Mediwelt Reisen
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Und ich hätte auch genug Zeit gehabt bei einer Lastachrift. Hab aber leider überwiesen! Aus jedem Schaden kann man aber etwas lernen!hoffen wir alle ,dass wir unser Geld irgendwann doch noch wiederbekommen! Morgen wären meine 14 Tage Türkeiurlaub übrigens auch schon vorbei
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Herzlich willkommen im HC Reiseforum.
Jedoch hast du nur ein Zitat gesetzt, deshalb musste ich das löschen.
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Zitat gelöscht, nutze bitte den Button "Beitrag verfassen", danke.
Cveaty69:
Bleibt natürlich jedem selbst überlassen einen Anwalt einzuschalten.
Meiner Meinung nach bringt das nicht viel, der kostet bloss Geld und will natürlich ein Mandat. Wer zuletzt die Kosten dafür übernehmen muss ist auch fraglich.
Die Liquidation dauert seine Zeit.
Ich kann nur hoffen, dass die Aussage, dass das Geld in den nächsten 14 Tagen ausgezahlt wird, Bestand hat.
Warten wirs mal ab.Ich kann nur immer wieder an MediWelt appelieren, meldet euch mal und nehmt die Spannung aus dieser Angelegenheit.
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nachdem man von mir die kontodaten wollte ... Und umgehend Überweisen wollte ... Nichts passiert .
Homepage das Versprechen , dass letzte Woche Informationen kommen .... Inzwischen ist wieder eine Woche vorbei und nichts passiert .
und ich bin rechtschutzversichert .... Da war es für mich einfach eine logische Handlung , diese auch zu nutzen -
@Cveaty69 @Lothar Stange
Der betreffende Text war leider nur ein Zitat eines Beitrags von 12.11. - insofern nicht besonders aktuell.
Ich verstehe, dass euch jeder geringste Ausschlag in Habacht versetzt ... und genau das ging jetzt in die Hose.
Die Abläufe bis zur Erstattung betragen gewöhnlich nicht unter 6 bis 18 Wochen. -
julia1956:
Wenn meine Reise abgesagt würde und ich nicht innerhalb einer Woche mein
Geld hätte würde ich einfach mal eine Anzeige wegen Betrugs machen.
Wenn das genug machen gibts Druck auf Mediwelt.
Oder man hört auf die Beschwichtiger und " Fachleute ".Wobei dir sicherlich klar ist, dass diese Anzeige einfach mal mit einer gewissen Begründung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erfolgen muss und es sich um einen strafrechtlichen Tatbestand handelt?
Geht´s noch???
Nach Lektüre deiner übrigen Beiträge bin ich vehement im Zweifel, dass du auch nur irgendwas deines Geschwafels tatsächlich verargumentieren könntest.Schlimm für Betroffene, sich mit einem derartigen Mumpitz abgeben zu müssen ...!?
Dir julia1956 würde ich sehr eindringlich empfehlen, bei nicht mehr Wissen als "ich würde einfach mal..." die Backen zu halten und lieber auf Fachleute zu hören.
Unfassbar ... :? -
du beziehst dich auf einen gesperrten User und dazu
noch auf einen Beitrag vom 16.11.15
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Hallo Silke,
Danke für die Info!
Heute Vormittag stand das da noch nicht
VG
Martin -
Vielen Dank für die Info!
aber was bedeutet das denn nun für uns ,dass die Firma aufgelöst wurde? Wir sollen zwar unsere Forderungen geltend machen aber sehr zuversichtlich klingt das für mich nicht.und bedeutet aufgelöst, dass dann auch keine Insolvenz mehr möglich ist? Denn dann würde ja der Sicherungsschein greifen wenn ich das richtig verstanden habe. -
Auch von mir danke für die Info.
Habe mal ins Handelsregister geschaut, da ist noch alles beim Alten, also noch nicht aufgelöst!
Vielleicht auf der Mediweltseite nur unglücklich formuliert.
Na dann wollen wir mal, Mitteilung der Bankverbindung dann zum Vierten Mal.
Und dann abwarten, nur nicht verrückt machen lassen und noch ein wenig Geduld üben.Horst
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Hallo,
das ganze Verfahren der Liquidation ist nicht so einfach zu verstehen. Für alle die sich dafür nun intressieren und sich genau informieren wollen, sollten mal googlen und nachlesen. Es gibt viele gute Berichte dazu im Netz, die auch z.T. beruhigen.
Aus meiner Sicht werden wir über Kurz aber eher Lang unser Geld zurück bekommen.
Natürlich geht aus dem Beitrag des Liquidators nicht viel hervor, der ist aber gefordert, die Gläubiger mindestens 3 x aufzufordern, die berechtigten Forderungen geltend zu machen.
Also, alle ran und schreiben.
Zumindest ist es so, dass ich jetzt doch wohl etwas tut, also laßt den Quatsch mit Rechtsanwalt- und Betrugsdrohungen. Dazu ist immer noch Zeit, wenn überhaupt erforderlich sein sollte -
Hallo, bin gerade nochmal auf die Mediwelt-Seite gegangen. Wenn man oben auf Impressum klickt, bekommt man weitere Daten. Der Liquidator heißt Ersin Tasar, dahinter verbirgt sich eine Rechtsanwaltskanzlei.
Da bin ich mal gespannt, ob wir unser Geld wiedersehen.
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Der Liquidator muss im Impressum genannt werden. Ich dachte irrtümlich es wäre einer der Cakmakli, was nicht ungewöhnlich gewesen wäre.
Meldet über die angegebe Emailadresse eure Forderungen unter der Vorgangsnummer an und gebt eure Kontodaten weiter. Alles weitere ist nicht relevant, denn selbstverständlich tritt die Versicherung auch dann ein, wenn eine Insolvenz mangels Masse nicht gestattet wird.
Der Liquidator überprüft jetzt mittels der Forderungen, ob die Aktiva der GmbH zur Befriedigung der Gläubiger ausreichen. Idealerweise erhaltet ihr dann auf direktem Wege die Erstattung. Falls nicht, müssen die Forderungen mit Hilfe des Sicherungsscheins beim Kundengeldabsicherer geltend gemacht werden.
Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob dies von euch selbst oder durch einen bevollmächtigten Anwalt geschieht, welcher auch nichts beschleunigen kann.Zum elwunneuzigsten Mal: Ja, ihr werdet eure geleisteten Zahlungen zurückerhalten!
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Nachtrag:
Dank deutscher Rechtsprechung braucht man sich auch keinen Wolf zu googlen, zumal über die Motive der Liquidation nichts bekannt ist und Spekulationen auf den Keksteller gehören in der Vorweihnachtszeit!

Höchstens ihr googlet mal Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen - das ist weniger kompliziert und in der Tat richtig ermutigend!

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Hallo vonschmelling,
eine Frage an Dich ,die bitte nicht falsch verstanden werden sollte: hast du beruflich mit dieser Materie zu tun? oder hast du dir auch alles angelesen? In meinem persönlichen Umfeld hab ich seit meinem Schaden auf einmal so viele"Experten" die alles genau wissen.und jeder hat einen anderen Rat.ich würde ja gerne abwarten und darauf vertrauen dass ich nicht letztendlich der Dumme bin nur weil ich meine Forderungen nicht anwaltlich geltend gemacht habe.
LG