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Gebuchtes Hotel öffnet nicht rechtzeitig

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • EjdalyneE Offline
    EjdalyneE Offline
    Ejdalyne
    schrieb am zuletzt editiert von
    #21

    Ich  möchte nich anbringen das die Reise am 29.04. Beginnen würde...

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    • TürkeifliegenderT Offline
      TürkeifliegenderT Offline
      Türkeifliegender
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #22

      Unter 8.1 angeführten AGB ist der Wechsel der Unterkunft rechtens wenn "unvorhergesehene Umstände" eintreten.
      Ich glaube es ist interressant ob der Passus einer gerichtlichen Überprüfung standhält.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • KourionK Online
        KourionK Online
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #23

        Es gab mal einen ähnlichen Passus bei einen deutschen Veranstalter. Der Passus wurde aber schon vor einigen Jahren entfernt.

        @Ejdalyne
        Wäre für zukünftige Buchungswillige wirklich hilfreich, wenn du den Namen nennen würdest.

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV 1
          vonschmelingV 1
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #24

          @Türkeifliegender
          Ein solcher unvorhergesehener Umstand ist beispielsweise ein abgebranntes Hotel während des Urlaubs, keinesfalls jedoch eine verspätete Öffnung mangels Nachfrage.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • TürkeifliegenderT Offline
            TürkeifliegenderT Offline
            Türkeifliegender
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #25

            @Vonschmeling,
            Interressehalber.
            Wenn ein unvorhersehbarer Umstand eingetreten währe, währe der genannte Passus rechtens?
            PS. Das abgebrannte Hotel im Urlaub mal ausgenommen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • EjdalyneE Offline
              EjdalyneE Offline
              Ejdalyne
              schrieb am zuletzt editiert von
              #26

              vonschmeling hast du die AGBs gesehen? Sieht schlecht für mich aus oder???

              Weil eigentluch möchte ich schon gehen, das war der wunsch zu meinem 30. Geburtstag... Aber ich möchte die differenz und in dad hotel was ic gerne möchte... 
              Kurz ich will nicht verarscht werden...

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • TürkeifliegenderT Offline
                TürkeifliegenderT Offline
                Türkeifliegender
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #27

                Wenn ich @Vonschmeling richtig verstanden habe,sieht es gut für Dich aus falls Du die Reise stornieren willst.
                Die genannte Stelle der AGB ist für Deinen Fall nicht anwendbar.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV 1
                  vonschmelingV 1
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #28

                  @Ejdalyne
                  Die Erstattung einer Preisdifferenz ist nicht zu erwarten, entweder du stornierst und buchst neu oder du schluckst die Kröte schlechteres Hotel zum gleichen Preis.
                  Im Grunde wurdest du mit jedem einzelnen Satz seitens des Veranstalters bereits verhohnepiepelt - daher auch mein Rat ihm umgehend den Rücken zu kehren.
                  Es gibt ein sehr umfangreiches Angebot an Türkeireisen auch im Kurzfristbereich.
                  Der fragliche Veranstalter mit "sie muss aber bei mir buchen" könnte mir gepflegt den Schuh aufblasen ...

                  @Türkeireisender
                  Das kommt sehr auf den Umstand an, prinzipiell halten solche schwammigen Formulierungen einer gerichtlichen Prüfung nicht stand und sind begrenzt auf Naturkatastrophen, Kriege etc., also Umstände, die gänzlich außerhalb der Sphäre des Veranstalters liegen.
                  Was hingegen Ejdalyne passiert ist tatsächlich nicht nur unseriös sondern schlichterdings rechtsmissbräuchlich.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • EjdalyneE Offline
                    EjdalyneE Offline
                    Ejdalyne
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #29

                    Ich möcht noch den Schweizer Veranstakter seine Antwort Abwarten und geb euch dann bescheid. Auch um welchen Veranstalter es sich handelt. Jedoch ist es ein Schweizer unternehmen.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • WiHeW Offline
                      WiHeW Offline
                      WiHe
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #30

                      Kündige
                      hast glück bist noch zuhause
                      ich war in der Türkei mein gebuchtes Hotel war überbucht der Reiseleiter sagte uns
                      1 gute und eine schlechte Nachricht schlechte das gebuchte 4 Sterne super Hotel ist leider überbucht
                      die gute bekomme zum gleichen Preis ein 5 Sterne Hotel als wir ins Hotel kammen 1 Stern ist noch gut die Abreisenten sagten noch viel Spass beim Überlebenstraining das war der WAHNSINN
                      bekamm zwar 80% vom Reispreis zurück aber auf das kann man verzichten ich wollte nur ERHOLUNG
                      trete vom diesen Vertrag zurück
                      Ich will Dir nur sagen die bieten Dir ein gutes Hotel an dann  bekommst ein anderes
                      geh in ein Reisbüro buche dort wenns auch ein wenig teuerer ist die können dir doch auch bei der Kündigung helfen
                      😛

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV 1
                        vonschmelingV 1
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #31

                        Das ist allerdings ein Risiko, welches du bedenken solltest Ejdalyne ...
                        So unseriös wie die bisher agiert haben schließe ich ebenfalls nicht aus, dass man dir jetzt dein Wunschhotel zusagt und es vor Ort erst die schlechte Nachricht gibt: Tut uns leid, hat doch nicht geklappt, wir bringen Sie jetzt ins Defne Star.
                        Was machst du dann?
                        Du kannst darauf bestehen unverzüglich zurückgebracht werden. Der Reisende erlangt damit Anspruch auf Unterbringung bis zur Abreise, einen für ihn kostenlosen Rückflug, die Erstattung des Reisepreises und einen Schadenersatz weg. unnütz aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von noch einmal 50% des Reisepreises.
                        Hast du die Chuzpe, das glaubhaft anzukündigen? Übrigens betrifft dieses Szenario nur die Umbuchung nach Antritt der Reise.

                        Fügst du dich in einen Kompromiss entsteht hingegen eine neue vertragliche Bindung und du kannst keineswegs im Nachgang der Reise reklamieren, dass dein Zimmer anstatt 70 nur 25qm maß, auf dem Balkon anstelle von zwei großen Liegen und womöglich einem Jakuzzi nur ein poplige Plastikgarnitur und ein maroder Wäscheständer zu finden waren etc. pp. - du hast nämlich zugestimmt.
                        Aus meiner unmaßgeblichen Sicht ist jeder Kompromiss, den du mit dem fraglichen Unternehmen eingehst, ein fauler und das Risiko, anstatt luxuriöser Feier ein ausgewachsenes Fiasko am Geburtstag zu erleben ganz enorm!
                        Kurz gesagt:
                        Jetzt und an dieser Stelle der Entwicklung hast du die besten Möglichkeiten zu einer Korrektur.

                        Hotel aus diesem Beitrag
                        94%
                        Hotel Defne Star
                        Türkische Riviera/Türkei
                        Zum Hotel

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • TürkeifliegenderT Offline
                          TürkeifliegenderT Offline
                          Türkeifliegender
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #32

                          Wobei man korrekterweise erwähnen sollte, dass bei Stornierung mit einem Rechtsstreit zu rechnen ist, nach den bisher bekannten Informationen.
                          Was Bedeutet, dass mit erhötem Zeit- und evtl. Geldaufwand (Rechtsbeistand bei nicht vorhandener Rv.) .
                          Allerdings bin auch ich der Meinung, wenn @Ejdalyne sich dessen Bewusst ist, es unbedingt mit der Stornierung durchzuziehen.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • vonschmelingV 1
                            vonschmelingV 1
                            vonschmeling
                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #33

                            Damit ist so oder so zu rechnen, ausgenommen man schluckt die Kröte.
                            Nur ist bei diesem Handeln (sofortiger Rücktritt und eben kein Storno im herkömmlichen Sinne) der Urlaub wenigstens nicht gefährdet.
                            Daher sehe ich in diesem Schritt noch die überschaubarsten Risiken.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • CliffideoC Offline
                              CliffideoC Offline
                              Cliffideo
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #34

                              Vielleicht kann Ejdalyne ja im Streitfalle auch die Hilfe des Schweizer Konsumentenschutzes in Anspruch nehmen

                              Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                              Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV 1
                                vonschmelingV 1
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #35

                                Vielleicht kann Ejdalyne sogar jetzt schon Rat beim Konsumentenschutz suchen?
                                Auf mich wirkt der ganze bisherige Vortrag jedoch recht unentschlossen - und so kommt man natürlich nicht ohne blaues Auge davon.
                                Ich möchte ja gern reisen - die sagen, ich muss bei ihnen buchen - zwar ist das Ersatzhotel 500 CHF preiswerter, aaaber ...
                                :?
                                Im Ernst: Ohne cojones geht da nix voran, die lavieren sich elegant aus ihren Verpflichtungen und sofern ihnen nicht ein entschiedenes "Nicht mit mir!" vor den Latz geknallt wird kommen sie nicht aus dem Quark.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • eva-mariaE Offline
                                  eva-mariaE Offline
                                  eva-maria
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #36

                                  Hallo Zusammen,

                                  nachdem sich Ejdalyne nicht mehr meldet, hat sie wohl einen Kompromiss mit dem RV gefunden...

                                  LG
                                  Eva

                                  eva

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • EjdalyneE Offline
                                    EjdalyneE Offline
                                    Ejdalyne
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #37

                                    Hallo zusammen
                                    Entschuldigt mich, dass es so lange ging....

                                    Leider haben wir in der Schweiz kein konsumentenschutz an den man sich so wenden kann. Wir haben aber ein zimmlich bekanntes Fernseformat der immer hinter dem geschädigten Kunden steht und hilft... nimand möchte dort kommen!

                                    Nach dem wunderschönen Mail 😆 das ich übrigens auch an die Direktion zugestellt habe. Mit dem hinweiss das sich dieses Fernseformat bestimmt auch für diese interessante Storry interessieren würde. Ging es plötzlich.

                                    Ich habe mich aber noch vor abgesichert beim Rechtschutz ob die Flüge zu stornieren sind. Leider nein da hat sich der RV abgesichert in einem Vorgängigen punkt in den AGBs   :?
                                    Das heisst ich kann zwar aus der reise aber Flüge müssen von mir übernommen werden...

                                    Lösung und antwort vom RV: ich kann in das gewählte hotel, sowie wird mir der Volle differenzbetrag zurück erstattet, stand preise heute.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • happy.winnerH Offline
                                      happy.winnerH Offline
                                      happy.winner
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #38

                                      Moin,

                                      ich wollte jetzt zum 5. mal mit 3 Personen ins Stella Beach , Okurcalar.  Wir haben aus technischen Gründen 2 Veranstalter - JT und LMX  über Holidacheck.de.   Am 07.05. ist Abreise, am 11.04. kam die Mitteilung von JT  mit CC an Holidaycheck dass Stella Beach erst am 19.05. öffnet. JT bot direkt ein Ersatzhotel in der Nähe an. Ich habe dann LMX angerufen - die wussten nichts von einer Verzögerung. Holidaycheck trotz CC  ( Kopie Mail) auch nix ?!?!?!  Ich hab den Chefanimateur Tarik angerufen, mit dem ich am 08.04. !!! noch Kontakt hatte.  Der fiel aus ale Wolken, weil er dacht wir kommen später ?!?!?  WIr wurden jetzt alle drei im selben Hotel in Konakli gebucht. Flugzeiten ändern sich nicht. Das HOtel ist ca insgesamt 200,00 € preiswerter, lt. Bewertungen auch deutlich komfortabler. Trotzdem bekommen wir keine Erstattung !
                                       ZITAT" Die Preise für eine Neubuchung sind mit denen einer bestehenden Buchung leider nicht vergleichbar. Hier wird seitens der Reiseveranstalter keine Erstattung angeboten.

                                      " Zitat Ende.  WIe bitte ? Neubuchung ?   Das war eine Umbuchung !!!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • KourionK Online
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                                        Kourion
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #39

                                        @happy.winner

                                        Zur Umbuchung ist bei LMX zu lesen (AGB / 5.8):
                                        "Umbuchungen ab dem 29. Tag vor Reiseantritt können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden."
                                        Quelle: lmx-touristik.de

                                        Bei JT (AGB / 6.3):
                                        "Ab dem 30. Tag vor Abreisezeitpunkt werden Umbuchungen nur mittels Rücktritts und Neubuchung unter Beachtung von Ziffer 6.2 durchgeführt."
                                        Quelle: jt.de

                                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                                          #40

                                          Ich denk auch nicht, dass du eine rückerstattung bekommst, da dein hotel eh schon konfortabler ist... bei mir gab es kein vergleichbares ohne kinder schon gar nicht.... 😞

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