Auf Hinflug kein Non stop Flug
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Hallo liebe Forengemeinde,
wir sollten ursprünglich am 8. Juni von Stuttgart direkt nach Antalya fliegen. Nun kam eine Mitteilung der Fluggesellschaft, dass sich unsere Daten geändert haben und wir sollen diese Änderung über den Link in der Mail bestätigen. Tage für Hin- und Rückflug blieben gleich. Nur die Ankunftszeit in Antalya beim Hinflug war 2 Std später. Nun habe ich rausgefunden, dass der Hinflug über Köln/Bonn geht, also kein Non Stop Flug mehr.
Wir haben direkt bei der Fluggesellschaft gebucht.
Haben wir in diesem Fall die Möglichkeit, vom Beförderungsvertrag zurück zu treten ?Danke.
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Nein, es war ein Direktflug gebucht und ein solcher wird auch geliefert, i.e. der Beförderungsvertrag mängelunbehaftet erfüllt.
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Nein, diese Flüge sind immer Direktflüge, keine Non-Stop Flüge.
Das heißt, sie können um einen oder mehrere Zwischenstops "bereichert" werden.
Zudem behalten sich alle Luftverkehrsunternehmen des Genres Änderungen aus "flugtechnischen" Gründen vor. Hierzu gehört auch ein nachträglich eingeflickter Aufnahmestop - wie hier STR via CGN nach ATY.
Das ist vollkommen vertragsgemäß - lies mal die ABB deines Operators.
Daher kannst du zwar storniern aber keine Kündigung begründen.
Im Übrigen ist 12 Uhr die Ortszeitangabe, ihr seid also nur 1h länger unterwegs - das ist üblich bei solchen Stops. -
Du hast natürlich Recht, die Flugzeit nach CGN verlängert den Trip ja um weitere 55min ...
:?
Nichts desto trotz handelt es sich um einen Direktflug und ist damit die Vorschrift des Beförderungsabkommens erfüllt. -
Aber ein kostenloses Menü und 2 Freigetränke wirst Du wegen dieser Unannehmlichkeit garantiert bei Fluggesellschaft oder Veranstaler rausschlagen können.
Wird garantiert aus Kulanz gemacht, also schön nett fragen. -
Das halte ich für höchst unwahrscheinlich ... wie kommst du zu dieser Einschätzung?
Vor allem zu dem Prädikat "garantiert"??? -
Ich erkenne das nicht, ich mutmaße - klingt jedenfalls nicht nach einem Linienoperating und daher wird ein Direktflug angeboten worden sein.
Wenn ich mich irre habe ich keinerlei Problem damit das zuzugeben ...
Alle ehemals als Hybrid-Airlines bezeichneten Luftverkehrsunternehmen operieren direkt und nicht non-stop.
Der Einfachheit halber könnte die/der Betroffene jedoch das Unternehmen namentlich nennen - was vermutlich überhaupt nichts am mangelden Anspruch ändert.
Aber vielleicht geht´s einigen Zweiflern danach besser?! -
Nein, müssen sie nicht.
Die Auslastung spielt eine große Rolle für die Wirtschaftlichkeit des Operators, also wird er nicht mit 20 Figuren von CGN nach AYT fliegen und parallel mit 80 von STR. Vielmehr wird er die zusammenbringen und in einem einzigen Flugzeug hin bzw. heim befördern.
Das hat übrigens herzlich wenig mit dem Renommee des Carriers zu tun sondern eher mit der Destination.
Berücksichtig man Buchungsrückgänge von aktuell 40% und mehr bei bestimmten Zielen ist es an sich erwartbar, dass Flüge gestrichen bzw. zusammengelegt werden.
Die Kapazitäten werden dann auf die Boom-Strecken umgelegt, auf welchen Flugangebote stark nachgefragt und gut verkäuflich sind.
Also hattest du bisher tatsächlich Glück - und nicht etwa "bessere" Luftverkehrsunternehmen. -
vonschmeling:
Das halte ich für höchst unwahrscheinlich ... wie kommst du zu dieser Einschätzung?
Vor allem zu dem Prädikat "garantiert"???Basiert auf eigenen Erfahrungen und war keinesfalls ironisch gemeint.
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Um etwas zu "garantieren" solltest du deine persönlichen Erfahrungen quantifizieren ...
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Hallo liebe Forum Gemeinde,
danke für für die vielen Antworten. Leider musste ich den Flug stornieren. 2 Stunden länger fliegen ist normal für mich kein Grund den Flug zu stornieren. Diesesmal habe ich aber meinen im Rollstuhl sitzenden Sohn dabei, der nicht länger als 3,5-4 Stunden sitzen kann, ohne dann Druckstellen zu bekommen. Deshalb suche ich immer Non Stop Flüge innerhalb dieses Zeitfensters. Hat nun nach vielen Jahren das erste mal nicht geklappt. Schade.
Nun habe ich eine neue Frage an Euch. Heute bekam ich von der Airline die Stornorechnung, da werden mir für 3 Personen 6x 15 € Bearbeitungsgebühr berechnet.
Nach Urteilen der Landgerichte Berlin und Köln wären diese nichtig.Hat mir jemand einen Rat ?
Danke
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Eine Gebühr für den Vorgang "Stornierung" ist nach regelmäßiger Rechtsauffassung nicht zulässig. Du solltest (ggf. mit Berufung auf die Urteile) widersprechen.
