Mediwelt Reisen
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Bin mir nicht sicher, ob da der Nick nicht Programm ist, denn auch der letzte, der bestehenden Anwälte, sollte das mal irgendwo mitbekommen haben...
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Habe mir nun einige der Beiträge durchgelesen, bin aber nicht schlüssig geworden.
Ja, viele hier machen sich die Mühe und versuchen, das Geschehen als Hilfsanwälte mit ergoogeltem Pseudowissen zu erklären, aber das reicht mir nicht wirklich aus.
Ich habe schon einige GmbH's ordentlich abgewickelt - liquidiert. Diese hatten aber keinen laufenden Geschäftsbetrieb und es ging einzig um die Verteilung von Guthaben und Vermögen der Gesellschaften bzw. darum, die GmbH-Hüllen zu löschen.
Eine Liquidation in einem laufenden Geschäftsbetrieb hat ein "Gschmäckle" und ist weder üblich noch kommt dies sonderlich oft vor. Keine funktionierende Firma liquidiert sich mal so nebenbei aus heiterem Himmel, und behauptet dazu, dass es keine finanziellen Probleme gibt.
So wie hier, laufende Aufträge, Bestellungen usw zu stornieren und gleichzeitig keine Rückzahlungen bereits erhaltener Zahlungen zu leisten stimmt mich nachdenklich.
Mein Augenmerk als Betroffener wäre hier, mich an die Insolvenz-Versicherung des Veranstalters zu wenden und Ansprüche anzumelden, da keine Begleichung durch das Unternehmen zu erwarten ist. Damit kommt die Versicherung in die Pflicht, eine eventuelle Nichtzahlung zu begründen.

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@Khuk-Khak
Was der eine oder andere ja nun schon getan hat. Siehe @Lothar Stange:Die Gesetzgebung ist schon so, dass sie in diesem Falle den Verbraucher umfassend schützt.Desweiteren habe ich bei der Versicherung angerufen und auch dort hat man mir bestätigt, dass die Versicherung/Sicherungsschein zahlt, wenn MediWelt zahlungsunfähig oder insolvent ist
Und wie @Mam schreibt - zum letzten Punkt gibt's bisher keine Aussage.****
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Vielen Dank für diesen hilfreichen Rat! Am Montag geht das Schreiben an die Versicherung raus.
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@Khuk_Khak
Willkommen im Forum von HolidayCheck!In Teilen folge ich deiner Ausführung.
Allerdings ist dieses Forum nicht zur Rechtsberatung befugt und solltest du mit deinen Äußerungen hinsichtlich "googlender Hilfsanwälte" wohl eher etwas Zurückhaltung üben.
Keiner hat sich angemaßt, als Schöffe oder Sachbearbeiterin einer Rechtsabteilung überobligatorisch bewanderten Rat geben zu wollen (fehlt mir auch nicht!), gleichsam finden sich unter den Foris durchaus Diskussionsteilnehmer, die Grundzüge des Forderungsmanagements nicht unbedingt mühsam ergooglen müssen.
Das nur dazu ...Über die Umstände der Liquidation ist zudem sehr wenig bekannt, deshalb habe ich mehrfach bekannt, Spekulationn bewusst vermeiden zu wollen (eine solche ist auch ein G´schmäckle!).
Ich stimme allerdings insofern zu, dass die Methode keine besonders übliche ist und - wenn jemand schon etwas tun will! - die Forderungsaufstellung an die Versicherung die sinnhafteste Maßnahme darstellt.Der User Lothar Stange hat sich als Betroffener eigenmächtig mit dem Thema befasst und aus seiner Sicht um Moderation bemüht. Das finde ich durch und durch positiv.
Der User miner hingegen überrascht mit haarsträubenden Mumpitz, der Gegenreden geradezu erzwingt! Nehmen wir zum Besten des Berufsstandes an, dass er nichts von dem verstanden hat, was ihm sein Anwalt vortrug, so stehenlassen kann man die wiedergegebenen Dinge jedoch nicht.
Zu genau diesem Austausch ist die Forenebene gedacht - und nicht als Nachschlagewerk "how to deal with". -
@mam62
Ich darf dich hier korregieren. Nicht erst die Insolvenz begründet einen Anspruch. Es reicht die Nichtzahlung des Veranstalters nach Nichterbringung der Leistung - die Versicherung wird hier in Vorleistung gehen, wenn begründeter Verdacht auf eine Isolvenz(verschleppung) besteht.@Kurion
Gut zu wissen für die Geschädigten, dass die Versicherung wirklich besteht.@vonschmeling
A) Was möchtest du mir mit deinem ausfühlichen Post mitteilen?B) Forderungsmanagment und Rückerstattung von geleisteten Zahlungen sind wohl zwei Stiefel, die nicht wirklich zueinander passen - sonst würde ich den Gläubigern empfehlen, ihre Forderungen an ein Factoringunternehmen zu verkaufen

Ich hoffe mal, dass das jetzt nicht überobligatorisch war und auch kein Mumpitz
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@vonschmeling:Wie bitte!
( Die Gesetzgebung ist schon so, dass sie in diesem Falle den Verbraucher umfassend schützt. Desweiteren habe ich bei der Versicherung angerufen und auch dort hat man mir bestätigt, dass die Versicherung/Sicherungsschein zahlt, wenn MediWelt zahlungsunfähig oder insolvent ist )
Das ist nicht Richtig, die Versicherung zahlt nur wenn Insolvent oder Konkours anmeldet wird oder beantragt ist. Das hat mir ein Mitarbeiter der Versicherung Telefonisich mit mitgeteilt.
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@london1979:Spar dein Porto.
Ich hatte die Versicherung angeschrieben und habe von denen gestern eine e-mail erhalten. Sinngemäß: Es ist bekannt das MediWelt in Liquidation geht, Ansprüche sind direkt an den Liquidator zu stellen. z.Zt. ist die Versicherung nicht zuständig -
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@miner18101:Dann lies doch mal deinen Sicherungsschein, da steht auch bei Zahlungsunfähigkeit!!
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@Lothar Stange:Ja das weis ich,
aber erst wenn Mediwelt Reise GmbH, Insolvent oder Konkours anmeldet wird oder beantragt ist.Nicht ehr zahlt die Versicherung
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Es geht darum Mediwelt Reise GmbH zu zubringen, Insolvent oder Konkurs anmelden, nur dann bekommen wir unser Geld von der Versicherung erstattet!
Bei mir geht es um eine Anzahlung für eine Reise im Mai 2016 -
Auf meinen Sicherungsscheinen ist zu lesen:
"Der unten angegebene Kundengeldabsicherer stellt für den oben bezeichneten Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden sicher, dass von ihm erstattet werden
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der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters und....
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notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oderEröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen...."
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@Kourion:**Insolvenzverfahrens!!!**das ist Voraussetzung für die das ist Voraussetzung
Versicherung um zu Zahlen -
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@Kourion:Ein Liquidator ist kein Insolvenzverfahren!
