Flugzeitänderung vor der Reise
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Eine abschließende Bewertung ist gar nicht möglich, der Veranstalter wird nicht genannt, der Vermittler hingegen heftig angegangen und keiner der beiden ist verantwortlich für den "Schaden".
Ursächlich ist eine Änderung des LFU, welches offenbar seine Pläne für HAM aufgegeben hat. Das ist übrigens ein verbreitetes Vorgehen bei unwirtschaftlichen Routings, so etwas leistet sich ein Unternehmen nur wenn es muss.
Natürlich ist das ärgerlich, insbesondere bei Wiederholung der negativen Erfahrung, trotzdem braucht man nicht den falschen Busch anzubellen. -
Eine abschließende Bewertung ist gar nicht möglich, der Veranstalter wird nicht genannt, der Vermittler hingegen heftig angegangen und keiner der beiden ist verantwortlich für den "Schaden".
Ursächlich ist eine Änderung des LFU, welches offenbar seine Pläne für HAM aufgegeben hat. Das ist übrigens ein verbreitetes Vorgehen bei unwirtschaftlichen Routings, so etwas leistet sich ein Unternehmen nur wenn es muss.
Natürlich ist das ärgerlich, insbesondere bei Wiederholung der negativen Erfahrung, trotzdem braucht man nicht den falschen Busch anzubellen.Dann noch mal zur Causa:
TK bietet seit Sommer 2020 (nachdem die Einreise in Kenia wieder möglich war) Flüge nach Mombasa an, storniert diese aber regelmäßig zu 100% einige Wochen (ca. 8 - 12 Wochen) vor Reisebeginn. Gerade wurden die Flüge von März bis September storniert. Es gibt aber bereits wieder die Buchungsmöglichkeit ab Oktober.
Die Landerechte in Mombasa wurden der Turkish Airline im Sommer 2020 nicht mehr erteilt, als der Airport in Mombasa wieder geöffnet wurde.
Pauschalreisen werden seit 2020 von verschiedenen Anbietern (z.B. FTI und Dertour) mit TK Flügen angeboten und dann bis 2 Monate vor Abflug storniert bzw. gegen Aufpreis auf andere Airlines umgebucht.
Dass TK seit 2020 keinen einzigen Flug nach Mombasa durchgeführt hat, muss den Veranstaltern also bekannt sein, trotzdem werden die Reisen verkauft.
Meine Frage ist also, ob man einen Reiseveranstalter dafür haftbar machen kann, und eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flug erwarten darf und die Kostenübernahme der Zubringer nach Frankfurt (ET, 4Y, DE fliegen ab Frankfurt nach Mombasa).
Oder, und das ist meine Vermutung, ob die Reisen seitens des Veranstalters storniert werden können mit dem Verweis auf Unmöglichkeit nach BGB.
Andererseits kann man den Veranstaltern auch Vorsatz unterstellen, da sie seit fast 3 Jahren das Problem kennen.
Zu diesem Sachverhalt wollte ich eure Meinung hören.
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Eine abschließende Bewertung ist gar nicht möglich, der Veranstalter wird nicht genannt, der Vermittler hingegen heftig angegangen und keiner der beiden ist verantwortlich für den "Schaden".
Ursächlich ist eine Änderung des LFU, welches offenbar seine Pläne für HAM aufgegeben hat. Das ist übrigens ein verbreitetes Vorgehen bei unwirtschaftlichen Routings, so etwas leistet sich ein Unternehmen nur wenn es muss.
Natürlich ist das ärgerlich, insbesondere bei Wiederholung der negativen Erfahrung, trotzdem braucht man nicht den falschen Busch anzubellen.@vonschmeling sagte:
"Ursächlich ist eine Änderung des LFU, welches offenbar seine Pläne für HAM aufgegeben hat. Das ist übrigens ein verbreitetes Vorgehen bei unwirtschaftlichen Routings, so etwas leistet sich ein Unternehmen nur wenn es muss. "
TK fliegt von so ziemlich jedem Airport aus Deutschland mehrmals täglich nach Istanbul - nur von dort dann eben nicht mehr weiter nach Mombasa.
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Na gut, dann war eben dieser leg unwirtschaftlich ...
Du kannst eine Aufpreis freie Alternative verlangen, dann beginnt deine Reise jedoch vertragsgemäß ab FRA (z.B.) und kommt demnach eine Erstattung der Kosten für die Anreise nicht in Betracht. -
Na gut, dann war eben dieser leg unwirtschaftlich ...
Du kannst eine Aufpreis freie Alternative verlangen, dann beginnt deine Reise jedoch vertragsgemäß ab FRA (z.B.) und kommt demnach eine Erstattung der Kosten für die Anreise nicht in Betracht.Und weil dieser Leg so unwirtschaftlich ist, wird er 5 mal wöchentlich ab Istanbul mit einem A320 oder B737 angeboten und dann storniert?
TK bemüht sich ja um einen Slot, bekommt diesen aber nicht.
Eine aufpreisfreie Alternative? Bei wem? Beim Veranstalter? Habe ich da wirklich ein Anrecht oder ist das nur eine Vermutung? Es gibt regelmäßig das Angebot zur Stornierung oder eben eine aufpreispflichtige Alternative, teilweise mit nicht akzeptable Routing z. B. über London und 2 weiteren Zwischenlandungen - und selbst diese dann gegen einen Aufpreis von bspw. 800 €
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@Bellinghaus
Ganz offen - hier ist nicht der Ort für Diskussionen um Dinge wie die mutmaßlich massenhafte Streichung von Oprts der TK oder Kaisers Bart.
Daher noch ein letztes Mal zu der Frage nach den Rechten des Beispielkunden Max Mustermann:
Max Mustermann bucht eine Pauschalreise mit Flügen (geplant ist TK) von Hamburg nach Mombasa bei Veranstalter Albatros Reisen.
4 Monate vor Reisebeginn erhält M. Mustermann die Information, dass die Flüge nicht wie ursprünglich geplant von TK durchgeführt werden und auch nicht von HAM sondern von FRA.
Albatros Reisen bietet Mustermann nun einen Flug mit NBC Air ab FRA an zum vereinbarten Reisepreis.
Nun kann sich der Beispielkunde entscheiden ob er- den so geänderten Vertrag annimmt
- vom Vertrag zurücktritt und seine Zahlungen zurückgeben lässt
Mustermann kann nicht verlangen, dass Albatros die im Zusammenhang mit der Anreise entstehenden Kosten trägt.
Albatros kann nicht verlangen, dass Mustermann für das beschwerlichere neue Arrangement einen Aufpreis entrichtet oder an den geänderten Vertrag gebunden bleibt.Ich frage mich, wie du auf die ganzen Angaben wie höhere Preise und bizarre Routings kommst, wenn du doch allem Anschein nach schon seit 3 Jahren eben keine Angebote mit TK mehr buchst? Wenn es nur "um´s Prinzip" geht und du ergo gar keinen konkreten Fall "habe ab HAM gebucht, soll jetzt ab FRA fliegen und 800€ Aufpreis bezahlen" / konkrete Forderungen eines höheren Reisepreises vorweisen kannst?
Wenn du solche Fragen - noch dazu ausgestattet mit Unterstellungen wie "ist denen schietegal", "Verschleierung" etc. ?! - auf der Forenebene stellst sind sie auch auf der Forenebene zu erörtern und nicht via PN.
Das Forum versteht sich als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und Expertisen, und so funktioniert das auch ganz hervorragend. Du kannst zum Wert der Inhalte z.B. für stille Leser beitragen, indem du einfach mal konkretisierst, was zum Geier das Problem ist!
Bist du betroffen oder ein Bekannter, dann stelle den Fall bitte sachlich, verständlich und vor allem substantiiert dar.
Wurmt dich einfach nur, dass Angebote unter gewissen Änderungsvorbehalten gemacht werden lerne damit zu leben.
Just my 2 Cents ... -
Zitat von VS"....Mustermann kann nicht verlangen, dass Albatros die im Zusammenhang mit der Anreise entstehenden Kosten trägt".
Das sehe ich anders. Die Änderung des Abflughafens insbesondere bei dieser Distanz stellt einen Reisemangel dar.Der Abflughafen ist nämlich ein wesentlicher Bestandteil der Reise. Folglich muss Albatros diesen Mangel beseotigen. Entweder Flug ab Hamburg (via IST, via NBO) oder z.B. ab FRA und den Transfer bezahlen. Konkrete Beispiele dazu gibt es ja in der folgenden Frankfurter Tabelle (vom ADAC )bei der das Ignorieren dem RV in Form bekannter Tagessätze gerichtlich in Rechnung gestellt wurde.
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@_aqua_sports_
Soweit ich weiß, erwähnte Bellinghaus mehrmals TUI. Da ist es sehr gut möglich, dass Zug zum Flug mit im Angebot war = keine zusätzlichen Kosten.
Oder würdest du in diesem Fall auch den größeren Zeitaufwand in Rechnung stellen ?
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@_aqua_sports_
Soweit ich weiß, erwähnte Bellinghaus mehrmals TUI. Da ist es sehr gut möglich, dass Zug zum Flug mit im Angebot war = keine zusätzlichen Kosten.
Oder würdest du in diesem Fall auch den größeren Zeitaufwand in Rechnung stellen ?
Nein, bezieht sich natürlich nur, wenn dies fehlen würde. Hier wurde ja auch Albatros genannt ;-).
Es sollen ja keine Extrakosten entstehen, wie du richtigerweise erkannt hast:-)
Einzig bei Änderungen von Flughäfen die in einer Region liegen kann ggf. davon abgesehen werden. -
@_aqua_sports_
Bitte mach doch nicht noch eine Hypothese auf?!
Wenn der theoretische Kunde das theoretische Angebot des theoretischen Veranstalters annimmt ist die Anreise seine Sache.
Es gibt soweit keinerlei erhärtete Faktenlage, also bitte erspare uns deine Verve!?!
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Nein, bezieht sich natürlich nur, wenn dies fehlen würde. Hier wurde ja auch Albatros genannt ;-).
Es sollen ja keine Extrakosten entstehen, wie du richtigerweise erkannt hast:-)
Einzig bei Änderungen von Flughäfen die in einer Region liegen kann ggf. davon abgesehen werden. -
@VS Sehe ich anders - es geht ja nicht um eine komplett andere Reise sondern um Beseitigung des Reisemangels der ursprünglich gebuchten Reise. Und das Reisemängel zu beseitigen sind, ist wohl klar.
Das ist Fakt und haben auch Gerichte vielfach so gesehen ( Urteile geänderter Abflughafen) -
@_aqua_sports_
Irrtum - es geht um einen komplett konstruieren Sachverhalt ...
Hast du noch nicht überissen scheinbar? Dann hoffentlich jetzt!? -
In dem Punkt hast du natürlich Recht - wir wollen hier bei akuten und konkreten Probleme betroffener Urlauber beraten und nicht u.a. über angeblich irgendwelche hinterlistigen Theorien von RV philosophieren. Das sehe ich ein:-)
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@_aqua_sports_
Irrtum - es geht um einen komplett konstruieren Sachverhalt ...
Hast du noch nicht überissen scheinbar? Dann hoffentlich jetzt!?@vonschmeling sagte:
@_aqua_sports_
Irrtum - es geht um einen komplett konstruieren Sachverhalt ...
Hast du noch nicht überissen scheinbar? Dann hoffentlich jetzt!?Nein, es geht nicht um einen komplett konstruierten Sachverhalt, es geht um die gängige Praxis von TK mit den Flügen nach Kenia.
Holidaycheck ist jetzt ja nicht unbedingt die größte Plattform, wenn es um Reisen geht. Auf Facebook gibt es einige Gruppen zum Thema "Reisen nach Kenia" und da kommt fast täglich eine neue Meldung rein, dass wieder Reisen mit TK storniert wurden und welche Angebote von Seiten der Veranstalter gemacht werden. Diese sehen eben Umbuchungen auf einen anderen Airport vor mit anderen Airlines und der Forderung der Preisdifferenz zum neuen Flug.Hier ein ganz konkreter Fall:
https://www.holidaycheck.de/foren/kenia-113/zukuenftige-fluege-nach-mombasa-121608?page=63#625Ich merke aber, dass man hier die Frage nicht beantworten kann oderwill, ob das rechtmäßig ist. Trotzdem Danke für die Antworten.
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@Bellinghaus Meine Antwort dazu:
Nur noch mal zur Erinnerung:
In deiner z. B. hier vorgetragenen Situation geht es um eine Darstellung, in der z. B. der Veranstalter TUi eine Reise über z. B. das Reisebüro / den Vermittler Holidaycheck anbietet.
Vermittler heißt, das RB Holidaycheck vermittelt zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden.
Antworten zu Recht und Gesetz solltest du anderorts suchen. Oder gehst du mit diesem deinem Beispielfall auch zu einem stationären Reisebüro bei dir um die Ecke ? -
@vonschmeling sagte:
@_aqua_sports_
Irrtum - es geht um einen komplett konstruieren Sachverhalt ...
Hast du noch nicht überissen scheinbar? Dann hoffentlich jetzt!?Nein, es geht nicht um einen komplett konstruierten Sachverhalt, es geht um die gängige Praxis von TK mit den Flügen nach Kenia.
Holidaycheck ist jetzt ja nicht unbedingt die größte Plattform, wenn es um Reisen geht. Auf Facebook gibt es einige Gruppen zum Thema "Reisen nach Kenia" und da kommt fast täglich eine neue Meldung rein, dass wieder Reisen mit TK storniert wurden und welche Angebote von Seiten der Veranstalter gemacht werden. Diese sehen eben Umbuchungen auf einen anderen Airport vor mit anderen Airlines und der Forderung der Preisdifferenz zum neuen Flug.Hier ein ganz konkreter Fall:
https://www.holidaycheck.de/foren/kenia-113/zukuenftige-fluege-nach-mombasa-121608?page=63#625Ich merke aber, dass man hier die Frage nicht beantworten kann oderwill, ob das rechtmäßig ist. Trotzdem Danke für die Antworten.
Ich merke aber, dass man hier die Frage nicht beantworten kann oderwill, ob das rechtmäßig ist.
Die Frage ist längst beantwortet - und zwar in einer schier überobligatorischen Ausführlichkeit.
Lies einfach mal (verstehend!) die Beiträge zu Ansprüchen und Zuständigkeiten, und wenn einer der Fremdforisten eine Frage zu seiner konkreten Betroffenheit hat kann er sie ja selbst hier stellen ...
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Was bist du doch überheblich. Konkrete Fälle gibt es sogar hier in diesem nur wenig frequentierten Forum unter "Kenia" und unter "Turkish Airline"
Ich vermute, du kannst die Zusammenhänge nicht wirklich überschauen, deshalb kommen auch nur so halbe Aussagen zu Entschädigung.
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So wird das wohl sein ...

Ein Glück erzeugst du immerhin einen gewissen traffic in diesem wenig frequentierten Forum.

Gibt's ja nicht nur bei TUI.