese Fragen trotz „2 techn. wissenschaftliche Diplome“?!? :neckbeard:

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Praia60P Praia60

                          Zensur ?
                          Was nicht in den Kram passt wird gelöscht.
                          Ja die Veranstalter nicht verägern.
                          Tschüss
                          Wo löscht man seinen Account hier ?

                          KourionK Offline
                          KourionK Offline
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4352

                          @praia60 sagte:

                          Wo löscht man seinen Account hier ?

                          Wende dich an die HolidayCheck AG über das Kontaktformular - hier klicken
                          Siehe auch "Nutzungsbedingungen" - hier zu finden (unter 4. Kündigung / Beendigung)

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Max0078M Offline
                            Max0078M Offline
                            Max0078
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4353

                            Hi,
                            ich habe von 16.12 bis 07.01 eine Pauschalreise nach Mexiko gebucht.
                            Nun haben sich die Flugzeiten geändert. Habe ich eine Möglichkeit kostenfrei zu stornieren ?
                            Habe auch schon eine Reiseversicherung um 426€ abgeschlossen.
                            Lg

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4354

                              Die Versicherung hat damit nichts am Hut.
                              Ein Kündigungsrecht könnte in Betracht kommen, da der erste Leg immerhin 9h nach vorne verlegt wurde.
                              Zuvor würde ich aber an deiner Stelle im Reisebüro vorsprechen und fragen, ob man dir nicht einen späteren Flug nach MEX anbieten kann, bei dem du nicht so elend langen Anschluss hast.
                              Die Crux bei dem Ganzen: Lehnt der Veranstalter eine Kündigung ab hast du u.U. eine lange Streiterei vor dir und eine Menge Kosten, die du vorstrecken müsstest.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              HC-Mitglied400741H 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • christine3006C Offline
                                christine3006C Offline
                                christine3006
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4355

                                Entschuldigung schon mal, falls dies eine doofe Frage ist. Hat der Wechsel der Fluggesellschaft (und damit natürlich auch der Zeiten) nach Abschluss der Pauschalreise auch was mit dem Reiseveranstalter zu tun? Ich mache seit vielen Jahren ein- bis zweimal im Jahr Fernreisen in verschiedene Richtungen und suche mir auch häufig die für mich vermeintlich besseren Flugzeiten und Fluggesellschaften aus. Was natürlich oft mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist. Fragt mich nicht wieso, irgendwie habe ich einen Faible für Tui, dort auch fast immer gebucht und hatte die letzten 15 Jahren keinen nennenswerten Flugverschiebungen. Hatte ich jetzt nur Glück oder hängt das damit zusammen, dass es Fernreisen sind?

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmeling
                                  Moderator
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #4356

                                  Ich denke, dass die meisten deiner Reisen mit Linienflügen ausgestattet waren, bei denen es naturgemäß sehr viel weniger Änderungen gibt als bei Bedarfsfluggesellschaften. Also war das weder Glück noch hatte es direkt etwas mit dem Veranstalter zu tun.
                                  Letztlich doch wohl auch mit der Langstrecke, da auf long haul selbst Charterflüge seltener von Änderungen heimgesucht werden.
                                  Möge die Macht weiterhin mit dir sein! 😉

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • FiTiRiF Offline
                                    FiTiRiF Offline
                                    FiTiRi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4357

                                    Hallo und guten Morgen,

                                    ich wollte mich ja noch einmal melden, wenn sich bei Neckermann etwas ergibt. Vor 3 Wochen habe ich die Anzahlung erstattet bekommen. Die Anwaltskosten wollen sie natürlich nicht übernehmen. Eigentlich wollte ich jetzt auch noch diese Kosten erstattet bekommen, in Anbetracht der Dinge werde ich allerdings davon absehen... nicht, dass ich dem Reiseveranstalter nicht die Pleite gewünscht hätte(das wäre glatt gelogen), allerdings tut es mir um die Angestellten leid, denn nur diese müssen die Pleite jetzt auch ausbaden.

                                    LG Christine

                                    BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • FiTiRiF FiTiRi

                                      Hallo und guten Morgen,

                                      ich wollte mich ja noch einmal melden, wenn sich bei Neckermann etwas ergibt. Vor 3 Wochen habe ich die Anzahlung erstattet bekommen. Die Anwaltskosten wollen sie natürlich nicht übernehmen. Eigentlich wollte ich jetzt auch noch diese Kosten erstattet bekommen, in Anbetracht der Dinge werde ich allerdings davon absehen... nicht, dass ich dem Reiseveranstalter nicht die Pleite gewünscht hätte(das wäre glatt gelogen), allerdings tut es mir um die Angestellten leid, denn nur diese müssen die Pleite jetzt auch ausbaden.

                                      LG Christine

                                      BienekindB Offline
                                      BienekindB Offline
                                      Bienekind
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #4358

                                      Nur die Angestellten???
                                      Im Übrigen ist Neckermann Reisen (noch) nicht insolvent.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • FiTiRiF Offline
                                        FiTiRiF Offline
                                        FiTiRi
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4359

                                        Angestellte, Gläubiger, Reisende, Kunden usw. usw.... es ist für niemanden schön...

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          Die Versicherung hat damit nichts am Hut.
                                          Ein Kündigungsrecht könnte in Betracht kommen, da der erste Leg immerhin 9h nach vorne verlegt wurde.
                                          Zuvor würde ich aber an deiner Stelle im Reisebüro vorsprechen und fragen, ob man dir nicht einen späteren Flug nach MEX anbieten kann, bei dem du nicht so elend langen Anschluss hast.
                                          Die Crux bei dem Ganzen: Lehnt der Veranstalter eine Kündigung ab hast du u.U. eine lange Streiterei vor dir und eine Menge Kosten, die du vorstrecken müsstest.

                                          HC-Mitglied400741H Offline
                                          HC-Mitglied400741H Offline
                                          HC-Mitglied400741
                                          Gesperrt
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4360

                                          @vonschmeling sagte:

                                          Die Crux bei dem Ganzen: Lehnt der Veranstalter eine Kündigung ab hast du u.U. eine lange Streiterei vor dir und eine Menge Kosten, die du vorstrecken müsstest.

                                          Das ist leider der Punkt - was hilft einem das ganze Recht, wenn es nicht pragmatisch hilft? 😢

                                          Bei mir wurde aktuell auch der Hinflug verschoben - mein erster Urlaubstag ist damit beim ******. Selbst, wenn ich jetzt den Veranstalter terrorisiere und er "in seiner Gnade und Güte" vielleicht letztlich stornieren würde, bleibe ich auf den Kosten für die Reiseversicherung, Sitzplatzreservierungen, etc. sitzen.

                                          Mehr noch: in dieser Zeit habe ich verbindlich Urlaub. Will ich nicht zuhause sitzen, muss ich spontan alternativ buchen, was unwirtschaftlich wäre. So kostet z.B. eine vergleichbare Reise mit anderem Airport und Flugzeiten jetzt knapp 40% mehr. Dank der Thomas Cook Pleite wird´s vorerst wohl auch nicht günstiger werden.

                                          Und von den Kosten abgesehen: das würde eine Ladung Stress bedeuten, die wohl auch einen Alternativurlaub ruinieren würde. Was ist die Konsequenz: man schluckt´s halt mal wieder.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 216
                                          • 217
                                          • 218
                                          • 219
                                          • 220
                                          • 259
                                          • 260
                                          • 218 von 260
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag