Gebuchtes Hotel öffnet nicht rechtzeitig
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Leztes Jahr buchten wir (2 Erw.) das Luna Blanca mit Anreisetag 16.03. .14 Tage vor Anreise wurde uns mitgeteilt, dass das Hotel nicht rechtzeitig öffnen würde. Also buchten kurzeitig auf das "The Sense" um.
Dieses Jahr das selbe. Luna Blanca für 3 Erw., 1 Kind in einer Suite mit Anreisedatum 14.03. gebucht und.....
Unser RV hat uns bis jetzt kein adäqutes Ersatzhotel angeboten. ( seit knapp 1 Wo. in Arbeit !!!) Unsere Sorge geht dahin, das wir am Ende in ein Hotel einchecken müssen (Osterferien stehen vor d. Tür) das uns nicht zusagt. In den Hotels, die uns gefallen sind die FZ bereits ausgebucht, oder nur gegen erheblichen Mehrkosten zu bekommen.
Jetzt meine Frage: Weiß jemand ob in diesen Fall die Umbuchung von einer Suite oder einem FZ auf 2 Doppelzimmer gebührenpflichtig ist ?
Dadurch würde sich unsere Chance auf ein Hotel wie das "Adalya Ocean" doch sehr erhöhen.Eines wissen wir auf jeden Fall: Nicht mehr das Luna Blanca und auch der RV kommt für uns nicht mehr in Frage.
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Hallo,Lina
Hast du dich hier schon mal ein wenig eingelesen?
Vielleicht kriegst Du ja schon ein paar Tipps dort. Du könntest mal deinen RV nennen,da könnten sich ein Paar Experten hier mal mit den AGB´s beschäftigen.
Bei einer solche Konstellation wird darüber wahrscheinlich nichts in den AGB´s stehen.
Hast Du schon mal dein Reisebüro bemüht um das zu klären? Oder den RV angerufen?
Gruß,Jürgen
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Herzlich willkommen im Forum von HolidayCheck, lina1812!

Ärgerliche Sache, jedoch dürfte es eurem Veranstalter gar nicht so leicht fallen ein alternatives Angebot zu unterbreiten, etliche Hotels haben auf Grund der schlechten Buchungssituation den Saisonstart nach hinten verschoben.
Man wird dir ein gleichwertiges Hotel anbieten, wenn euch das nicht zusagt könnt ihr die Reise entweder kostenlos stornieren oder aufpreispflichtig umbuchen. Will heißen: Ihr könnt ein anderes Angebot wählen und zum tagesaktuellen Preis aufzahlen.Das Adalya Ocean ist eine andere Liga, du solltest eher nicht damit rechnen es vom Veranstalter vorgeschlagen zu bekommen.
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KEINE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG!!!!!!!
Hallo Zusammen,
wer kann behilflich sein?
Wir hatten am 16.03.16kurzfristig ein Hotel in der Türkei gebucht für den Zeitraum 20.-26.03.2016. Als wir in Analya angekommen sind wurden wir ganz normal mit dem Transferbus abgeholt. Als wir anunserem Urlaubsort angekommen waren hielten wir an dem Schwesterhotel von unserem gebuchten Hotel und waren ganz erstaunt das wir dort aussteigen sollten. Nach nachfrage bei der Rezeption wurde unsmitgeteilt, dass das ander Hotel erst Mitte April öffnet und wir daher hier hin gebracht wurden.
Nach vielen hin und her hatten wir zwar dann ein nettes Zimmer, ein paar Bademäntel und Late Night Check bekommen, aber das kann doch nicht sein nur um ein Hotel voll zu bekommen das andere einfachgeschlossen zu lassen. Im übrigen wollten wir nicht in dieses Hotel weil wir da schon mal waren und es uns nicht gefallen hat und es wäre auch wesentlich günstiger geworden als das andere dort warenwir im Oktober 2015 und es war super. Natürlich wurden die Bademäntel und Late Night Check sowie Gutscheine für Al Carte Restaurant, was im übrigen nicht geöfnet hatte, gegengerechnt. Das kann esdoch nicht sein und jeder schiebt es auf den Anderen.
Was können wir jetzt machen? Wer kann uns Ratschläge oder so geben!
Vorab vielen Dank -
Ich melde mich später nochmal.
Vorab etwas Lesestoff zur "ersten" Information findest Du hier:
https://www.holidaycheck.de/thema-Hotel+ist+noch+nicht+fertig+was+tun-id_83538.html
Darf man fragen welches Hotel ihr gebucht hattet und welches ihr als Alternative erhalten habt?
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@Stefan, Robin & Anja
Es ist ein wenig spät für eine Reklamation - ausgenommen ihr habt sie bereits vor Ort zu Protokoll nehmen lassen?
Im Nachgang der Reise bräuchte es etwas mehr als "hat uns schon beim letzten Aufenthalt nicht getaugt", also beispielsweise eine Liste wesentlicher Mängel hinsichtlich der Zusagen zur Erhärtung eines Minderungsbegehrens.
Allem Anschein nach habt ihr jedoch das "nette Zimmer" schließlich angenommen und keine weitern Maßnahmen angestrengt?
Natürlich ist es statthaft, ein Schwesterhotel zu füllen und erst bei Bedarf das weitere in Betrieb zu nehmen - du hättest ja auf der Stelle die Heimreise verlangen können für den Fall, dass Gedeih und Verderb deines Urlaubs vom spezifisch gebuchten Haus abhingen.
Hast du nicht, also wirst du jetzt vermutlich auch verflixt schlechte Karten haben hinsichtlich einer nachträglichen Reisepreisminderung.
Ausgenommen du kannst belastbar nachweisen, dass maßgebliche Eigenschaften zugesichert und im Alternativhotel nicht eingehalten wurden ... -
Hallo zusammen
Ich bin neu hier ich habe das selbe Problem. Ich habe bereits anfangs Jahr eine Reise in die Südtürkei gebucht. Ich habe bereits alles bezahlt, alle Reiseunterlagen bekommen.Gester bekomme ich ein SMS!!!!! (Das finde ich schon die höhe) ich müsse mich betreff meiner gebuchten Reise telefonisch melden. Dies habe ich getant. Dort wurde mir mitgeteilt, dass das hotel auf grund zu wenig buchungen erst später öffmet. Sie haben mir aber eine alternative die absolut gleichwertig ist heraus gesucht, ob sir mich gleich umbuchen sollen!!!
Ist das nicht die Härte! Ich habe das hotel nicht mal gesehen!!
Ich habe gesagt das für mich das nicht stimmt ich wolle das zuerst anschauen. Da wurde mir versichert, das das Hotel mindestens ebenwürdig ist und zum gleichen Preis bekomme, nichts destotroz habe ich nicht sofort entschieden. ZUM GLÜCK.
Ich möchte echt nicht kleinlich sein, die Leute dort können auch nichts daführ aber ich werde nicht gern verarscht, wenn Ihr wollt macht euch selber ein Bild
Gebuch: The Kumul
Angebot: Defne StarIch war heute im Reisebüro (Reisebüro gehört in die selbe gruppe) ich hab jedoch übers Internet gebucht (das erste und letzte mal!) Die haben mir mein Verdacht bestätigt, auserdrm ist das Defne Star einiges günstiger, und ich hätte ja ein ebenwürdiges hotel zum gleichen Preis angeboten bekommen!!!! Die nette Dame im Reisebüro hat mir geholfen eine alternative zu finden und in ihrer Guppe nachgefragt, ob sie das Hotel für mich buchen können. Das Internetreisebüro stellt dich stur ich müsse über sie buchen.
Also habe ich wieder angerufen, geschildert das ich das alternativ Hotel nicht möchte, dieses auch entscheidend günstiger ist und ich das wolle was mir die Dame aus dem Reisebüro empfolen hat.... (dies ist auch immer noch günstiger wie gebucht!)
Jetz muss ich warten... aus dem Vertrag könne ich nicht. Welche Rechte habe ich? Kann mir jemand helfen? Ich hab mich so gefreut, ich wollte meinen runden Geburtstag dort feiern in Luxus nicht in einem rustkalen Defne Star

Ich überlege mir auch schwer das nicht ins fernse zu publizieren ich finde das eine absolute frechheit!!!!!
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Aber selbstverständlich kannst du kündigen und hast Anspruch auf die Erstattung deiner gesamten Zahlung - lass dich bloß nicht veräppeln!
Ganz klar: The Kumul ist nicht lieferbar, Vertrag nicht erfüllt, alle im §651 BGB vorgesehen Maßnahmen stehen dir offen, eben auch der Rücktritt!
Ich würde in kurzen Worten schriftlich informieren, dass du den Vertrag kündigst und die umgehende Erstattung deiner Zahlung verlangst. Begründung: Das gebuchte Hotel ist nicht verfügbar. Zieh das durch, vor allem wenn die Alternative auch noch günstiger ist! -
Nein, das ist wahrlich nicht dein Problem. Dein Problem ist, dass der Veranstalter seinen Vertrag nicht erfüllen kann und dich zu einem halbseidenen Kompromiss belatschern möchte. Bitte nenne den mal, das ist nämlich eine ganz miese Masche ...
Vollkommen unstreitige Rechtslage:
Gebuchtes Hotel kann nicht geliefert werden, Vertrag nicht erfüllt. Selbst wenn man dir alternativ Maxx Royal oder Kempinski anbieten würde kannst du das ablehnen und dein Geld zurückverlangen - komplett und ohne jede Abzüge.
Ich würde da gar nicht länger verhandeln, berufe dich auf § 651e BGB und teile mit, dass du von deinem Recht auf einseitige Kündigung Gebrauch machst. Alles was man dir bisher erzählt hat ist totaler Mumpitz - das hätte dir die nette Dame vom Reisebüro allerdings auch sagen können. -
Nachtrag
Ich rekapituliere noch einmal:
Man wollte dich telefonisch zu einer sofortigen Annahme der Änderung bequatschen.
Nachdem du auf einer vorherigen Überprüfung des Angebotes bestanden hast stellte sich das Hotel als absolut nicht gleichwertig dar.
Beim Telefonat mit dem Reisebüro gab der Veranstalter an, du seist trotz Vertragsnichterfüllung an ihn gebunden.
Eine Zustimmung zu deinem Gegenvorschlag für ein 500 CHF preiswerteres Hotel steht noch aus.
Das ist so himmelschreiend unseriös, dass es mir fast (leider nur fast, hahaha) die Sprach verschlägt! -
Meine Mutter wurde mindestens 8x 40!

Davon abgesehen ist das natürlich noch der Gipfel der Enttäuschung, aus meiner Sicht ist jedoch das Verhalten des Veranstalters unter aller Kanone und du solltest gewiss seinen Namen hier nennen.
Wie gesagt, meine Entscheidung wäre die sofortige Kündigung und ein Stammplatz auf dem Index. -
Index für nie wieder zu optierende Veranstalter.
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Wen willst du denn finden?
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Oh - :?

Den gibt es - mangels Interesse an pauschalen Buchungen ist der aber noch persönlicher als persönlich.
Öger hat´s trotzdem geschafft (Verweigerung des Kündigungsrechtes bei Flughafenänderung) und der potenzielle aus den Schilderungen von Ejadelyne stiege gar auf Position 1 ein.
Auf meinen Index kommen obligatorisch alle Veranstalter und Vermittler, die das BGB mit Füßen zu treten glauben können und den Kunden nur Blödsinn hinsichtlich ihres tatsächlichen Anspruchs verzapfen. -
Habe gerade die AGBs studiert...
- RV kann die Reise nicht wie vereinbart
durchführen oder muss die Reise vorzeitig
abbrechen
8.1 Programmänderungen, Abbruch oder
Nichtdurchführung der Reise
RV behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder
einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transport-
mittel, Flugzeugtypen, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern,
wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. RV bemüht sich je-
doch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Falls RV gezwun-
gen ist, Ihre Reise wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, bei
Schiffsreisen auch Hoch- oder Niedrigwasser, politische Unruhen und
kriegerische Ereignisse am Ferienort, welche aus Sicherheitsgründen
einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahelegen, Streiks, ver-
spätete Eröffnungen von Hotels usw.) abzusagen, ist RV bemüht, Sie in
solchen Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Er-
satzlösung anzubieten. Muss die Reise vorzeitig abgebrochen werden, ist
RV befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von RV bereits
gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen.
Weitergehende Ersatzforderungen Ihrerseits sind ausgeschlossen.
8.2 Minder- oder Mehrkosten bei Programmanpassungen
Muss RV eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ein
Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten
Sie von uns eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des
Vertrages aus einem unter Ziffer 8.1 bzw. 3.5 erwähnten Grund Mehrkos-
ten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr
als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das
Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom
Vertrag zurückzutreten.8.3 Überbuchungsprobleme
Bei Überbuchungen behalten wir uns vor, Sie kurzfristig zu informieren.
Wir werden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Entspre-
chende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen im Rahmen von
Ziffer 8.2 weiterbelasten bzw. zurückerstatten8.4 Unterbeteiligung
Für einige von uns offerierten Pauschalreisen/Rundreisen gilt eine Min-
destteilnehmerzahl, die unterschiedlich sein kann. Beteiligen sich an
einer solchen Reise zu wenig Teilnehmer oder liegen besondere Umstän-
de vor, die RV vor der Abreise zu einer wesentlichen Änderung der in den Publikationen angebotenen Leistungen zwingen, kann RV die Reise bis spätestens 28 Tage vor dem festgelegten Reisebeginn absa-
gen. In diesem Fall bemühen wir uns, Ihnen ein gleichwertiges Ersatz-
programm zu offerieren. Verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstat-
ten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Kosten für bereits aus-
gestellte Flugtickets werden nicht übernommen. Weitergehende Ersatz-forderungen Ihrerseits sind aus-geschlossen - RV kann die Reise nicht wie vereinbart
