Flugzeitänderung vor der Reise
-
Diese Aussage bestreite ich. Eine Überkompensation ist in der VO nicht vorgesehen.
Vielleicht wäre es auch mal ganz interessant zu erfahren, um welches LFU und um welche Strecke es sich handelt. Immerhin kann das ausführende LFU die Beförderung auch einem anderen überlassen, was wunderlicher Weise hier gar nicht in Rede zu stehen scheint?Ja, hast vielleicht recht bei 3x Annullierung. Zumindest aber mehrfach durchsetzbar möglich - vielleicht geht da aber noch mehr;-). Die Fälle häufen sich aktuell sehr - man darf gespannt sein....
https://www.adac.de/news/urteil-doppelte-entschaedigung/#:~:text=Wird%20ein%20Flug%20annulliert%20und,Das%20hat%20der%20EuGH%20entschieden. -
Ein vollkommen anderer Sachverhalt - daraus ergeben sich demnach wenig Anhalte zur Ableitung einer Spruchpraxis.
Hier das Urteil ausführlich für jene, die es interessiert.
Bitte berücksichtigen, dass eine Einzelfallprüfung erforderlich ist. Auch EuGH Urteile sind nicht generell grundsätzlicher Natur. -
Hallo zusammen,
wie bei gerade vielen Reisen hat uns auch die Annulierungswelle der der LH getroffen .
Unser Flug war am 27.6. geplant von DUS - München, München Faro.
24 std vorher dann erst die Stornierung Düsseldorf - München . Dann auch die des Anschlussfluges mit dem Grund, dass wir den Flug nicht erreichen 🤨
Dee Flug sollte 10.20 in Dus abfliegen .Während wir die halbe Nacht ( 6 1/2 std ) bis 4 Uhr morgens in der Hotline hingen , würden wir automatisch umgebucht , ohne das wir zugestimmt haben . Und zwar Montag Abend statt Montag morgen Düsseldorf München . Die ganze Nacht Aufenthalt in München ( ohne Hotel ) und morgens um 8 Uhr dann weiter nach Brüssel
von Brüssel dann weiter nach Faro, wo wir letztlich dann erst Dienstag Abend eingetroffen wären .Durch unsere Hartnäckigkeit sind wie letztlich statt 10.20 auf 9.20 von Düsseldorf nach München umgebucht worden und dann wieder auf den ursprünglichen Flug München Faro.
also alles ein mega Chaos, gerade die automatisch umbuchung mit 4 Personen ohne Hotel ist schon heftig wenn man bedenkt, dass letztlich der Flug 1 std früher auch möglich gewesen wäre .
Zudem hingen dann die bei gebuchten Flüge irgendwo im System fest, also war online einchecken nicht möglich und wir mussten 14 std vor dem Flug noch stundenlang am Flughafen sitzen , um alles klären zu können. Im System war nämlich noch die umbuchung über Brüssel hinterlegt.
Kann man in so einem Fall auch eine Entschädigung geltend machen ? Letztlich haben wir uns die Flüge ja selbst gesucht und sind geflogen .
danke für eure Antworten … ich bin sehr auf eure Erfahrungen gespannt …
-
Ihr habt euer Ziel ohne Verspätung erreicht, es bestehen also keinerlei Grundlagen für Ansprüche auf Entschädigung.
-
Hallo zusammen,
wie bei gerade vielen Reisen hat uns auch die Annulierungswelle der der LH getroffen .
Unser Flug war am 27.6. geplant von DUS - München, München Faro.
24 std vorher dann erst die Stornierung Düsseldorf - München . Dann auch die des Anschlussfluges mit dem Grund, dass wir den Flug nicht erreichen 🤨
Dee Flug sollte 10.20 in Dus abfliegen .Während wir die halbe Nacht ( 6 1/2 std ) bis 4 Uhr morgens in der Hotline hingen , würden wir automatisch umgebucht , ohne das wir zugestimmt haben . Und zwar Montag Abend statt Montag morgen Düsseldorf München . Die ganze Nacht Aufenthalt in München ( ohne Hotel ) und morgens um 8 Uhr dann weiter nach Brüssel
von Brüssel dann weiter nach Faro, wo wir letztlich dann erst Dienstag Abend eingetroffen wären .Durch unsere Hartnäckigkeit sind wie letztlich statt 10.20 auf 9.20 von Düsseldorf nach München umgebucht worden und dann wieder auf den ursprünglichen Flug München Faro.
also alles ein mega Chaos, gerade die automatisch umbuchung mit 4 Personen ohne Hotel ist schon heftig wenn man bedenkt, dass letztlich der Flug 1 std früher auch möglich gewesen wäre .
Zudem hingen dann die bei gebuchten Flüge irgendwo im System fest, also war online einchecken nicht möglich und wir mussten 14 std vor dem Flug noch stundenlang am Flughafen sitzen , um alles klären zu können. Im System war nämlich noch die umbuchung über Brüssel hinterlegt.
Kann man in so einem Fall auch eine Entschädigung geltend machen ? Letztlich haben wir uns die Flüge ja selbst gesucht und sind geflogen .
danke für eure Antworten … ich bin sehr auf eure Erfahrungen gespannt …
Hotel hätte LH zahlen müssen! Machen die auch eigentlich wenn man drauf hinweist. Vielleicht waren deren Kontingente aufgebraucht - aber da muss man am Ball bleiben! Zur Not selber buchen und Rechnung schicken.
Entschädigung nach EU VO 261/2004 gibt es knapp nicht, da die Ersatzbeförderung genau eine Std. früher ging. Reicht also knapp nicht.
@ vonschmeling: Auch eine Umbuchung auf einen früheren Flug kann sehr wohl zu einer Kompensation führen. Es geht nicht immer um zu spätes ankommen. -
Bekannt. Aber auch da gibt es eben die zeitliche Eingrenzung (1h), die hier nicht gerissen wurde.
-
Es ging dem User doch u.a. auch um die Vorverlegung. Dann wäre die adäquate Antwort gewesen, dass der Alternativflug leider nur 1:00 vorher ging und nicht 1:01. Bei deiner Antwort bekommt der Mitleser den Eindruck, dass es pauschal nur bei Verspätung (wenn diese große genug ist) etwas gibt.
Die Vorverlegung wurde nicht erwähnt - die hier wie bereits geschildert um 1 min knapp nicht erreicht wurde.
Ich denke diese Info ist auch für Mitleser nicht ganz uninteressant. -
schnatz77 wollte wissen, ob sich aus der selbstständigen Suche mangels passender Alternativen seitens des LFU ein Anspruch entfaltet.
Der Sachverhalt Vorverlegung um mehr als eine Stunde entspricht Streichung wurde im passenden Kontext hier im Unterforum bereits dargestellt.
Die "adäquate" Antwort lautet: Kein Anspruch auf Entschädigung (und nicht hätte hätte Fahrradkette). -
Hallo zusammen,
danke euch erstmal für eure Antworten .
schade, ich muss gestehen ich hatte gehofft , dass sie zumindest für den ganzen Ärger 1 Tag vor Abflug eine Entschädigung erhalten . Letztlich mussten wir den Flug ja selber organisieren da die Umbuchung, die ins LH angeboten hat , unterirdisch war .
verstehe ich auch nach wie vor nicht , wie man sowas als Vorschlag rausgeben kann

️ Letztlich lief das wohl via Algorithmen… -
Hallo zusammen,
danke euch erstmal für eure Antworten .
schade, ich muss gestehen ich hatte gehofft , dass sie zumindest für den ganzen Ärger 1 Tag vor Abflug eine Entschädigung erhalten . Letztlich mussten wir den Flug ja selber organisieren da die Umbuchung, die ins LH angeboten hat , unterirdisch war .
verstehe ich auch nach wie vor nicht , wie man sowas als Vorschlag rausgeben kann

️ Letztlich lief das wohl via Algorithmen…Es wird immer gerechnet was die geringsten Kosten verursacht. Eine vierköpfige Familie die z.B. DUS- MUC- Chicago gebucht hat wird z.B. bevorzugt etc. Am Ende gab es ja für euch noch Platz. Also Glück gehabt!
-
Allerdings sind da Algorithmen im Spiel, daher wurde die Möglichkeit Vorverlegung vermutlich gar nicht berücksichtigt.
In dem Fall ziemlich dusselig, weil ihr bei der vorgeschlagenen Variante ja Anspruch sowohl auf Versorgungsleistungen (Hotel) als auch auf Entschädigung gehabt hättet.
Fazit: Bei aller Hochachtung für Mathematik - manchmal wär´s besser, das Ergebnis nochmal an der Realität zu prüfen. -
Nun bin ich auch Betroffener der Corendon Airlines Streichungen:
Gebucht im März für Ende September Pauschalreise von Hannover nach Rhodos und Anfang Oktober zurück. Hinflug nun statt um 01:40 Uhr, Abflug um 14:30 Uhr, aber nicht ab Hannover, sondern ab Dortmund. Rückflug mit TUI bislang unverändert, also Rückflug nach Hannover.Ich würde es so hinnehmen, wobei ich es "schöner" finden würde, Hin- und Rückflug am selben Flughafen zu haben. Ist da eine Erstattung eines Teilreisepreises rechtlich möglich und/oder die gesamte Verlegung der Reise auf einen Flughafen (Hannover oder Dortmund)?
-
Nun bin ich auch Betroffener der Corendon Airlines Streichungen:
Gebucht im März für Ende September Pauschalreise von Hannover nach Rhodos und Anfang Oktober zurück. Hinflug nun statt um 01:40 Uhr, Abflug um 14:30 Uhr, aber nicht ab Hannover, sondern ab Dortmund. Rückflug mit TUI bislang unverändert, also Rückflug nach Hannover.Ich würde es so hinnehmen, wobei ich es "schöner" finden würde, Hin- und Rückflug am selben Flughafen zu haben. Ist da eine Erstattung eines Teilreisepreises rechtlich möglich und/oder die gesamte Verlegung der Reise auf einen Flughafen (Hannover oder Dortmund)?
@carsten89 sagte:
Ist da eine Erstattung eines Teilreisepreises rechtlich möglich
Nein, du kannst allerdings stornieren.
oder die gesamte Verlegung der Reise auf einen Flughafen (Hannover oder Dortmund)?
Das musst du tatsächlich im RB klären.
-
Hallo zusammen,
Ich weiß nicht genau ob ich hier richtig bin, wenn nicht einfach verschieben. Ich habe über eine online Reisebüro eine pauschalreise gebucht. Veranstalter ist TUI
Die Reise ist vom 16.09 bis 28.09 in tui magic life bodrum. Flug hin 07:55 mit Sunexpress und zurück 16:00 Uhr mit Corendon.
Der Rückflug wurde laut Corendon Hotline annulliert. Mein Reisebüro kann mir nicht helfen, weil bei denen steht das der Flug so statt findet.
Dann habe ich bei TUI angerufen. Dort wurde mir gesagt, das die auch noch keine Infos darüber haben.
Was kann ich machen? Ich hatte ja einen direkten Flug gebucht und möchte jetzt nicht mit einen 4,5 jährigen Sohn eine Flug mit Zwischenstop. Ich habe mal geschaut es gibt auch an diesem Tag keinen alternativ Rückflug. -
Du kannst ad hoc gar nichts machen.
Der Veranstalter ist gefragt und muss dir eine Kosten neutrale Alternative anbieten. Gefällt sie dir nicht kannst du den Vertrag kündigen mit Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisepreises.
Was du nicht möchtest musst du auch nicht hinnehmen - großartige andere Optionen hast du nicht. -
Du kannst ad hoc gar nichts machen.
Der Veranstalter ist gefragt und muss dir eine Kosten neutrale Alternative anbieten. Gefällt sie dir nicht kannst du den Vertrag kündigen mit Anspruch auf Erstattung des gesamten Reisepreises.
Was du nicht möchtest musst du auch nicht hinnehmen - großartige andere Optionen hast du nicht.Danke für die schnelle Antwort.
-
Danke für die schnelle Antwort.
Habe jetzt von Tui bescheid bekommen. Sie haben den Rückflug auf einen anderen Flughafen geschoben. Es geht zurück jetzt nach Köln.
-
"Köln" statt ?
-
statt HAJ ...