Gebuchtes Hotel öffnet nicht rechtzeitig
-
Unter 8.1 angeführten AGB ist der Wechsel der Unterkunft rechtens wenn "unvorhergesehene Umstände" eintreten.
Ich glaube es ist interressant ob der Passus einer gerichtlichen Überprüfung standhält. -
@Türkeifliegender
Ein solcher unvorhergesehener Umstand ist beispielsweise ein abgebranntes Hotel während des Urlaubs, keinesfalls jedoch eine verspätete Öffnung mangels Nachfrage. -
@Vonschmeling,
Interressehalber.
Wenn ein unvorhersehbarer Umstand eingetreten währe, währe der genannte Passus rechtens?
PS. Das abgebrannte Hotel im Urlaub mal ausgenommen. -
vonschmeling hast du die AGBs gesehen? Sieht schlecht für mich aus oder???
Weil eigentluch möchte ich schon gehen, das war der wunsch zu meinem 30. Geburtstag... Aber ich möchte die differenz und in dad hotel was ic gerne möchte...
Kurz ich will nicht verarscht werden... -
Wenn ich @Vonschmeling richtig verstanden habe,sieht es gut für Dich aus falls Du die Reise stornieren willst.
Die genannte Stelle der AGB ist für Deinen Fall nicht anwendbar. -
@Ejdalyne
Die Erstattung einer Preisdifferenz ist nicht zu erwarten, entweder du stornierst und buchst neu oder du schluckst die Kröte schlechteres Hotel zum gleichen Preis.
Im Grunde wurdest du mit jedem einzelnen Satz seitens des Veranstalters bereits verhohnepiepelt - daher auch mein Rat ihm umgehend den Rücken zu kehren.
Es gibt ein sehr umfangreiches Angebot an Türkeireisen auch im Kurzfristbereich.
Der fragliche Veranstalter mit "sie muss aber bei mir buchen" könnte mir gepflegt den Schuh aufblasen ...@Türkeireisender
Das kommt sehr auf den Umstand an, prinzipiell halten solche schwammigen Formulierungen einer gerichtlichen Prüfung nicht stand und sind begrenzt auf Naturkatastrophen, Kriege etc., also Umstände, die gänzlich außerhalb der Sphäre des Veranstalters liegen.
Was hingegen Ejdalyne passiert ist tatsächlich nicht nur unseriös sondern schlichterdings rechtsmissbräuchlich. -
Kündige
hast glück bist noch zuhause
ich war in der Türkei mein gebuchtes Hotel war überbucht der Reiseleiter sagte uns
1 gute und eine schlechte Nachricht schlechte das gebuchte 4 Sterne super Hotel ist leider überbucht
die gute bekomme zum gleichen Preis ein 5 Sterne Hotel als wir ins Hotel kammen 1 Stern ist noch gut die Abreisenten sagten noch viel Spass beim Überlebenstraining das war der WAHNSINN
bekamm zwar 80% vom Reispreis zurück aber auf das kann man verzichten ich wollte nur ERHOLUNG
trete vom diesen Vertrag zurück
Ich will Dir nur sagen die bieten Dir ein gutes Hotel an dann bekommst ein anderes
geh in ein Reisbüro buche dort wenns auch ein wenig teuerer ist die können dir doch auch bei der Kündigung helfen

-
Das ist allerdings ein Risiko, welches du bedenken solltest Ejdalyne ...
So unseriös wie die bisher agiert haben schließe ich ebenfalls nicht aus, dass man dir jetzt dein Wunschhotel zusagt und es vor Ort erst die schlechte Nachricht gibt: Tut uns leid, hat doch nicht geklappt, wir bringen Sie jetzt ins Defne Star.
Was machst du dann?
Du kannst darauf bestehen unverzüglich zurückgebracht werden. Der Reisende erlangt damit Anspruch auf Unterbringung bis zur Abreise, einen für ihn kostenlosen Rückflug, die Erstattung des Reisepreises und einen Schadenersatz weg. unnütz aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von noch einmal 50% des Reisepreises.
Hast du die Chuzpe, das glaubhaft anzukündigen? Übrigens betrifft dieses Szenario nur die Umbuchung nach Antritt der Reise.Fügst du dich in einen Kompromiss entsteht hingegen eine neue vertragliche Bindung und du kannst keineswegs im Nachgang der Reise reklamieren, dass dein Zimmer anstatt 70 nur 25qm maß, auf dem Balkon anstelle von zwei großen Liegen und womöglich einem Jakuzzi nur ein poplige Plastikgarnitur und ein maroder Wäscheständer zu finden waren etc. pp. - du hast nämlich zugestimmt.
Aus meiner unmaßgeblichen Sicht ist jeder Kompromiss, den du mit dem fraglichen Unternehmen eingehst, ein fauler und das Risiko, anstatt luxuriöser Feier ein ausgewachsenes Fiasko am Geburtstag zu erleben ganz enorm!
Kurz gesagt:
Jetzt und an dieser Stelle der Entwicklung hast du die besten Möglichkeiten zu einer Korrektur. -
Wobei man korrekterweise erwähnen sollte, dass bei Stornierung mit einem Rechtsstreit zu rechnen ist, nach den bisher bekannten Informationen.
Was Bedeutet, dass mit erhötem Zeit- und evtl. Geldaufwand (Rechtsbeistand bei nicht vorhandener Rv.) .
Allerdings bin auch ich der Meinung, wenn @Ejdalyne sich dessen Bewusst ist, es unbedingt mit der Stornierung durchzuziehen. -
Damit ist so oder so zu rechnen, ausgenommen man schluckt die Kröte.
Nur ist bei diesem Handeln (sofortiger Rücktritt und eben kein Storno im herkömmlichen Sinne) der Urlaub wenigstens nicht gefährdet.
Daher sehe ich in diesem Schritt noch die überschaubarsten Risiken. -
Vielleicht kann Ejdalyne sogar jetzt schon Rat beim Konsumentenschutz suchen?
Auf mich wirkt der ganze bisherige Vortrag jedoch recht unentschlossen - und so kommt man natürlich nicht ohne blaues Auge davon.
Ich möchte ja gern reisen - die sagen, ich muss bei ihnen buchen - zwar ist das Ersatzhotel 500 CHF preiswerter, aaaber ...
:?
Im Ernst: Ohne cojones geht da nix voran, die lavieren sich elegant aus ihren Verpflichtungen und sofern ihnen nicht ein entschiedenes "Nicht mit mir!" vor den Latz geknallt wird kommen sie nicht aus dem Quark. -
Hallo zusammen
Entschuldigt mich, dass es so lange ging....Leider haben wir in der Schweiz kein konsumentenschutz an den man sich so wenden kann. Wir haben aber ein zimmlich bekanntes Fernseformat der immer hinter dem geschädigten Kunden steht und hilft... nimand möchte dort kommen!
Nach dem wunderschönen Mail
das ich übrigens auch an die Direktion zugestellt habe. Mit dem hinweiss das sich dieses Fernseformat bestimmt auch für diese interessante Storry interessieren würde. Ging es plötzlich.Ich habe mich aber noch vor abgesichert beim Rechtschutz ob die Flüge zu stornieren sind. Leider nein da hat sich der RV abgesichert in einem Vorgängigen punkt in den AGBs :?
Das heisst ich kann zwar aus der reise aber Flüge müssen von mir übernommen werden...Lösung und antwort vom RV: ich kann in das gewählte hotel, sowie wird mir der Volle differenzbetrag zurück erstattet, stand preise heute.
-
Moin,
ich wollte jetzt zum 5. mal mit 3 Personen ins Stella Beach , Okurcalar. Wir haben aus technischen Gründen 2 Veranstalter - JT und LMX über Holidacheck.de. Am 07.05. ist Abreise, am 11.04. kam die Mitteilung von JT mit CC an Holidaycheck dass Stella Beach erst am 19.05. öffnet. JT bot direkt ein Ersatzhotel in der Nähe an. Ich habe dann LMX angerufen - die wussten nichts von einer Verzögerung. Holidaycheck trotz CC ( Kopie Mail) auch nix ?!?!?! Ich hab den Chefanimateur Tarik angerufen, mit dem ich am 08.04. !!! noch Kontakt hatte. Der fiel aus ale Wolken, weil er dacht wir kommen später ?!?!? WIr wurden jetzt alle drei im selben Hotel in Konakli gebucht. Flugzeiten ändern sich nicht. Das HOtel ist ca insgesamt 200,00 € preiswerter, lt. Bewertungen auch deutlich komfortabler. Trotzdem bekommen wir keine Erstattung !
ZITAT" Die Preise für eine Neubuchung sind mit denen einer bestehenden Buchung leider nicht vergleichbar. Hier wird seitens der Reiseveranstalter keine Erstattung angeboten." Zitat Ende. WIe bitte ? Neubuchung ? Das war eine Umbuchung !!!
-
Zur Umbuchung ist bei LMX zu lesen (AGB / 5.8):
"Umbuchungen ab dem 29. Tag vor Reiseantritt können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden."
Quelle: lmx-touristik.deBei JT (AGB / 6.3):
"Ab dem 30. Tag vor Abreisezeitpunkt werden Umbuchungen nur mittels Rücktritts und Neubuchung unter Beachtung von Ziffer 6.2 durchgeführt."
Quelle: jt.de
