Flug storniert - was nun
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Hallo

Ich wäre am Sonntag von Tallinn nach Wien geflogen. Flugzeit war für 18:45 festgesetzt.
Unser Flugzeug kam aber erst um 20:50 an, somit wurden wir (zuerst) auf 21:10 verschoben. So, kurz nach der Landung kamd er Pilot und die Besatzung raus, haben verkündet dass sie heute nicht mehr fliegen und waren weg.
Zuerst wurde noch Versucht einen Ersatzpiloten aufzutreiben (Obwohl wir ab 21:00 nicht mehr auf der Anzeigentafel standen) um ca. 22:00 hieß es dann offiziell dass wir nicht mehr fliegen. Soweit so schlecht, wir wurden dann auf andere Flüge umgebucht.
So, nun würde uns ja theoretisch eine Schadenersatzzahlung zu stehen.
Es war aber um 19:30 ein Gewitter in Wien -wissen wir erst seit heute- (Tallinn Zeit wäre es somit 20:30 gewesen)
Vermutlich wird sich die Fluggesellschaft jetzt aber auf das Gewitter heraus reden, oder? Kann ich dass irgendwie belegen, weil bei Landung des Flugzeuges in Tallinn war das Gewitter ja schon vorbei und es lag ja an der Flugzeugbesatzung.Hat jemand Tipps?
LG -
Schreiben wir heute Nachmittag, aber auf Antwort werden wir da sicher eine zeitlang warten Da das Flugzeug aber aus Berlin gekommen ist, und dort Unwetter waren, sieht es für uns wohl eh schlecht aus. Betrifft uns das Unwetter in Berlin dann wirklich? Weil wenn ja, dann können wir uns ein schreiben vermutlich sparen?
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Kurz und knackig @fallenangel:
Ein Gewitter auf einem Vorflug kann u.U. die Exkulpierung der Airline wegen außergewöhnlicher Umstände durchaus hemmen. Nicht unmaßgeblich ist dabei tatsächlich, wo und wann im Rahmen des Umlaufs die Störung einwirkte und ob das Luftverkehrsunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen zur Abhilfe unternommen hat.
Daher halte ich eine Beschwerde für durchaus sinnvoll.
Im Falle der Ablehnung könnt ihr - kosten- und provisionsfrei! - je nach Airline immer noch die SÖP Schlichtungsstelle anrufen.
Ich würd´s versuchen! -
angeblich beide orte..
eines in berlin, weswegen unsere maschine später kam, und eines in wien bis ca. halb 8 - also in tallinn halb 9, somit war der flughafen in wien wieder offen, als "unsere" maschine gelandet ist, mit der wir weitergeflogen wären. wenn sie einen besatzung gehabt hätten, hätten sie uns auch fliegen lassen, aber sie konnten keine crew auftreiben. wird uns nichts nützen, weil das können wir ja nicht belegen? -
Irrtum, ggf. muss das Luftverkehrsunternehmen "belegen" (ihm obliegt im Beschwerdefall die Darlegungspflicht), ihr müsst euch nur beschweren.
Nachzuweisen ist nämlich der Umstand, alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung der Verspätung unternommen zu haben - beispielsweise eine Crew aufzutreiben.Aaaber lieber gefallener Engel: Du hast hier schon sehr viel mehr gepostet als du ggf. in ein Beschwerdeformular schreiben müsstest?! Weshalb also wählst du nicht die naheliegendste Option?
