Tuifly (X3)
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Wir hoffen einfach mal, dass sich Tuifly diesen Ausfall nicht leisten kann

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Ich mache mich jetzt einfach nicht verrückt. Entweder fliegen wir in gut 5 Wochen mit TuiFly nach Marsa Alam oder halt nicht.
Bereits im Januar wurde meine Nilkreuzfahrt storniert.Dann geht es halt in den Schwarzwald
Ändern kann ich es eh nicht und ich kann die Mitarbeiter dieser Fluggesellschaft sehr gut verstehen
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Davon gehe ich auch aus aber wie gesagt, wir werden es nicht ändern können.
Von daher sollten sich die Arbeitgeber immer wieder vor Augen halten, ein Unternehmen steht und fällt mit Seinen Arbeitnehmern.
Behandele Deine Mitarbeiter gut, so werden Sie es Dir danken
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Die Sache ist nur, dass es kein "Streik" ist.
Gefakte Krankmeldungen sind im Arbeitsrecht nicht vorgesehen.
Die Gewerkschaft soll mit den Arbeitgebern verhandeln, eine Urabstimmung durchführen und dann ggfs. einen Streik ausrufen. So wie dies vorgesehen ist. -
Kein Verständis für Arbeitnehmer die ihre Rechte ausüben
Dann machen wir es nun so wie früher:
Knechschaft ohne Lohn, nur für Kost und Logie
Heute sieht die Welt ein wenig anders aus! Zum Glück Arbeitnehmer und -geber sind gleichberechtigte Vertragspartein und haben beidseitig Rechte und Pflichten.
Der Arbeitnehmer ist heute nicht mehr der Untergebene, der froh sein kann überhaupt bei der arbeit atmen zu dürfen. Die Zeiten dass der AG im weißen Leinenanzug und großen Strohut durch die Teeplantagen, mit schicker Frau an der Seite, läuft und, bei einer Tasse Tee auf der Verada seiner Villa, die Arbeiter beobachtet... sind rum -
@zeitigweise
Zwischen "Knechschaft ohne Lohn, nur für Kost und Logie" und dem Beruf eines Piloten - gleich bei welcher Fluglinie - ist dann doch noch ein kleiner Unterschied.
Vollkommen korrekt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben Rechte und Pflichten.
Zu den Rechten der Arbeitnehmer gehört beispielsweise, sich gewerkschaftlich zu organisieren und ggfs. zu streiken.
Es gehört jedoch nicht dazu, mit gefakten Krankmeldungen ohne jede Vorwarnung und ohne jede Verhandlung ein Unternehmen zum Stillstand zu bringen. -
@Kourion:
Der Grund dürfte sein, dass derzeit ein gültiger Tarifvertrag besteht, deshalb Friedenspflicht herrscht und keine kurzfristigen Arbeitskampfmaßnahmen möglich sind.
Die Alternative wäre gewesen, ein paar Wochen zu warten, die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, eine Urabstimmung zu veranstalten und danach zu streiken.
Aus meiner Sicht die zu präferierende Lösung. -
@zeitigweise,
Dein Beitrag von 11:03 ist ja wohl voll daneben, in welchem Jahrhundert lebst Du denn?
Besser dagegen die Beiträge von @pw6604 und @Kourion. -
@pw
..... eine attestierte Arbeitsunfähfigkeit ist ein sehr starkes Beweismittel ..... die Behauptung, dass es sich um einen "wilden Streit" handelt ist bis Weilen haltlos.
Um die zu Beweisen muss erst über die Judukative Persönlichkeitsrechte der AN außer kraft gesetzt werden, solange begeht TuiFly üble Nachrede ggü. AN und Mediziner.
Bis die "Massenprüfung" evtl. erstritten ist, sind alle An wieder genesen und nur noch die Vorwürfe ggü. TuiFly, nicht zu letzt mit dem Management der im Personalwesen (gäbe es eine vorrausschauende Personalpolitik (Krankenstände müssen mit einkalkuliert werden)), wäre der Umstand, dass etliche Flüge ausfallen zu vermeiden gewesen.
Deshalb sollten m.M.n. Fluggäste, die betroffen sind, behaglich weiterhin auf ihre Rechte der EU-Verordnung berufen
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@türkeifligender
... und deiner ist OT, nichtssagend und bewertend...
was gegen die Verhaltensregeln hier im HC-Forum verstößtWer meinen Ausführungen folgt, wird des öftern beobachet haben, dass ich häufig mit einer methaperen Ironie fomunliere, um Thematiken zu verdeutlichen!
Liebe Admins, sorry fürs OT, gehört nicht hier her.... u.a.
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- ist mein Beitrag weder O.T. noch nichtssagend, und ich bewerte insbesondere die Beiträge von @Kourion und @Pw als zielführend.
Was ist daran ein Verstoss der Verhaltensregeln? - habe ich Deinen Beitrag als aus einem vergangenen Jahrhundert angesehen und dieses mit meiner Frage bekundet. Was ist daran ein Verstoss gegen Verhaltensregeln?
Das ist meine Meinung - Wenn Dein genannter Beitrag "methaperische ironie" enthielt, habe ich dieses tatsächlich nicht bemerkt. Vielleicht währe es Hilfreich das auch so zu kennzeichnen. (Für Dösbaddel wie mich)
Desweiteren bin auch ich der Meinung, dass sich beide "Parteien" an Gesetze und Vorschriften hallten müssen, ansonsten gäbe es Anarchie.
- ist mein Beitrag weder O.T. noch nichtssagend, und ich bewerte insbesondere die Beiträge von @Kourion und @Pw als zielführend.
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Eigentlich gehört jedwede Bewertung dessen, was aktuell das TUI-Personal macht, ob es das rechtlich gesehen darf, ob und wie das eventuell per stille Post abgesprochen wurde, nicht in ein Reiseforum. Was dagegen thematisiert werden sollte:
Wie schnell kommen die am Urlaubsort gestrandeten Touristen wieder nach Hause?
Wird die zwangsläufig verlängerte Aufenthaltsdauer vor Ort kostenseitig von den Veranstaltern übernommen?
Wer übernimmt eventuellen Verdienstausfall weg verspäteter Rückreise?
Was passiert mit Reisenden, deren Urlaub deshalb ausfällt?
Haben alle Betroffenen Anrecht auf Entschädigung nach EU-Fluggastrecht?Letzte Frage: TUIfly sagt Nein, argumentiert mit höherer Gewalt. Reiserechtler sehen es anders. Sollten Entschädigungen rechtmäßig sein, wirds für TUIfly richtig teuer: Heute fallen rund 100 Flüge aus. Annahme ausgebuchte A 320 --> 100 x 200 Paxe je Strecke = 40.000 Anspruchsberechtigte = 16 Mio Euro (Mittelstrecke zugrundegelegt), nur für den heutigen Tag.
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@Florian80w,
treffender kann man es nicht ausdrücken
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Ihr seid von einem Flugausfall oder einer Verspätung betroffen? Wir beantworten die häufigsten Fragen:
» Fliegt TUI fly heute?
Aufgrund der sehr kurzfristigen Krankmeldungen und des hohen Krankenstands haben wir den Flugbetrieb am heutigen Freitag weitestgehend ausgesetzt. Es wurden 108 Flüge abgesagt. Davon sind 54 Flüge von Deutschland und 54 Rückflüge aus den Urlaubszielen betroffen. Um Urlauber aus den Feriengebieten nach Hause zu bringen, haben wir erneut Flugzeuge anderer Airlines gechartert.» Meine Reise wurde storniert. Erhalte ich mein Geld zurück?
Selbstverständlich erstatten wir Euch den Reisepreis zurück. Ihr könnt Euch dazu an das TUI fly Servicecenter oder Euer Reisebüro wenden.» Ich bin gerade im Urlaub. Komme ich zurück?
Wir legen die Priorität auf Eure Heimreise und versuchen, Euch so schnell wie möglich nach Hause zu bringen. Dazu haben wir Flugzeuge anderer Airlines angemietet.» Ich fliege in bald mit TUI fly - kann ich meinen Urlaub stornieren/umbuchen?
Bitte wendet Euch an Euer Reisebüro, Euer Buchungsportal oder den Reiseveranstalter. Wir versuchen, individuell eine schnelle und kulante Lösung zu finden.Allgemein gilt weiterhin: Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Auswirkungen der äußerst kurzfristigen Krankmeldungen von TUI fly Crews so gering wie möglich zu halten. Ihr könnt Euch unter www.tuifly.com/downloads/info.pdf über den aktuellen Stand informieren. Außerdem stehen wir Euch unter unserer kostenfreien Service-Hotline zur Seite, um offene Fragen sowie weitere Optionen für Euch zu klären. Die Hotline erreicht Ihr in Deutschland unter: 0800 900 609 0.
Wir bitten nochmals ausdrücklich um Entschuldigung.