Flugzeitänderung vor der Reise
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Ja versuche das mit dem früheren Transfer. Die Gebietsreiseleitung der TUI ist da sicher sehr hilfsbereit.
Nur eines möchte ich noch anführen-- so läuft das heute nicht mehr mit den Flug-Umbuchungen. Da gibt es keinen, der Dir einen Flug "zuteilt" : Fällt ein Flug aus oder wird geändert -von der Airline, dann wird automatisch Flug A gegen Flug B ersetztDer Flug muss aber auch preislich passen.Die Flugpreise die Du siehst und vergleichst -sind andere als die, die ein VA zahlt.
Daran liegt das wohl eher, ist aber nur meine Vermutung
So unzugänglich sind die bei TUI aber auch nicht-- versuche das Thema nochmals kurz und sachlich-freundlich schriftlich darzustellen.Wenn Du wieder anrufst landest Du wieder beim TUI Callcenter.
Die TUI hat einen eigenen, leistungsfähigen Ticketshop- sollen sich einfach ein wenig anstrengen.Du bist doch sicher nicht der einzige TUI Betroffene in der Geschichte .Nachtrag. Abends am Tag vor dem Reisebeginn (!) hat es bei TUI dann doch noch klick gemacht. Ich erhielt um 17 Uhr eine email - "ihre Reisepläne haben sich geändert..." - jetzt hat jemand bei TUI gemerkt, das das mit dem Transfer garnicht klappen kann und diesen geändert und eine Nacht auf der Abflugsinsel mit gleicher Hotelleistung dazugebucht. Glück für uns, daß ich die längst selbst gebuchte Zwischenübernachtung noch stornieren konnte. Emirates war dann noch bei der späten Landung in D so pünktlich, daß wir auch den letzten späten Zug nachhause erreicht haben. Insgesamt Glück gehabt. Ich hatte übrigens auch ganz vergessen meinen Holidaychek Reisegutschein einzulösen und wurde gestern freundlich daran erinnert, bevor dieser verfällt. Auch eine gute Geste von HC - Danke !
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Nur bei Vorverlegung um + 1h.
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Hallo zusammen,
ich hoffe dass ihr mir vielleicht ein bisschen helfen könnt bei folgender Situation:
Wir haben im Mai einen Flug gebucht nach Seattle USA mit einer blauen niederländischen Fluggesellschaft, der im September starten wird.
Route: MUC - AMS - SEA und retour.
Nun habe ich eine Mail von der Fluggesellschaft bekommen, dass mein letzter Flug also AMS - MUC storniert wurde und ich automatisch auf den nächsten Flug gebucht wurde, der geschlagene 9 Stunden später fliegt. Wir haben nun also knackige 9 Stunden Zwischenstopp in Amsterdam nach einem 9-Stunden Flug...
Diese automatische Umbuchung _muss_ ich online erst bestätigen. Hier habe ich nichts gedrückt und sie warten quasi immer noch drauf dass ich das bestätige um (wahrscheinlich) irgendwelche Regressansprüche zu umgehen, gehe ich von aus.
Im Original von der Mail heißt es:
"Wir haben Sie auf den nächsten verfügbaren Flug umgebucht. Sehen Sie sich Ihren neuen Flugplan in Meine Reise an. Hier können Sie Ihren Flug bestätigen oder einen alternativen Flug auswählen, falls verfügbar."
Einen anderen Flug gibt es nicht laut diesem Tool auf das ich geleitet werde.
Ich habe laut der Fluggesellschaft nun also zwei Optionen- Ich bestätige den neuen Flug, der 9 Stunden später geht (ich wäre dann erst weit nach Mitternacht wieder zu Hause)
- Ich frage an den Flug zu stornieren und eine Rückerstattung zu erhalten -- Das gilt aber nur für ALLE Flüge in der Buchung...
Das Geschmäckle an der Sache ist... diesen späteren Flug haben wir damals auch online gesehen, uns dafür aber _nicht_ entschieden, obwohl er über hundert Euro günstiger war.
Ich fühle mich etwas veräppelt. Habe mich extra für einen teureren Flug entschieden, diesen dann auch bezahlt und nun soll ich trotz mehr Bezahlung den Flug nehmen, der vorneweg schon günstiger war.
Habt ihr Tipps für mich was ich machen kann bzw. was mir zusteht?
Dass wir in den sauren Apfel beißen müssen ist wahrscheinlich unabdingbar aber ich möchte hier trotzdem das möglichste rausholen um mich wenigstens ein bisschen weniger verar***t vorzukommen
Freue mich über Tipps und Hinweise -
Schau nach, ob es einen Flug mit einem anderen LFU gibt zu günstigeren Zeiten und teile mit, dass du diesen beanspruchen möchtest.
Preis und LFU spielen dabei keine Rolle, KLM muss dir eine Alternative anbieten, bei der du nicht mehr als 2h später am Ziel eintriffst. -
Am besten erstmal anrufen - da wird dann eher geholfen. Ist bei LH ähnlich -die haben ja auch so eine Auswahl. Mit dieser automatischen Auswahl wollen die nur die schmerzfreien erstmal abarbeiten;-).Nicht wenige akzeptieren das sogar -darauf spekulieren die! Also da bitte nix anklicken! Ggf. kann man dich ja auch auf eine Partnerairline bereits ab SEA umbuchen -da gibt es ja diverse Verbindungen! Alternativ ansonsten Frist setzen und selber buchen. Viel Erfolg!
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Hallo,
wir haben im Winter eine Pauschalreise nach Antalya gebucht, wir haben extra für bessere Flugzeiten mehr Geld bezahlt, nun kam mittlerweile die 5 Flugzeitenänderung.
Startflughafen: Leipzig
Zielflughafen: AntalyaDer Hinflug soll nun erst nach Hamburg führen mit einer Stunde Aufenthalt und danach geht es weiter nach Antalya. So das wir eine Reisezeit von 5h 30min haben.
Mit dem Reiseveranstalter sowie HC habe ich mich bereits auseinandergesetzt leider ohne Erfolg.kann mir hier jemand weiterhelfen haben wir Anspruch auf einen anderen Flug ?
was sind die rechtlichen Hintergründe?Danke
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Im Rahmen einer Pauschalreise sind Änderungen der Reisezeiten bzw. des Carriers recht weitreichend möglich. Abweichungen von mehr als 4h von der ursprünglich geplanten Zeit berechtigen dich allerdings zur Kündigung mit Anspruch auf Erstattung des vollen Reisepreises.
Wird der Gesamtzuschnitt der Reise durch die Änderungen beeinträchtigt kannst du im Nachgang eine Minderung verlangen. Die macht aber in der Regel max. einen halben Tagessatz aus. -
Wie sieht's denn eigentlich aus, wenn der Reiseveranstalter es versäumt hat, über die Flugzeitenänderung zu informieren? Kann man dann einen Anspruch auf Entschädigung beim Reiseveranstalter geltend machen?
Folgende Situation: Familie kam gut 5 Stunden später als erwartet am Ankunftsort (AYT) an, weil a) der Reiseveranstalter der gebuchten Pauschalreise es versäumt hat, diese über die Flugzeitenänderung von über 2 Stunden (nach hinten verlegt) zu informieren und b) weil dann die Airline auch noch zusätzliche 2 Stunden und 57 Minuten zu spät in AYT gelandet ist. Anspruch gegenüber der Airline direkt gibt es anscheinend nicht, da die Verspätung unter 3 Stunden war. Aber der Reiseveranstalter ist doch verpflichtet, seine Kunden über Flugzeitenänderungen zu informieren, oder? Dieser behauptet, dass sie sich selbst hätten informieren müssen und dass sie halt mit Verspätungen rechnen müssten.
Meine Vermutung: ohne Anwalt sehen die keinen Cent. -
Es ist eher andersrum -die Airlline ist verpflichtet, dass der Passagier von der Flugzeitenänderung unterrichtet wird. Verlässt sich die Airline auf den RV, kann das schief gehen. Und ja, eigentlich ist das auch Aufgabe vom RV. Ja, man könnte es als Verspätung auslegen bei fehlender Unterrichtung. Im Übrigen gilt nicht der Zeitpunkt, wo das Flugzeug ausetzt sondern der Zeitpunkt der Öffnung der 1. Tür im Flugzeug. Erfasst wird aber nur der Zeitpunkt, wenn die Triebwerke ausgeschaltet werden und die Bremsklötze druntergeschoben werden -nennt sich Actual In-Block Time (AIBT). Bei kleinen Flughäfen sind das meist nur wenige Minute nach der Landung. Bei großen Airports kann das auch gern mal 10 min und länger dauern. Also lass dir diese Zeit geben -von der Airline, dem Flughafen oder man kann es auch selber recherchieren, wenn es nur ein paar Tage her ist. Hast du die Flugnr. und den Tag? Vielleicht kann man das dann schon hier und jetzt klären. Auf jeden Fall wäre das dann einfacher mit dem Anspruch der Kompensationzahlung! Aber im Prinzip wäre auch die andere Variante möglich -aber wie du selber schreibst geht das vermutlich nur mit einem Anwalt!
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Tatsächlich steht in den meisten AGB, der Fluggast müsse sich über kurzfristige Änderungen selbst informieren ("Flug bestätigen"), eine gewisse Mitwirkungspflicht kann verlangt werden.
Zudem beträgt der Anspruch auf Entschädigung gegenüber dem Veranstalter in dem Fall genau 5% eines Tagessatzes der Reise, demnach kein besonders lukrativer Auftrag für einen Anwalt ...
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Hier wären ggf. die 400 Euro gemäß EU261 gegenüber der Airline auf jeden Fall lohnender;-).
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Die stehen ja aber scheinbar nicht in Rede, da die Verspätung 3h knapp unterschritt.
Die Betroffenen können ja noch einmal recherchieren, ob die Angabe stimmt und sich hier dafür weitere Unterstützung suchen.
Soweit dargestellt gibt´s besagte 5% und aus die Maus. -
Danke für eure Aussagen!
Ja, das mit der off-/on-block time weiß ich. Das mit den 2 Stunden und 57 Minuten war schon die 'offizielle' Zeit von Flightradar.
Ich denke, sie werden es beim Schwarzärgern belassen und sich beim nächsten Mal selbst informieren, bevor sie zum Flughafen fahren. Habe selbst auch nicht verstanden, warum man das nicht macht ...
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Bei Fr24 die Zeiten die dort offiziell angeben werden sind allerdings keine Blockzeiten....Also nicht dass es hier einige falsch verstehen....
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Erkläre es doch einfach, damit es wirklich was nützt?!
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Es darf gerne der konkrete Flug mitgeteilt werden - so ist es eher eine Luftnummer;-). Fr 24 zeigt nur die Landezeiten an. Da kommen aber nochmal einige Minuten obendrauf wie bereits erörtert.
Also die o.g. Zeit bei der Airline, dem Flughafen oder z.B. bei Flightstats in Erfahrung bringen -
Meines Wissens erfassen Flughafen und Airline nur die AIBT als letzte "offizielle" Dokumentation des Fluges.
Tatsächlich bezweifle ich, dass man bei flightstats die Öffnung der Türen dokumentiert findet?
Bei so knappen Kisten muss man wohl selbst dokumentieren.
Wenn flightradar24 die Landezeit angibt und da bereits 2:57h auf der Uhr standen wurden die Türen garantiert mehr als 3h verspätet geöffnet.
Übrigens kann man zu Testzwecken den Flug bei flightright o.ä. eingeben, dann sieht man recht schnell ob ein Anspruch gegeben ist. -
Von Türöffnung bei Flightstats hab ich nie gesprochen - die erfassen aber immerhin die genannte Blockzeit im Gegensatz zu Fr24. Also durchaus hier für die Mitleser hilfreich dort alternativ zu recherchieren.


