Hotel erst vor Ort Umgebucht !
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Hallo,
wir hatten im Vorfeld keine info vom Reseveranstalter oder vom Reisebüro bekommen,
das unser gebuchtes Hotel schon seid min. 4 Monaten geschlossen ist !!!
wir wurden erst bei Abholung am Flughafen in Hurghada / Ägypten darüber informiert das es geschlossen ist.
wir wurden dann in ein anderes Hotel gebracht, was wohl den "gleichen" Standarte hat.
Haben uns hier vor Ort vom RV eine schriftl. Bestätigung geben lassen das wir Umgebucht wurden.
Wollen in Deutschlan den RV kontaktieren.
kann mann vom RV eine Entschädigung verlangen und wenn ja ? Wieviel ?LG Iris
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Das hängt sehr stark davon ab, wie (objektiv) "gleichwertig" das Hotel war.
Mal ein Beispiel: Hattet ihr ein Adult Konzept gebucht und seid im Familienhotel gelandet ist das ein Mangel. Gab es anstelle von 5 nur 4 Spezialitätenrestaurants, oder nur 2 anstelle von 4 Rutschen, handelt es sich um sogenannte Unannehmlichkeiten - für die gibt´s nix.
Am besten suchst du die Beschreibung des ursprünglich zugesagten Hotel raus und notierst dir, welche Eigenschaften nicht vorgefunden wurden. Anhand der Frankfurter Tabelle kannst du die üblichen Minderungssätze feststellen und ggf. fordern. -
Sag doch mal um welche Hotels es sich handelt. Dann kann Dir der ein - oder andere bestimmt schon sagen, ob Du Dich verbessert oder verschlechtert hast.
Meist ist es ja ein eher besser gestelltes Hotel der gleichen Kette, ist leider im Moment halt alles sehr schwierig in Ägypten. -
Noch mehr Schoten?
Sorry, aber hier geht´s nicht um subjektive Hotelvergleiche sondern um die Optionen zur Einrede aus rechtlicher Sicht.
Deine Aufforderung ist daher eher müssig.Zudem sind es eben nicht "meist bessere Hotels derselben Kette" sondern Hotels ähnlicher Preislage, die im Kurzfristbereich halt leider mal deutlich schlechter sein können.
So oder so hat Runrig den neuen Vertrag angenommen und kann nur objektive Mängel beschweren. Die findet sie/er am einfachsten über die Angebotsausschreibung, nicht etwa über Useressays der Genese "uns hat´s da viel besser gefallen weil die Cocktails schön geschmückt waren" etc. ... -
Die Nennung der Hotels ist für die rechtliche Relevanz der Frage völlig unerheblich.
Die Maßnahmen im Sinne des Titels dieses Unterforum sind benannt, vergleichen kann der Betroffene ggf. auf anderer Ebene.
So komme ich zu meiner Aussage und begründe sie.
