Frankfurter Tabelle
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http://www.rechtspraxis.de/frankfurt.htm#top4
Wie errechnet man das ? Wir hatten 14 Stunden Verspätung und kamen am Folge Tag um 9.55 Uhr morgens an.
Vielen Dank
Kann man noch etwas geltend machen von wegen das man uns solang am Flughafen hat sitzen gelassen.
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Tagesreisepreis = Reisedauer durch Preis und dann 5% des Tagespreises für jede Stunde über 5 Stunden Verspätung
Beispiel:
Reisepreis €1400.- : 14 Tage = €100.- Tagespreis
Gesamtverspätung: 15 Stunden - 5 Stunden = 10 x 5% =
50 % von €100.- also satte € 50.- pro Person bei €1400.- Reisepreis p.P.
mehr gibt es definitiv nicht, denn das ist der Gesamtanspruch.
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Quäl doch mal bitte die Suchfunktion - das Thema Flugverspätung taucht hier alle naselang auf. Für so eine große Verspätung besteht auf jeden Fall ein Erstattungsanspruch.
Zur Frankfurter Tabelle ist zu sagen, daß diese lediglich einen Anhaltspunkt über mögliche Erstattungen geben kann, wenn alle Bedingungen eingehalten worden sind. Zeitnahe und nachgewiesene Meldung bei der Reiseleitung, Abhilfeverlangen, ggf. Dokumentation, substantiiert formuliertes Einspruchsschreiben mit eindeutiger Forderung fristgerecht beim Veranstalter eingereicht, etc..
Summieren sich mehrere Mängel, werden die Prozentsätze der Frankfurter Tabelle übrigens nicht ebenfalls addiert. 685% des Reisepreises zurückfordern, weil fleißig gesucht und addiert wurde, geht also leider nicht
Wie viel letztendlich erstattet wird, hängt sehr stark von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles, der Kulanz des Reiseveranstalters und letztendlich vor Gericht u. U. auch vom Richter ab.Zu beachten ist auch, daß diese Tabelle nur von dem Frankfurter Gericht akzeptiert wird. Nicht alle Veranstalter haben den Gerichtsstand in Frankfurt.
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Hi. Bin seit gut einer Woche aus dem Tunesien Urlaub zurück. Hatte mit meiner Familie (meine Mutter, meine Söhne 13 Jahre und meine Tochter fast 2 Jahre) zwei Doppelzimmer mit Verbindungstür gebucht. Bekommen haben wir ein Vierbettzimmer. Zuerst hieß es, die Buchung sie vom Reiseveranstalter falsch angekommen, was die Reiseleiterin jedoch verneinte. Dann sollten wir nach einer Woche in das richtige Zimmer umziehen, doch als es soweit war ging es wieder nicht weil die Leute, die die Zimmer belegten angeblich ihren Urlaub plötzlich verlängert hätten. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Doppelzimmer mit Verbindungstür einzeln verkauft worden waren, was dem Hotel natürlich mehr Geld einbringt. Erneute Beschwerde bei der Reiseleitung brachte nichts ausser einer schriftlichen Bestätigung, dass unsere eigentlichen Zimmer überbucht seien und wir im Vierbettzimmer untergebracht wurden. Frage: Bis wie lange nach Rückkehr aus dem Urlaub muss ich beim Reiseveranstalter eine Rückerstattung geltend machen und wieviel Geld kann man dafür verlangen?

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"Joline Sabrina" wrote:
Hi. Bin seit gut einer Woche aus dem Tunesien Urlaub zurück. Hatte mit meiner Familie (meine Mutter, meine Söhne 13 Jahre und meine Tochter fast 2 Jahre) zwei Doppelzimmer mit Verbindungstür gebucht. Bekommen haben wir ein Vierbettzimmer. Zuerst hieß es, die Buchung sie vom Reiseveranstalter falsch angekommen, was die Reiseleiterin jedoch verneinte. Dann sollten wir nach einer Woche in das richtige Zimmer umziehen, doch als es soweit war ging es wieder nicht weil die Leute, die die Zimmer belegten angeblich ihren Urlaub plötzlich verlängert hätten. Es stellte sich jedoch heraus, dass die Doppelzimmer mit Verbindungstür einzeln verkauft worden waren, was dem Hotel natürlich mehr Geld einbringt. Erneute Beschwerde bei der Reiseleitung brachte nichts ausser einer schriftlichen Bestätigung, dass unsere eigentlichen Zimmer überbucht seien und wir im Vierbettzimmer untergebracht wurden. Frage: Bis wie lange nach Rückkehr aus dem Urlaub muss ich beim Reiseveranstalter eine Rückerstattung geltend machen und wieviel Geld kann man dafür verlangen?

Hallo,
Mängel sind nach Rückkehr unbedingt innerhalb von 4 Wochen geltend zu machen. Wer später reklamiert hat keinerlei Ansprüche mehr.
Auf jeden Fall müsstet Ihr die Differenz zwischen den beiden Zimmerarten zurückbekommen, sofern im Katalog eine Preisdifferenz bestand.
Gruß
holzwurm -
so nun noch mal brauch noch mal eure Hilfe. Also unser Reisepreiß für 14 Tage lag bei 2200 Euro für drei Erwachsene.
Wir haben 14 Stunden Verspätung. Was und wie mach ich das geltend. Weil die Neckermann Tante wollte uns ja nur die 30 Euro pro Person geben für den Tag der Verloren ging.LG
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Nach Thorbens Berechnung:
Reisepreis für drei Personen: 2.200.- € : 14 Tage = 157,14 € Tagespreis für alle drei zusammen.
Gesamtverspätung: 14 Stunden - 5 Stunden = 9 x 5% =
45 % von 157,14 € also 70,71 € für alle drei Personen zusammen.
Mit 3 x 30 € = 90 € kommt ihr dann ganz gut weg.
Gruß
Bulgarienfan
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Boah, da waren die aber SUPER großzügig bei € 30,00 p.P!
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So viel Wind wegen den paar Kröten...........
zahlt sich nicht aus.Und außerdem: was kann Nec dafür?
Ich käm mir blöd vor, mir wärs peinlich.lg Michl
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"wiener-michl" wrote:
So viel Wind wegen den paar Kröten...........
zahlt sich nicht aus.Und außerdem: was kann Nec dafür?
Ich käm mir blöd vor, mir wärs peinlich.lg Michl
Bei einer Pauschalreise ist nun mal der Reiseveranstalter der Ansprechspartner und nicht die Airline.
Es geht ums Prinzip. Von dem her würde ich genauso handeln. Zumal es ja jetzt auch für Pauschaltouristen entsprechende Möglichkeiten gibt. Ob sich das auszahlt steht auf einem anderen Papier.
Schließlich wird nur der erste und der letzte Urlaubstag als Reisetag gerechnet. und nicht der zweite Urlaubstag.
Gruß
holzwurm -
also ich möchte euch erleben wenn ihr 14 stunden am Flughafen sitzt.
@sina wenn du dank haben willst frag vorger wnn du mir antwortest ob ich dir nen Heiligenschein verpass.
ich werde dich für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen.
http://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/s075.gifEs waren ja nicht nur der Anreisetag weg sondern auch der folgende weil ja man erst mal in die heia mußte. Ich weiß das alle die geflöogen sind nicht damit einverstanden waren. Und was kann neckermann dafür ...
Ich habe bei den gebucht. Also sind die für mich verantwortlich. Wenn ich bei IKEA einkauf und es ist was nicht in Ordnung geh ich auch zu Ikea und nicht zu den herstellern.Ach ja zu Thema Tante...
Vollkommen überflüssig der Komentar.@Bulgarienfan danke für dein rechnen..
LG
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"Sina1" wrote:
Danke für die Zurechtweisung, AS
Ich werde Dich künftig nicht mehr mit sachlichen Antworten auf Deine Fragen belästigen.
Damit ist das Thema durch, oder?"AS" wrote:
also ich möchte euch erleben wenn ihr 14 stunden am Flughafen sitzt.@sina wenn du dank haben willst frag vorger wnn du mir antwortest ob ich dir nen Heiligenschein verpass.
ich werde dich für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen.Sind wir hier im Kindergarten?
Beide in einen **** gesteckt und draufgeschlagen. Man trifft im den oder die Richtige(n).
Muss sowas sein.
@Sina
Es ist zwar richtig, daß man sich für Tips höflicherweise bedankt. Aber das reicht doch dann noch wenn für den Anfragenden das Thema abgehandelt ist und derjenige seine gewünschten Informationen erhalten hat.Einen Dank zu fordern finde etwas egoistisch.
@AS
Auch Deine Äußerung gegenüber Sina war nicht gerade passend gewählt. Man muß doch nicht auf alles reagieren, wenn andere was fordern. Oder springst Du auch vom 10-Meter-Brett wenn ich es Dir sage.In diesem Sinne und mit der Hoffnung, daß Ihr zwei Euch noch mal zusammen rauft.
Gruß
holzwurm -
[Hallo
wie sieht es aus, wenn man eine Erstattung aufgrund Flugverspätung erhält? Ich bin habe bei Thomas Cook gebucht und hatte dank Condor 23 Stunden Verspätung. Thomas Cook hat mir einen Reisegutschein in Höhe 180 Euro geschickt. Anspruch dank Frankfurter Tabelle sind 178 euro.
Ich möchte aber das Geld in Bar und nicht als gutschein. Habe ich ein Recht darauf. Ich möchte dank des schlechten services nicht mehr mit Thomas cook reisen.vielen Dank im Voraus
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Wo findet man in diesem irrsinnig unübersichtlichen Forum etwas dazu, wenn 1/3 der Passagiere nach 2.5 Studen Verspätung = Wartezeit IM Flugzeug wieder aussteigen, weil sie auf Grund immer neuer Reparaturmeldungen ( AIR IBERIA )panische Angst bekommen haben ?
Welche Rechtsmittel kann man in einem solchen Falle geltend machen ?
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Hallo,um eine Antwort zu erhalten, solltest du vielleicht auch einmal ein "Bitte" oder "Danke" in deinen Beitrag einfließen lassen.Aus meiner Sicht sicherlich gar keine, da panische Angst nun einmal kein Minderungsgrund ist, wenn dieser nicht begründet ist! Und die Frankfurter Liste ist bei einem Linienflug einer spanischen Gesellschaft, die übrigens IBERIA heißt, nicht sehr relevant. Aber nur meine persönliche Meinung.Grüße
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Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt !
Vielleicht hätte ich meinen Text nicht so hastig schreiben sollen

Aber: Vielleicht kann man den Begriff "panische Angst", der ja sicherlich recht subjektiv ist, durch "UNZUMUTBARKEIT" ersetzen...Aber wahrscheinlich interessiert auch das keine S... bei IBERIA
