Krank im Urlaub
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Für diese Thematik empfehle ich dir das Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen".
Vorab: Nur im Falle eines nachweislich außergewöhnlichen Ansteigens von Erkrankungen wird ein Veranstalter Maßnahmen ergreifen und beispielsweise ein kostenfreies Storno bzw. eine gebührenfreie Umbuchung auf ein anderes Reiseziel anbieten. Die Veranstalter stehen in engem Kontakt mit ihren Vertretungen vor Ort und werden im Falle einer tatsächlichen Bedenklichkeit entsprechend reagieren.
Meines Wissens liegt eine solche Situation gegenwärtig nicht vor und die Erkrankungen bewegen sich im jahreszeitlich normalen Rahmen.
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Seitdem unsere Tochter 2 Jahre alt war, fahren wir im Oktober mit ihr in die Türkei.
In diesen ersten Auslandsurlaub mit ihr (also Österreich zähle ich mal nicht als Ausland), haben wir uns vorsorglich in unserer Apotheke beraten lassen, und alles nötige mitgenommen. Wir hatten all diese Sachen nie gebraucht, und waren darüber auch sehr froh. Heute ist sie gerade 7 geworden, und in den Herbstferien geht es wieder in die Türkei, außer Pflaster, Desinfektionsspay, Reinigungstücher und Salbe gegen Mückenstiche nehmen wir nun nichts mehr mit, bei Bedarf wird man auch in den türkischen Apotheken sehr gut beraten.
Wir hatten zu keinen Zeitpunkt ein schlechtes Gefühl in punkto Sauberkeit und Hygiene in unseren Urlaubshotels, da ich vom fach bin kenne ich mich mit Hygiene auch ein wenig aus.Letztens habe ich beobachtet, das beim Spielen die Kinder mit einen Becher aus den hauseigenen offenen Brunnen Wasser getrunken haben, denen ist nichts passiert, kein Bauchgrummeln oder ähnliches, ein anderes Kind, was von der Mutter aus keine Süßigkeiten oder Eis essen darf und sehr auf die Ernährung achtet, ist ständig krank.
Was will ich damit sagen: achtet ein wenig auf eure Kinder und laßt sie nicht die eiskalten Getränke mit vielen Eiswürfeln nehmen oder unmengen an Eis, nur weil das inclusive ist, in 6 Türkeiaufentalten hatte unsere Tochter noch keine Probleme!Liebe Grüße
Carsten.
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@NiaSantl
Nachtrag:
Falls du wegen deiner Schwangerschaft von der Reise Abstand nehmen möchtest könntest du deinen behandelnden Arzt konsultieren. Rät er dir wegen des erhöhten Risikos strikt ab würde evtl. eine Reiserücktrittsversicherung für die Stornierungsgebühren einstehen. -
@VS
Und deshalb würde ich mit ganz kleinen Kindern auch nie im August in die Türkei machen.
Eine Freundin, die mit ihrer bald 8 jährigen Tochter jetzt in der Türkei war, klagte über einen Hautausschlag bei der Tochter, höchstwarscheinlich durch die starke Sonne, obwohl es dieses jahr wohl gefühlte 10 Grad "kälter" war wie letztes Jahr. -
Vielen Dank vonschmeling.
Der Gedanke, Rücksprache mit meiner Ärztin zu halten um event. die Reiserücktrittsversicherung beanspruchen zu können, kam mir noch nicht.
Bisher haben wir unseren Reiseveranstalter um eine schriftliche Stellungnahme über die aktuelle Lage in dem von uns gebuchten Hotel gebeten.
Da wir jedes Jahr um diese Zeit unseren Urlaub in dieser Region verbringen und noch nie Beschwerden zu beklagen hatten, hoffen wir natürlich sehr, auch diese Reise doch noch antreten zu können. Es scheint jedoch auf eine eher kurzfristige Entscheidung hinauszulaufen. Reisebeginn wäre der 02.09., bis dahin werden wir die Antwort unseres Reiseveranstalters abwarten, sowie die Berichte von Betroffenen lesen und dann hoffentlich eine für uns richtige Entscheidung treffen. -
Vorab: Nur im Falle eines nachweislich außergewöhnlichen Ansteigens von Erkrankungen wird ein Veranstalter Maßnahmen ergreifen und beispielsweiseein kostenfreies Storno bzw. eine gebührenfreie Umbuchung auf ein anderesReiseziel anbieten.....
Erst einmal würde ich mich nicht darauf verlassen! Denn nur wer seine Rechte kennt, kann diese auch einfordern!
Kein Reiseveranstalter möchte plötzlich so viel Geld verlieren oder seine Kunden umbuchen (zu hoher finanzieller Verlust).
In diesemFall wäre für die "noch zukünftigen Urlaubern" ein Abhilfeverlangen gem. § 651e I BGB möglich(Aufzeigung von Mängeln).
Denn Abhilfe bedeutet die Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes, als eine dem Reisenden subjektiv zumutbare, objektiv in etwa gleich- oder höherwertiger, mangelfreier Ersatzleistung mit gleichem Nutzen für den Reisenden.
Mehrkosten etc. muss der Reiseveranstalter tragen!!!!!!
Denn laut § 651c ist der Reiseveranstalter dazu verpflichtet, "die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesichertenEigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder dieTauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzenaufheben oder mindern".
Folgend: Wenn ich einen teuren Badeurlaub buche und meinen Urlaub hauptsächlich am Strand verbringe und dort nicht ins Meer kann -> ist das eine Minderung!
Stecke ich mich mit gefährlichen Bakterien an (eine Fäkal-Infektion ist sehr gefährlich!!!!), habe ich einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Hat der Reiseveranstalter darüber schon längere Kenntnisse und informiert seine Gäste nicht darüber, so kann er sogar für eine "Körperverletzung" gem. § 224 belangt werden.
Verbringt man seinen Urlaub wegen einer Infektion krank im Bett, so kann der Reisende laut § 651f auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeiteine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.
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Simbrina:
Mehrkosten etc. muss der Reiseveranstalter tragen!!!!!!
Denn laut § 651c ist der Reiseveranstalter dazu verpflichtet, "die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesichertenEigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder dieTauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzenaufheben oder mindern".
Folgend: Wenn ich einen teuren Badeurlaub buche und meinen Urlaub hauptsächlich am Strand verbringe und dort nicht ins Meer kann -> ist das eine Minderung!
Ähm........wo steht, dass ich bei einem Badeurlaub nicht alternativ im Pool baden kann?? Laut deiner Ausführung müsste ich also auch was bekommen (bzw. einklagen), wenn ich wegen zu starker Strömung nicht im Meer schwimmen kann. Hätte der RV mal sich mehr ums Meer gekümmert, als um andere unwichtige Dinge.

Also wenn man schon Gesetzestexte zitiert, dann sollte man auf Feinheiten achten.
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Du solltest deine Ausführungen als deine persönliche Meinung kennzeichnen. Allgemeingültig ist das nämlich nicht im geringsten...
Und der RV als solcher kann auch sicher nicht wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden.
Also Vorsicht mit gefährlichem Halbwissen!

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@Simbrina
Schön, dass du dich am Forum beteiligst ...
Allerdings bedarf es imho einer gewissen Präzisierung der von dir (übrigens wiederholt) verlinkten Anspruchsgrundlagen:
- Soweit immerhin scheint eine "objektive Gefährdung für Leib und Leben der Reisenden" nicht zu bestehen und man sollte auch nicht mit Pershings auf Spatzen zielen.
- Eine Rechtschutzversicherung tritt nur dann ein, wenn ein rechtlich relevanter Sachverhalt gegeben ist.
- Reisewarnungen bezüglich Krisensituationen betreffen nicht allein kriegerische Handlungen im Zielgebiet - sie werden auch bei einer Seuchengefahr ausgesprochen.
Hier ein Beipiel ...
Trifft irgendetwas zu für das Zielgebiet Colakli?

Falls nicht - danke für deinen Hinweis und viel Spaß noch im Forum!

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granini:
Wer auf "normale" Fragen, keine sachlichen Antworten geben kann, braucht meiner Meinung auch gar nicht antworten...
Hallo, ja es ist hier leider so , man bekommt keine richtige Anwort, man bekommt nur blöde Antworten,
Danke für dein Urteil, über Beiträge, die (leider) nicht deinen Vorstellungen entsprechen!
Aber es darf und muss hier auch mal klar gestellt werden, dass jeder Tourist auch Eigenverantwortung übernehmen muss!
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Es geht hier um Mängel xxxDU47057xxx beachte alleine die Frankfurter Tabelle.
Dort gibt es schon für Gerüche 5- 15 Punkte. Ansonsten kommt es natürlich auf dem Fall und die Formulierung an. Ich bin aber nicht dafür da, um alles haarklein zu zitieren (od. rede Hotels/ sonstiges schlecht) und zeige hier für alle die in Sorge sind Möglichkeiten auf. Wer sich dafür interessiert kann schließlich alles im BGB finden und wer nicht weiß ob sein Rechtschutz so etwas Deckt, schildert seinen Fall erst einmal telefonisch und frägt nach.
Ein Beispiel:
Wir sollten z.B zuerst ins Side Premium. Da die Strandangaben fehlerhaft waren, Pools fehlten und vieles nicht fertig war wurden wir kurzfristig über ein Abhilfeverlangen umgebucht.
UND DAS BEVOR WIR ÜBERHAUPT IM URLAUB WAREN!
Weiter gibt es am Strand sog. Baderegeln. Diese werden sogar mit Fahnen gekennzeichnet -> vllt. haben Sie solch eine Fahne sogar mal entdeckt???
Daher: Baden auf eigene Gefahr!
Befinden sich aber Fäkalien im Meer und man wird als Urlauber nicht informiert (obwohl es im Hotel bekannt ist) und man wird krank, haftet jmd. dafür!
Ralf Benkö hat heute folgendes gepostet:
"Wir haben Neuigkeiten aus der Türkei: Geradesind die Laborergebnisse zum Abwasserproblem und den vielen Erkrankungeneingetroffen. Danach kann man den Fluss, der in Side zum Meer führt, noch nicht als „sauber“ bezeichnen. Einige Bakterien-Werteliegen dafür noch zu hoch. Somit ist zu befürchten, dass Badewasser-Grenzwertedirekt an der Einmündung des Flusses noch nicht eingehalten werden können. Eine Besserung ist aber zu erkennen, die Kläranlage scheint wieder zu funktionieren.Dennoch wäre es empfehlenswert, beim Baden etwas Abstand zu dieser Fluss-Einmündung zu halten. Wir halten euch weiter auf dem Laufenden".
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Vielleicht solltest Du Herrn Benkö verklagen, wenn Du doch nichts vom Veranstalter zurückbekommst....
Das Hotel haftet also für Verschmutzungen ausserhalb des eigenen Einflussbereichs? Aha.
Sinnvoller wärs doch evtl im Rahmen der Produkthaftung den Hersteller des Meers zu verklagen, oder?

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o.t. aber ich frag mich angesichts der Benkö-Verlautbarung gerade, wie viel kryptischer wohl meine Beiträge sein müssen, um für so ein omnipräsentes Unverständnis zu taugen???

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Hallo
Es macht mich so wütend was vor Ort passiert ist. Da fällt ein Teil vom Klärwerk aus, dass kann passieren. Das verschmutzte Wasser muss in den Fluss geleitet werden. Hab ich verständnis für wenn es nicht anders geht. Aber die Urlauber nicht zu informieren oder zu warnen ist grob fahrlässig. Man hätte sofort alle Hotels warnen müssen und den betroffenen Strandabschnitt sperren müssen. Basta. Vor Ort waren alte Menschen und auch kleine Kinder im Meer und hatten keine Ahnung. So ein schwerer Infekt kann lebensgefährlich für gewisse Personen werden. Vor Ort war z. B. Eine Mutter mit einem Herzkranken Kind.
Das muss man sich mal vorstellen. Ich finde man müsste klagen, weil es am Anfang vertuscht worden ist. Das Klärwerk hätte sofort Alarm geben müssen und die Leute vom baden abhalten. Unglaublich was manche hier schreiben. Daran können gebrechliche Menschen STERBEN.
Gruß -
Moment - das eingeleitete vorgeklärte Produkt war in keiner Weise hygienisch bedenklich und auch nicht ursächlich für diverse Erkrankungen.
Was zimmerst du dir also darüber zusammen???
Ich finde irgendwann ist es dann auch mal genug mit dem "Aufschrei der Gerechten" ... :?
Inbesondere würde ich dir vor dem "so wütend" Sein mal die aufmerksame Lektüre aller Beiträge zum Thema empfehlen.Mich beispielsweise machen nämlich so unreflektierte Kommentare inzwischen sehr seehr seeehr wütend!
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Es wäre sehr nett die Hotelbewertungen zu lesen, in denen mehrere Urlauber über gesundheitliche Probleme berichten. Das es in der Region Probleme in Bezug auf Gesundheit und Wohlbefinden gab/gibt ist Fakt und es macht mich wütend wenn versucht wird dieses Problem schönscheiben zu wollen
