Hotelumbuchung wegen Reservierungfehler
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Hallo,
ich bitte um ein paar Vorschläge/Meinungen zu folgenden Fall.
Reisebuchung bei Bucher Mitte Dezember 2015 nach Teneriffa vom 15.05.16 bis 30.05.16.
Die Reisenunterlagen haben meine Frau und ich vor einer Woche bekommen. Soweit alles in Ordnung.
Heute 12 Tage vor Reiseantritt kam ein Brief, das eine Unterbringung in dem gebuchten Hotel aufgrund eines Reservierungsfehlers nicht möglich ist!
Laut HC sind in diesem Zeitraum noch Zimmer frei.
Es wurde von Bucher eine automatische Reservierung in ein anderes, den Sternen gleiches, aber ohne Meerblick, Hotel vorgenommen.
Dieses neue Hotel kennen wir und wollen da auf keinen Fall hin.
Was kann man unternehmen?
Ich habe noch nicht mit dem Reiseveranstalter gesprochen, da nur bis 18.00 Uhr geöffnet.
Danke vorab für die Antworten.Frank
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Hallo Jutta, danke für die Antwort.
Kostenlos umbuchen ist so eine Sache. Gleichwertige Hotel kosten kosten so kurz vor knapp etwa 1000 EUR pro Person mehr.
Was mich wundert - man kann das Hotel für diesen Zeitraum buchen!?Ich möchte auch noch einmal die Unterschiede der Hotels herausheben.
Gebuchtes Hotel: Erwachsenen- Hotel, Meerblick, Designhotel, voll ausgestattete Kochnische (wird auch bei HP benötigt), 4 Sterne
Angebotenes Hotel: kein Erwachenen-Hotel, doppelte Größe, keine Kochnische, kein Meerblick, Abendessen in 2 Durchgängen - da ist die Gemütlichkeit dahin, 4 Sterne
Was mich wundert - man kann das Hotel für diesen Zeitraum buchen!?
Schöne Grüße
Frank -
@walmartshopper
Willkommen im Forum.
Kostenloses Umbuchen auf ein Hotel eurer Wahl wird nicht zu machen sein.
Du kannst aber kostenfrei vom Vertrag zurücktreten, wenn dir das angebotene Ersatzhotel so gar nicht passt. -
@jutta 51
ich glaube, du liegst nicht ganz richtig mit Deiner Antwort."Hotel eurer Wahl" ist nicht zutreffend, eher ein Hotel aus dem Angebot des Veranstalters was dieser ohne Mehrpreis anbieten kann. Das Hotel muss natürlich mindestens gleichwertig sein. Das vom Veranstalter angebotene Hotel muss naturlich nicht angenommen werden.
Es besteht auch die Möglichkeit kostenlos vom Vertrag zurück zu treten.
edit: Ok, Kourion du warst schneller
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@Shippyly du hast recht. Wir hatten den Fall mit der Türkei. Hotel hatte wegen zu wenig Gäste Eröffnung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.Das Angebotene Schwesterhotel sagte meiner Bekannten nicht zu und sie hat sich ein anderes Hotel ausgesucht ,in der Preislage. Sie hätte auch kostenlos vom Vertrag zurücktreten können.LG Jutta
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Moin,
das heißt auf Deutsch gesagt - Friss oder stirb oder bezahl den Mehrpreis?Die heutigen Preise kann man nicht mehr mit den Frühbucherpreisen vergleichen.
Diese sind wesentlich höher, was wahrscheinlich mit den Buchungsrückgängen Türkei zusammenhängt.Weiterhin empfinde ich es als bodenlose Frechheit des Veranstalters uns ein Ausweichhotel anzubieten, was nach Recherchen vom 29.04. bis 30.06.16 umgebaut/modernisiert wird und es zu einer hohen Lärmbelästigung kommt. Unsere Reisezeit 15.05. - 30.05.16.
Bei Annahme des Angebotes wäre doch der nächste Ärger schon vorprogrammiert gewesen.
Nach einem Telefonat mit dem Reiseveranstallter soll mir am Montag ein weiteres Hotel angeboten werden. Aber die Zeit rennt.
Es bleibt wahrscheinlich nur noch die Reise zu stornieren.
Eigentlich hat man im Grunde keine Rechte und ist dem Reiseveranstalter ausgeliefert. Oder sehe ich das falsch?
Schöne Grüße
Frank -
Mich würde in diesem Zusammenhang einmal interessieren, was genau man unter Buchungsfehler verstehtund warum dieser erst so kurzfristig vor Reisebeginn aufgefallen ist...
Das Hotel sei ja noch buchbar - auch über Bucher? Und wenn ja, warum kann es dann von dem Veranstalter nicht nachträglich gebucht werden? (Da kommt dann aber wieder der Frühbuchertarif ins Gehege?)
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Guten Tag
Anderer Vorschlag:
Nimm selbst Kontakt zum gewünschten Hotel auf und erfrage die evtl. offene Kapazität, mit dem Hiweis, das Bucher die von euch gebuchte Leistung nicht aufrecht halten kann bzw. will. Erfrage, ob diese bereit sind BUCHER eine offen Kapazität für euch bereit zu stellen (wenn es eine gibt)...Ist die Antwort positiv, dann geh ins Reisebüro deines Vertrauens (gut, dass es welche gibt, oder kontaktiere das Onlinereisebüro) und bestehe auf Durchführung der gebuchten Leistung
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Danke für eure Beiträge.
Ich habe jetzt, wie vorgeschlagen, beim Hotel direkt angefragt.
Unterstützung zur Umbuchung auf ein gleichwertiges Hotel habe ich von HC bekommen, da über HC gebucht. Sozusagen das Online-Reisebüro.
Ich werde mitteilen, was dabei so herauskommt.Gruß
Frank -
Sofern tatsächlich entgegen der Aussage des RV noch Zimmer bei Bucher vakant sind darf der jetztige Preis zur Erfüllung des Reisevertrages keine Rolle spielen.
Selbst wenn das fragliche Hotel jetzt 1000€ mehr kosten würde, bleibt der Anspruch auf die Unterbringung dort unberührt von dieser Tatsache.
Zuweilen hat das Umbuchen wegen eines (natürlich nicht näher spezifizierten) "Buchungsfehlers" insbesondere von Reisekunden mit günstigem Frühbuchertarif ein ziemliches "G´schmäckle" - tut mir leid. Ich stehe wahrlich nicht unter dem Verdacht, die Branche zu inkriminieren, jedoch würde ich in diesem Fall sehr spitzfindig genauestens erfragen, welche Art von "Fehler" genau meine Reise vereitelt, die andere - selbstverständlich zu einem deutlich anderen Preis! - unverändert kaufen können?!
Mein Rat wäre ganz empfindliches und umgehendes auf den Zahl fühlen hinsichtlich der Begründung. Ich finde, der Fisch stinkt! -
@vs,daher meine Frage,was denn genau ein "Reservierungs/Buchungsfehler" ist und wieso er zustande kommt...und warum er so kurz vor Reisebeginn erst "auffällt" - die Nachfrage nach Reisen z.B. auf die Canaren wird wohl dieses Jahr erheblich größer sein?(Spekulation)
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Gerade habe ich Antwort vom Hotel bekommen. Dort ist nie eine Buchung auf meinen Namen eingegangen.
Die Dame von Bucher erklärte mir gestern telefonisch - "der Reservierungsfehler lag am Hotel".Unser gebuchtes Hotel hat die kompletten Reiseunterlagen, Rechnung u.s.w. angefordert und will evtl. den Aufenthalt doch noch möglich machen.
Irgendetwas stimmt da nicht. Spätestens bei Erstellung der Reiseunterlagen muss bei Bucher etwas aufgefallen sein.
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@walmartshopper
Die Suche nach dem Schuldigen ist sicher wenig zielführend. Bleib bei der Linie Alternative finden, aber binde Bucher in die Verantwortung unbedingt ein.
Es kann nicht sein, dass du die Arbeit des Veranstalters machst und dich am End wegen Mängeln am Gerichtsstand des Hotels einigen musst.@Nibjnile
Hab ich überrissen, daher mein Rat zur sehr dezidierten Nachfrage - wir tuten da ganz und gar ins selbe Horn.
Den "Buchungsfehler" - q.e.d.! - wird jeweils der eine dem andern in die Schuhe schieben, Vertragspartner Nr. 1 ist jedoch Bucher, welchem ich gewaltig einzuheizen empfehle. -
Wenn die Fragestellerin ihren Urlaub in diesem Hotel verbringen möchte, scheint es leider so aus zu sehen, dass sie das selsbt in die Hand nehmen muss.
Sollte dies nicht gelingen.. würde ich, natürlich kostenfrei, vom Vertrag zurück treten und auf entgangene Urlaubsfreuden setzten (Kurzfristigkeit und keine Alternative zum Preis zu finden)....
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Wie kommst du denn auf das schmale Brett??
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Der Gedanke war:
Durch die Kurzfristigkeit der Anzeige des Reserviereungfehlers, ist es dem Kunden nicht möglich, zum gebuchten Preis, eine passende Alternative zu finden. Er hat Urlaub genommen und sich seit Monaten darauf gefreut. Da es keine Möglichkeit der Abhilfe gibt (die passend ist, da das Hotel nach bestimmten Kriterien ausgewählt wurde: Adults only, Meerblick etc), wird es vermutlich darauf hinauslaufen, das die gebuchte Leistung nicht stattfindet und der Kunde zurücktritt.
Soweit der Ansatz, nun mein evtl. Denkfehler, der mich aufs schmale Brett bringt

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück erlöschen all seine daraus resultierenden Rechte?! Dennoch, ist der Uraub genommen und die Urlaubsfreude und Erholung entgehen, wg. Alternativloigkeit.... die aber begründet im Fehlmanagement des RV (Vertragspartner Nr.1 ) liegt. Dem Kunden entsteht also ein Schaden....Ich liege vielleicht völlig falsch, freu mich aber über dein Feedback.
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Ah - okay, jetzt hab ich zu dir aufgeschlossen, zeitigweise.
Ich denke der Rücktritt ist zum einen das worst case Szenario, zum andern muss ein Verlangen auf Schadenersatz ggf. erstritten werden. Möglicherweise folgt der Richter der Argumentation, ein nicht Adult Konzept und abweichende Lage widersprächen der Gleichwertigkeit, der Urlaub ist jedoch definitiv versiebt. Ob maximal 50% der Reisekosten in etwa einem halben bis ganzen Jahr eine echte Kompensation darstellen kann nur der Betroffene ermessen.
Ich würde demnach nicht auf Schadenersatz "setzen" sondern eine bessere Alternative herbeiführen wollen - zumal die Umstände der Causa etwas undurchsichtig sind. -
Habe ich es richtig verstanden, daß das besagte Hotel über einen anderen Veranstalter zeitgleich buchbar wäre - nur halt teurer ?
Falls ja, Bucher in Verzog setzen, Frist 48 Std.
Wenn die nicht wollen, bei Alternativveranstalter buchen.Die Differenz nach dem Urlaub einklagen, sofern es Bucher überhaupt auf eine Klage ankommen läßt. Das sie den Fehler selber verursacht haben ist ja unstrittig und schriftlich belegt.
Der Roemer
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Die Sache wird immer besser.
Vorhin sind mir 2 Hotels in Playa del Ingles/Gran Canaria angeboten worden.
Gebucht war Playa de las Americas/Teneriffa. Das habe ich per Antwortmail richtiggestellt.
Jetzt warte ich wieder...@ Roemer
leicht gesagt, ich habe mal ebenso keine 4000,-Eur zusätzlich flüssig.
Nebenkosten kommen auch dazu.Soweit es sich vermeiden lässt, möchte ich einen Rechtsstreit auch vermeiden, aber dafür muss ein Kompromiss gefunden werden.
Nur merke ich, der RV geht nur halbherzig an diese Sache. Siehe Playa de Ingles.
Und jetzt ist auch gleich wieder Feierabend und WE - und schon haben wir Montag.