Flugzeitänderung vor der Reise
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Wer ist denn dieser Vermittler?
In deinem ersten Post schreibst du hättest über XTUI gebucht. Also wusstest du schon bei wem du buchst.
Aber gut... Schau doch mal in die Bestätigung deiner Buchung bei den Flugzeiten. Da steht bestimmt, dass diese Flugzeiten nur vorläufig sind bzw. dass sie sich ändern können.
Das ist leider ein weiter verbreiteter Fall bei Pauschalreisen: man bucht vermeintlich gute Flugzeiten und ist entäuscht / empört, dass sie in eine für einen ungüstige Zeit verschoben werden. Klingt doof, gehört aber in den Rahmen des Möglichen und des Erlaubten. -
Nein, kein Wirrwarr, bei der Buchung stimmst du den AGB zu, du solltest sie verstehend lesen.
Änderungen der Reisezeiten sind auch bei nicht dynamisch gepackten Reisen keinesfalls ausgeschlossen, die LFU behalten sich dies ausdrücklich vor, und der Veranstalter muss es ausbaden.
Insofern ist der Vertrag nicht geändert / einseitig aufgehoben, Anpassungen der Flugzeiten werden vorbehalten innerhalb des Vertrages, sind also vertraglich legitimiert.
Eine Reisepreisminderung kommt unbeachtlich der Prädikate "dynamisch" oder "klassisch" in Betracht, z.B. wenn du durch die Änderung einen Tag der Nutzung des Hotels weitgehend einbüßt.
Je nach Beeinträchtigung hast du dann Anspruch auf Ersatz für 50-100% eines Tagessatzes der Reise, ermittelt auf den gesamten Preis und nicht nur auf den Hotelanteil.Die Spruchpraxis geht in die Richtung trotz aller Vorbehalte reale Verluste bei der Aufenthaltsdauer als 100% Minderung zu bewerten für z.B. den Anreisetag.
Das macht zumeist ein Atömchen mehr aus als die bekannten 5% ab der 5. Stunde, dennoch wundere ich mich immer wieder über die Kläger, die wegen >60€ Gerichte mit ihrem Sachverhalt belästigen ... ??? -
Ich glaube ihr habt mich falsch verstanden. Natürlich kann der Veranstalter laut AGB die Bestandteile ändern und ja, es waren voraussichtliche Flugzeiten. Aber ich muss ja nicht jede Änderung ohne Minderung o.Ä. akzeptieren. Nach der mMn erheblichen Änderung von 17:00 Uhr auf 7:55 Uhr stünde uns das Recht auf kostenlose Stornierung zu. Diese habe ich, nachdem ein anderer Flug von XTUI abgelehnt wurde, direkt angefragt. Bis heute warte ich hier auf eine Rückmeldung. Stattdessen haben sie nach 3 Wochen 50€ Minderung angeboten, was nicht der Entschädigung laut Frankfurter Tabelle entspricht, die wäre beim Tagesreisepreis höher. Und dieses Vorgehen finde ich nicht in Ordnung…
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Ich glaube ihr habt mich falsch verstanden. Natürlich kann der Veranstalter laut AGB die Bestandteile ändern und ja, es waren voraussichtliche Flugzeiten. Aber ich muss ja nicht jede Änderung ohne Minderung o.Ä. akzeptieren. Nach der mMn erheblichen Änderung von 17:00 Uhr auf 7:55 Uhr stünde uns das Recht auf kostenlose Stornierung zu. Diese habe ich, nachdem ein anderer Flug von XTUI abgelehnt wurde, direkt angefragt. Bis heute warte ich hier auf eine Rückmeldung. Stattdessen haben sie nach 3 Wochen 50€ Minderung angeboten, was nicht der Entschädigung laut Frankfurter Tabelle entspricht, die wäre beim Tagesreisepreis höher. Und dieses Vorgehen finde ich nicht in Ordnung…
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Ferner ist bekannt, dass die AGB sehr ähnlich sind, ausgenommen die Stornierungen / deren Kosten.
Wie gesagt, ein Rücktritt ohne Gebühren steht dir offen und bei der Größenordnung der Verschiebung außerdem gem. neuerer Spruchpraxis ein kompletter Tagessatz der Reise.
Du solltest genau diese beiden Alternativen (Rücktritt und Minderung) kommunizieren und zwar an deinen Vermittler. Dieser ist soweit dein Ansprechpartner und nicht der Veranstalter. -
Da gibt es so viele wenn und aber...
Flugzeitenänderung bei Pauschalreisen,
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