TUI & XTUI Teil II
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Traveler737:
"... Wenn Reiseveranstalter die Möglichkeit haben, die Verschiebung, Stornierung und Zusammenlegung von Flügen zu beeinflussen (und das haben sie zwangsläufig, wenn ihnen die Fluggesellschaft gehört bzw. die Fluggesellschaft zu ihrer Unternehmensgruppe gehört), bezieht sich das Urteil selbstverständlich auch auf den Einfluss der Reiseveranstalter auf ihre Fluggesellschaften. Mit anderen Worten, ein Reiseveranstalter kann nicht sagen, dass ein böser Dritter (die Fluggesellschaft) für die Verschiebung, Stornierung oder Zusammenlegung von Flügen verantwortlich ist, wenn es diesen Dritten nicht gibt. ..."****************************************Nur schon alleine dieser Abschnitt zeigt deutlichst auf, daß Du null bis keine Ahnung von der Materie hast!
Das hier thematisierte Urteil hast Du augenscheinlich gelesen, ebenso offensichtlich aber nicht in Gänze verstanden.
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@Traveller737
Zum Sachverhalt weg. der Komplexität später.
Nur soviel vorab: Bedauerlicher Weise habe ich tatsächlich "vom" statt vor gelesen und konnte auch keinen Bezug zu colonias Beitrag herstellen. Das bedauere ich aufrichtig.
Das Brett bleibt trotzdem schmal, Platzhirsche aus dem Busch dürfen das so sagen ... -
Traveler737:
Du hast mich bzgl. des von mir angeführten BGH-Urteils v. 10.12.13, zu dem ich erklärt hatte, dass es gegen die TUI gerichtet war, geradezu überheblich verbessert und behauptet “Geurteilt wurde gegen mehrere Veranstalter (...)”. Diese Behauptung ist falsch. Zudem gibst Du vor, das BGH-Urteil v. 10.12.13 genau zu kennen. Würdest Du allerdings das BGH-Urteil tatsächlich kennen, hätte Dir selbst ein flüchtiger Blick in das BGH-Urteil genügt, um zu wissen, dass sich die Klage ausschließlich gegen die TUI gerichtet hat.Für´s Protokoll: Ich gebe nicht vor es zu kennen, ich kann es im Halbschlaf herbeten! (Verständig!)
Es gab mehrere vorinstanzliche Angriffe gegen die betreffenden Klauseln und im Ergebnis ist "mehrere Veranstalter" zwar auf das betreffende Urteil bezogen falsch, insgesamt aber vollkommen irrelevant für das Resultat. Also lass stecken ...Weiterhin schreibst Du: “(...) Veranstalter, welche nur in einem sehr begrenzten Rahmen auf die tatsächlichen Reisezeitenplanung ihrer Leistungsträger Luftverkehrsunternehmen einwirken können.” Dies mag für verschiedene Konstellationen zutreffen, aber nicht für alle; so z.B. nicht, wenn Reiseveranstalter und Fluggesellschaft zu ein und derselben Unternehmensgruppe gehören (wie z.B. bei TUI oder Thomas Cook).
Völliger Mumpitz, es handelt sich um vollkommen separat geführte Unternehmensteile, die ihre Geschäfte auch so führen - ergebnisorientiert für den einzelnen Bereich.
Insofern ist es auch nicht zutreffend, dass, wie Du behauptest, Fluggesellschaften grundsätzlich “mal so überhaupt nicht vom Urteil betroffen” sind und ziemlich überheblich mir gegenüber hinzufügst “wie kommst du denn auf das schmale Brett?” Wenn Reiseveranstalter die Möglichkeit haben, die Verschiebung, Stornierung und Zusammenlegung von Flügen zu beeinflussen (und das haben sie zwangsläufig, wenn ihnen die Fluggesellschaft gehört bzw. die Fluggesellschaft zu ihrer Unternehmensgruppe gehört), bezieht sich das Urteil selbstverständlich auch auf den Einfluss der Reiseveranstalter auf ihre Fluggesellschaften. Mit anderen Worten, ein Reiseveranstalter kann nicht sagen, dass ein böser Dritter (die Fluggesellschaft) für die Verschiebung, Stornierung oder Zusammenlegung von Flügen verantwortlich ist, wenn es diesen Dritten nicht gibt.
Auch hier kompletter Irrtum - selbstverständlich sind die ABB der Airlines weder angegriffen noch beurteilt worden, den von dir hier konstruierten Zusammenhang gibt es schlicht und einfach nicht. Zudem sind nur bestimmte Freischreibungsklauseln untersagt worden - inter partes, also TUI Reiseveranstalter ./. Verbraucherschutz. Sonst könnte ja womöglich morgen der Butterpreis im REWE durch ein Urteil gegen ITS betroffen sein? Was willst du eigentlich noch alles als Lex Traveler hier in diesem Forum verbreiten???
Bedauerlich, dass Unsinn nicht selbst kompostiert ... :?Wortwörtlich hatte ich geschrieben: “beispielsweise Naturkatastrophen oder politische Unruhen in einem Reiseland.” ...
... und in einem Nebensatz Flugplanänderungen als nicht sachlich weggeklatscht.
Das ist ein Irrtum! Darauf hab ich nun schon auffallend oft verwiesen, nicht wahr?Damit wollte ich verständlich machen, dass aus dem BGH-Urteil zumindest hervorgeht, dass dem Reisenden vor Buchung in Aussicht gestellte Flugzeiten nicht mehr, wie von vielen Reiseveranstaltern zuvor behauptet (unter Berufung auf das Wörtchen “unverbindlich" ), nach Belieben durch den Reiseveranstalter geändert werden dürfen, sondern dies laut BGH-Urteil zumindest eines besonderen Grundes bedarf.
Da das in etwa der verständlichste Teil des Urteils auch für Unbeschlagene ist, sehe ich dich eher nicht wirklich gefordert in der Mission Verständlichmachung!?
Hingegen erinnerst du mich verflixt an einen notorischen Verständlichmacher, der ebenfalls keinen Wert auf eigenes Verstehen der verständlich zu machenden Sachverhalte legte ...
(schauder!!)Dann meintest Du, meine Ausführungen als fehlerhaft entlarven zu müssen und hast mir vorgeworfen: “Beispielsweise kannst du im Jahr 2012 noch nicht ‘betroffen’ gewesen sein von einem Urteil, welches erst 2013 erging?!” Ich hatte allerdings auch gar nicht behauptet, vom BGH-Urteil betroffen gewesen zu sein, sondern hatte wortwörtlich geschrieben (wie Du bei genauem Hinsehen leicht hättest feststellen können): “Ich war übrigens vor dem BGH-Urteil selbst betroffen" ...
Das war in der Tatmein Irrtum, du bist allerdings nicht in der Position permanent auf "genaues Hinsehen" zu verweisen, machst du selbst viel zu wenig Gebrauch davon!
Besser wäre genaues Verstehen - da gibt´s imho deutliche Defizite bei dir!
Du warst demnach "vor" dem Urteil betroffen? Mein aufrichtiges Bedauern.Ich hatte mich lediglich zu dem Fall von colonia64 geäußert, wie es in einem Forum möglich sein muss. In diesem Fall kann also nicht ich, sondern müsste colonia64 gegen die TUI Beschwerde führen, sähe er dazu eine Veranlassung.
Hilfreich zum Verständnis wäre hier ein entsprechender Bezug gewesen - ohne diesen konnte auch der geneigte Genauleser dein Motiv nicht erschnüffeln.
Insgesamt habe ich über die Jahre, in denen ich jetzt die HolidayCheck-Foren verfolge, das Gefühl, dass es hier immer die gleichen Platzhirsche gibt, die ihre Aufgabe scheinbar überwiegend darin sehen, sich mit großer Hingabe auf Seiten der Reiseveranstalter zu schlagen (aus welcher Intention heraus auch immer) und harmlose Reisende mit ihren berechtigten oder aber auch unberechtigten Anliegen in recht überheblicher Art runterzubügeln und klein zu machen.
Das sind dann gleich mehrere Irrtümer (immerhin hast du wahrlich reichlich Platz dafür beansprucht!)
Deine "Gefühle" in allen Ehren:
Es gibt keine "Platzhirsche", es handelt sich um mehr oder weniger engagierte Foris. Punkt.
Sie schlagen sich auch nicht "überwiegend auf die Seite von Reiseveranstaltern", sie wollen vielmehr realistische Ansprüche von rein emotionalen Hirnfürzen abgrenzen. Hierzu werden sehr engagiert Sachverhalte hinterfragt und Einredemöglichkeiten vorgestellt, die sich übrigens in vielen Fällen als sehr brauchbar erwiesen haben.
Was sagst du zu einer gegenteiligen Behauptung, dass es hier immer wieder Querulanten gibt, die auf Deibel komm raus den Verbraucherschutz supporten ohne je wirklich begriffen zu haben, welche Optionen ein bestimmtes Urteil für den Verbraucher tatsächlich erbringt?
Genau die gehen mir nämlich seit Jahren auf den Zeiger mit zum Scheitern verurteilten "Tipps", völlig überambitonierter Darstellung ihres "Kennertums" und einer Art Robin Hood Syndrom für die gebeutelten Reisekunden an Rechtslosigkeitspürree ...
GÄÄÄHN!Nimm du, Traveler737, gerne nicht weiter am Forum teil wenn´s dir nicht taugt, aber schreibe Teilnehmern nicht deine schwammigen Gefühlslagen zu wenn´s dir grade mal danach ist!
Wo simma denn?
Und rede bitte nicht mehr von Überheblichkeit - diese Attitüde ist von dir hier bereits überreichlich bedient worden!
Deine Konstrukte sind in weiten Teilen erbärmlich beredt für mangelden Sachverstand - da sollte man den Ball zuweilen wirklich flacher spielen ... -
Grauenhaft.
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Na ja, alles @vonschmeling war ja auch nicht grauenhaft, manches war ja auch ausgesprochen witzig:
Sachliche Gründe für Flugplanänderungen sind Flugplanänderungen.
Darauf muss man erstmal kommen. Und das Beste: Auf diese historische Weisheit hat @vonschmeling, wie er sagt, auch "schon auffallend oft verwiesen, nicht wahr”. Also, wenn das kein Brüller ist, dann weiß ich's auch nicht, da haut’s einen doch weg...
Wär’ ja auch alles nicht so schlimm, wenn @vonschmeling mit diesem “Sachverstand” und seinen geistigen Ergüssen (er nennt das wohl “Hirnfürze" ) hier nicht tagein, tagaus auf allen Forenseiten ahnungslosen Urlaubern auflauern würde, um sie mit dieser Naturkomik zu beglücken. Und das jetzt schon jahrelang.
”Meine Damen und Herren, hier spricht Ihr Flugkapitän @vonschmeling: Die Flugzeit hat sich geändert, weil sich die Flugzeit geändert hat.”
Hiiiiiiiiiiiillllllllfe, ich kann nicht mehr, ich muss jetzt erstmal zum Lachen in den Keller geh'n (hier wackeln nämlich schon die Wände und die Nachbarn von unten kloppen auch schon mit ‘nem Besenstiel gegen die Decke)...
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Übermässiger Glühweingenuss und seine traurigen Folgen ...

Genug davon, falls jemand noch sachliche Fragen in der Angelegenheit hat, gerne per PN.
Vom besinnlichen (bzw. eher besinnungslosen!?) Eierschaukeln hab ich zunächst einmal die Nase voll. -
@ Traveler 737,
die Foren-Netiquette gilt auch für Dich, letzte Ermahnung.
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Offenbar hat Traveler737 alle sachlichen Argumentationen aufgegeben und freut sich über mühsame Ablenkungsmanöver reichlich schwachbrüstiger Genese?
Wohlan ... ich hoffe, sie/er lacht sich dabei tot.
Und bitte nicht eliminieren - ich finde, sie/er sollte sich noch geraume Zeit hier auf der Forenebene selbst aushalten müssen.
Das wäre eine gerechte Strafe! -
Mit TUI hatte ich bis auf Cuba immer einen guten Urlaub.
In Cuba lag es an dem RIU Varadero und der Reiseleiterin,welche erstens Sonntags nicht bereit war unkompliziert und schnell uns in ein anderes Hotel umzubuchen und dazu uns dann noch die falschen Abholzeiten zum Flughafen angab und wir dann fast noch den Flug verpasst hätten.
Nach Schilder was alles so vorgefallen war am Flughafen, bekamen Wir dann wenigstens von der Premium Eco in die damals noch First Compfort der Condor ein kostenloses Upgrade.
Jedoch von Tui in Deutschland bekamen Wir keine Rückantwort.
Oft liegt es an den Agenturen vor Ort,ob mit dem Reisebüro oder Service in Deutschland,war ich soweit immer zufrieden. -
Guten Morgen liebes Reiseforum,
ich wende mich mit einer Frage an euch:
Gestern haben wir relativ spontan im Reisebüro für Mai eine Woche New York (Flüge und dazu Hotel gebucht).
Wohl leider zu spontan, denn die Hotelbewertungen, die ich jetzt erst nach der Buchung lese (vorher informieren ist besser, ich weiss
) lassen mich erschaudern und dem Urlaub eher mit ängstlichen Gefühlen entgegensehen. Ganz aktuell berichten dort viele Reisende, von Bettwanzen regelrecht aufgefressen worden zu sein. 
Die Reise ist über TUI gebucht. Hat jemand vielleicht Erfahrungen mit einer Umbuchung in einem solchen Fall? Wir würden für ein neues Hotel sogar mehr Geld ausgeben wollen, als bei der ursprünglichen Buchung. Könnte das TUI vielleicht "milde stimmen"?
Wir werden morgen natürlich auch nochmal zum Reisebüro und das Ganze dort schildern, aber ich dachte, vielleicht hat hier jemand Erfahrungswerte oder Ideen.Vielen Dank im Voraus und einen schönen Sonntag euch allen!
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Hallo,
wenn ihr als Option gebucht habt, kann das ganze ggf. noch komplett ohne Kosten storniert werden. (Ich hatte Montags gebucht und am Mittwochabend rief mich das TUI Reisebüro noch einmal an, ob die Option wirklich fest werden soll. Vereinbart hatten wir eigentlich auch, dass ich mich melde, wenn sie nicht fest werden soll, daher war alles bestens.) Schau doch mal auf eure Reiseunterlagen, ob dort etwas von Option steht.
Ansonsten kann man bei TUI, soweit ich weiß, für eine Gebühr von 50,00 € pro Person auch umbuchen, sofern die Reise nicht in den nächsten Tagen angetreten werden soll.
Sofern ihr sogar die TUI-Card habt (ist in meinem Fall günstiger als die Reise-Rücktrittskostenversicherung) wird die Umbuchungsgebühr über die TUI-Card erstattet. -
@petterssonundfindus
Willkommen im Forum.
Wenn Flug + Hotel über TUI gebucht wurde, sollten diese AGB gelten .
Alles zur Umbuchung findest du dort unter Punkt 8. -
ich hatte auch schonmal das Hotel umgebucht, und aufgrund der Tatsache, dass das neue Hotel teurer war, musste ich keine Umbuchungsgebühren bezahlen. Auch nicht, als ich mal einen Urlaub, den ich alleine gebucht hatte, dann auf 2 Personen mit anderen Daten umbuchte.
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Vielen Dank für die Antworten, ihr Lieben.
Das lässt ja hoffen, dass wir morgen im Reisebüro doch noch alles zum Guten wenden können...
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Hallo,
ich weiß nicht, ob es für TUI Cruises einen eigenen Thread gibt...
wir hatten das Angebot Himmel & Meer gebucht und waren doch sehr überrascht von dem schlechten Service der Airlinesan und ab DüsseldorfWir sind am Sonntag von 'Gran Canaria' zurück geflogen und waren von den Leistungen an Bord der Condor total enttäuscht. Wir sind gut 4 Std. geflogen, also Mittelstrecke.
Es gab 2 x Getränke (Kaffee und Wasser incl.) sogar für Softgetränke musste man bezahlen. Dazu erhielten wir eine kleine Tüte Salzgebäck.
Es war wohl ein Vollcharter von Tui für die Kreuzfahrtgäste der Mein Schiff 4, wenn ich denke was man für Kabinen und gerade auch die Verandekabinen und Suiten als Pauschalreise bezahlen, finde ich dann solch eine Airline dazu schon fast eine Frechheit.
Obwohl der Hinflug mit German Wings war auch nicht besser..
Wenn ich denke das auch Leute im Flieger gesessen haben die eine Verandakabine oder auch Suite gebucht haben und mal locker 3000 € bezahlt haben, finde ich die Airlines nicht passend. Oder hatten die einen anderen Flieger?
LG
Bine -
Finger weg von TUIWir hatten eine Reise gebucht über TUI...direkt auf der TUI-Seite.
WIr bekamen "alle Angaben" angezeigt. 1. zum Hotel und 2. zu den Flügen !!Also haben wir "verbindlich" gebucht. Anzahlung in Höhe von 550,-€ geleistet. Kurze Zeit später kam die Buchungsbestätigung. UND in dieser Buchungsbestätigung waren nur Angaben zum Hotel aufgeführt. Keine Angaben zu den Flügen...obwohl vorher angezeigt !!
Anruf b. Service-Center : Reaktion : Sie haben nur das Hotel gebucht....und keine Flüge. Obwohl bei uns 4 Personen anwesend waren und diesen Vorgang exakt "optisch begleitet " haben.
Flüge könnte man ja jetzt dazu buchen! Witzig! mal eben ca. 700 € dazu.
Also :STORNIERT...konnte man ohnehin ( 3 Tage kostenlos ). Schriftliche Bestätigung zum STORNO kam mittlerweile 2 mal. Aaaaaber die Rückzahlung der Anzahlung kommt nicht.
Nach 4 Tagen Anruf bei TUI. 35 Min. in der Schleife gehangen...dann eine völlig "ahnungslose" und lapidare Äußerung : Die Rückzahlung kann bis zu 10 Tage dauern.
In der heutigen Zeit, in der ALLES online verarbeitet wird.????
Eine bodenlose Frechheit bzw. Dreistigkeit seitens TUI...der sogen. Marktführer.
Also : "Augen auf bei der Wahl des Reiseveranstalters" . Nie mehr TUI !!!
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Sehe ich genauso. Übrigens wird das Ganze auch mit inflationärem Gebrauch von ! und ? nicht skandalös - vermutlich haben sich halt 4 Leute verguckt, kann schon mal passieren ...