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Sonnenklar tv

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
309 Beiträge 94 Kommentatoren 179.1k Aufrufe
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  • Trave175T Offline
    Trave175T Offline
    Trave175
    Verwarnt Gesperrt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #241

    @VS
    Aha, wenn man 45.000 Beiträge abgelieferrt hat, hat man wohl offensichtlich den Status einer Immunität erreicht. Da interessieren dann Nutzungsbedingungen und Verhaltensregeln nicht mehr. Wie heißt es doch so schön: Denk daran: Am anderen Ende sitzt ein Mensch. Schreibe bitte verständlich und höflich. Aber Höflichkeit ist in allen deinen Beiträgen ganz offensichtlich ein Fremdwort. Ab sofort Hilfssheriff?

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    • Trave175T Trave175

      Was ich so an Klugscheißerei vorfinde, ist von der Sache her ziemlich daneben. Zeitverschwendung ist für mich, sich daran zu beteiligen. Ich hatte die Hoffnung, daß jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht hat, ist wohl dann Fehlanzeige. Tatsache ist, daß das Angebot seitens des Veranstalters unverändert weiter besteht, also scheidet nach Lage der Dinge Irrtum aus. Bis Montag ist damit Ende der Diskussion.

      MaliniM Offline
      MaliniM Offline
      Malini
      Verwarnt Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #242

      @trave175 sagte:

      Was ich so an Klugscheißerei vorfinde, ist von der Sache her ziemlich daneben.

      Soviel zum Thema „Höflichkeit“...

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Trave175T Offline
        Trave175T Offline
        Trave175
        Verwarnt Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #243

        Und so wie man in den Wald hineinruft, so schallt es meistens auch wieder heraus.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • TürkeifliegendeT Offline
          TürkeifliegendeT Offline
          Türkeifliegende
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von Türkeifliegende
          #244

          Diesen Thread zu lesen ist fast noch amüsanter als den Tratschthread zu lesen.
          Der Vorteil vom Tratschthread, wir hauen dort Niemanden in die Pfanne.😜
          Und wir gehen nicht mit Allemann auf einen User drauf.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • MaliniM Offline
            MaliniM Offline
            Malini
            Verwarnt Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #245

            Gut erkannt, @Trave! 👏

            Und wenn man - wie du! - in kaufmännischen und juristischen Themen völlig ahnungslos ist, sollte man diejenigen, die einem helfen können und wollen, nicht auch noch als Klugscheixxer bezeichnen!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV 1
              vonschmelingV 1
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #246

              Selbstreflexion ist nicht grade seine Stärke ...
              Ich habe wiederholt erlebt, dass Anbieter error fares abgenickt und die Reise zum irrtümlich angegebenen Preis durchgeführt haben. Allerdings wurde da auch gänzlich auf inkriminierende Vorhalte, Verbraucherschutz oder Anwaltsandrohung verzichtet.
              Insofern wird Trave175 sich wohl eher auf Widerstand einstellen müssen und hat sich die Begrenzung des diplomatischen Spielraums selbst zuzuschreiben.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Trave175T Trave175

                Es ist ja nicht so, daß ich um jeden Preis dahin müßte. Ich habe von 1974 bis 1977 in Benghazi gearbeitet und bin etliche mal nach Athen und nach Kairo geflogen. Mir muß niemand etwas über Ägypten erzählen. Hurghada war 1975 (war mit dem Motorrad dort!) ein größeres Dorf mit 2 Hotels. Wenn ich sehe was daraus geworden ist mit Umweltzerstörung pur und Zerstörung der einst schönen Riffe, muß ich mir das nicht antun. Insofern ist meine Sicht der Dinge eine andere, als diese vom Massentourismus gewünscht wird.
                Wenn ich dahin reise, dann bin ich urlaubstechnisch mit einem Zeitlimit ausgestattet und reise dorthin, wo es mir etwas bringt. Also Abflug vom 27.12. bis 31.12. bei rechtzeitiger Ankunft zur silvesterparty. Danke Palme, dein Beitrag war bisher der einzig vernünftige. Insofern habe ich mich schon gut vorbereitet für den Montag. Letztendlich geht es um einen außergerichtlichen Vergleich mit den für mich persönlich relevanten Attitüden und nicht um jeden Preis! Eine alternative Reise nach Luxor wäre gut, habe ich alles gespeichert. Und
                @Ahotep: deine Dauerkritik und ewige Animositäten gehen mir gewaltig auf den Nerv. Sind wir uns schon mal irgendwo begegnet? Egal in welchem Thread, es nervt !

                Silvia LS Offline
                Silvia LS Offline
                Silvia L
                schrieb am zuletzt editiert von
                #247

                @trave175 sagte:

                Wenn ich dahin reise, dann bin ich urlaubstechnisch mit einem Zeitlimit ausgestattet und reise dorthin, wo es mir etwas bringt. Also Abflug vom 27.12. bis 31.12. bei rechtzeitiger Ankunft zur silvesterparty.

                Oh je ich sehe schon den nächsten Beschwerdethread wenn der Rückflug auf 23:30Uhr verlegt wird und die Silvesterparty ohne trave 175 statt findet.

                jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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                • Silvia LS Silvia L

                  @trave175 sagte:

                  Wenn ich dahin reise, dann bin ich urlaubstechnisch mit einem Zeitlimit ausgestattet und reise dorthin, wo es mir etwas bringt. Also Abflug vom 27.12. bis 31.12. bei rechtzeitiger Ankunft zur silvesterparty.

                  Oh je ich sehe schon den nächsten Beschwerdethread wenn der Rückflug auf 23:30Uhr verlegt wird und die Silvesterparty ohne trave 175 statt findet.

                  jlechtenboehmerJ Offline
                  jlechtenboehmerJ Offline
                  jlechtenboehmer
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #248

                  @silvia-l sagte:

                  Oh je ich sehe schon den nächsten Beschwerdethread wenn der Rückflug auf 23:30Uhr verlegt wird und die Silvesterparty ohne trave 175 statt findet.

                  Der Rückflug ist ihm wohl relativ egal; HIN will er rechtzeitig zur Party im Hotel sein .... 😉

                  Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • Silvia LS Offline
                    Silvia LS Offline
                    Silvia L
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #249

                    Oh, da hab ich was falsch verstanden. Ich dachte er will rechtzeitig zurück sein zur Silvesterparty. Aber wenn das so ist, dann verschiebt sich halt der Hinflug auf 23:30 Uhr😜.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • katjaworldK Offline
                      katjaworldK Offline
                      katjaworld
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #250

                      @Trave175, ich habe deinem ersten Beitrag entnommen, dass du mehrfach beim Vermittler oder Veranstalter angerufen und nach der Buchungsbestätigung gefragt hast. Dann gab es aus deiner Sicht eine "telefonische Buchungsbestätigung". Habe ich es richtig verstanden, dass du dann statt der erwarteten Buchungsbestätigung eine Ablehnung erhalten hast? Oder hast du nur vergessen zu erwähnen, dass dir bereits eine schriftliche Buchungsbestätigung vorlag? Wenn dem nämlich nicht so war, ist noch gar kein Vertrag zustande gekommen und somit ist von seiten des RV auch gar kein Irrtum zu erklären, der die Nichtigkeit des bereits geschlossenen Vertrages zur Folge hätte. Du hast sicher wie Elfunnneunzigtausend andere Reisende auch auf eine sogenannte Anpreisung im Internet reagiert? Eine Anpreisung richtet sich an die Allgemeinheit und zielt darauf ab, dass der Reisende erst mal einen Antrag auf den Abschluss eines Vertrages richtet. Dies ergibt sich auch aus den AGB des RV. Erst mit Zugang der Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag zustande. Du sprichst immer von einem Angebot seitens des RV, welches eine ganz andere rechtliche Wirkung erzielen würde als eine Anpreisung. Das würde aber voraussetzen, dass dir der Veranstalter aufgrund deiner persönlichen Anfrage auch ein persönliches Angebot unterbreitet hat. Das entnehme ich jedoch deinen Beiträgen überhaupt nicht. Es wäre schön, wenn du somit an wichtigen Infos nochmal nachlieferst, ob dir überhaupt eine schriftliche Buchungsbestätigung des RV vorlag, bevor du die Ablehnung erhalten hast.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV 1
                        vonschmelingV 1
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #251

                        Ich lese, dass das Unternehmen die Richtigkeit des Preises bestreitet und mit dieser Begründung den Antrag von Trave175 ablehnt (gehe daher ebenfalls davon aus, dass noch kein Vertrag zustande gekommen ist).
                        Trave175 verrät ebenfalls nicht, was ihm beim Verbraucherschutz zur Sache gesagt wurde ...

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • HC-Mitglied998552H Offline
                          HC-Mitglied998552H Offline
                          HC-Mitglied998552
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #252

                          Is ja nun wirklich Mumpitz , Trave .... da solltest du nicht länger drauf rumreiten. Es gab ja nie einen Vertrag , .... daher auch kein Schadensersatz .... mamamia

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • katjaworldK Offline
                            katjaworldK Offline
                            katjaworld
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #253

                            Selbst mit Vertrag wäre es rechtlich noch ein weiter Ritt bis zum Schadenersatz. Ich hatte jetzt nochmal ein wenig quer gelesen und Tatsache, eine Buchungsbestätigung gabs wohl nie, stattdessen direkt nach 4 Tagen innerhalb der Frist der AGB, wie lange sich der Buchende an den Antrag gebunden fühlen muss, die Ablehnung. Somit ist kein Vertrag zustande gekommen und ein Erklärungsirrtum erlässlich. Sicher ist es immer ärgerlich für den Buchenden, der auf ein Schnäppchen hofft und nagen solche Veröffentlichungen letzendlich auch immer am Image des RV, aber auch hier gilt, HC ist kein rechtsfreier Raum, in dem ich nach Gusto einem RV irgendwelche Straftaten andichten kann, weil mein persönliches Verständnis vom Bürgerlichen Recht unterirdisch ist. In deinem Fall @Trave175 gab es keine 2 übereinstimmenden Willenserklärungen, die einen Vertrag begründen. Wie du schon richtig in einem späteren Beitrag bemerkt hast, handelte es sich nicht um ein an dich gerichtetes persönliches Angebot seitens des RV, sondern um Werbung. Deine Willensbekundung war klar definiert. Der RV wollte dir aber letztendlich die Reise zum ursprünglichen Preis nicht überlassen und hat VOR Vertragsschluss von der übereinstimmenden Willenserklärung Abstand genommen. Es gab also keine und somit auch keinen Vertrag, aus dem dem RV etwaige Pflichten dir gegenüber entstehen. Also rechtlich alles 1A, auch wenn es bei dir emotional zu Agressionen und völliger Beratungsresistenz führt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • vonschmelingV 1
                              vonschmelingV 1
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #254

                              Ein Ritt ins Ungewisse zudem, denn selbst bei Zustellung einer Reisebestätigung mit dem falschen Preis entsteht nicht etwa ein Anspruch auf Ersatz etwaiger Mehrkosten einer neuen Reise (oder derselben).
                              Zwar kann der Reisewillige auf die Durchführung der Reise zum bestätigten Preis bestehen, allerdings ist er beweisbelastet hinsichtlich des Bestreitens der Wirksamkeit der Anfechtung (ein typisches Beispiel ist eine verspätete Anfechtung). Die Erbringung eines solchen Beweises ist für den Kunden zumeist unmöglich, zudem ist das Bestehen auf den falschen Preis sogar rechtsmissbräuchlich, wenn dieser etwa nur 30% des üblichen Preisniveaus beträgt.
                              Ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht nur für jene Kosten, die dem Reisewilligen aus im Vertrauen auf die Durchführung gemachten weiteren Buchungen entstehen.
                              Bei einer kurzristigen Absage sind schon 50% des Angebotspreises als Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zugesprochen worden, wenn die Reise wegen des höheren Preises nicht angetreten werden konnte.

                              Trave175 hatte keinen gültigen Vertrag (=Angebot+Annahme), und begehrt darüber hinaus einen Schadenersatz (=Aufpreis einer Neubuchung), der völlig aus dem üblichen Rahmen fällt.
                              Naja, vielleicht hat er die Chuzpe, das Ergebnis seines Termins mit dem Anwalt heute hier noch darzulegen?

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Ahotep2A Offline
                                Ahotep2A Offline
                                Ahotep2
                                Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                                #255

                                Beim Sonnensender hat man eine Option von 3 Tagen auf die Reise bis sie eingetütet wird. Optionsbuchung am 30.09 und am 04.10, nach telefonischer Anfrage wo die Bestätigung/Rechnung bleibt, kam ja scheinbar die Absage seitens des VA.
                                Trave175 wird uns sicherlich über den Anwaltsbesuch berichten. Evtl. muss vorher noch auf die Kostenzusage der RS-Versicherung gewartet werden. So ein Anwalt macht das ja nicht aus Nächstenliebe zum Verbraucher.

                                Vielleicht handelte es sich ja auch um ein Schnäppchen mit begrenzter Verfügbarkeit...und andere waren schneller!

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • katjaworldK Offline
                                  katjaworldK Offline
                                  katjaworld
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #256

                                  Naja, "eingetütet" heißt aus meinem bescheidenen rechtlichen Verständnis heraus ja nur, dass der Antrag auf den Abschluss eines Vertrages dann zur festen 1. Willenserklärung bei der Vertragsanbahnung wird und nicht etwa daraus schließen lässt, dass am 3. Tag eine Buchungsbestätigung durch den RV vorliegen muss. Ich lass mich da aber gern eines Besseren belehren. Gemäß den AGBs von BigXtra ist der Buchende 1 Woche an seinen Antrag gebunden. Innerhalb dieser Frist kann der RV den Antrag annehmen oder ablehnen oder theoretisch auch gar nicht reagieren, was einer Ablehnung gleich käme. Insofern sehe ich gemessen an den Beiträgen von @Trave175 immer noch keinen Vertragsabschluss, der im Rahmen von @vonschmeling ihren fachlichen Ausführungen zum Schadenersatz einen Anspruch auf diesen herleiten würde. Ich lausche aber gern @Trave175´s Anwälten Klängen. Leider war bisher die Übertragung der Liveschalte der Verbraucherzentrale auch noch nicht bis in mein Wohnzimmer vorgedrungen. Schade eigentlich - da gabs bestimmt viel zu besprechen, was auch andere User interessiert hätte.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV 1
                                    vonschmelingV 1
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                    #257

                                    Das Gespräch mit den Verbraucherschützern wurde aus zeitlichen Gründen bereits vorher aufgezeichnet, leider bisher aber noch nicht wiedergegeben.
                                    Es bleibt demnach spannend: Trave175 gegen den Rest der Reisewelt ... bleiben Sie dran!
                                    "Bis Montag ist damit Ende der Diskussion." hieß es - Montag wär noch ...

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Trave175T Offline
                                      Trave175T Offline
                                      Trave175
                                      Verwarnt Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #258

                                      Zwischenstand heute nachmittag:
                                      Gestern ging seitens Verbraucherschutz Anwalt eine Abmahnung an Sonnenklar.TV.
                                      Begründung: Das ganze ist möglicherweise ein Lockvogel Angebot und demnach unlauter nach § 3 UWG.
                                      Hintergrund: die Werbung wurde nicht abgeschaltet und weierhin damit geworben; Egal zu welchem Termin Kosten immer € 333,00 ++ (Versicherung usw.)
                                      Heute nachmittag erhielt ich einen Anruf von der Anwältin. Demnach wird der Veranstalter mich anrufen und einen Vergleich vorschlagen. Mehr wollte ich nie, dann warte ich mal auf den Anruf. Stillschweigen und Vertraulichkeit gilt als vereinbart, deshalb werde ich hier nie Zahlen veröffentlichen.
                                      Und noch mal wegen Schadenersatz: Ich hatte im August eine Minikreuzfahrt mit der Color Line nach OSLO über Silvester gebucht. Diese habe ich nach Ablauf der Option am 4.10. vormittags kostenfrei storniert. Nach Erhalt meiner Reiseablehnung durch Sonnenklar TV ist mein Versuch, meinen Storno bei der color Line rückgängig zu machen, grandios gescheitert.
                                      Und für alle die sich hier das Maul verbrennen, meine Buchung ging vom 31.12. 11.00 ab Frankfurt, also rechtzeitig zur Feier wegen Silvester. Rückflug am 6.1.2019. Weiteres wenn ich mehr weiß.

                                      palme30P Ahotep2A 2 Antworten Letzte Antwort
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                                      • Trave175T Trave175

                                        Zwischenstand heute nachmittag:
                                        Gestern ging seitens Verbraucherschutz Anwalt eine Abmahnung an Sonnenklar.TV.
                                        Begründung: Das ganze ist möglicherweise ein Lockvogel Angebot und demnach unlauter nach § 3 UWG.
                                        Hintergrund: die Werbung wurde nicht abgeschaltet und weierhin damit geworben; Egal zu welchem Termin Kosten immer € 333,00 ++ (Versicherung usw.)
                                        Heute nachmittag erhielt ich einen Anruf von der Anwältin. Demnach wird der Veranstalter mich anrufen und einen Vergleich vorschlagen. Mehr wollte ich nie, dann warte ich mal auf den Anruf. Stillschweigen und Vertraulichkeit gilt als vereinbart, deshalb werde ich hier nie Zahlen veröffentlichen.
                                        Und noch mal wegen Schadenersatz: Ich hatte im August eine Minikreuzfahrt mit der Color Line nach OSLO über Silvester gebucht. Diese habe ich nach Ablauf der Option am 4.10. vormittags kostenfrei storniert. Nach Erhalt meiner Reiseablehnung durch Sonnenklar TV ist mein Versuch, meinen Storno bei der color Line rückgängig zu machen, grandios gescheitert.
                                        Und für alle die sich hier das Maul verbrennen, meine Buchung ging vom 31.12. 11.00 ab Frankfurt, also rechtzeitig zur Feier wegen Silvester. Rückflug am 6.1.2019. Weiteres wenn ich mehr weiß.

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #259

                                        Ahh - danke für die Rückmeldung, wird sicherlich einige Leute hier interessieren....aber hast du denn inzwischen was anderes über Silvester gebucht, da du woanders geschrieben hast, du fliegst nach Ägypten? Darf man fragen, was es geworden ist und wie hoch der Preis war?

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • jlechtenboehmerJ Offline
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                                          jlechtenboehmer
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                                          #260

                                          Erstaunlich das soetwas zwischen drei Parteien fernmündlich geregelt wird .... und dann schon innerhalb von nur 24 Stunden nachdem der erste Schriftsatz fixiert wurde. Üblicherweise ist dieser dann noch nicht mal in der Post...... meinen Glückwunsch ! 😉

                                          Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

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