Flugzeitänderung vor der Reise
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Der ursprüngliche Flug 26.08. TAP 563 Flug um 17:30 Uhr wurde gestrichen, wenn dir das besser gefällt. Somit ist eine Ausgleichszahlung von 400.-€ fällig.
Wird ein Alternativflug angeboten, der nicht später als vier Stunden gegenüber dem geplanten Flug am Ziel eintrifft, stehen die Ausgleichsleistungen nur zu 50 % zu, was ja hier nicht zutrifft.
Flug geht früher, Airline muss zahlen, klick hier -
Ich nehme an, jl bezieht sich auf das "später eintreffen", was beim gegenständlichen Flug ja nicht der Fall ist.
Dass jedoch auch eine Vorverlegung des Fluges mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden sein kann dürfte auch von den entscheidenden Organen berücksichtigt werden.
Abzustellen wäre auf "Flugstreichung", m.E. könnte bestenfalls eine Minderung des Kompensationsanspruchs auf 50% in Betracht kommen.
Edit:
Und wie HABERLINGS Link weist gibt es sogar schon eine höchstrichterliche Entscheidung zu einem vergleichbaren Sachverhalt. -
@vonschmeling sagte:
Einfach Verspätung durch Verlegung ersetzen.
Das wäre wahrlich eine interessante Auslegung, die mir erlaubt, nach Belieben Begrifflichkeiten in Verordnungen und Gesetzen so auszutauschen wie es mir genehm wäre.
@jlechtenboehmer sagte:
... Begrifflichkeiten in Verordnungen und Gesetzen so auszutauschen ...
Es geht um die Formulierung der Beschwerde. Kann man auch draufkommen wenn man nicht reflexartig widerspricht!?
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Selbstverständlich kann man draufkommen. Doch um eine entsprechende Wirksamkeit zu entfalten bedingt nun mal das Eine das Andere.
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Es geht um die Formulierung, nicht um die hypothetische Entfaltung einer Auswirkung der Einrede an sich.
In der Beschwerde würde ich eine "Verlegung" als Grund benennen. Punkt. -
Hallo, kurze Frage, eine mir bekannte Person hat in einem Reisebüro ihres Vertrauens eine Pauschalreise gebucht, Veranstalter dürfte Tui sein, anscheinend gibt es jetzt den ursprünglichen Flug nicht mehr bzw. die Reise wurde um einen Tag nach hinten verschoben. Tui bzw. eigentlich das Reisebüro hat mitgeteilt, dass für den neuen Flug 300 Euro fällig werden. Ist sowas rechtens? Ich meine nicht, lasse mich aber eines besseren belehren. Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
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Das ist insofern rechtens, da es sich um ein neues Angebot handelt, das die dir bekannte Person annehmen oder ablehnen kann.
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Alles klar, dachte nur bei einem abgeschlossenem Reisevertrag muss sich der Reiseveranstalter bei einer Flugstreichung bzw. einer Flugtag(zeit)verschiebung um adäquaten Ersatz bemühen den der Reisende eigentlich nicht extra bezahlen sollte. Der Veranstalter ändert ja die Reise, nicht der Kunde. Das ist mir neu, aber trotzdem vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!
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Das ist schon richtig, nur wenn es halt keine adäquate kostenneutrale Alternative gibt muss eben ein neues Angebot her.
Sofern die Reise nicht unmittelbar bevorsteht ergeben sich daraus auch keine Schadenersatzansprüche. -
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage an euch.
Wir haben eine 11 Tagesreise in die Türkei gebucht. Wir haben die Flugzeiten und gewünschte Airline gebucht und somit einen Mehrpreis von ca. 300 Euro in Kauf genommen.
14 Tage vor Reiseantrittbekamen wir von unserem Reisebüro eine Planänderung. Die Swiss hat den Flug annulliert und wurden auf SunExpress umgebucht. Die Flugzeit wurde von 20 Uhr auf 06 Uhr vorverlegt. Habe gleich ein Einspruch und der unzumutbarkeit (mit Kleinkind) eingereicht. Gnädigerweisse würden wir auf den 14:55 Flug umgebucht und die 150 Euro wurden erlassen. TUI wollte einer Stornierung nicht zustimmen. Weil dann hätten wir neu gebucht und hätten 1 Tag länger bleiben können und zusätzlich 300 Euro gespart.
Die Abholung erfolgt 4:50h vor Abflug und somit geht der letzte Tag (Reisetage, ich weiss
) komplett drauf.Zudem muss man bei SunExpress für das Mehrgepäck (20 statt 23kg pro Person) bezahlen. Auch die Boardverpflegung ist nicht kostenlos.
Kann ich aufgrund der Annullierung was machen oder muss ich das ganze akzeptieren?
Reisebüro sagte, das sei zumutbar. Ich persönlich finde mich verarscht, extra mehr bezahlt und dann die minderwertige Leistung bekommen. Das wäre etwas das gleiche, wenn ich ein Renault bestelle, aber ein Dacia bekomme und trotzdem den Renault bezahlen muss....

Danke für euren Rat.
Sg
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Jaja, die PKW Vergleiche ... nie gehen sie auf!

@sync1982
In den allgemeinen Bedingungen deines Vertrages steht, deine Reisezeiten und das durchführende LVU sind unverbindliche Angaben. Für etwas Unverbindliches einen Mehrpreis zu zahlen ist daher nicht besonders strategisch.
Die Spruchpraxis geht jedoch dahin, dass eine mehr als 4 stündige Verlegung der Flugzeit nicht zumutbar ist, schon gar nicht bei einer Abreise mit erheblicher Störung der Nachtruhe. Ich verstehe zwar nicht, weshalb ihr für einen Flug um 14:55 Uhr um 4:50 Uhr abgeholt werden sollt, aber das könnte durchaus als Kündigungsgrund durchgehen. Die Änderung des LVU (und der imaginierte "Komfortverlust") allein ist hingegen kein Kündigungsgrund.
Ein Anspruch auf Entschädiging gegenüber dem LVU besteht nicht, die Annullierung wurde rechtzeitig bekannt gegeben.
Wenn ihr die Reise antretet könntet ihr im Nachgang eine Reisepreisminderung geltend machen. Dabei besteht allerdings das Risiko des Vorhalts, ihr hättet die Reise ja wie angeboten antreten wollen.
Ich würde auf einer Kündigung bestehen und auf die Erstattung des Reisepreises. Versuch´s einfach, besonders viele andere Optionen hast du eh nicht ...
@HABERLING
Das stimmt so pauschal nicht wie oben erwähnt. Die Verlegung als solche ist im Blick auf die Rechte aus dem Reisevertrag ein Mangel, ganz gleich wie lange vorher sie angekündigt wird. -
Danke für die ausführliche Rückmeldung. kostenloser storno wurde von TUI abgelehnt. Das mit den 4,5h habe ich doof geschrieben. Wir werden um 10:30 abgeholt Transfer ca 60-70min, Abflug 15 Uhr.
Was würde mir da zustehen? Fühle mich da etwas veräppelt. Kann ja auch nicht sagen, ich zahle voraussichtlich den Reisepreis.
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@sync1982
Also reden wir von 5h Vorverlegung und zu recht komfortablen Reisezeiten ... immerhin wärst du bei einem Abflug um 20Uhr mitten in der Nacht mit dem Kind nachhause gekommen - an sich eher eine Verbesserung. Ferner hättest du ohnehin im 12Uhr auschecken müssen, ich nehme daher nicht an, dass ein Minderungsanspruch besteht.
In deinem Vertrag stehen aber nun einmal voraussichtliche Flugzeiten, warum also veräppelt? In diese vertraglichen Bedingungen hast du eingewilligt, was du sagen kannst und was nicht spielt keine Rolle.
Gebetsmühlenhaft ergeht von mir stets der Rat, sich genau anzusehen was man zugesichtert bekommt und was eben nicht. -
Gibt es denn überhaupt einen Zeitpunkt, ab dem der Veranstalter (einer Pauschalreise) für Änderungen bei Flugzeiten / LVU haftbar gemacht werden kann. Z.B. nach Bezahlung und Erhalt der Reiseunterlagen, o.ä.?
Meine Frage zielt in Richtung gebuchte Zusatzleistungen (XL Sitze, Zusatzgepäck, Menüs, Priority, etc.) bei dem ursprünglich bestätigten LVU. Bleibe ich da prinzipiell immer auf meinem Stornoaufwand sitzen, wenn der Veranstalter kurzfristig noch das LVU ändert?
LG
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Nein, bleibst du nicht - wenn du umgebucht wirst sind die Zusatzleistungen zu erstatten. Dieser Anspruch besteht nur dann nicht, wenn du selbst umbuchst oder stornierst.
Zumeist ist der Grund der Wegfall des ursprünglich geplanten Operatings und demnach auch nicht der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen.
Bei einer Streichung weniger als 14 Tage vor geplantem Flug kannst du allerdings Ansprüche gegenüber dem LVU geltend machen im Rahmen der VO(EG) 261/2004. -
Guten Tag,
ich habe 2 Flüge als Direktflug gebucht. Nun geht der Rückflug nicht mehr als Direktflug, sondern mit Umsteigen auf einen anderen Flughafen. Der Flug ist anscheinend billiger. Mein eigentlicher Flug ist nicht gestrichen worden. Muss ich sowas akzeptieren? -
Willkommen im Forum von HolidayCheck Graf Dracual0815.
Um deinen Sachverhalt zu beurteilen bedarf es weiterer Spezifikationen.
Hast du eine Pauschalreise gebucht oder nur den Flug?
Ein Direktflug kann übrigens einen oder gar mehrere Zwischenstops beinhalten ohne den Status einzubüßen.Was meinst du mit "muss ich das akzeptieren?" ?
Möchtest du ggf. über Optionen zur Kündigung informiert werden oder beschäftigt dich ein Anspruch auf Kompensation? -
Nein, bleibst du nicht - wenn du umgebucht wirst sind die Zusatzleistungen zu erstatten. Dieser Anspruch besteht nur dann nicht, wenn du selbst umbuchst oder stornierst.
Zumeist ist der Grund der Wegfall des ursprünglich geplanten Operatings und demnach auch nicht der Sphäre des Veranstalters zuzuordnen.
Bei einer Streichung weniger als 14 Tage vor geplantem Flug kannst du allerdings Ansprüche gegenüber dem LVU geltend machen im Rahmen der VO(EG) 261/2004.@vonschmeling sagte:
Nein, bleibst du nicht - wenn du umgebucht wirst sind die Zusatzleistungen zu erstatten.
Danke für die Info, @vonschmeling !
Weißt du zufällig auch, ab wann der Anspruch dann besteht? Bereits mit der Reisebestätigung des Veranstalters kurz nach Buchung, oder erst mit den Reiseunterlagen wenige Tage vor Abreise?
LG

