Flugzeitänderung vor der Reise
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vonschmeling hat das schon richtig versucht zu erklären, die ursprüngliche Reise kann der RV nicht mehr anbieten und hat deshalb eine neue Reise mit unterschiedlichen Flughäfen angeboten, die der Reisende annehmen oder ablehnen kann.
Das ganze könnte der RV natürlich nicht machen wenn die Reise in weniger als 14 Tage starten würde.
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Doch, machen kann er das schon, aber halt nicht ohne Kompensation anzubieten ...

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Hallo zusammen,
nachdem ich wohl 2x im falschen Bereich gelandet bin und der Beitrag dort gesperrt wurde, hoffe ich das dieser Bereich nun passend ist.
ich habe bei Tui einen 5-tägigen Urlaub im April auf Kreta gebucht. Der Abflug sollte sonntags um 5:50 Uhr ab Stuttgart erfolgen, wäre für mich perfekt gewesen, weil ich dann tatsächlich sonntags um ca. 11 Uhr im Hotel gewesen wäre. Dann kam jetzt eine erste Änderung der Abflugzeit auf 6:10 Uhr und mit Zwischenlandung in München, wäre mir auch egal – komme ich eben eine Stunde später an! Jetzt kam aber die zweite Änderung der Abflugzeit auf 11:40 ab Stuttgart über München – neue Ankunftszeit in Heraklion ist 17 Uhr, also erst zwischen 18 und 19 Uhr im Hotel und damit ein Tag weniger Urlaub.
Meine Frage: Habe ich eine Chance wieder auf die frühere Abflugzeit zu kommen? Anruf bei Tui oder Bettelmail? Hatte schon mal einer ein solches Problem und es gelöst bekommen oder direkten Kontakt mit Tui? An wen muss man sich da bei Tui wenden oder kann das Reisebüro in dem man gebucht hat da helfen?
Vielen Dank für eure Antworten! -
@Lothar1958
Hallo. Wenn du nicht beim Veranstalter selbst gebucht hast, also bei TUI, ja, dann solltest du dich an dein Reisebüro, an den Vermittler wenden. Wäre dein Ansprechpartner.
Und in Zusammenhang mit der Frage, ob du die Chance hast, zurück auf den ursprünglichen Flug zu kommen: Die Frage ist, existiert dieser Flug noch ? Das kann dein RB dann gewiss in Erfahrung bringen.
Ist natürlich schade, wenn man so viel später ankommt als gebucht. Aber wenn's den Flug nicht mehr geben sollte, dann... ?? -
Wurden denn die Flugzeiten zum Zeitpunk der Buchung nicht als "Vorraussichtlich" angegeben? in myTUI erkennbar am "(vorausstl.)".
Ist das alte Problem, dass ein vermeintlich zeitlich günstiger aber finanziell ungüstiger Flug gebucht wird in der Hoffnung früher am Urlaubsort zu sein oder nicht mitten in der Nacht aufstehen zu müssen, und dann ändert sich der Flugplan - bei manchen Airlines im Pauchalgeschäft nicht ungewöhnlich. Aber deshab steht da ja auch "vorausstl.". -
Vielen Dank für die Antworten - ich werde morgen als erstes mal das Reisebüro anrufen. Mal schauen was geht.
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@ wukovits Dir wurde das schon im Februar mitgeteilt. Wo ist das Problem?
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@wukovits sagte:
Hallo
Mein Reisebüro hat mich diese Woche auch informiert das sich die Abflugzeit bei meinem Septemberurlaub geändert hat.
Gruß
KarlBis September ist noch lange hin. Stell dich vorsichtshalber schon mal drauf ein, dass sich deshalb evtl. noch weitere Änderungen ergeben könnten.
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Um mal auf den Kern des Threads zu kommen:
Die @wukovits übermittelten Änderungen sind nicht spezifiziert, und daher ist auch eine rechtliche Relevanz schwerlich zu bewerten. Ebenfalls ist nicht bekannt, ob es sich um eine Beschwerde oder nur um eine Anmerkung handelt.
Häufig teilt der User einfach mal was mit, unbeachtlich der Relevanz des Inhalts. Insofern würde ich da jetzt nicht unbedingt schon ganz weit ausholen betreffend die Optionen! -
Mein Reisebüro hat mir mitgeteilt da sich die Abflugzeit beim Hinflug geändert hat. In der Vergangenheit waren bei mir Flugzeitänderungen wesentlich näher am Abflugtag.
Gruß
Karl -
Okay also @GrußKarl folgender Hinweis:
Zum Thema der aktuellen Diskussion oder selbst zu vorherigen Fragen trägt deine Bemerkung genau nichts, nullkommanull, zero ... bei.
Es ist ja nett, dass du uns an so ungefähr all deinen Erlebnissen auf deinen Reisen irgendwie teilhaben lassen willst?!? Trotzdem wäre es bisweilen angebracht die wahrhaftige Relevanz der Mitteilung zu betrachten und zur Not sogar mal auf eine Einlassung zu verzichten.
Dein Reisebüro / Veranstalter hat dir eine Mitteilung gemacht, rechtzeitig offenbar. Fein soweit. Nur im gegenständlichen Sachverhalt ist das ungefähr so gehaltvoll, wie die Nachricht über eine geplatzte Bockwurst in Papua Neu Guinea - nur mal so für die objektive Einschätzung.
Genau genommen ist das schlicht off topic, und wenn du nicht darauf verzichten möchtest musst du hinnehmen, dass solche Einlassungen künftig kommentarlos entfernt werden. -
Ich habe geschrieben weil ich verwundert war das es schon so früh zu Änderungen kommt.
Gruß
Karl -
Hallo,
wir haben leider über XTUI gebucht und werden dies in der Zukunft nie wieder tun. 35 Tage vor Abflug wurde uns mitgeteilt, dass der Rückflug von 17:00 Uhr auf 7:55 Uhr vorverlegt wurde. Also wäre Abfahrt am Hotel um 4 Uhr, was mit Kleinkindern und meiner Erkrankung für uns mehrere Probleme bereitet. Der Vermittler hat beim RV einen anderen Flug angefragt, dies wurde abgelehnt. Habe ich bei der aktuellen Rechtslage eine Chance, das Geld für einen angemessenen Rückflug zu verlangen, wenn ich diesen eigenständig buche? Oder stehen die Chancen aufgrund dieser mehr als 14 Tage vor Reisebeginn schlecht? Wobei mir 2 Tage vor Abflug dieselben Probleme bereiten wie einen Tag nach Buchung und noch 360 Tage bis zum Abflug…
Der Vermittler meinte, XTUI hätte mehr oder weniger seine eigenen Regeln bei Änderung, die für den Kunden nicht immer nachvollziehbar wären. Aber die AGB müssen sie mir ja schon mitteilen und können nicht einfach „eigene Regeln“ machen, die ich nicht kenne und denen ich nicht widersprechen kann nach Buchung
Übermittelt bekommen habe ich die Allgemeinen AGBs von „TUI“: 7.2 Änderungen wesentlicher Leistungen gegenüber
dem vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Ver-
tragsschluss und vor Leistungsbeginn notwendig
werden und von TUI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 7.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind. Hatte TUI für die Durch-
führung der geänderten bzw. ersatzweise bereitgestellten Pauschalreise oder Einzelleistung bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag zu erstatten.Für uns ist die neue Leistung von erheblicher Änderung und die hätten wir gerne geändert

Liebe Grüße
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Wird der Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, greift das Pauschalreiserecht.
Du kannst die Änderung ablehnen und kostenfrei von der gesamten Reise zurücktreten.
TUI muss dir den vollen Reisepreis erstatten.
Alternativ kannst du verlangen, an einer anderen, mindestens gleichwertigen Reise teilzunehmen, sofern TUI eine solche anbietet.
Trittst du die Reise trotz der massiven Verschiebung an, steht dir für den verlorenen Urlaubstag bzw. die Wartezeit eine anteilige Preisminderung zu.
Das wären 5% pro Stunde ab der 5.Stunde vom Tagesreisepreis.
Das wären bei 9 Std. Vorverlegung und einen Tagesreisepreis von 200.-€ ab der 5. Stunde. 5% von 200.-€ = 10.-€ x 5 Std macht 50.-€

