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Flugzeitänderung vor der Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • KourionK Online
    KourionK Online
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von Kourion
    #4901

    @Carsten89
    Ich denke ja. " n.rk." = "nicht rechtskräftig" ist unter juristischen Abkürzungen zu finden.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #4902

      Ich bestätige - das Urteil ist nicht rechtskräftig.
      Bienekind schrieb ja "nicht unbedingt ..."
      Ableiten lässt sich daraus gar nix, zumal minimale Abweichungen bei der Konstallation enorme Auswirkungen erzeugen können.
      Ich mag hier jetzt nicht mehr episch ausholen, das bringt nix und erzeugt nur Missverständnis.
      Jedes Detail jedes Sachverhalts ist wichtig und kann sich entscheidend auswirken.

      Hier herrscht inzwischen ein riesiges Durcheinander - weil angeblich das ABC der Ansprüche "kaum einer kennt"!?
      Finde ich grad einfach nur mühsam.
      Bis später ...

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • HABERLINGH 1
        HABERLINGH 1
        HABERLING
        schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
        #4903

        Aber das Urteil vom AG Nürnberg das @Binekind verlinkt hat ist in puncto Berechnung der 2-Wochen-Frist interessant.
        Zitat: „Vom ursprünglichen Abflugtermin am 3.8.2018 um 5:00 Uhr rückwärts gerechnet, hätten die Passagiere am 20.7.2018 bis 5:00 Uhr die Information bekommen müssen. Tatsächlich ging die Information per E-Mail aber erst am 21.7.2018 ein – somit verspätet.“
        Ich gehe davon aus das das AG Nürnberg weiß, ob die Allg. Grundlage zu Fristen: § 188 Absatz 1 BGB hier anzuwenden ist.

        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • _aqua_sports__ Offline
          _aqua_sports__ Offline
          _aqua_sports_
          Verwarnt
          schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
          #4904

          Diese Fristenverordnung und deren Anwendung fand bisher kaum Anwendung insbesondere im Hinblick auf Rückwärtsfristen die hier anzuwenden sind. Wenn sich Gerichte wirklich auskennen und dies adäquat anwenden, ergibt sich zumindest nach deutschem Recht die zuvor geschilderte Vorgehensweise.

          Anmerkung zu der Informationspflicht: Da gibt es auch rechtskräftige Urteile zu.
          Steht doch sogar in der Verordnung 261 so drin - die Airline ist letztendlich verpflichtet den Passagier zu informieren.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HABERLINGH 1
            HABERLINGH 1
            HABERLING
            schrieb am zuletzt editiert von
            #4905

            Da halt ich mich eher an das AG Nürnberg und dessen Befugnissen...

            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • BienekindB Offline
              BienekindB Offline
              Bienekind
              schrieb am zuletzt editiert von Bienekind
              #4906

              Das n.rk. hatte ich überlesen. Mir ging es hauptsächlich um diesen Satz

              Deshalb kommt es auch auf die Tatsache, dass der Reiseveranstalter bereits zu einem früheren Zeitpunkt informiert wurde, nicht an. Der Reiseveranstalter ist kein Empfangsvertreter des betroffenen Fluggasts.

              Nach Auffassung dieses Gerichts ist es unerheblich, wann der Veranstalter informiert wurde, Eine Beschwerde muss daher nicht unbedingt ein "Rohrkrepierer", wie vs es ausdrückte, sein.
              Aber ebenso unerheblich ist es vermutlich, was wir hier als durchweg juristische Laien vermuten, annehmen, interpretieren. 😏

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • _aqua_sports__ Offline
                _aqua_sports__ Offline
                _aqua_sports_
                Verwarnt
                schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                #4907

                Gibt viele Urteile dazu:

                XXX Die Seite hat mir entschieden zuviele Angebote von Anwälten,samt Anschriften usw-- also Werbung--erlauben wir nichtXXXX

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • _aqua_sports__ _aqua_sports_

                  Nein natürlich nicht. Für mich ist die Sache erledigt. Vielleicht antwortet die der Fragesteller ja nochmal.
                  Ansonsten schönen Samstag allen!

                  KourionK Online
                  KourionK Online
                  Kourion
                  schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                  #4908

                  @ahotep sagte am 20.08.2022:

                  geht das hier jetzt seitenlang, quasi als Fortsetzungsroman?

                  @-aqua-sports- sagte am 20.08.2022:

                  Nein natürlich nicht. Für mich ist die Sache erledigt...

                  Sieht nicht so aus. 😑

                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • _aqua_sports__ Offline
                    _aqua_sports__ Offline
                    _aqua_sports_
                    Verwarnt
                    schrieb am zuletzt editiert von _aqua_sports_
                    #4909
                    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Günter/HolidayCheckG Offline
                      Günter/HolidayCheckG Offline
                      Günter/HolidayCheck
                      Admin Experte Fuerteventura
                      schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                      #4910

                      Der Hinweis von Ahotep sollte nicht nur gelesen, sondern auch beachtet werden.
                      Die unendliche Geschichte zweiter Teil? Nein.
                      Wir machen jetzt hier einen finalen Punkt- die User interessiert das ohnehin nicht mehr- wir erhalten diesbezüglich auch schon Meldungen
                      Mit hilfreich hat der ganze Diskussionsverlauf inzwischen doch absolut nichts mehr zu tun.
                      Wenn es noch Info-Bedarf gibt, nutzt die PN Funktion- ich sehe keinen Nutzen für die Community mehr.
                      Fazit: Wir beenden das Thema jetzt endgültig, Danke!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • MsCrumplebuttomM Offline
                        MsCrumplebuttomM Offline
                        MsCrumplebuttom
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #4911

                        Nach all den Jahren des problemlosen Reisens hat uns nun endlich auch mal erwischt. Gestern Abend einen Flug mit Etihad gebucht - heute schon von Etihad um + einen Tag verschoben. 😅 Lustig. Es handelt sich um einen individuell gebuchten Langstreckenflug, keine Pauschalreise.

                        Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich um eine einseitige vertragliche Änderung seitens Etihad handelt, der ich zustimmen KANN, aber nicht MUSS? Wenn ich nicht zustimme, kann ich vom Vertrag zurücktreten, da es sich um eine nicht zumutbare Änderung (da + 1 Tag) handelt und Ethad müsste mein Geld erstatten, richtig?

                        Die Verbindung ist so für uns leider unbrauchbar geworden.

                        Vielen Dank für eure Hilfe!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV 1
                          vonschmelingV 1
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #4912

                          Alle deine Annahmen sind korrekt. Du kannst zurücktreten, der Zahlungsbetrag ist umgehend zu erstatten.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • MsCrumplebuttomM Offline
                            MsCrumplebuttomM Offline
                            MsCrumplebuttom
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #4913

                            Vielen Dank! Dann geh ich mal in den Kampf! 😅

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • harryyH Offline
                              harryyH Offline
                              harryy
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #4914

                              Hallo!

                              Uns hat es leider auch erwischt.
                              Wir haben eine Pauschalreise von insgesamt 3 Wochen gebucht, davon sind 2 Leerwochen drin. 1 Woche Hotelaufenthalt und 2 Wochen Kreuzfahrt.
                              Ursprünglich sollten wir am 09.12.2022 von München nach Punta Cana mit Eurowings Discover und am 30.12.2022 wieder zurückfliegen.
                              Als ich selbst vor 2 Wochen las, dass die Flüge ab und bis München alle gestrichen wurden, habe ich den Reiseveranstalter (weg.de) sowohl telefonisch als auch per Mail darauf hingewiesen, dass wir anstelle dessen dann auf den Frankfurt Flug umbuchen würden.
                              Weg.de teilte mir daraufhin mit, dass sie noch keine Info vom Reiseveranstalter (fti) haben. Der Reiseveranstalter teilte uns heute (2Wochen später!) mit, dass wir nun eine Flugzeitenänderung haben auf einen Tag früher hin und einen Tag früher zurück und zusätzlich noch kein Non Stopp Flug mehr.
                              Da das Schiff aber erst am 30.12. wieder im Hafen zurück ist, ist es für uns unmöglich diese Flugzeitenänderung so hinzunehmen.
                              Welche Möglichkeiten bestehen für uns, außer die Reise zu stornieren, Geld zurück und (vermutlich wesentlich teurer) neu zu buchen?

                              Vielen Dank für Eure Tips!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV 1
                                vonschmelingV 1
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #4915

                                weg.de ist dein Reisebüro und damit der Ansprechpartner.
                                Selbstverständlich ist die zeitliche Verschiebung keine Alternative, sofern nicht auch die Abfahrt- und Ankunftszeiten des Schiffs geändert worden sind.
                                Besonders schlaue Tipps gibt es dazu nicht. Du solltest weg.de Dampf machen, dass sie mit FTI eine Lösung herbeiführen, z.B. durch Änderung des Abflughafens.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HABERLINGH 1
                                  HABERLINGH 1
                                  HABERLING
                                  schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                  #4916

                                  Es kommt auch darauf an ob die Kreuzfahrt auch über FTI gebucht wurde (2 Leerwochen), wenn nein, so hat der RV damit nichts zu tun, bzw. weiß der RV von der Kreuzfahrt.
                                  Ach ja, wo ist den der Zwischenstopp geplant?

                                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • vonschmelingV 1
                                    vonschmelingV 1
                                    vonschmeling
                                    Moderator
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #4917

                                    Ja, HABERLING - vollkommen richtig. Da die 2 Leerwochen erwähnt wurden dürfte es sein wie du vermutest - nämlich Kreuzfahrt nicht bei FTI gebucht.
                                    Dennoch ist der Ansprechpartner weg.de, die müssen mit FTI klären, ob es alternative Flüge gibt.
                                    Falls nicht bleibt nur die Option stornieren und neu buchen.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    harryyH 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV vonschmeling

                                      Ja, HABERLING - vollkommen richtig. Da die 2 Leerwochen erwähnt wurden dürfte es sein wie du vermutest - nämlich Kreuzfahrt nicht bei FTI gebucht.
                                      Dennoch ist der Ansprechpartner weg.de, die müssen mit FTI klären, ob es alternative Flüge gibt.
                                      Falls nicht bleibt nur die Option stornieren und neu buchen.

                                      harryyH Offline
                                      harryyH Offline
                                      harryy
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #4918

                                      Vielen Dank für eure Antworten!

                                      Wir haben bereits zu Weg.de Kontakt aufgenommen. Sie teilten mit, dass sie unser Anliegen an FTI weiterleiten werden.
                                      Sollten wir nicht auf Frankfurt umbuchen können, bleibt uns dann nur das Storno mit einer Neubuchung zum aktuellen Preis? ( der jetzt ca. 1500 Euro höher ist)

                                      harryyH 1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • harryyH harryy

                                        Vielen Dank für eure Antworten!

                                        Wir haben bereits zu Weg.de Kontakt aufgenommen. Sie teilten mit, dass sie unser Anliegen an FTI weiterleiten werden.
                                        Sollten wir nicht auf Frankfurt umbuchen können, bleibt uns dann nur das Storno mit einer Neubuchung zum aktuellen Preis? ( der jetzt ca. 1500 Euro höher ist)

                                        harryyH Offline
                                        harryyH Offline
                                        harryy
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #4919

                                        und Ja , die 2 Leerwochen sind separat bei TUI mein Schiff gebucht worden.

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                                        • HABERLINGH 1
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                                          HABERLING
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #4920

                                          Somit ist es genau genommen eine Kombi Reise aus Flug und Hotel, somit könnte man nur den Flug stornieren und einen neuen ganz schön gesalzenen, 1500.-€ Direktflug ab Frankfurt mit Condor (09.12.-30.12.22) buchen.

                                          "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

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