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Frankfurter Tabelle

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • ASA Offline
    ASA Offline
    AS
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    http://www.rechtspraxis.de/frankfurt.htm#top4

    Wie errechnet man das ? Wir hatten 14 Stunden Verspätung und kamen am Folge Tag um 9.55 Uhr morgens an.

    Vielen Dank

    Kann man noch etwas geltend machen von wegen das man uns solang am Flughafen hat sitzen gelassen.

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    • Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-HendrikT Offline
      Thorben-Hendrik
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Tagesreisepreis = Reisedauer durch Preis und dann 5% des Tagespreises für jede Stunde über 5 Stunden Verspätung

      Beispiel:

      Reisepreis €1400.- : 14 Tage = €100.- Tagespreis

      Gesamtverspätung: 15 Stunden - 5 Stunden = 10 x 5% =

      50 % von €100.- also satte € 50.- pro Person bei €1400.- Reisepreis p.P.

      mehr gibt es definitiv nicht, denn das ist der Gesamtanspruch.

      [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

      [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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      • Sina1S Offline
        Sina1S Offline
        Sina1
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Quäl doch mal bitte die Suchfunktion - das Thema Flugverspätung taucht hier alle naselang auf. Für so eine große Verspätung besteht auf jeden Fall ein Erstattungsanspruch.

        Zur Frankfurter Tabelle ist zu sagen, daß diese lediglich einen Anhaltspunkt über mögliche Erstattungen geben kann, wenn alle Bedingungen eingehalten worden sind. Zeitnahe und nachgewiesene Meldung bei der Reiseleitung, Abhilfeverlangen, ggf. Dokumentation, substantiiert formuliertes Einspruchsschreiben mit eindeutiger Forderung fristgerecht beim Veranstalter eingereicht, etc..

        Summieren sich mehrere Mängel, werden die Prozentsätze der Frankfurter Tabelle übrigens nicht ebenfalls addiert. 685% des Reisepreises zurückfordern, weil fleißig gesucht und addiert wurde, geht also leider nicht 😉 Wie viel letztendlich erstattet wird, hängt sehr stark von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles, der Kulanz des Reiseveranstalters und letztendlich vor Gericht u. U. auch vom Richter ab.

        Zu beachten ist auch, daß diese Tabelle nur von dem Frankfurter Gericht akzeptiert wird. Nicht alle Veranstalter haben den Gerichtsstand in Frankfurt.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • Joline SabrinaJ Offline
          Joline SabrinaJ Offline
          Joline Sabrina
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hi. Bin seit gut einer Woche aus dem Tunesien Urlaub zurück. Hatte mit meiner Familie (meine Mutter, meine Söhne 13 Jahre und meine Tochter fast 2 Jahre) zwei Doppelzimmer mit Verbindungstür gebucht. Bekommen haben wir ein Vierbettzimmer. Zuerst hieß es, die Buchung sie vom Reiseveranstalter falsch angekommen, was die Reiseleiterin jedoch verneinte. Dann sollten wir nach einer Woche in das richtige Zimmer umziehen, doch als es soweit war ging es wieder nicht weil die Leute, die die Zimmer belegten angeblich ihren Urlaub plötzlich verlängert hätten. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Doppelzimmer mit Verbindungstür einzeln verkauft worden waren, was dem Hotel natürlich mehr Geld einbringt. Erneute Beschwerde bei der Reiseleitung brachte nichts ausser einer schriftlichen Bestätigung, dass unsere eigentlichen Zimmer überbucht seien und wir im Vierbettzimmer untergebracht wurden. Frage: Bis wie lange nach Rückkehr aus dem Urlaub muss ich beim Reiseveranstalter eine Rückerstattung geltend machen und wieviel Geld kann man dafür verlangen?
          😞

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • holzwurmH Offline
            holzwurmH Offline
            holzwurm
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            "Joline Sabrina" wrote:
            Hi. Bin seit gut einer Woche aus dem Tunesien Urlaub zurück. Hatte mit meiner Familie (meine Mutter, meine Söhne 13 Jahre und meine Tochter fast 2 Jahre) zwei Doppelzimmer mit Verbindungstür gebucht. Bekommen haben wir ein Vierbettzimmer. Zuerst hieß es, die Buchung sie vom Reiseveranstalter falsch angekommen, was die Reiseleiterin jedoch verneinte. Dann sollten wir nach einer Woche in das richtige Zimmer umziehen, doch als es soweit war ging es wieder nicht weil die Leute, die die Zimmer belegten angeblich ihren Urlaub plötzlich verlängert hätten. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Doppelzimmer mit Verbindungstür einzeln verkauft worden waren, was dem Hotel natürlich mehr Geld einbringt. Erneute Beschwerde bei der Reiseleitung brachte nichts ausser einer schriftlichen Bestätigung, dass unsere eigentlichen Zimmer überbucht seien und wir im Vierbettzimmer untergebracht wurden. Frage: Bis wie lange nach Rückkehr aus dem Urlaub muss ich beim Reiseveranstalter eine Rückerstattung geltend machen und wieviel Geld kann man dafür verlangen?
            😞

            Hallo,

            Mängel sind nach Rückkehr unbedingt innerhalb von 4 Wochen geltend zu machen. Wer später reklamiert hat keinerlei Ansprüche mehr.

            Auf jeden Fall müsstet Ihr die Differenz zwischen den beiden Zimmerarten zurückbekommen, sofern im Katalog eine Preisdifferenz bestand.

            Gruß
            holzwurm

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • ASA Offline
              ASA Offline
              AS
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              so nun noch mal brauch noch mal eure Hilfe. Also unser Reisepreiß für 14 Tage lag bei 2200 Euro für drei Erwachsene.
              Wir haben 14 Stunden Verspätung. Was und wie mach ich das geltend. Weil die Neckermann Tante wollte uns ja nur die 30 Euro pro Person geben für den Tag der Verloren ging.

              LG

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Sina1S Offline
                Sina1S Offline
                Sina1
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Vielleicht bedankst Du dich erstmal für die schon erhaltenen Tips? 💡
                Weiter oben wurde schon beschrieben, wie Du rechnen kannst. Mit € 30,00/Person sollte es eigentlich ok sein...

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • BulgarienfanB Offline
                  BulgarienfanB Offline
                  Bulgarienfan
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Nach Thorbens Berechnung:

                  Reisepreis für drei Personen: 2.200.- € : 14 Tage = 157,14 € Tagespreis für alle drei zusammen.

                  Gesamtverspätung: 14 Stunden - 5 Stunden = 9 x 5% =

                  45 % von 157,14 € also 70,71 € für alle drei Personen zusammen.

                  Mit 3 x 30 € = 90 € kommt ihr dann ganz gut weg.

                  Gruß

                  Bulgarienfan

                  Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                  Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                  Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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                  • noelerN Offline
                    noelerN Offline
                    noeler
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    "AS" wrote:
                    Weil die Neckermann Tante wollte uns ja nur die 30 Euro pro Person geben für den Tag der Verloren ging.

                    LG

                    Verwandte von Dir arbeiten bei Neckermann ? Immerhin eine Tante, die Dir auch noch mehr geben wollte als sie muss.

                    4 8 15 16 23 42

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Thorben-HendrikT Offline
                      Thorben-HendrikT Offline
                      Thorben-Hendrik
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Boah, da waren die aber SUPER großzügig bei € 30,00 p.P!

                      [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                      [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

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                      • wiener-michlW Offline
                        wiener-michlW Offline
                        wiener-michl
                        Verwarnt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        So viel Wind wegen den paar Kröten...........
                        zahlt sich nicht aus.

                        Und außerdem: was kann Nec dafür?
                        Ich käm mir blöd vor, mir wärs peinlich.

                        lg Michl

                        Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • holzwurmH Offline
                          holzwurmH Offline
                          holzwurm
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          "wiener-michl" wrote:
                          So viel Wind wegen den paar Kröten...........
                          zahlt sich nicht aus.

                          Und außerdem: was kann Nec dafür?
                          Ich käm mir blöd vor, mir wärs peinlich.

                          lg Michl

                          Bei einer Pauschalreise ist nun mal der Reiseveranstalter der Ansprechspartner und nicht die Airline.

                          Es geht ums Prinzip. Von dem her würde ich genauso handeln. Zumal es ja jetzt auch für Pauschaltouristen entsprechende Möglichkeiten gibt. Ob sich das auszahlt steht auf einem anderen Papier.

                          Schließlich wird nur der erste und der letzte Urlaubstag als Reisetag gerechnet. und nicht der zweite Urlaubstag.

                          Gruß
                          holzwurm

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • ASA Offline
                            ASA Offline
                            AS
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            also ich möchte euch erleben wenn ihr 14 stunden am Flughafen sitzt.

                            @sina wenn du dank haben willst frag vorger wnn du mir antwortest ob ich dir nen Heiligenschein verpass.
                            ich werde dich für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen.
                            http://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/s075.gif

                            Es waren ja nicht nur der Anreisetag weg sondern auch der folgende weil ja man erst mal in die heia mußte. Ich weiß das alle die geflöogen sind nicht damit einverstanden waren. Und was kann neckermann dafür ...
                            Ich habe bei den gebucht. Also sind die für mich verantwortlich. Wenn ich bei IKEA einkauf und es ist was nicht in Ordnung geh ich auch zu Ikea und nicht zu den herstellern.

                            Ach ja zu Thema Tante...
                            Vollkommen überflüssig der Komentar.

                            @Bulgarienfan danke für dein rechnen..

                            LG

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Sina1S Offline
                              Sina1S Offline
                              Sina1
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Danke für die Zurechtweisung, AS 😉 Ich werde Dich künftig nicht mehr mit sachlichen Antworten auf Deine Fragen belästigen.
                              Damit ist das Thema durch, oder?

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • holzwurmH Offline
                                holzwurmH Offline
                                holzwurm
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                "Sina1" wrote:
                                Danke für die Zurechtweisung, AS 😉 Ich werde Dich künftig nicht mehr mit sachlichen Antworten auf Deine Fragen belästigen.
                                Damit ist das Thema durch, oder?

                                "AS" wrote:
                                also ich möchte euch erleben wenn ihr 14 stunden am Flughafen sitzt.

                                @sina wenn du dank haben willst frag vorger wnn du mir antwortest ob ich dir nen Heiligenschein verpass.
                                ich werde dich für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen.

                                Sind wir hier im Kindergarten?

                                Beide in einen **** gesteckt und draufgeschlagen. Man trifft im den oder die Richtige(n).

                                Muss sowas sein.

                                @Sina
                                Es ist zwar richtig, daß man sich für Tips höflicherweise bedankt. Aber das reicht doch dann noch wenn für den Anfragenden das Thema abgehandelt ist und derjenige seine gewünschten Informationen erhalten hat.

                                Einen Dank zu fordern finde etwas egoistisch.

                                @AS
                                Auch Deine Äußerung gegenüber Sina war nicht gerade passend gewählt. Man muß doch nicht auf alles reagieren, wenn andere was fordern. Oder springst Du auch vom 10-Meter-Brett wenn ich es Dir sage.

                                In diesem Sinne und mit der Hoffnung, daß Ihr zwei Euch noch mal zusammen rauft.

                                Gruß
                                holzwurm

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • ASA Offline
                                  ASA Offline
                                  AS
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  So hab zu der Sache jtzt nochmal was.Ich hab am 4.9.06 Bescheid von neckermann bekommen das sie meinen Brief bekommen haben. Ich müße mich gedulden.

                                  Wie lang muß man sich den Gedulden. Ist jetzt 4 Wochen her.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • stephanie_nycS Offline
                                    stephanie_nycS Offline
                                    stephanie_nyc
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    [Hallo

                                    wie sieht es aus, wenn man eine Erstattung aufgrund Flugverspätung erhält? Ich bin habe bei Thomas Cook gebucht und hatte dank Condor 23 Stunden Verspätung. Thomas Cook hat mir einen Reisegutschein in Höhe 180 Euro geschickt. Anspruch dank Frankfurter Tabelle sind 178 euro.
                                    Ich möchte aber das Geld in Bar und nicht als gutschein. Habe ich ein Recht darauf. Ich möchte dank des schlechten services nicht mehr mit Thomas cook reisen.

                                    vielen Dank im Voraus

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • adler78A Offline
                                      adler78A Offline
                                      adler78
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Wo findet man in diesem irrsinnig unübersichtlichen Forum etwas dazu, wenn 1/3 der Passagiere nach 2.5 Studen Verspätung = Wartezeit IM Flugzeug wieder aussteigen, weil sie auf Grund immer neuer Reparaturmeldungen ( AIR IBERIA )panische Angst bekommen haben ?

                                      Welche Rechtsmittel kann man in einem solchen Falle geltend machen ?

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                                      • Ronny87R Offline
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                                        Ronny87
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo,um eine Antwort zu erhalten, solltest du vielleicht auch einmal ein "Bitte" oder "Danke" in deinen Beitrag einfließen lassen.Aus meiner Sicht sicherlich gar keine, da panische Angst nun einmal kein Minderungsgrund ist, wenn dieser nicht begründet ist! Und die Frankfurter Liste ist bei einem Linienflug einer spanischen Gesellschaft, die übrigens IBERIA heißt, nicht sehr relevant. Aber nur meine persönliche Meinung.Grüße

                                        Gehe deinen eigenen Weg und lass die anderen lachen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • adler78A Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt !

                                          @ronny

                                          Vielleicht hätte ich meinen Text nicht so hastig schreiben sollen 🙂
                                          Aber: Vielleicht kann man den Begriff "panische Angst", der ja sicherlich recht subjektiv ist, durch "UNZUMUTBARKEIT" ersetzen...

                                          Aber wahrscheinlich interessiert auch das keine S... bei IBERIA

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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