Mediwelt Reisen
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Kourion:
Ne echt ?
Guckst du auf Seite 10 - dort wird schon auf den Unterschied hingewiesen: Holginho
Unterscheidet bitte deutlichst zwischen den Begriffen "Liquidation" und "Insolvenz"! Das sind völlig unterschiedliche Dinge!Ich glaube dass ist jedem klar, aber ohne Insolvenzverfahren zahlt die Versicherung nicht, ist Dir dass auch klar, was ich nicht ganz Glaube das Du das verstehst.
Sonst würdest Du nicht laufen diese antworten geben und müsstet es mir zustimmen, diese Mediwelt Reise GmbH muss ein
Insolvenzverfahren beantragen, nur so bekommen wir unser Geld zurück! -
Vorher muss man aber erst eine Liquidation versuchen. Bisher fehlt - auch wenn Du es immer wieder behauptest - jeder Beweis, dass Mediwelt zahlungsunfähig ist.
Denk mal an den Fall Kirch Erben gegen Breuer / Deutsche Bank.Und auch wenn sie dann in die Insolvenz geht, heißt das nicht, dass Ihr das Geld von der Versicherung binnen einer Woche habt.
Denn das kann monatelang dauern. Wenn Ihr Pech habt, auch erst in 2017 ausgezahlt werden.
Steht alles im Sicherungsschein. -
Mam62:
Vorher muss man aber erst eine Liquidation versuchen. Bisher fehlt - auch wenn Du es immer wieder behauptest - jeder Beweis, dass Mediwelt zahlungsunfähig ist.
Denk mal an den Fall Kirch Erben gegen Breuer / Deutsche Bank.Und auch wenn sie dann in die Insolvenz geht, heißt das nicht, dass Ihr das Geld von der Versicherung binnen einer Woche habt.
Denn das kann monatelang dauern. Wenn Ihr Pech habt, auch erst in 2017 ausgezahlt werden.
Steht alles im Sicherungsschein.**Das ist mir schon klar,**aber nicht deine haltung, Du lässt es aussehen wie wenn Dir 1000,-- € wenn Du sie verlierst nichts ausmachen. Wenn alle Leute so mit Firmen umgehen würden, dann müsste man Uerlaub nur noch im nach ihn nein bezahlen! Und nicht mehr im voraus bezahlen.
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Du verlierst sie nicht, du musst nur warten. Egal, wie sehr Dich das ärgert.
Und klar macht mir das was aus, wenn mir 1000 € fehlen.Allerdings kann ich für den Urlaub wie für andere Vergüngungen und Hobbies nur Geld ausgeben, das ich sowieso über hab. Also richtig über hab, nicht für was anderes benötigen würde oder wenns mir richtig wehtut. Denn wenn der Urlaub zu Ende ist, ist das Geld auch weg.
Und nein, nicht alle Firmen handeln so. Allerdings sind kleine Firmen die nicht sehr lange am Markt sind und hauptsächlich über den Preis verkaufen mehr gefährdet, als große und bekannte Marktteilnehmer. Die Information darüber gehört für mich zur Auswahl dazu. Auch wenn ich mal nen 50er mehr zahle. Der meist auch einen Gegenwert bei der Leistung hat. -
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@Mam62:Ich bin LKW Fahrer international, da habe ich vor jahren, Gut verdient und musste auch für Urlaub Sparen jeden Monat was zur Seite legen und diese Firma kann so einfach unser Geld jetzt vorerst behalten! Das ist nicht gerecht die müssen dafür Zinsen bezahlen, die Anzahlungen sind ja wie ein Kredit für die Veranstalter.
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Ich weiß garnicht, warum hier ständig über Zahlungsunfähigkeit, Konkurs und Insolvenz diskutiert wird. All diese Dinge sind doch noch nicht aktuell.
Im Augenblick geht es hier um eine Liquidation und nicht um irgendwelche Spekulationen. Vielleicht haben wir in ein paar Wochen alle unser Geld wieder.
Wann, ob und wie die Versicherung ggf. zahlt ist doch noch überhaupt nicht relevant.
Laßt uns einen Tritt vor den anderen machen, denn sonst droht man zu stolpern.
Warten ist angesagt. -
So, bevor ich mich nun zur nächtlichen Ruhe begebe, möchte ich dann doch noch was loswerden:
@Kourion
Der Irrglaube von Seite 10, dass eine Insolvenz zwingend notwendig ist, ist allgemein falsch. Es reicht eine einfache Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Der Grund der Liquidation ist unerheblich - letztendlich wäre eine Insolvenz der Grund einer Liquidation, wenn diese nicht, wie hier zu vermuten, vorweg genommen worden wäre.@Mancheiner
Den Anspruch an die Versicherung sollte man schon rechtlich begründet stellen. Versicherungen sind gewillt, Schäden schnell zu begleichen, wenn die rechtliche Grundlage auf Leistung besteht. Diese gebührend einzufordern ist jedoch für Laien nicht einfach.@miner
Meiner Meinung nach musst du dich nicht rechtfertigen, wenn du dein Recht einforderst. Dies ist nun mal, dass du in kürzester Zeit dein einbezahltes Geld zurück erhälst.@Mam62 - es soll Leute geben, die das Geld für einen Urlaub übrig haben, aber nicht dafür, noch einen Ersatzurlaub zwischenzufinanzieren. Steig mal runter von deinem hohen Ross und lass die Überheblichkeit. Weiterhin ist dein Beispiel mit den kleinen Firmen und den "Großen" ein ganz schwaches Argument, das haben schon andere Veranstalterpleiten bewiesen.
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@miner
Was meinst du mit "diese Antworten" ?
Ich habe - neben @Holginhos Posting - den Text meiner Sicherungsscheine zitiert.
Ich fand's nicht unwichtig, da @Lothar Stange 2x (?) darauf verwies und vielleicht nicht jeder gerade einen Sicherungsschein zur Hand hat.@Khuk-Khak
Mein Zitat des Postings von S. 10 war eine Antwort an @miner (Posting unten auf S. 50) - mehr nicht. :? -
@ khuk-khak
Klingt ja schön einfach. Und wie weist Du die Zahlungsunfähigkeit nach? Siehste, Dein hohes Roß hilft Dir nix weiter.
Welcher wirklich große und solide Veranstalter ist denn in Insolvenz gegangen?
Wenn kein Ersatzurlaub zu finanzieren ist, dann kann ich nicht in den Urlaub gehen. Es ist ja keine Pflicht, in seiner freien Zeit eine Pauschalreise zu machen.
Andererseits, wenn meine gesamten Rücklagen für einen Urlaub draufgehen, dann ist das evtl doch nicht so clever. Kann zwar jeder machen wie er will, aber was wenn dann der Kühlschrank oder die Waschmaschine hinüber ist, wenn man heimkommt? Oder wenn ich vor Ort erkranke und trotz Reisekrankenversicherung erst mal in Vorleistung gehen muss? -
Eins ist mir klar geworden, Urlaub nur noch ohne einen Reiseveranstalter, nicht mehr in Vorleistung gehen, Fliegen nur mit Ryanair und das Hotel direkt vor Ort buchen, so hat man keine Probleme mehr. Das ist halt nicht jeder Man Sache aber die Veranstalter bekommen von mir kein Geld mehr in vor raus!
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Schönes Wochenende für alle -
Man sollte sich doch die Mühe machen und sich informieren.
Zu den in § 60 GmbHG genannten Auflösungsgründen gehört, neben dem oben genannten Auflösungsbeschluss der Gesellschafter, auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Gemäß § 64 Abs. 1 GmbHG haben die Geschäftsführer die Pflicht, bei Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Überschuldung der Gesellschaft ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Die Abwicklung der Gesellschaft findet in diesem Fall nicht im Wege der oben beschriebenen Liquidation statt, sondern richtet sich nach den Regeln des Insolvenzrechts.
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@Khuk-Khak
Ich kann keinen Beitrag auf Seite 10 finden, in dem behauptet wird, eine Liquidation müsse zwingend vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung erfolgen ...?
Muss sie natürlich nicht, sie kann auch die Folge einer Ablehnung des Insolvenzverfahrens sein (wobei sich dieser Hinweis selbstverständlich nicht an dich richtet).
Es steht dort lediglich "vollkommen unterschiedlich", was ja immerhin zutreffend ist.@all
Irrtümlich ist die Annahme, die Versicherung sei unter den gegenwärtigen Bedingungen ohne weiteres bereits in Anspruch zu nehmen. Weshalb london1979 jedenfalls mit seinem Ersuchen ebenso scheitern wird wie schon Lothar Stange. Ebenfalls irrtümlich ist die Vermutung, die Kundengeldabsicherung greife nur bei einer Insolvenz, nicht jedoch bei deren Scheitern und folgender Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters.Selbstverständlich ist der Absicherer nicht geneigt, freiwillig (i.e. ohne fundierte rechtliche Begründung) Gelder unter den Antragstellern zu verteilen, jedoch hat sich in der Vergangenheit erwiesen, dass hinsichtlich der raschen Regulierung keine bürokratischen Hürden errichtet werden - eben im Hinblick auf die evtl. neue Buchung einer Reise und hierfür nicht ausreichende Geldmittel vor Erstattung.
Eine lange Wartezeit kündigen die Versicherer vorsorglich an, begründet ist dies mit der maximalen Regulierungssumme und eingedenks des Risikos, womöglich für mehrere Versicherungsnehmer innerhalb eines Geschäftsjahres dieselben Leistungen erbringen zu müssen.@miner
Auf Zinsen wirst du vergeblich warten, das ist vielleicht ungerecht aber nicht unrecht.
Jedenfall sind Schoten der Art "unser Geld ist jetzt in Ankara" nicht sonderlich substantiiert und die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens in diesem Fall keine geeignete Maßnahme.
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miner18101:
Eins ist mir klar geworden, Urlaub nur noch ohne einen Reiseveranstalter, nicht mehr in Vorleistung gehen, Fliegen nur mit Ryanair und das Hotel direkt vor Ort buchen, so hat man keine Probleme mehr.Na dann verrate uns doch mal, wann du den Ryanair Flug bezahlst und was du machst, wenn die oder dein Hotel pleite sind?
Ein bisschen kurz gedacht würde ich sagen ... :? -
Überflüssiges Zitat entfernt
Tja, vonschmeling, man sollte doch, bevor man hier etwas schreibt, oben einschalten und nachdenken, sonst kann man schnell mal ein Eigentor schießn.
Einen schönen Abend. -
@Lothar Stange
Wie sagte neulich eine Ex-Userin: Wut ist ein schlechter Ratgeber!
Aber auch das soll jeder handhaben wie es ihm beliebt! Ich will nur vermeiden, dass man ungefiltert vermeintlich bessere Lösungen erarbeitet ohne deren Beipack genau gelesen zu haben. -
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@Lothar Stange:Richtig,
die müssen eine Insolvenzverfahren beantragen und nicht anders was die da machen ist schon Insolvenzverschleppung und das ist strafbar! -
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@vonschmeling:Das habe ich schon ein paarmal so gemacht, einfach zum Flughafen Hahn und bei Ryanair einen Flug gekauft und mir dann ein Hotel am Urlaubs Ort gesucht. Alles ohne Probleme und vorkasse zu leisten!
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Gut, das ist dann tatsächlich eine Alternative - wobei die Walk-In Preise die Ersparnis der "Zinsen" recht zuverlässig komplett auffressen. Zudem wird kaum eine Familie in den Sommerferien nach der Ankunft um 3 Uhr morgens auf Hotelsuche gehen wollen?
Ist ja aber auch nicht das Thema hier.
Sicher eine persönliche Option aber keine mit Breitentauglichkeit.