Flug wird nicht durchgeführt
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Hallo zusammen
Ich habe ein Problem. Vor ca. 2 Monaten habe ich einen Flug für 3 Personen mit Vueling von ZRH nach LIS am 28. Juni und einen Rückflug am 30. Juni gebucht.
Am vergangenen Freitag habe ich eine E-Mail von Vueling erhalten, dass der Hinflug nicht durchgeführt werden könne. Darin war auch ein Link, unter dem ich einen Refund für den Hinflug beantragen kann.
Ich habe daraufhin Vueling geschrieben und sie angefragt, ob sie mir eine andere Verbindung anbieten können. Ich habe auch schon auf der Vueling-Webseite nachgeschaut und einen Flug gefunden, zwar kein direkter, aber ok. Jedoch ist er teurer als der ursprüngliche Flug. Ich gehe davon aus, dass mir die Airline eine andere Verbindung zum gleichen Preis anbieten müsste, aber ich kann ja wohl nicht einfach selber etwas buchen und dann die Mehrkosten zurückverlangen, oder?
Wenn mir Vueling keinen anderen Flug zum gleichen Preis geben kann oder will, wäre es für mich auch ok, wenn ich den Rückflug ebenfalls zurückerstattet bekommen könnte. Das ist via Webseite aber nicht möglich.Wie soll ich in diesem Fall vorgehen? Ich wäre sehr sehr dankbar für eure Hilfe.
Liebe Grüsse
Mondragon -
Eine alternative Variante zum gleichen Preis muss obligatorisch angeboten werden.
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@vs,
was bedeutet ... muss obligtorisch zum gleichen Preis angeboten werden?
Heißt das, dass ein Rechtanspruch darauf besteht? und wie setzte ich diesen so um, dass die Reise zu diesen Terminen stattfinden kann?
Ich meine, nicht nachträglich vor Gericht. -
Ja, es besteht einer rechtlicher Anspruch und normalerweise forderst du einfach dessen Erfüllung. Sofern das Lufverkehrsunternehmen kein geeignetes Angebot machen kann kannst du den Vertrag kündigen und das Erlangte zurückverlangen.
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danke erstmal für Deine Info.
Doch leider habe ich nichts davon, wenn ich den Vertrag kündigen muss, die Kosten erstatten bekomme, denn:
eigentlich wollte ich ja eine Flugreise unternehmen und keine Rechtsstreitigkeiten.
Trotzdem lieben Dank für Deine Aufklärung. -
Ja, das ist zwar bedauerlich - aber alles kann die Rechtsprechung eben auch nicht ermöglichen, Kollateralschäden sind unvermeidlich.
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Erst mal danke für die Hilfe! Beruhigend zu wissen, dass die Airline verpflichtet ist, mir eine alternative Verbindung anzubieten. Leider habe ich noch immer nichts von Vueling gehört. Ich warte nun noch bis am Abend, dann storniere ich alles und fliege an eine andere Destination.
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EU Recht übrigens ...

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Nein, ich meinte die in der EU einheitlichen Regulierungen der Fluggastansprüche vor Rechtsanhängigkeit.
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Irgendwie allenthalben - oder hab ich ein maßgebliches Detail in der speziellen Anfrage übersehen?
Bedanke mich vorsorglich für einen entsprechenden Hinweis ... -
Entbindet das "oder" die Fluggesellschaft von der Unterbreitung eines Alternativangebotes bei Flugannulierung und rechtzeitiger Benachrichtigung von >/= 2 Wochen bei eingeräumter Rückzahlung des Ticketpreises?
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Ja, das tut es ...
Die Formulierung "obligatorisch" war wohl zu sportlich ...