Mediwelt Reisen
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Ich vertrete ja auch nach wie vor die Meinung, erst mal abwarten, irgendwann muss ja was von MediWelt kommen.
Andererseits bin ich aber auch der Meinung, dass es gut ist, wenn Bier-Steiner berichtet was er erlebt hat und wenn er berichtet, dass die Versicherung gezahlt hat, dann glaube ich ihm.
Die Frage ist natürlich wie es zu dieser Auszahlung gekommen ist. Holinho berichtet ja, dass eine Auszahlung "unter Vorbehalt" möglich ist, also müßte man auch mal hinterfragen, unter welchen Voraussetzungen so etwas möglich ist. Aus meiner Sicht ist die Begründung doch für alle gleich, ich habe gebucht und bezahlt, also will ich mein Geld zurück. Inwieweit die Versicherung nun darauf eingeht oder eingehen muss, kann hier wohl keiner sagen.
Klar ist natürlich, dass eine vorzeitige Auszahlung durch die Vers. einen Massenansturm nach sich zieht. Es kann doch aber auch nicht sein, dass vielleicht nach dem Losprinzip, Gewinn oder Niete, von der Vers. gehandelt wird.
Nur glaube ich, dass weder in dieser Woche noch in der nächsten Woche etwas geschieht. Wir werden wohl alle uns in Geduld üben müssen und schauen, was dann im Jan. passiert.
Sollte Bier-Steiner eine Zahlung erhalten haben, dann zeigt es mir, dass die Vers. sich seiner Pflicht nicht entzieht und dann auch ggf. zeitnah zahlen wird, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. -
Stop, bitte unbedingt richtig lesen...ich habe "vorfällig" geschrieben, nicht "unter Vorbehalt".
...und verweise nochmal an den entsprechenden hervorragenden Beitrag von @vonschmeling auf Seite 65 unten...das ist derjenige Beitrag, auf den ich vorhin schon verwiesen hatte.
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@Holginho
Hast ja Recht, hab ich mich vertan!!! Tut mir Leid. -
"Lothar Stange" wrote:
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Andererseits bin ich aber auch der Meinung, dass es gut ist, wenn Bier-Steiner berichtet was er erlebt hat und wenn er berichtet, dass die Versicherung gezahlt hat, dann glaube ich ihm.
...Ja, es wäre sehr gut, wenn er mal ausführlich berichtet, wie es gelaufen ist und begründet wurde. Ganz ehrlich, mir fällt es schwer zu glauben, daß eine Versicherung in so einem Fall vorfällig in Leistung tritt, vor allem, wo mit genau sowas wie dieser Diskussion und einem folgenden Rattenschwanz für sie heutzutage zu rechnen ist!
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Überflüssiges Zitat entfernt, bitte den Button Beitrag verfassen nutzen, danke
@nilsteichler:Jupp,komisch!!!Der Frühere Geschäftsführer ist auf einmal der liquidator!!!!!!
Hoffe Ihr habt einen Sicherungschein von denen bekommen!
Nachdem dort Telefonisch kein rann kommen war,bin ich persönlich dort aufgelaufen und habe mir diesen besorgt!!!Und die ganze sache liegt nun beim Anwalt,der auch den tatverdacht,des Betruges in betracht zieht.
Da Mediewelt reisen mich am 2.11.2015 anschrieb mit der rechnung des restbetrages für meine reise am 4.12.125 und mir am 4.11.2015 dann telefonisch mitteilte,das mein kompletter reisepreis eingegangen wäre,aber das die reise stoniert wurde aufgrund der liqidatur,und das wusten die definitiv schon am 2.11.2015. -
Wieso denn das?Dene mal der weiß was er tut!!!!
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Hallo, ich denke auch hier kann nur noch ein Anwalt helfen. Mit Spekulationen kommen wir hier nicht weiter. Ich bin beruhigter wenn ich von einer Person mit richtigem Fachwissen aufgeklärt werde. Die Deckungszusage von der Versicherung haben wir.
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Schatteswiesel, klar weiß der was er tut...Geld verdienen! Frag ihn doch mal auf welcher rechtlichen und v.a. tatsächlichen Grundlage er wegen Betruges ermitteln lassen möchte.
Feldlerche, spekuliert wird hier nur von einer Seite...nämliche der noch immer wackeren Schar der Unbelehrbaren. Alle anderen benennen hier seit Wochen konsequent Fakten und Sachlagen!
Die Vertretung durch einen Anwalt ist euer aller gutes Recht...nur sollte endlich begriffen werden, daß dieser nicht mehr, besseres oder schnelleres erreichen kann (zumindest nicht auf der Grundlage eines verkündbaren Regelfalls für die Allgemeinheit).
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Eigentlich wollte ich gar nicht mehr hier schreiben, denn bei dieser "Expertenimpertinez" verliert man die Lust, hier auch nur noch zu lesen.
Wie viel Expertenwissen hier im Forum steckt, kann man schon daran erkennen, wie diese auf meine fehlerhafte Wiedergabe der Aussage meines Anwalts reagiert haben:
@vonschmeling hat sich förmlich auf dieses Wort "Vorfälligkeit" gestürzt und gleich dazu aufgefordert, dies doch direkt beim Versicherer einzufordern, denn dazu ist ein Anwalt nicht nötig.
@Holginho
Benutzt dieses Wort selbstverständlich auch ab sofort und weist dazu noch auf den herrvorragenden Beitrag von schmeling hin - und natürlich, dass er explizit "Vorfällig" geschrieben hat. Bravo!Ha ha ha, ich hatte dieses Wort leider fehlerhaft benutzt, was mir mein Anwalt auch bestätigte. Vorfälligkeiten gibt es bei Lebensversicherungen und Krediten, aber niemals bei einem Versicherungsanspruch aus einem Schadenfall.
Mein Anwalt (ein guter Freund) berief sich auf die momentane Zahlungsunfähigkeit/Zahlungswillen von Mediweltreisen und einen daraus resultierenden möglichen Versicherungsanspruch.
Wie genau er dies nun formulierte? Mir egal, ich habe mein Geld und dachte, dass es hier jemandem helfen kann.
Leider falsch gedacht. Man muss sich von Leuten wie Holginho noch blöd anmachen lassen und wird als "zu blöd zum lesen und verstehen" hingestellt.
@Holginho, lies du erst mal die Forenregeln durch, auf die du immer so gerne verweist. Und nein, 11 Jahre Forumsgeschwätz ersetzten weder ein Studium noch eine vernünftige Ausbildung - was man hier deutlich an den "Experten" sehen kann.
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Freuen wir uns gutmütigerweise a) einfach mit Dir das Du Dein Geld erhalten hast und wünschen Dir b) Gute Besserung, da Du c) entweder null Ahnung von der Materie hast oder d)...das wäre dann dunkelstrot

...und hoffen e) inständigst für die anderen Betroffenen, daß sie diesen Komplett-Mumpitz nicht für bare Münze nehmen!
Kleiner Tipp @Bier-Steiner:
Lies Dir die besagten Beiträge von @vonschmeling und mir nochmal genau durch und selbst Du wirst sehr schnell einige (die entscheidenden z.B. auch zum Thema "Vorfälligkeit" )) Dinge erkennen. -
@Bier Steiner,danke für deinen Kommentar! ich kann dir voll und ganz Zustimmen!
Wir werden hier schon teilweise als debil dargestellt. -
Was soll das denn bitte jetzt, london?
Alle deine vielen Fragen, wurden bisher geduldig und höflich beantwortet.
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Bevor Du völlig unsinnige Behauptungen aufstellst auch an Dich nochmal die eindringliche Empfehlung Beiträge sorgsamst zu lesen und falls sie für Dich unverständlich sind, die entsprechenden Passagen nachzufragen.
Nochmal: Dir/euch will niemand etwas, aber hier wird einseitig soviel kompletter Mumpitz eingestellt und somit verbreitet, daß diversen Betroffenen zwangsläufig Angst und Bange werden muß, wenn sie diesen teils komplett abstrusen Theorien folgen würden...und solchem Unfug entgegenzureden, auch das gehört zum Sinn und Zweck eines solchen Forums.
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@Bier-Steiner
Ich wollte hier auch nicht mehr beitragen, allerdings nehme ich deinen persönlichen grottigen Angriff zum Anlass dir doch zu antworten:
Zunächst einem hatte ich mich auf nichts "gestürzt" sondern du hattes mit deiner Nebenbemerkung "was immer das bedeuten mag" für mich den Anschein erweckt, die Begrifflichkeit "vorfällig" sei erklärungsbedürftig. Eine vorfällige Leistung ist stets eine "vor Fälligkeit" und kann selbstverständlich auf sämtliche Bereiche angewendet werden, sei es die Bezahlung des Kaminkehrerers, deine Zahlung der gesamten Reise oder eben die einer Versicherungsleistung.
Diese Häme hättest du dir schon einmal sparen können.Der Kundengeldversicherer hat das Recht, seine Deckungsleistung auf € 110Mio innerhalb eines Jahres zu begrenzen. Insofern besteht ein Leistungsanspruch gegenüber den Versicherten generell erst nach Ablauf eines Jahres, auch bei erwiesener Zahlungsunfähigkeit. Jede zuvor erbrachte Leistung wird ergo vor ihrer tatsächlichen Fälligkeit erbracht, und wenn sich einer auf etwas stürzt dann wohl du - auf vermeintliche Fehler.
Darüber hinaus finde ich es unerträglich arrogant von dir, wie du hier - in offensichtlich völliger Unkenntnis über deinen Kontostand hinaus? - guten Rat diskreditierst und dich nebebei als "wohlmeinend / hilfsbereit" hervorheben möchtest. Du bist einfach nur hämisch und ich hege den (zugegeben sehr seltenen Wunsch!) diese Häme flöge dir nach Strich und Faden um die Ohren!Im Übrigen spielt die jetzt von dir als "Beweis" für mangelnde Sachkenntnis anderer Foris herangezerrte Begrifflichkeit für den Versicherten überhaupt keine Rolle.
Auf die Offensichtlichkeit der Zahlungsunfähigkeit als Grund der Liquidation habe ich wiederholt hingewiesen. Genau so kann man auch bei der Versicherung argumentieren - und ganz gleich ob mittels eines Anwalts oder persönlich wird es bestenfalls zufällig sein, ob dem Versicherten selbst oder seinem Bevollmächtigten eine sofortige Auszahlung vor eigentlicher Fälligkeit zugesprochen wird.Du hast schlichterdings unverschämtes Glück gehabt und solltest tunlichst beachten, unter welchen Bedingungen die Erstattung erfolgte!?
Tut mir leid, aber so unterirdisch mit reinem Dusel in einem Thread gegenüber vielen Betroffenen zu aasen ist unfassbar billig!
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Hier gibt es viele die einen Rat brauchen und verzweifelt sind ( auch ich). Aber muß man Ratschläge so von oben herab und im Ton unter der Gürtellinie geben? Unter dem Motto "Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser"
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Willst du eine Frage stellen, Feldlerche?

Oder nur die gefühlte Hirarchie der Antworten bedauern?
Wenn nichts Passendes für dich dabei war spielt die Hirarchie so oder so keine Rolle ... -
Feldlerche 2005, relevante Ratschläge wurden samt und sondern sachlich und fachlich korrekt genannt, und dies jeweils mehrfach auf mittlerweile zig Seiten.
Und mit Verlaub, gewissem Voll-Mumpitz und einigen abstrusen Konstrukten muß einfach widersprochen werden ... auch und gerade im Interesse der Betroffenen und der für diejenigen angedachte Hilfestellung.