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Storno einer Reise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • goldkind34G Offline
    goldkind34G Offline
    goldkind34
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    ich habe am 05.08.2006 eine reise auf dem flughafen gebucht. habe eine reisebestätigung bekommen ohne flugsicherungsschein und reiseinformationen des Veranstalters. Vom Reiseveranstalter soll ich eine rechnung geschickt bekommen. jetzt möchte ich aber lieber zurücktreten, da das hotel sehr schlechte kritiken bekommen hat. ich habe nichts weiter als die Bestätigung vom flughafenvermittler in der Hand. muss ich jetzt auch stornogebühren zahlen? oder wie läuft das, ich habe überhaupt noch nichts bezahlt geschweige denn, irgendwelche AGB´s oder sonstiges vom Veranstalter erhalten. RRV habe ich nicht abgeschlossen. Die reise geht am 01.09. los.

    Bitte um Hilfe
    LG Marina

    Wir sind vom 01.07.-15.07.2012 im Hotel Grand Art Side. 2. Hochzeitstag wird dort gefeiert.

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Es gab zu diesem Thema schon mehrere Anfragen und hier gerne nochmals die Kurzfassung:

      1. Vertrag scheint zustande gekommen zu sein, daher
      2. rechtskräftig
      3. auch wenn man AGB's eventuell nicht zur Kenntnis gebracht bekommen hatte
      4. mit Stornogebühren - die in diesem Fall aber anders berechnet werden könnten.
      5. Sicherungsschein ist erst auszuhändigen, wenn man eine Zahlung leistet

      Gruß
      Peter

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      • goldkind34G Offline
        goldkind34G Offline
        goldkind34
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        was heisst stornogebühren anders berechnet, was meinst du damit?
        ich hatte keine zeit von 30 Tagen, wird dann anders berechnet?

        Wir sind vom 01.07.-15.07.2012 im Hotel Grand Art Side. 2. Hochzeitstag wird dort gefeiert.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Werden keine Allgemeinen Reisebedingungen vereinbart, in denen zum Beispiel feste Stornosätze, gestaffelt nach dem Zeitpunkt des Rücktritts stehen, gelten die Bestimmungen BGB § 651 a ff.

          Und diese Bestimmungen könnten bedeuten, dass man gar nichts, wenig oder 100 % zahlen muss. Bitte einfach dort nachlesen.

          Gruß
          Peter

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • holzwurmH Offline
            holzwurmH Offline
            holzwurm
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Eine schlechte Hotelbewertung ist in meinen Augen auch kein Rütrittgrund. Man hätte sich halt vorher über das Haus informieren sollen.

            Buch doch einfach in anderes Hotel um. Denn die Umbuchungsgebühren sind meistens niedriger als die Stornogebühren.

            Solltest Du trotzdem zurücktreten wollen, dann würde ich von dem Vermittler die AGBs des Veranstalters verlange zumal sie Bestandteil des Vertrages sind.

            @mosaik

            Ich habe bisher immer den Reisesicherungsschein mit der Buchungsbestätigung - somit vor Zahlung eines Betrages - erhalten.

            So wie hier geschrieben wird wurde die Reise ja erst am 05.08. gebucht. Demnach kann die Buchungbestätigung morgen oder übermorgen in der Post liegen.

            Gruß
            holzwurm

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Urlauber61U Offline
              Urlauber61U Offline
              Urlauber61
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              "holzwurm" wrote:
              Buch doch einfach in anderes Hotel um.

              Das Problem ist nur, daß eine kostengünstige Umbuchung ab 30 Tage vor Reiseantritt bei fast allen Veranstaltern nicht mehr möglich ist. Gebucht wurde am 05.08., Reiseantritt ist der 01.09., das sind weniger als 30 Tage. Vielleicht läßt sich auf dem Kulanzweg was machen.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Halten wir einmal auseinander:

                • eine zustande gekommene Buchung
                • die Verpflichtung der Aushändigung des Sicherungsscheines
                • der Erhalt einer Buchungsbestätigung

                Ist einmal grundsätzlich eine Buchung zustande gekommen, dann sind beide Seiten an die eingegangenen Verpflichtungen gebunden.

                Alles weitere, wie z. B. nicht Zusendung eines Sicherungsscheines, heben weder die Buchung auf noch berechtigen sie zu einem kostenfreien Storno.

                Somit bleibt trotz mancher Fragezeichen dem Kunden nur die Auflösung unter Einhaltung möglicher Stornogebühren über, wenn er nicht mehr will.

                Generell sehe ich das Problem, dass Menschen irgendwann im Internet oder am Flughafen in Urlaubslaune buchen, nachträglich irgendwo durch Informationen Bedenken bekommen und dann ihre als volljährig Erwachsner eingegangene Verpflichtung gerne wieder rückgängig machen möchten.

                Urlaub sollte in Ruhe und mit Bedenkzeit ausgesucht und gebucht werden. Ich war immer und bin nach wie vor dagegen, Kunden "unter Druck" zu sezten ("das sind aber die letzten Flugplätze", "das ist aber das letzte Zimmer"), um sie zu einen - unüberlegten - Abschluss zu zwingen.

                Oben genannte Druckmittel werden gerne von Verkaufs-Gurus empfohlen - ob sie aber wirklich notwendig und zeitgemäß sind, wage ich zu bezweifeln.

                Überhaupt - Verkaufs-Gurus predigen gerne viel, um ihrem Preis gerecht zu werden - was das aber manchmal mit der Verkaufsrealität zu tun haben soll, weiß ich nicht.

                Gruß
                Peter

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                • ozgirl25O Offline
                  ozgirl25O Offline
                  ozgirl25
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hallo,

                  also normalerweise muss man doch bei Buchung auch die Buchungsbestätigung unterschreiben, und wenn ich mich recht erinnere wird dort dann ausdrücklich auf die AGB's hingewiesen?!?!?!

                  Ansonten bin ich wie Mosaik der Meinung dass man den Urlaub nicht überstürzt buchen sollte. Für mich ist der Urlaub die schönste Zeit des Jahres und die kann ich nicht in 5 Minuten an irgendso einem Last Minute Counter am Flughafen entscheiden.

                  Ansonsten wünsch ich Dir viel, Glück mit der Umbuchung / Stornierung. Falls gar nichts für Euch in Frage kommt auf jeden Fall vor Ort die Mängel von der Reiseleitung bestätigen lassen oder wenn möglich gleich auf ein anderes Hotel (evtl. geg. Aufpreise) umbuchen.

                  Grüssle

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • holzwurmH Offline
                    holzwurmH Offline
                    holzwurm
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Also ich plane meinen Urlaub in der Regel immer 6 Monate vor Abreise.

                    Somit habe ich genügend Zeit mich um ein Hotel zu kümmern, das auch meinen Ansprüchen/wünschen entspricht.

                    Ebenso ist es heutzutage meist so, daß bereits am Jahresende des alten Jahres bzw. Jahresanfang des neuen Jahres die Urlaubsplanung für das Folgejahr abgeschlossen sein sollte/muß (Je nach Betriebsgröße). Die Schulferien sind ja auch bekannt.

                    Somit hat jeder genügend Zeit sich was passendes zu suchen.

                    Wer meint er will diese Zeit ungenutzt vorbeiziehen lassen, soll es tun. Dann braucht derjenige aber auch nicht meckern weil er nur noch "Schrott" bekommt bzw. nach "Storno fragen" weil er überhastet gebucht hat und ihm oder ihr das Hotel plötzlich nicht mehr gefällt oder auch schlechte Bewertungen erhalten hat.

                    Auch bei uns gibt es spontane Entscheidungen bezüglich Urlaub. Aber dann gehen wir meistens in Häuser die wir bereits kennen.

                    Der Haupturlaub soll doch die schönste Zeit des Jahres sein. Dies funktioniert aber nur bei entsprechendem Planungsvorlauf und nicht auf hopplahopp.

                    Gruß
                    holzwurm

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • IxyI Offline
                      IxyI Offline
                      Ixy
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ist ja alles schön und gut, nur was macht man wenn sich erst kurz vor Urlaubsbeginn heraus stellt das man genug Geld zur Verfügung hat für einen Urlaub? Nicht jeder ist in der Lage ein halbes bis dreiviertel Jahr vorher zu buchen. Jedenfalls heutzutage nicht mehr.

                      Und so schön Frühbucherrabatte auch sind, aber so extrem viel ist es dann auch nicht... außerdem kann man da auch gehörig auf die Nase fallen mit dem Hotel.

                      Gruß
                      Ixy

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • holzwurmH Offline
                        holzwurmH Offline
                        holzwurm
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        "Ixy" wrote:
                        Ist ja alles schön und gut, nur was macht man wenn sich erst kurz vor Urlaubsbeginn heraus stellt das man genug Geld zur Verfügung hat für einen Urlaub? Nicht jeder ist in der Lage ein halbes bis dreiviertel Jahr vorher zu buchen. Jedenfalls heutzutage nicht mehr.

                        Und so schön Frühbucherrabatte auch sind, aber so extrem viel ist es dann auch nicht... außerdem kann man da auch gehörig auf die Nase fallen mit dem Hotel.

                        Gruß
                        Ixy

                        Wenn man in den Urlaub will kann man sich dafür auch jeden Monat was auf die Seite tun und das nicht erst 6 Monate vorher. Mir kann keiner sagen, daß er dies erst am Urlaubsbeginn weis, daß er plötzlich in den Urlaub will.

                        Und noch was: Frühbucherrabatte sind besser als gar keine Rabatte. Lastminute ist nämlich auch nicht billiger. Und ween, dann meist nicht das was man will.

                        Aber jeder soll machen was und wie er es will. Ich mach jedenfalls so.

                        Gruß
                        holzwurm

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                        • IxyI Offline
                          IxyI Offline
                          Ixy
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Wenn auch nur ein Partner arbeitslos ist, dann geht das eben nicht so einfach... weder mit dem zurücklegen von Geld noch mit dem vorzeitigen buchen. Da geht es nur kurzfristig...

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                          • Urlauber61U Offline
                            Urlauber61U Offline
                            Urlauber61
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Kurzfristig buchen habe ich auch schon gemacht, ist doch kein Problem. Wenn man nicht gerade in der Schulferienzeit fährt, gibt es immer noch genug freie Angebote. In manchen Jobs kann man nicht so lange im voraus seinen Urlaub planen, so daß man eben das buchen muß, was noch übrig ist.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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