Flugzeitänderung vor der Reise
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@Carsten89
Ich denke ja. " n.rk." = "nicht rechtskräftig" ist unter juristischen Abkürzungen zu finden. -
Ich bestätige - das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bienekind schrieb ja "nicht unbedingt ..."
Ableiten lässt sich daraus gar nix, zumal minimale Abweichungen bei der Konstallation enorme Auswirkungen erzeugen können.
Ich mag hier jetzt nicht mehr episch ausholen, das bringt nix und erzeugt nur Missverständnis.
Jedes Detail jedes Sachverhalts ist wichtig und kann sich entscheidend auswirken.Hier herrscht inzwischen ein riesiges Durcheinander - weil angeblich das ABC der Ansprüche "kaum einer kennt"!?
Finde ich grad einfach nur mühsam.
Bis später ... -
Aber das Urteil vom AG Nürnberg das @Binekind verlinkt hat ist in puncto Berechnung der 2-Wochen-Frist interessant.
Zitat: „Vom ursprünglichen Abflugtermin am 3.8.2018 um 5:00 Uhr rückwärts gerechnet, hätten die Passagiere am 20.7.2018 bis 5:00 Uhr die Information bekommen müssen. Tatsächlich ging die Information per E-Mail aber erst am 21.7.2018 ein – somit verspätet.“
Ich gehe davon aus das das AG Nürnberg weiß, ob die Allg. Grundlage zu Fristen: § 188 Absatz 1 BGB hier anzuwenden ist. -
Diese Fristenverordnung und deren Anwendung fand bisher kaum Anwendung insbesondere im Hinblick auf Rückwärtsfristen die hier anzuwenden sind. Wenn sich Gerichte wirklich auskennen und dies adäquat anwenden, ergibt sich zumindest nach deutschem Recht die zuvor geschilderte Vorgehensweise.
Anmerkung zu der Informationspflicht: Da gibt es auch rechtskräftige Urteile zu.
Steht doch sogar in der Verordnung 261 so drin - die Airline ist letztendlich verpflichtet den Passagier zu informieren. -
Das n.rk. hatte ich überlesen. Mir ging es hauptsächlich um diesen Satz
Deshalb kommt es auch auf die Tatsache, dass der Reiseveranstalter bereits zu einem früheren Zeitpunkt informiert wurde, nicht an. Der Reiseveranstalter ist kein Empfangsvertreter des betroffenen Fluggasts.
Nach Auffassung dieses Gerichts ist es unerheblich, wann der Veranstalter informiert wurde, Eine Beschwerde muss daher nicht unbedingt ein "Rohrkrepierer", wie vs es ausdrückte, sein.
Aber ebenso unerheblich ist es vermutlich, was wir hier als durchweg juristische Laien vermuten, annehmen, interpretieren.
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Nein natürlich nicht. Für mich ist die Sache erledigt. Vielleicht antwortet die der Fragesteller ja nochmal.
Ansonsten schönen Samstag allen! -
Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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Der Hinweis von Ahotep sollte nicht nur gelesen, sondern auch beachtet werden.
Die unendliche Geschichte zweiter Teil? Nein.
Wir machen jetzt hier einen finalen Punkt- die User interessiert das ohnehin nicht mehr- wir erhalten diesbezüglich auch schon Meldungen
Mit hilfreich hat der ganze Diskussionsverlauf inzwischen doch absolut nichts mehr zu tun.
Wenn es noch Info-Bedarf gibt, nutzt die PN Funktion- ich sehe keinen Nutzen für die Community mehr.
Fazit: Wir beenden das Thema jetzt endgültig, Danke! -
Nach all den Jahren des problemlosen Reisens hat uns nun endlich auch mal erwischt. Gestern Abend einen Flug mit Etihad gebucht - heute schon von Etihad um + einen Tag verschoben.
Lustig. Es handelt sich um einen individuell gebuchten Langstreckenflug, keine Pauschalreise.Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich um eine einseitige vertragliche Änderung seitens Etihad handelt, der ich zustimmen KANN, aber nicht MUSS? Wenn ich nicht zustimme, kann ich vom Vertrag zurücktreten, da es sich um eine nicht zumutbare Änderung (da + 1 Tag) handelt und Ethad müsste mein Geld erstatten, richtig?
Die Verbindung ist so für uns leider unbrauchbar geworden.
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Alle deine Annahmen sind korrekt. Du kannst zurücktreten, der Zahlungsbetrag ist umgehend zu erstatten.
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Vielen Dank! Dann geh ich mal in den Kampf!

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Hallo!
Uns hat es leider auch erwischt.
Wir haben eine Pauschalreise von insgesamt 3 Wochen gebucht, davon sind 2 Leerwochen drin. 1 Woche Hotelaufenthalt und 2 Wochen Kreuzfahrt.
Ursprünglich sollten wir am 09.12.2022 von München nach Punta Cana mit Eurowings Discover und am 30.12.2022 wieder zurückfliegen.
Als ich selbst vor 2 Wochen las, dass die Flüge ab und bis München alle gestrichen wurden, habe ich den Reiseveranstalter (weg.de) sowohl telefonisch als auch per Mail darauf hingewiesen, dass wir anstelle dessen dann auf den Frankfurt Flug umbuchen würden.
Weg.de teilte mir daraufhin mit, dass sie noch keine Info vom Reiseveranstalter (fti) haben. Der Reiseveranstalter teilte uns heute (2Wochen später!) mit, dass wir nun eine Flugzeitenänderung haben auf einen Tag früher hin und einen Tag früher zurück und zusätzlich noch kein Non Stopp Flug mehr.
Da das Schiff aber erst am 30.12. wieder im Hafen zurück ist, ist es für uns unmöglich diese Flugzeitenänderung so hinzunehmen.
Welche Möglichkeiten bestehen für uns, außer die Reise zu stornieren, Geld zurück und (vermutlich wesentlich teurer) neu zu buchen?Vielen Dank für Eure Tips!
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weg.de ist dein Reisebüro und damit der Ansprechpartner.
Selbstverständlich ist die zeitliche Verschiebung keine Alternative, sofern nicht auch die Abfahrt- und Ankunftszeiten des Schiffs geändert worden sind.
Besonders schlaue Tipps gibt es dazu nicht. Du solltest weg.de Dampf machen, dass sie mit FTI eine Lösung herbeiführen, z.B. durch Änderung des Abflughafens. -
Ja, HABERLING - vollkommen richtig. Da die 2 Leerwochen erwähnt wurden dürfte es sein wie du vermutest - nämlich Kreuzfahrt nicht bei FTI gebucht.
Dennoch ist der Ansprechpartner weg.de, die müssen mit FTI klären, ob es alternative Flüge gibt.
Falls nicht bleibt nur die Option stornieren und neu buchen. -
Ja, HABERLING - vollkommen richtig. Da die 2 Leerwochen erwähnt wurden dürfte es sein wie du vermutest - nämlich Kreuzfahrt nicht bei FTI gebucht.
Dennoch ist der Ansprechpartner weg.de, die müssen mit FTI klären, ob es alternative Flüge gibt.
Falls nicht bleibt nur die Option stornieren und neu buchen.Vielen Dank für eure Antworten!
Wir haben bereits zu Weg.de Kontakt aufgenommen. Sie teilten mit, dass sie unser Anliegen an FTI weiterleiten werden.
Sollten wir nicht auf Frankfurt umbuchen können, bleibt uns dann nur das Storno mit einer Neubuchung zum aktuellen Preis? ( der jetzt ca. 1500 Euro höher ist) -
Vielen Dank für eure Antworten!
Wir haben bereits zu Weg.de Kontakt aufgenommen. Sie teilten mit, dass sie unser Anliegen an FTI weiterleiten werden.
Sollten wir nicht auf Frankfurt umbuchen können, bleibt uns dann nur das Storno mit einer Neubuchung zum aktuellen Preis? ( der jetzt ca. 1500 Euro höher ist)
