Hotelumbuchung wegen Reservierungfehler
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Ich sehe da auch nichts "unstreitig und belegt" - und selbst dann ist eine Moderation seitens des Veranstalters aus dessen bisherigem Gebaren nicht unbedingt abzuleiten ...
Der Veranstalter ist imho noch gar nicht "an der Sache", du (walmartshopper) eierst hingegen mit Callcenterfiguren rum, deren Kreativität zur Lösung des Problems sich beim Verlesen vorgegebener Texte erschöpft.
Etwas forsch charakterisiert - aber vermutlich treffend ... -
Für alle, die es interessiert, ein kurzer Zwischenbericht.
Dem (Reise)Veranstalter hatte ich per Fax bis heute abend eine Frist gesetzt -
entweder die gebuchte Reise oder mir ein Ersatzhotel, welches im Portfolio des Veranstalter liegt, zu bestätigen.
Nichts ist geschehen. Weder eine Mail oder ein Anruf (Festnetz und Handynr. sind bekannt) des (R)V.
Kunden sind wahrscheinlich ein notwendiges Übel und werden bei Problemen oder selbstverschuldeten Fehlern des (R)V einfach ignoriert.Dies war meine erste und letzte Buchung bei dem bewussten (Reise)Veranstalter.
Und nun zum Positiven:
Das gebuchte Hotel, mit dem ich in Verbindung stehe, hat eine Unterbringung ermöglicht und "Bucher" Reisen davon informiert. Gerade noch rechtzeitig, spätestens morgen hätte ich die Reise storniert und wäre Lastminute in die Türkei geflogen. Es sind ja nur noch 5 Tage bis zur Abreise.Auf eine Info vom RV warte ich noch immer.
So wie es aussieht - Ende gut, alles gut - welches aber nur mit großer Hilfe des Hotels und viel Eigeninitiative möglich war.
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Habe ich das jetzt richtig verstanden, Du hast im Einklang mit dem Hotel einen Aufenthalt organisiert üder den Kopf des VA hinweg, oder hat dieser sich dem Hotel gegenüber verbindlich geäußert?!
Sollte Letzeres nicht der Fall sein, sehe ich nämlich noch nicht, daß die Ente glücklich ihr Geschäft verrichtet hat, denn so geht es auch nicht, egal wie kontraproduktiv der VA sich bisher verhalten hat.
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Nein, das Hotel hat im Einklang mit dem VA die Unterbringung ermöglicht.
Organisiert habe ich nichts, es ist mir angeboten worden.
Nur habe ich vom VA noch keine Mitteilung darüber bekommen, weil kurz vor Geschäftsschluss. -
Wenn das Hotel direkt offene Kontigente des gebuchten RV's dir bestätigt hat, bleibt dem RV denn dann nichts andres übrigs als die Leistung wie gebucht zu erfüllen?
Gut, dass du sie direkt angeschrieben hast
Ich freue mich, dass es so positiv ausgegangen ist und wünsche einen schönen Urlaub
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Mich würde es wundern wenn Bucher plötzlich einlenkt.
Im Dez. - zu Frühbucherkonditionen - ist bei Bucher was schiefgelaufen. Und nun - zu Normalkonditionen - lohnt sich für Bucher die Veranstaltung der Reise nicht mehr. Das Hotel will halt nun mehr Kohle.
Bucher ist ein Storno lieber
Das gfs. Schadensersatz droht ist denen auch wumpe. Nicht jeder Kunde ist konfliktfreudig und/oder kennt Flightright & Co. -
Sollte das dann nicht das Probelm von Bucher sein?!
Wenn der Kunde nachweisen kann, dass das Hotel für Bucher noch offene Kontigente hat, hat er dann nicht das Recht auf Durchführung?!
Kann es dem Kunden dann nicht egal sein, das Bucher nun teurer einkaufen muss, vor allem wenn man die Kurzfristigkeit der Anzeige des Reservierungsfehlers betrachtet?
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Natürlich liegt das Problem bei Bucher. Sie bestreiten es ja nicht mal (technische Probleme).
Wir sind jetzt mitten im Poker. Bucher hat nicht ohne Grund bis (fast) zur letzten Sekunde mit der Info des Fehlereingeständnisses gewartet.
Es ist das Ziel von Bucher, daß der Kunde
a) eine Alternativhotel akzeptiert, an dem Bucher noch dran verdient oder
b) storniert und möglichst eine völlig andere Reise bucht.Es ist nicht das Zeil von Bucher, bei der Reise draufzuzahlen ! Daher würde es mich wundern wenn sie plötzlich einlenken.
Es gibt z.B. auch Fluggesellschaften, die lassen sich bewußt verklagen obwohl sie unstrittig im Unrecht sind.
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Es gibt aber überhaupt nichts einzulenken!
Der Kunde beweißt, dass das gewünschte Hotel über den Veranstalter buchbar ist (bzw. hat die Bestätigung des Hotels darüber) und kann somit darauf bestehen den Urlaub dort verbringen, wie gebucht.Mutmaßungen über die Gebahren (inkl. Unterstellungen, Achtung das Internet ist kein rechtsfreier Raum) bringen da reichlich wenig.
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Wenn Bucher aber nicht einlenkt (also seine bisherige Haltung aufgibt) muss sich der Kunde jedoch ggf. streitig einigen, und das Risiko nimmt man billigend in Kauf.
Bisher sehe ich daher - genau wie erikroemer - noch keinen "guten Ausgang" der Sache. -
Hoffentlich kann uns jemand helfen, wir haben ein Problem:
Wir haben hier über holidaycheck beim RV Tropo eine Reise nach Lanzarote gebucht und mit der Reisebestätigung wurden wir informiert, dass ein Pool wegen Renovierungsarbeiten geschlossen ist. Vorher konnte man darüber nichts lesen und auch bis heute wurde die Hotelbeschreibung nicht um diesen Zusatz erweitert.Mit diesem Wissen hätten wir uns garantiert für ein anderes Hotel entschieden.
Könnten wir auch jetzt noch aus diesem Grund von der Reise zurücktreten oder umbuchen?
Als ich an das Hotel einen Zimmerwunsch schrieb wurde mir mitgeteilt, dass unser Name nicht im System zu finden ist.
HILFE!!