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Neue EU-Fluggastverordnung verbessert Rechte der Fluggäste

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  • salvamor41S Offline
    salvamor41S Offline
    salvamor41
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Nach Presseberichten gibt es eine neue Verordnung, die für alle Fluggäste wesentliche Verbesserungen bringt.

    Aus "KONSUMENT.AT - Informationen zum Verbraucherschutz":

    Die EU-Verordnung 261/2004 bringt Verbesserungen bei  Überbuchungen, Flugentfall und Verspätung von Flügen.
    Sie tritt am 17.02.2005 in Kraft.

    Die Verordnung gilt für alle Arten von Flügen, also gleichermaßen für Linien-, Charter- und auch Low-Cost-Flüge.
    Die Verordnung gilt für Fluggäste, die
    - in einem Mitgliedstaat der EU ihren Flug antreten,
    - die aus einem Drittstaat einen Flug in die EU
    antreten, wenn es sich um eine EU-Fluglinie handelt.

    1. Überbuchungen
      Bei Überbuchungen haben Fluggäste Anspruch auf:
    • Erstattung des Flugpreises inkl. eines erforderlichen         Rückfluges zum ersten Abflugort oder anderweitige Beförderung nach Wahl des Fluggastes,
    • Betreuungsleistungen (Essen und Trinken, allenfalls Hotelunterbringung, zwei unentgeltliche Telefongespräche, Faxe oder eMails),
    • eine Ausgleichszahlung von Euro 250,00 (bis 1.500 km), Euro 400,00 (von 1.500 bis 3.500 km) oder Euro 600,00 (über 3.500 km). Wählt der Fluggast statt der Erstattung die anderweitige Beförderung und wird diese innerhalb bestimmter Fristen (zwischen 2 und 4 Stunden je nach Entfernung) angeboten, so können die Ausgleichszahlungen um bis zu 50% gekürzt werden.
    1. Flugentfall
      Beim Flugentfall haben Fluggäste Anspruch auf:
    • Erstattung des Flugpreises inkl. eines erforderlichen Rückfluges zum ersten Abflugort oder anderweitige Beförderung nach Wahl des Fluggastes,
    • Betreuungsleistungen (Essen und Trinken, allenfalls Hotelunterbringung, zwei unentgeltliche Telefongespräche oder Faxe oder eMails),
    • eine Ausgleichszahlung von Euro 250,00 (bis 1.500 km), Euro 400,00 (von 1.500 km bis 3.500 km) oder Euro 600,00 (über 3.500 km), außer in Fällen höherer Gewalt.
      Eine Ausgleichszahlung erfolgt nicht bei
    • Information über den Entfall mindestens 2 Wochen vor Abflug,
    • Information über den Entfall zwischen 2 Wochen und 7 Tagen vor dem Abflug und Abflug nicht mehr als 2 Stunden vor der ursprünglichen Abflugzeit bzw. Ankunft nicht mehr als 4 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit, (??????????????)
    • Information über den Entfall weniger als 7 Tage vor dem Abflug und Abflug nicht mehr als 1 Stunde vor der ursprünglichen Abflugzeit bzw. Ankunft nicht mehr als 2 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit (???????????????).
    1. Verspätung
      Eine relevante Verspätung in Sinne der VO liegt bei folgenden Zeiten vor:
    • 2 Stunden bei Flügen bis 1.500 km,
    • 3 Stunden bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km,
    • 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km.
      Bei einer relevanten Verspätung haben Fluggäste Anspruch auf Betreuungsleistungen wie unter 1) und 2).
      Wenn die Verspätung mehr als 5 Stunden beträgt: Erstattung des Flugpreises inkl. eines erforderlichen Rückfluges zum ersten Abflugort oder anderweitige Beförderung nach Wahl des Fluggastes.
      Verlegt eine Fluglinie einen Gast in eine niedrigere als die gebuchte Klasse, müssen Entschädigungen zwischen 30% und 75% des Preisres bezahlt werden. Erfolgt eoine Beförderung in einer höheren Klasse, dürfen keine Aufschläge verrechnet werden.
      Weitere Schadenersatzforderungen bleiben unberührt. Ausgleichszahlungen nach dieser VO sind allerdings auf weitergehende Schadenersatzforderungen anzurechnen.

    Vordergründig eine wesentliche Verbesserung des Verbraucherschutzes! Wer weiß mehr? Wie werden die praktischen Auswirkungen der Verordnung aussehen? Welche Konsequenzen werden die Fluglinien aus der neuen Verordnung ziehen?

    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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    • emdeboE Offline
      emdeboE Offline
      emdebo
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Zweifelsfrei, die Zeiten, in denen Low-Cost-Passagiere schutzlos auf irgendeinem europäischen Flughafen gestrandet waren
      und auf eigene Faust, verbunden mit immensen Kosten, Ihren Weitertransport
      selbst organisieren mußten, laufen in den nächsten Wochen aus.

      Unter der EU Verordnung 261/2004 kann der genaue Wortlaut im Internet eingesehen werden, welche die Grundlage für diese wirklich verbraucherfreundliche Aktion bildet.

      Zwar haben die Verbände IATA ( Linienflug ) und auch ELFAA ( Low-Cost-Allianz )
      gegen die Verordnung bereits rechtliche Schritte eingereicht, aber diese werden aus
      Zeitgründen nicht vor dem 17.02.2005 ( dem Tag des Inkrafttretens ) verhandelt werden.

      Es wird aber im wesentlichen um einige Anpassungen in der Verordnung gehen - so müssen
      die Fluglinien auch dann haften, wenn sie selbst für einige Ursachen gar nicht verantwortlich
      sind - die generelle Haftung wird im großen und ganzen sicherlich bestehen bleiben.

      Ein echter Fortschritt für die Rechte der Verbraucher.
      Genau so sicher werden sich in den zukünftigen Flugpreisen diese Kosten widerspiegeln.

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      • salvamor41S Offline
        salvamor41S Offline
        salvamor41
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @ Manfred D.
        Es wird ähnlich sein wie bei der LKW-Maut, die Zeche zahlt der Endverbraucher, weil die entstehenden Kosten nach unten weitergereicht werden. 
        Daß sich die neue Regelung in den Flugkosten wiederfinden wird, glaube ich auch ganz sicher. Am Ende bezahlt der Fluggast selber die neu gewonnene Errungenschaft in Heller und Pfennig.
        Das ist nicht anders wie bei der neuen Überbuchungs-Regelung bei den Hotels. Auch da finanziert der Fluggast über Preissteigerungen bei den Flügen seine Option auf evtl. Schadenersatzforderungen vor.

        ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Es war schon immer so, dass ein Teil, der sich "schlecht" behandelt fühlte, so lange nach Verbesserungen krähte, bis er diese bekam - und auf seiner Rechnung wiederfand.

          So sehr ich eine Stärkung der Passagierrechte willkommen heiße, so sehr muss ich aber aber auch darauf hinweisen und immer wieder hinweisen:

          1995 kostet ein Ticket München - London mindestens E 200.--
          2005 gibt es sie manchmal schon um E 29.--

          und jetzt sollen Fluglinien Garantien, Service erhöhen, obwohl sie nur mehr die Hälfte, ein Drittel oder weniger für den Flug bezahlt bekommen?
          Da hätte ich eine interessante Variante anzubieten:
          "Guten Tag, ich möchte gerne nach New York fliegen. Was haben Sie denn da im Angebot?"
          "Schönen guten Tag, da hätten wir:
          Euro 950.-- in der Business Class mit Essen von der Karte, alle Getränke inkl. franz. Wein frei, Gepäck bis 100 kg frei, Benützung der Lounge auf den Flughäfen inkl., bei Ausfall des Fluges oder Verspätung stehen Ihnen die Entschädigungen zu, Sie erhalten eine Hotelnächtigung und gutes Essen in diesen Fällen selbstverständlich auch frei;
          Euro 550.-- aber da haben Sie nur die gesetzlichen Mindestbestimmungen Anspruch
          Euro 99.-- in unserem neuen Airbus mit 555 Sitzplätzen, ohne Essen und Getränke, keine Kopfhörer, 2 Stück Gepäck frei, je weiteres Kilo E 20.--, bei Überbuchung oder Ausfall keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung, Hotelnächtigung oder Verpflegung..."
          "Na dann buche ich die 99 Euro und werde halt im Fall des Falles klagen..."
          "Aber wieso denn, Sie wissen es doch jetzt schon vor Buchung und Sie könnten ja auch mehr zahlen und mehr Leistung bekommen?"
          "Wieso denn mehr zahlen? Was heißt vorher wissen? Ich will das beste Service zum billigsten Preis. Sonst wäre ich ja schön blöd! Das regle ich schon..."
          ... eine typisch.... - Lösung?

          Schönen Tag
          Peter

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mosaikM Offline
            mosaikM Offline
            mosaik
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Apropos LKW-Maut!
            Ihr in Deutschland lebt ja sowieso in glücklichen Umständen. Wir hier in Österreich zahlen ja auch für Busse Maut...

            Salzburg - Wien und zurück: 600 km --> rund E 100.--
            Salzburg - Grenze Italien und zurück --> rund E 100.--

            zugegeben, bei vielleicht 30 oder 40 Fahrgäste pro Person nicht viel. Aber wenn dann so ein Wochenendtrip, weil Hotel ein paar Prozentl teurer wurde, die Maut dazu kommt und die Lohnkosten auch gestiegen sind, gleich 10 oder 20 Euro für zwei Nächte mehr hinlegen muss, dann merkt man das schon. Überhaupt, wenn es beispielsweise ein Verein in Bausch und Bogen zahlt (mal 40...)

            Für Tagesfahrten in Schigebiete im Salzburger Land fallen nun beispielsweise rund 20 Euro an Autobahnmaut nur vom Stadtgebiet Salzburg aus an. Pro Bus... und wenn ich dann so die Monatsabrechnungen von 8.000 bis 12.000 Euro bei uns in der Firma sehe... zahlt alles der Kunde...
            Gruß
            Peter

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • BulgarienfanB Offline
              BulgarienfanB Offline
              Bulgarienfan
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Peter, da haste wahr!


              ##Es war schon immer so, dass ein Teil, der sich "schlecht" behandelt fühlte, so lange nach Verbesserungen krähte, bis er diese bekam - und auf seiner Rechnung wiederfand.##

              Ist doch wohl nicht mehr als recht und billig, dass der Nutznießer auch die Kosten trägt.

              Es ist ja durchaus sinnvoll, dass der einzelne Verbraucher nicht wie durch kafkaeschke Gänge irren muss, bis er einen Verantwortlichen findet. Die Fluggesellschaften können das viel besser. Das Finden, meine ich. Die Fluggesellschaften werden die Kosten kalkulieren und weiterreichen. Was denn sonst? Es handelt sich im Grunde um eine Art Zwangsversicherung, und auch diese kostet Geld.

              Viele Grüße vom Bulgarienfan

              Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
              Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
              Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • salvamor41S Offline
                salvamor41S Offline
                salvamor41
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Und schon setzt sich die Schraube nach unten wieder in Bewegung. Die Fluggäste werden sich schadlos halten und noch mehr auf ihre Groschen achten, indem sie den Markt noch stärker auf preisgünstige Anbieter überprüfen. 
                Die Fluggesellschaften werden qualitativ noch stärker abspecken müssen, um Kosten zu sparen und mit den weiterhin hohen Qualitätsansprüchen der Fluggäste kollidieren.
                Alles wie gehabt, und keine Aussicht auf Änderung in diesen wirtschaftlich problematischen Zeiten!?

                ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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                • mosaikM Offline
                  mosaikM Offline
                  mosaik
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  ja, ja lieber salvamor, dann sind wir wieder bei deinem beliebten Service-Problem und Fahrkartenschalter, ich glaube, es war Karstadt... Man wird dann einfach gewisse Produkte = Flüge nicht mehr anbieten. So einfach wird es sein...
                  denke ich halt...
                  Grüße
                  Peter

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                  • salvamor41S Offline
                    salvamor41S Offline
                    salvamor41
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Denke ich auch inzwischen, lieber Peter. Ich bin ja lernfähig!

                    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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                    • mk116M Offline
                      mk116M Offline
                      mk116
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10
                      Dieser Beitrag wurde gelöscht!
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