Flugzeitänderung vor der Reise
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@margarete50
Hier geht es vornehmlich um reiserechtliche Aspekte und deren Berücksichtigung - insofern sehe ich euer Anliegen tadellos gelöst.
Was wer wieso weshalb warum wie genau gehandhabt hat führt hier meilenweit ins off topic.
Maßgeblich für dich sollte das Ergebnis sein und dessen rechtliche Tadellosigkeit, zumindest im Hinblick auf die Betrachtungen an dieser Stelle.
Welche Gründe es für die Änderung gab ist auch in deinem Fall rein spekulativ - offenbar war es eben nicht möglich, das ursprüngliche Angebot aufrecht zu erhalten, ansonsten hätte "man" (Vtours) das wohl gemacht.
Auch die Tatsache, dass die Reise weiterhin mit diesen Parametern angeboten wird bedeutet nicht, dass sie noch so verfügbar ist. Bekanntlich sind die Angaben zur Fluggesellschaft und Reisezeit erst einmal nicht verbindlich. -
@ von Schmeling:
Ich danke dir für deine Nachricht. Auf deine Informationen kann man sich verlassen. -
Folgende Frage.
Ich habe über vtours eine Pauschalreise gebucht,
Vom 30.12 bis 20.01
Flug geht mit der Condor von Frankfurt nach Hurghada und zurück.
Von vtours habe ich Stand jetzt noch nichts gehört da ich heute Abend Sitzplätze reservieren wollte fix bei Condor eingeloggt und gesehen dass der Rückflug nun nicht mehr am 20.01 sondern am 19.01 zurück geht
Was für Rechte Habe ich nun Reispreiminderung oder kann ich sogar zurück Treten?
Rückflug sollte am 20.01 um 17:10 Sein und nun bereits am 19.01 um 15:30
Um eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. -
Insbesondere wenn du nicht über die Änderung informiert wurdest rechtfertigt sie eine Kündigung mit Anspruch auf vollständige Erstattung der geleisteten Zahlungen.
Eine Reisepreisminderung kommt selbstverständlich auch in Betracht, würde jedoch in etwa der Höhe eines Tagessatzes der Reise eher gering ausfallen.
Ferner berechtigt eine so kurzfristige Vorverlegung ggf. Ansprüche auf Entschädigung gem. der VO(EG)261/2004 gegenüber dem LFU, da sie lt. jüngster Rechtsprechung mit einer Annullierung gleichzusetzen ist. -
Guten Morgen,
wir wären am Montag mit Qatar Air von München über Doha nach Male geflogen. Jetzt habe ich die Info bekommen, dass der Flug von Doha nach Male nicht durchgeführt wird.
Qatar bietet einen anderen Flug (statt 2 Stunden nun 9 Stunden Aufenthalt) und mit Ankunft um ca. 15:00 Uhr in Male an.
Wir können diesen Flug nicht nehmen, da wir um 11:40 Uhr einen Anschlussflug in Male haben.wir brauchen nun einen neuen Flug - was ja prinzipiell möglich ist aber meine Frage:
wir haben bereits Zugtickets die nicht stornierbar sind gekauft, sie jetzt hinfällig sind.
haben wir irgendein Recht auf Entschädigung?danke für eure Hilfe!
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@rhenakus
Dafür braucht´s wahrlich kein "Portal" ...
@Bettina2902
Falls du betreffend die Zugtickets meinst - eher nicht.
An- und Abreiseorganisation betrifft nicht die Sphäre des LFU, ausgenommen sie laden dich an einem anderen als dem vereinbarten Zielort aus. -
Rhenakus' Rückflug sollte heute in 4 Wochen gehen und wurde um einen Tag vorverlegt. 4 Wochen empfinde ich jetzt nicht als kurzfristig. Der eine Tag im Hotel muss sicher erstattet werden, aber warum sollte darüber hinaus ein Anspruch bestehen?
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Ach so ... der Rückflug!

Dann besteht kein Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EG) 261/2004. -
sorry, jetzt habe ich endlich den richtigen Platz im Forum gefunden danke. geschrieben heute um 11:58 , zuletzt editiert von rolbach vor etwa einer Stunde
Umweg von 5500Km. und spätere Ankunft von 11Std und 35 Min.....
Hallo. wir haben im September2021 bei gotogate einen Flug von Genf nach Sao Paulo für März 2022 gebucht und bezahlt.- Status ok.
18.25GVA-20.30 MAD 21.50MAD-GRU 04.45 (+1)
Jetzt erhalten wir die Meldung dass die Fluggesellschaft uns auf eine Alternative umgebucht hat und zwar 18.25GVA-20.30 MAD
und dann 0.25MAD -06.10LIMA nachher 9.25Lima GRU 16.10
Also ein Umweg von 5500Km. und spätere Ankunft von 11Std und 35 Min
.....und das Ganze, obwohl der ursprügliche Flug für ein paar Euros mehr noch immer buchbar ist.
Ist Jemandem so etwas auch schon passiert ? Muss ich das Vorgehen akzeptieren. Ich brauche Eure Meinung.
Danke vielmals -
Ganz gleich welche Airline: Sie "dürfen" das nur unter bestimmten Voraussetzungen - eine davon ist die von HABERLING bereits angesprochene zeitliche Eingrenzung auf 14 Tage vor Antritt der Reise. Andernfalls besteht ein Anspruch auf Entschädigung gem. VO(EG)261-2004.
Ferner kann der Fluggast den Vertrag bei so gravierenden Änderungen kündigen mit Anspruch auf die Herausgabe des gesamten Preises.
Mein Tipp: Kündigung übermitteln und warten, ob sie dann evtl. nicht doch das ursprünglich geplante Routing wieder anbieten.
Falls nicht, könnt ihr ja den Flug mit den gewünschten Parametern erneut buchen. -
Hallo Zusammen
Ich wollte mal in die Runde fragen. Folgendes Problem:3 Wochen vor Abflug erreicht uns die Meldung, dass unser Hinflug nicht stattfindet (Das weiß ich schon seit Monaten, da bereits seit Monaten der Flug nicht mehr angeboten wird aber bisher immer beteuert wurde: Findet statt). Anstatt dass man uns auf einen anderen Flug bei der gleichen Airline am gleichen Tag umbucht (Kapazitäten sind vorhanden, aber lt. Reiseveranstalter geht es nicht), will man uns nun auf exakt diesen Flug am Folgetag buchen.
Uns geht also ein kompletter Urlaubstag flöten. Die eine entfallene Übernachtung würde man uns erstatten. Aber nur in Höhe von 66% des Reisetagespreises (Pauschalreisepreis geteilt durch Übernachtungen).
Wie seht ihr das? Ich habe mal in der Kemptener Tabelle nachgeschaut, finde da aber nix zu Urteilen bzgl. Verschiebungen von kompletten Tagen, nur dass bei allem ab 4 Stunden 5% des Reisetagespreises pro Stunde anzusetzen ist. Rein von den Stunden gerechnet sind es 15h30min Differenz.
Ich bin allerdings der Meinung, dass uns bei diesem Mangel eine Erstattung eines kompletten Reisetages zusteht, da wir erst 1 Tag später anreisen, uns damit ein kompletter Urlaubstag flöten geht und der Anreise/Abreisetag ja sowieso nicht als "Reisetag" gilt egal wie lange er geht. Alternativ gibt es dutzende Verbindungen anderer Airlines (Etihad, Qatar, Emirates, Lufthansa bedienen die Strecke) am gleichen Tag. Diese sind laut Reiseveranstalter aber nicht in den "passenden Buchungsklassen" oder können warum auch immer nicht gebucht werden . Immerhin EIN gleichwertiger Flug bei einer anderen "arabischen" Airline wäre zwar möglich, würde uns aber über 500€ Aufpreis kosten - Das sehe ich nicht ein, zumal es keine Verbesserung wäre (z.B. Direktflug statt Flug mit Stopover in Abu Dhabi/Dubai). Eine kostenneutrale Umbuchung auf diesen Flug wurde abgelehnt.
Mehr könne man nicht für uns tun. Man stellt uns zudem ein sehr kurzes Ultimatum zum zustimmen. Angenommen ich würde das nicht tun, droht wohl eine Stornierung?
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Du hast das Angebot erhalten, einen neuen Vertrag mit bestimmten Parametern anzunehmen oder abzulehnen.
Wenn du nicht annimmst entspricht das einer Kündigung. Mehr ist dazu soweit für mich erkennbar nicht zu sagen.
Natürlich kannst du versuchen, deine Meinung ggf. gerichtlich bestätigen zu lassen. -
Hallo Zusammen
Ich wollte mal in die Runde fragen. Folgendes Problem:3 Wochen vor Abflug erreicht uns die Meldung, dass unser Hinflug nicht stattfindet (Das weiß ich schon seit Monaten, da bereits seit Monaten der Flug nicht mehr angeboten wird aber bisher immer beteuert wurde: Findet statt). Anstatt dass man uns auf einen anderen Flug bei der gleichen Airline am gleichen Tag umbucht (Kapazitäten sind vorhanden, aber lt. Reiseveranstalter geht es nicht), will man uns nun auf exakt diesen Flug am Folgetag buchen.
Uns geht also ein kompletter Urlaubstag flöten. Die eine entfallene Übernachtung würde man uns erstatten. Aber nur in Höhe von 66% des Reisetagespreises (Pauschalreisepreis geteilt durch Übernachtungen).
Wie seht ihr das? Ich habe mal in der Kemptener Tabelle nachgeschaut, finde da aber nix zu Urteilen bzgl. Verschiebungen von kompletten Tagen, nur dass bei allem ab 4 Stunden 5% des Reisetagespreises pro Stunde anzusetzen ist. Rein von den Stunden gerechnet sind es 15h30min Differenz.
Ich bin allerdings der Meinung, dass uns bei diesem Mangel eine Erstattung eines kompletten Reisetages zusteht, da wir erst 1 Tag später anreisen, uns damit ein kompletter Urlaubstag flöten geht und der Anreise/Abreisetag ja sowieso nicht als "Reisetag" gilt egal wie lange er geht. Alternativ gibt es dutzende Verbindungen anderer Airlines (Etihad, Qatar, Emirates, Lufthansa bedienen die Strecke) am gleichen Tag. Diese sind laut Reiseveranstalter aber nicht in den "passenden Buchungsklassen" oder können warum auch immer nicht gebucht werden . Immerhin EIN gleichwertiger Flug bei einer anderen "arabischen" Airline wäre zwar möglich, würde uns aber über 500€ Aufpreis kosten - Das sehe ich nicht ein, zumal es keine Verbesserung wäre (z.B. Direktflug statt Flug mit Stopover in Abu Dhabi/Dubai). Eine kostenneutrale Umbuchung auf diesen Flug wurde abgelehnt.
Mehr könne man nicht für uns tun. Man stellt uns zudem ein sehr kurzes Ultimatum zum zustimmen. Angenommen ich würde das nicht tun, droht wohl eine Stornierung?
@cudalicious sagte:
[...] und der Anreise/Abreisetag ja sowieso nicht als "Reisetag" gilt egal wie lange er geht.
Ich dachte, Anreise-/Abreisetag zählen NICHT als Urlaubstage. Irrte ich oder hat sich etwas geändert?
[...] bei einer anderen "arabischen" Airline [...]
Was unterscheidet eine "arabische" Airline von einer arabischen Airline? -
An- und Abreisetage gelten nicht als "Erholungstage".
Allerdings wird hier die Reise ja um einen kompletten Tag gekürzt und nicht nur im einige Stunden. Dabei handelt es sich um eine Vertragsänderung.
Cudalicious argumentiert nachvollziehbar, dass damit 1 Tagessatz der Reise zu beanspruchen wäre anstatt nur 66%. Nun lautet das neue Vertragsangebot aber nun einmal wie es lautet, die Optionen sind Annahme oder Ablehnung.
Man kann dazu durchaus sachlich vortragen bei Veranstalter, sich wegen 34% zu streiten halte ich für sinnlos. -
Danke für das Feedback.. Mit "arabischen" Airline in "" meinte ich halt eine Wüstenairline - Qatar/Emirates/Etihad/etc. - Da die aber ja nicht alle in den VAE ansässig sind, wollte ich entsprechenden Klugmenschen vorgreifen
Das war alles.Ich habe den Sachverhalt jetzt noch mal sachlich und schriftlich an den RV weitergegeben und warte mal die Reaktion ab - Ich gehe davon aus, dass es dort sicher auch noch eine Instanz hinter dem First Level Support am Telefon gibt, der weitergreifende Entscheidungen treffen kann. Prinzipiell halte ich das auch sinnlos wegen 34% zu streiten. Da es hier aber um ne sehr teure Reise geht, sind 34% vom Tagessatz aber auch nicht gerade wenig Geld.
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Jedenfalls wäre es erstrebenswert zu erfahren, weshalb 1 Tag nur mit 0,66 Tag kompensiert werden soll ...
?
Wichtig ist die Unterscheidung von einer Verspätung zu einer vertraglichen Änderung. Daraus ergibt sich die recht schlüssige Argumentation, dass der neue Vertrag die Reise um einen ganzen Tag verkürzt und dieser nicht mit ca. 1/3 berechnet werden sollte. -
Wenn ich endgültiges Feedback habe, werde ich noch mal Rückmeldung geben. Wahrscheinlich wird man die fehlenden 33% damit argumentieren wollen, dass ja ein großer Batzen im Reisepreis für den Flug ist, dieser sich ja unabhängig der Übernachtungen nicht ändert und man daher nur reine Übernachtungskosten erstattet. Das sehe ich so kommen.
Genial finde ich ja auch die Fristsetzung bis Dienstag Mittag. Bekommen haben wir die Info Freitag Nachmittag

Witzigerweise hatte ich über meinen Vermittler letzten Montag bereits anfragen lassen, auf welchen Flug man uns denn bitte schön buchen möchte, da der bisherige seit Monaten nicht mehr angeboten wird. Darauf kam die ganze Woche keine Antwort vom RV. Ich habe dann am Freitag früh noch mal mit meinem Vermittler telefoniert, der einen Reminder an den RV geschickt hat - Einige Stunden später kam dann die Mail mit "WICHTIG! DRINGEND! SOFORTIGE REAKTION NOTWENDIG!" direkt vom RV....
Hätte man das nicht wieder alles kurz vor knapp gemacht, wären die Optionen 1-2 Monate vor Abreise evtl. noch besser gewesen.
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Damit geraten wir in den Bereich "was ist für Endverbraucher erkennbar?" und "welche Schlüsse daraus sind zutreffend?"
Beispielsweise ist allein die Tatsache, dass ein bestimmtes Operating auf einer bestimmten Ebene nicht mehr buchbar ist nicht zwingend ein Hinweis auf eine Streichung.
(Überaus komplexe Thematik, damit finden wir nie ein Ende!)Ferner können die Leistungsnehmer nicht ohne glasklaren Hinweis einfach mal vorsorglich ihre Kunden rumschieben auf verschiedene Operatings - auch sie sind ja vertragliche Verpflichtungen eingegangen.