Eurowings
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Bitte schaue dir Artikel 5 c) an:
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
In diesem Fall ist die notwendige Vorraussetzungen fuer eine Ausgleichszahlung, entsprechend dem von dir zitierten Artikel 7, nicht gegeben.
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Ich werde den Fall nicht vor Gericht bringen, da ich keinen Nachweis darüber habe, wann wir am Kölner Flughafen angekommen sind. Da scheue ich einen ggf jahrelangen nervenaufreibenden Rechtsstreit.
Am Ende gehts mir ja auch nicht darum hier noch einen Profit zu erzielen.
Ich bin allerdings sehr enttäuscht vom Service der Eurowings und auch der Germanwings und denke das man wenigstens ein Entschuldigungsschreiben an die Fluggäste schreiben sollte. Das gehört sich so. Vielleicht kommt ja noch was.
Wenn nicht, dann werde ich die Airline künftig meiden und dann haben sie sich ins eigene Fleishc geschnitten, denn wir sind schon oft mit der Germanwings geflogen.
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Hahahahahaha ...

Geeenau! Was eine unschlagbar präzise Begründung!? -
Was meinst Du? Und was ist da so lustig? Ich fand die Situation gar nicht so lustig, ohne/wenig Geld nachts am Düsseldorfer Flughafen abgesetzt zu werden und die Airline hat Feierabend. Ich denke wir sind hier sehr konstruktiv vorgegangen und der Ärger/die Enttäsuchung sollte nachvollziehbar sein.
Jedenfalls sehe ich hier keinen Anlass sich hier im Forum über solche Meldungen lustig zu machen. Ihr 2 Mädels solltet mal eine Spur zurückfahren - das ist hier keine Hilfe im Forum.Wir haben auch keine Leute die man Nachts mal einfach anrufen kann, damit sie dann 100 km anfahren fahren um uns zum Kölner Flughafen zu bringen. Wenn das bei Euch anders ist, dann habt ihr eben Glück. Jedenfalls kein Grund für Spott. Dafür ist das Forum der falsche Ort.
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Den Nachweis der AIBT hat man nach einem Telefonat der Dauer von 4 Minuten - Warteschleife eingerechnet!
Der nächste Schritt ist dann die Beschwerde - da ist man von einem "jahrenlangen Rechtsstreit" auch noch Lichtjahre entfernt.
Weißt du Düren, man muss Hilfen auch erkennen. Fühlt man sich hingegen direkt auf den Schlips getreten wird man denselben Problemen immer wieder begegnen.
Ich bin schon unendliche Male - und zwar wahrlich in der Diaspora! - gestrandet, mit Hilfe zur Selbsthilfe kenne ich mich leidlich aus.
Nur ein einziges Mal habe ich mir eine Taxifreifahrt ersungen - und die ging von DUS in die Innenstadt!
Im Falle eines Falles muss man kreativ werden, sich die Wunden auf Forenebene zu lecken ist ausgesprochen unkreativ!
Mein Rat: Finde die AIBT deines Operatings heraus und führe Beschwerde beim Luftverkehrsunternehmen, falls die gem. VO(EG)261/04 hinzunehmende Verspätungszeit überschritten wurde.
Ich zitiere den geschätzten User HABERLING: Warum einfach, wenn´s auch komplizert geht? -
@ Düren, warum einfach wenn es auch kompliziert geht.
Finde die ABIT heraus und beauftrage flightright, die bekommen dann zwar 25% + Mwst, aber Du hast keinerlei Stress, es wird vorab geprüft ob Aussicht auf Erfolg besteht, bei der Übernahme des Falls mußt Du keine Vorkasse leisten und wenns schief geht ebenfalls nicht.Mir wurde von der Firma bis jetzt 4x zu meinem Recht verholfen, ohne jeglichen Stress.
Gabi 2001 ( Franz )
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AIBT bitte - actual in block time. Und die findet ggf. fartwide für Düren raus, da muss es sich nicht selbst bemühen.
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Die Antworten sind nun in einem anderen Stil - danke.
Nun nochmals nachgefragt. Die AIBT - obwohl nun erklärt verstehe ich noch nicht, was sie besagt. Ich nehme an die Landezeit, richtig?
Diese in 4 Minuten zu erfahren - wo ruft man denn da an? Bei der eigenen Airline?
Sorry für die vielleicht dumme Nachfrage -ich weiss es eben nicht.Es ist ja so das die Landezeit des gestrichenen Fluges 22:30 Uhr gewesen wäre. Der Ersatzflug ging früher und kam in Düsseldorf gegen 22 Uhr an - vs hat das ja schon mal geschrieben. Es gilt ja nun den Nachweis zu führen das wir aufgrund der Umstände erst gegen 1 Uhr am Kölner Flughafen angekommen sind. Es war sehr schlechtes Wetter und die Taxifahrt hat auch sehr lange gedauert. wie auch immer - ich kann es nicht wirklich nachweisen, da ich zu dem Zeitpunkt andere Probleme und Sorgen hatte und gar nicht über eine mögliche Entschädigung nachgedacht habe bzw. mir das bewußt war. Sonst hätte ich von Taxifahrer eine Bestätigung erfragt. Na ja, ich hake es für diesmal ab - es geht mit ja nicht darum auf Biegen und Brechen eine Entschädigung zu erwirken.
Was ich hätte wäre natürlich die Ausfahrtzeit aus dem Parkhaus - aber die ist ja kein Beweis wann wir angekommen sind.
Für das nächste Mal weiss ich eben Bescheid wie vorzugehen ist.Ich finde es aber nach wie vor kein guter Stil von Eurowings.
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Die AIBT kann man am Flughafen erfragen (ggf. ist sie die Grundlage für Ansprüche gem. VO(EG)261/04), ebenfalls steht zweifelsfrei fest, dass du nicht an deinen gebuchten Flughafen verbracht wurdest.
Weiterhin gibst du an, die Airline habe sich nicht die Bohne um die Weiterreise zum vertraglich vereinbarten Ziel gekümmert. Hierfür wären verauslagte Kosten zu erstatten. Diese gab es nicht, also gibt es keine Erstattung. Du bist zudem weniger als 3h verspätet angekommen - was eine Kompensation ausschließt.
Wahrlich keine ruhmreiche Leistung von Eurowings, aber leider wenig Substanz für irgendwelche Ansprüche.Richtiges Verhalten?
Sich den Pincode merken! Verlässt du dich auf andere bist du leider gerne mal verlassen! -
O.K. -ich bin tatsächlich weniger als 3 Stunden später angekommen. Es waren 2,5 Stunden.
im Forum hatte ich es so verstanden als hätte man ab 2 Stunden Verspätung einen Anspruch. Aber es sind dann 3 Stunden? Dann wäre ein Anspruch sowieso ausgeschlossen. -
Du hast einen Anspruch auf Betreuungsleistungen ab 2h Verspätung. Hättest du ergo bei einem 24h MacDoof noch ein Menü für die Dürens geshoppt könntest du dessen Erstattung begehren.
Ansprüche gem. VO(EG)261/04 entstehen erst nach 3 stündiger Verspätung, gemessen an der AIBT bzw. der Ankunft eines ersatzweisen Transfers am Zielflughafen.
Grundsätzlich ist auch eine angemessene Verbringung zum Endziel zu sichern vom Luftverkehrsunternehmen. "Wir ham Feierabend - sieh selbst zu!" ist tatsächlich keine akzeptable Reaktion!
Eine Beschwerde würde ich mir daher an deiner Stelle nicht ganz verkneifen, selbst wenn dabei nicht viel rumkommt. -
Danke! Ich hadere noch mit den 2 oder 3 Stunden. Wir hatten einen Flugausfall, der zu der mehr als 2 stündigen aber weniger als 3 stündigen Ankunft am Zielfflughafen führte. Steht uns dann nicht trotzdem eine Entschädigung zu?
3 Stunden bei Verspätung, 2 Stunden bei Ausfall und Ersatztransport. Stimmt es so?
Bitte um Korrektur wenn ich falsch bin. Habe das eben bei Flightright so rausgelesen. -
@Düren
Falsch!mkfpa:
Bitte schaue dir Artikel 5 c) an:c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, **nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
**= kein Anspruch auf pauschale Entschädigung.
Ein Anspruch besteht nur auf die tatsächlich verauslagten Kosten zur Gelangung an den Zielort(zu belegen). -
Nochmal eben eine Frage zu der Verpflegung bei Eurowings. Wir fliegen am Samstag von Kölkn nach Puerto Plata. Gibt es auf dem Flug kostenfrei Getränke oder müssen wir kaufen? Essen ist ja schon seit längerem bei den Airlines nicht mehr inkludiert, aber Getränke?
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hallo heike,
soweit ich weiss, kommt es bei eurowings auf den gebuchten tarif an.
das kann man nicht pauschal sagen.
musst nachschauen, was du gebucht hast bzw. im reisebüro nachfragen... -
Das ist korrekt.
Der Rahmen der Bordverpflegung hängt bei Nur-Flug vom Tarif ab, bei Pauschalbuchungen gibt der RV Auskunft zum Thema "Was ist vorgesehen für meine Fluggäste". -
Da wir ganz normal eine Pauschalreise ohne Extras gebucht haben, schätze ich dann mal, dass wir nichts zu Essen bzw. zu trinken bekommen. Naja, gibt Schlimmeres
