Nonstop-/Direktflüge nach Marsa Alam
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vonschmeling hat rausgehauen als erstes mit scheinbaren Urteilen, also frage mal sie

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Geht´s noch?
Such selbst, was glaubst du eigentlich für Ansprüche an mich stellen zu können??
Mit etwas Akribie wirst du wohl eigenmächtig auf die "scheinbaren" Urteile stoßen ... Aaaalter ... -
Eines hätte ich noch, leider wieder keines mit kostenloser Stornierung, aber mich fragt ja keiner.

AG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.1998, Az.: 25 C 7283/98
Umbuchung von Hannover auf Leipzig (und anschließender Weitertransport mit dem Bus). Führte zu einer Minderung in Höhe von 50 % bezogen auf den Tagespreis pro betroffenen Tag. -
XXEigenzitat gelöscht, enthält Werbelink-- daher unerlaubtXXX
Ich wollte nur nach langer Zeit rückmelden, dass ich geschafft habe, endlich eine Reise mit Direktflüge zu buchen (inzwischen habe ich mich noch über andere Ziele überlegt...") - FRA - RMF mit Onur Air am 27.05 und zurück mit TUI Fly am 4.06. Nach Three Corners Fayrouz Plaza, flass jemand interessiert ist sollte man das noch am C24 kriegen (ca. 1500 EUR, für mich OK).
Ich wollte nur eine alternative Methode zur Flugsuche teilen, vielleicht kennen sie nicht alle - auf der Webseite: XXXEditiert ---Unerlaubter WerbelinkXXX nach direktflüge suchen (Charterflüge sind auch angezeigt) und dann ggf. nach passende Pauschalangebote suchen.
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HABERLING, es ist ja nett, wenn du Urteile raussuchst, aber die sind innerhalb Deutschlands.
Wir reden hier von einer Umbuchung auf einen anderen Flughafen in Ägypten, der mitunter auch mal 3-6 Std. Fahrtzeit in Anspruch nimmt, weil es eben kein Flughafenbus oder ICE ist, sondern ein Hoteltransfer mit mitunter vielen Zwischenstopps.
Also warte ich mal auf Urteile diesbezüglich.
Ich habe übrigens kein Urteil parat und das auch nie behauptet, spreche nur von meiner Erfahrung. -
Ich weiß nicht wovon du redest, ich jedenfalls davon, dass Urlauber für das letzte Teilstück der Reise ein alternatives Verkehrsmittel erhalten, welches sie bis zum Endziel bringt. Der Flug endet in RMF und nicht in Hurghda, nur eben nicht mit dem Flugzeug sondern mit dem Bus. Keine Spur von "Umbuchung auf einen anderen Flughafen" von der du sprichst.
Dabei spielt es überhaupt keine Rolle, ob ein Flug innerhalb Deutschlands oder von Helsinki nach Antananarivo durchgeführt wird, unter einer gewissen Streckenlänge darf sich das LVU eines anderen Transportmittels als des Flugzeugs bedienen ohne dadurch seine Leistungserbringung zu beschädigen.
Für gewöhnlich weiß ich ziemlich gut wovon ich spreche, Reiseamazone1970, so auch in diesem Fall.
Zum einen muss es kein Urteil geben, das speziell HRG/RMF betraf, zum anderen würde so ein Urteil auch nicht bedeuten, dass andere Kläger mit einer Einrede nicht scheitern.Wenn du nun von "deiner Erfahrung" schreibst darf ich wohl annehmen, dass du schon betroffen warst und einen Ausgleich in Geld erwirkt hast?
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Ja, ich war auch schon betroffen.
Und nein, ich habe keinen Ausgleich in Geld erwirkt, hätte aber kostenfrei die Reise stornieren können.
Damals habe ich das nicht getan, weil ich nicht wusste auf was ich mich da einlasse. Heute würde ich dies tun oder eben auch anwaltlich durchsetzen, falls einem nicht die Möglichkeit geboten wird.
Darum ging es ja auch in der Frage eines Users, auf die ich geantwortet habe, -
Eben der Vorstellung, dass man sich "anwaltlich durchsetzen" könne widerspreche ich ja mit meiner Sachkunde.
Deine Behauptung auf die Option einer Kündigung basiert auf genau nullkommanix und eben nicht etwa auf einer "Erfahrung" im eigentlichen Sinne.
Vielmehr wiegelst du wie üblich (Veranstalter penetrieren, Volkes Zorn über Beteiligte ausschütten etc.) mal wieder ohne greifbare Methodik oder Resultate auf und hast offenbar noch nicht einmal begriffen, um welchen Vorgang es sich genau handelt ... sauber!
Merke:
Allein aus der Tatsache, dass die Flugreise mit einer Busetappe endet lässt sich keine Kündigung wirksam begründen.
Punkt. -
Es wäre nett, wenn du nicht gleich immer persönlich beleidigend wirst vonschmeling. Danke.Schlichtweg haben wir da unterschiedliche Auffassungen und ich eben die Erfahrung vor Ort.
Es gibt keine Urteile, die das Ausland betreffen. Innerlands hier wird ein Bustransfer sicher und schnell durchorganisiert und ist in einem bestimmten Zeitrahmen sicherlich zumutbar.
Im Ausland aber sieht das anders aus. Der Urlauber lässt sich hier auf etwas ein, das nicht absehbar ist. Wir reden hier von knapp 300 km Transfer und nicht jeder Transfer ist sicher und wieviel Hotels noch abgefahren werden, weiß man nicht.
Man kann das machen und hinterher den Zeitverlust einfordern. Macht aber wohl kaum jemand.
Ich selbst und auch viele andere Urlauber, die ich gesprochen haben sagen: Das ist unzumutbar und das mache ich nicht nochmal.
Ich empfehle das schöne Land Ägypten gerne weiter, aber ich lasse Leute nicht ins offene Messer laufen. Das ist für mich Urlaubsberatung, die ehrlich ist.
Ein Gerichtsurteil brauchte ich nicht , denn mein RV, ich meine es war FTI, hat mir damals direkt ein kostenloses Storno angeboten und so gehört sich das auch!
Punkt. -
Falsch, es handelt sich nicht um einen "Transfer" sondern eine Busverbringung vom Flughafen HRG zum Flughafen RMF, also einen Flugabschnitt mit einem alternativen Verkehrsmittel.
Für Fluggäste mit dem Ziel RMF steht der Bus bereit und alles ist wohl organisiert.Wenn du immer Äpfel mit Birnen vergleichst kanns du nicht zu einem korrekten Ergebnis gelangen.
Was dort passiert hat nichts mit dem anschließenden Transfer zum Hotel zu tun.
Selbstverständlich hat man wiederum bei sehr verspäteter Ankunft in RMF Ansprüche gem. VO(EG)261/04, ganz so als wäre man mit dem Flieger angekommen.
Übrigens ein Erfahrungsbericht - nur mal so f.y.i.
Vielleicht reift bei dir auch irgendwann an Sanktnimmerlein mal die Erkenntnis, dass du dich getäuscht hast?Soviel zu "ins offene Messer laufen lassen" und "ehrliche Reiseberatung" ... Herrmannzeiten!?

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Die Urteile helfen eigentlich keinem weiter, das eine Gericht sagt Reisemangel, das andere Gericht ist nicht dieser Meinung und von kostenfreier Stornierung ist nicht die Rede. In den meisten dieser gleichartigen Fällen, was die kostenfreie Stornierung betrifft, ist man auf die Kulanz des Reiseveranstalters angewiesen.

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Danke burton_ ich kann deine Prägnanz gar nicht angemessen feiern ...
@Reiseamazone1970
Mir ist offen gestanden wurscht was für ein Bild du dir machst von mir.
Ich muss dir ständig widersprechen, weil du über Ansprüche schwadronierst die so nun einmal nicht bestehen auch wenn sie in gewissem Kontext evtl. erstreitbar wären.
Dann fabulierst du von Erfahrung und deinem tollen Anwalt, der - wie könnte´s anders sein?! - auch deine groteskesten Forderungen durchsetzt, und schließlich und endlich beharrst du auf einem Transfer, der hier nun einmal nicht in der Form (Hotels abklappern von HRG bis RMF) gegeben ist.
Was im beschriebenen Fall passiert ist ein "Zwischenstop" und ein solcher ist auf einem Direktflug nun mal kein Kündigungsgrund.
Sicher kann man mit dem Veranstalter verhandeln mit dem Ziel, einen Rücktritt zu erwirken wegen dieses Anlasses, aber so in Marmor gemeisselt wie du es darstellst ist das nun einmal nicht.
Dass du deine falschen Vorträge dann auch noch mit Herablassung und der ständigen Betonung deiner Erfahrung und Aufrichtigkeit würzt geht mir - mit Verlaub! - zuweilen einfach mächtig auf den Zeiger.
Leider passiert das nicht zum ersten Mal, dass du mit unglaublicher Verve Binsenweisheiten verteidigst. Das werde ich auch in Zukunft nicht unwidersprochen hinnehmen, verlass dich drauf.
@HABERLING
Wie so oft wenn es um´s Recht geht sind Details wichtig. Eine Reisepreisminderung kann in Betracht kommen, wenn sich der Aufenthalt des Pauschalreisegastes durch die geänderte Anreise erheblich verkürzt. Auch ein Kompensationsanspruch gem. VO(EG)261/04 kann gegeben sein. Nur "selbstverständlich hat der Reisende die Möglichkeit zur Kündigung" ist nun mal leider eine nicht zutreffende Aussage, auch wenn die Amazone da nochmal 3 Seiten lang drauf besteht und ihr Schwert für den entrechteten Pauschalreisenden führt ... -
Nein, das siehst du vollkommen richtig. Ein Reisemangel kann erst im Laufe der Reise entstehen und nicht schon im Vorwege.
Würde der Flug in HRG enden und bliebe der Reisegast ab da tatsächlich auf einen "Hoteltransfer" mit elwundneuzig Zwischenstationen beschränkt könnte eine Kündigung in Betracht kommen.
Hier gab´s allerdings mal ein hübsches Beispiel mit Beschreibung eines 4h dauernden Transfer auf den Kanaren ... leider ist auch das kein Minderungsgrund.
Wie gesagt - Äpfel mit Birnen zu vergleichen nützt nun wirklich keinem Betroffenen, der dann mit schlafwandlerischer Sicherheit mit seinem Widerspruch beim Veranstalter zerschellt.
Wichtig zu wissen: Der Beförderungsauftrag von im gegenständlichen Fall X3 endet erst am Flughafen RMF und nicht etwa bereits in HRG. -
Macht nix, HABERLING, nachdem hier so ein elementarer Mumpitz verfasst wurde kann man die Richtigstellung durchaus mehrmals wiederholen.
Ich für meinen Teil betrachte es als Hilfestellung, wenn man Fragen präzise beantwortet und nicht von Ansprüchen fabuliert, die am Ende gar nicht durchsetzbar sind. Den Umstand, dass man sich damit nicht unbedingt beliebt macht nehme ich billigend inkauf.
Was nützt es mir als Betroffenem, wenn jemand so "nett" war mich auf den Holzweg zu scheuchen ...
Übrigens steht meine Erwiderung an Reiseamazone1970 hier jetzt etwas zusammenhanglos da, da dieser inzwischen weggekehrt wurde? -
Ja stimmt--- war für uns irgendwie nicht mehr akzeptabel
