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Flug wird nicht durchgeführt

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Mondragon77M Offline
    Mondragon77M Offline
    Mondragon77
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen

    Ich habe ein Problem. Vor ca. 2 Monaten habe ich einen Flug für 3 Personen mit Vueling von ZRH nach LIS am 28. Juni und einen Rückflug am 30. Juni gebucht.
    Am vergangenen Freitag habe ich eine E-Mail von Vueling erhalten, dass der Hinflug nicht durchgeführt werden könne. Darin war auch ein Link, unter dem ich einen Refund für den Hinflug beantragen kann.
    Ich habe daraufhin Vueling geschrieben und sie angefragt, ob sie mir eine andere Verbindung anbieten können. Ich habe auch schon auf der Vueling-Webseite nachgeschaut und einen Flug gefunden, zwar kein direkter, aber ok. Jedoch ist er teurer als der ursprüngliche Flug. Ich gehe davon aus, dass mir die Airline eine andere Verbindung zum gleichen Preis anbieten müsste, aber ich kann ja wohl nicht einfach selber etwas buchen und dann die Mehrkosten zurückverlangen, oder?
    Wenn mir Vueling keinen anderen Flug zum gleichen Preis geben kann oder will, wäre es für mich auch ok, wenn ich den Rückflug ebenfalls zurückerstattet bekommen könnte. Das ist via Webseite aber nicht möglich.

    Wie soll ich in diesem Fall vorgehen? Ich wäre sehr sehr dankbar für eure Hilfe.

    Liebe Grüsse
    Mondragon

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Eine alternative Variante zum gleichen Preis muss obligatorisch angeboten werden.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • sealordS Offline
        sealordS Offline
        sealord
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @vs,
        was bedeutet ... muss obligtorisch zum gleichen Preis angeboten werden?
        Heißt das, dass ein Rechtanspruch darauf besteht? und wie setzte ich diesen so um, dass die Reise zu diesen Terminen stattfinden kann?
        Ich meine, nicht nachträglich vor Gericht.

        Sealord

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ja, es besteht einer rechtlicher Anspruch und normalerweise forderst du einfach dessen Erfüllung. Sofern das Lufverkehrsunternehmen kein geeignetes Angebot machen kann kannst du den Vertrag kündigen und das Erlangte zurückverlangen.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • sealordS Offline
            sealordS Offline
            sealord
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            danke erstmal für Deine Info.
            Doch leider habe ich nichts davon, wenn ich den Vertrag kündigen muss, die Kosten erstatten bekomme, denn:
            eigentlich wollte ich ja eine Flugreise unternehmen und keine Rechtsstreitigkeiten.
            Trotzdem lieben Dank für Deine Aufklärung.

            Sealord

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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ja, das ist zwar bedauerlich - aber alles kann die Rechtsprechung eben auch nicht ermöglichen, Kollateralschäden sind unvermeidlich.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • mk116M Offline
                mk116M Offline
                mk116
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7
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                • Mondragon77M Offline
                  Mondragon77M Offline
                  Mondragon77
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Erst mal danke für die Hilfe! Beruhigend zu wissen, dass die Airline verpflichtet ist, mir eine alternative Verbindung anzubieten. Leider habe ich noch immer nichts von Vueling gehört. Ich warte nun noch bis am Abend, dann storniere ich alles und fliege an eine andere Destination.

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                  • vonschmelingV Offline
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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    EU Recht übrigens ... 😉

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • mk116M Offline
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                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10
                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Nein, ich meinte die in der EU einheitlichen Regulierungen der Fluggastansprüche vor Rechtsanhängigkeit.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12
                          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                            Moderator
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Irgendwie allenthalben - oder hab ich ein maßgebliches Detail in der speziellen Anfrage übersehen?
                            Bedanke mich vorsorglich für einen entsprechenden Hinweis ...

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Koenntest du bitte einen Link zur Homepage von "Irgendwie allenthalben" posten, denn Tante Google liefert mir dafuer nichts brauchbares und ich wuerde das auch gerne nachlesen.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Klick!

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                  #16

                                  Entbindet das "oder" die Fluggesellschaft von der Unterbreitung eines Alternativangebotes bei Flugannulierung und rechtzeitiger Benachrichtigung von >/= 2 Wochen bei eingeräumter Rückzahlung des Ticketpreises?

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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17
                                    Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Ja, das tut es ...
                                      Die Formulierung "obligatorisch" war wohl zu sportlich ... 😞

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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