Ausfuhrbestimmung von Malta
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Schau mal hier:
http://www4.mdr.de/scripts/eu-erweiterung/output/content_laender.cfm?land=65&p_id=243
Gruß
holzwurm -
"Mausi84" wrote:
@HolzwurmLeider kann ich deinen Link nicht öffnen...
Viellicht könntest du es kurz reinkopieren???
Danke
Mausi84
Hier nochmal der Link:
http://www4.mdr.de/scripts/eu-erweiterung/output/content_laender.cfm?land=65&p_id=243
Gruß
holzwurm -
Malta
Service - Ein- und Ausfuhrbestimmungen
Seit dem 1. Mai gehören die neuen Mitgliedsländer zum EU-Binnenmarkt. Innerhalb dessen dürfen Privatpersonen uneingeschränkt Waren aus anderen Mitgliedstaaten einführen. Allerdings gibt es für verbrauchssteuerpflichtige Güter so genannte Richtmengen, bis zu denen von einem privaten Gebrauch ausgegangen wird.
Alkohol:
10 Liter Spirituosen und
20 Liter Mixgetränke und
90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und
110 Liter Bier.Kaffee:
10 KilogrammKraftstoff
Tankinhalt + 20 Liter im KanisterBei darüber hinausgehenden Mengen muss der Reisende nachweisen, dass er die Waren zu privaten Zwecken einführt.
Tabak:
Malta ist auch bei Tabakwaren der Alt-EU gleichgestellt. Es gelten folgende Richtmengen, bis zu denen von privatem Gebrauch ausgegangen wird.
800 Zigaretten und
200 Zigarillos und
200 Zigarren und
1 Kilogramm Rauchtabak.Anmerkung zu Neuwagen:
Beim Kauf eines neuen Fahrzeuges innerhalb der EU fällt in dem Mitgliedstaat die Umsatzsteuer an, in dem es angemeldet wird. Als neu gelten auch Autos, die nicht mehr als 6000 km zurückgelegt haben oder deren erste Inbetriebnahme nicht mehr als sechs Monate zurück liegt. Die Umsatzsteuer wird vom Finanzamt erhoben. Hat der Käufer schon im Herkunftsland die Umsatzsteuer entrichtet, kann er sich diese vom Verkäufer zurückerstatten lassen.