Reiseveranstalter bucht einfach um
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Jepp, kannst du.
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@vonschmeling
Richtet man dieses Schreiben dann direkt an den RV oder an den Anwalt, der im Mahnbescheid benannt wurde?
Soll man nun ein Angebot einer Minderung von 30% anbieten vom Reisepreis? Ohne Anerkennung einer Rechtsschuld und ohne Übernahme von bisher angefallenen Nebensforderung (evtl. Verzugszinsen, Anwaltskosten, etc.)? -
Wenn ein Anwalt als Bevollmächtigter genannt ist musst du jegliche Kommunikation an ihn richten.
Du widersprichst dem Mahnbescheid insgesamt oder eben nur zu dem Teil, den du unter keinen Umständen bereit bist zu enrichten.
Natürlich wär´s geschickter gewesen, sich schon vorher zu einigen ...
Die von dir angesprochene Formulierung lautet "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" (passt aber nicht zu deinem Vortrag).
Wenn du keine vorgerichtlichen Kosten übernehmen willst musst du ein Urteil durchbringen und eindeutig obsiegen. Für besonders wahrscheinlich halte ich das übrigens nicht.
Wahrscheinlicher wäre, dass ein Gericht einen Teil der Veranstalterforderung an dich als Recht erkennt und die Kosten entsprechend unter den Parteien aufteilt. Beispielsweise 40% für den RV, 60% für dich - das ergibt dann den Schlüssel für die anteiligen Kosten. -
Ich habe im Mahnbescheid einem Teil von 45% des Reisepreises widerrufen, die Differenz zu 100% wurden sofort an den RV überwiesen. Habe also die 45%, die ich Widerrufen habe, einbehalten.
Meine Idee wäre nun die Differenz zu 30% dem RV noch nachzuüberweisen (also 15% vom Reisepreis) und dem Anwalt darüber in Kenntnis zu setzen als Geste meines Willens einer außergerichtlichen Einigung.
Wäre das klug oder wäre es besser einfach nichts mehr zu unternehmen?
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Du musst berücksichtigen:
Ich nahm an, du hättest bereits 55% des Reisepreises überwiesen und es ginge im MB nur noch über die offenen 45%.
Allein schon wegen der Kosten ist diese andere Situation (wenn ich sie überhaupt richtig verstehe als 55% Forderung gem. MB 100% der Reisekosten (oder jedenfalls annähernd!) entrichtet?) nicht vorteilhaft.
Du kannst dem Bevollmächtigten mit getrennter Post den Vorschlag unterbreiten, weitere 15% im Zuge des Verzichts auf eine Klage leisten zu wollen, die Kostenbeteiligung wirst du auf diese Weise jedoch nicht los.Ein kleiner persönlicher Rat: Deine Strategie hat durchaus Optimierungspotenzial ...
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Ich versuch es mal zur besseren Verständlichkeit in Zahlen auszudrücken:
Nehmen wir an, der Reisepreis lag insgesamt bei 1.000 EUR für 2 Personen, betrug die Anzahlung 200 EUR, der Rest wurde vor der Reise i.H.v. 800 EUR von meinem Konto per Lastschrift eingezogen.
Nach der Reise hat sich der RV nicht auf meine Mängelanzeige gemeldet, sodass ich 3 1/2 Wochen nach meiner Mängelanzeige die Lastschrift über 800 EUR widerrufen habe.
3 Monate später habe ich über diese 800 EUR einen Mahnbescheid erhalten. Ich habe einen Teilwiderspruch über 450 EUR eingelegt. Daraufhin habe ich sofort über 350 EUR (800 EUR - 450 EUR) eine Überweisung an den RV in Auftrag gegeben.
Ich habe daher im Moment von den 1.000 EUR noch 450 EUR (Anzahlung 200 EUR + Überweisung 350 EUR beim RV).Die 450 EUR ergeben sich durch die kumulative Zusammenrechnung durch entsprechende Richtwerttabellen über meine angezeigten Mängel (45%).
Nun nach 1 1/2 Jahren habe ich die Abgabennachricht an das Amtsgericht erhalten.
Meine Strategie wäre nun, einfach 15%, also 150 EUR, nachzuüberweisen als Geste meiner gewillten außergerichtlichen Einigung. Dies würde ich dem Anwalt so schreiben.
Oder wäre es besser ein Angebot dem Anwalt zu schreiben, dass man gewillt ist, die 150 EUR zu überweisen, um einem Prozess aus dem Wege zu gehen?30% sehe ich als unterste Grenze aufgrund meiner angezeigten Mängel. Bei einem versprochenen Erholungsurlaub kann man dem Reisenden nicht einen Irish Pub unter dem Zimmer zumuten...
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Ich versuch es mal zur besseren Verständlichkeit in Zahlen auszudrücken:
Nehmen wir an, der Reisepreis lag insgesamt bei 1.000 EUR für 2 Personen, betrug die Anzahlung 200 EUR, der Rest wurde vor der Reise i.H.v. 800 EUR von meinem Konto per Lastschrift eingezogen.
Nach der Reise hat sich der RV nicht auf meine Mängelanzeige gemeldet, sodass ich 3 1/2 Wochen nach meiner Mängelanzeige die Lastschrift über 800 EUR widerrufen habe.
3 Monate später habe ich über diese 800 EUR einen Mahnbescheid erhalten. Ich habe einen Teilwiderspruch über 450 EUR eingelegt. Daraufhin habe ich sofort über 350 EUR (800 EUR - 450 EUR) eine Überweisung an den RV in Auftrag gegeben.
Ich habe daher im Moment von den 1.000 EUR noch 450 EUR (Anzahlung 200 EUR + Überweisung 350 EUR beim RV).Die 450 EUR ergeben sich durch die kumulative Zusammenrechnung durch entsprechende Richtwerttabellen über meine angezeigten Mängel (45%).
Nun nach 1 1/2 Jahren habe ich die Abgabennachricht an das Amtsgericht erhalten.
Meine Strategie wäre nun, einfach 15%, also 150 EUR, nachzuüberweisen als Geste meiner gewillten außergerichtlichen Einigung. Dies würde ich dem Anwalt so schreiben.
Oder wäre es besser ein Angebot dem Anwalt zu schreiben, dass man gewillt ist, die 150 EUR zu überweisen, um einem Prozess aus dem Wege zu gehen?30% sehe ich als unterste Grenze aufgrund meiner angezeigten Mängel. Bei einem versprochenen Erholungsurlaub kann man dem Reisenden nicht einen Irish Pub unter dem Zimmer zumuten...
@carsten89 sagte:
Meine Strategie wäre nun, einfach 15%, also 150 EUR, nachzuüberweisen als Geste meiner gewillten außergerichtlichen Einigung. Dies würde ich dem Anwalt so schreiben.
Halte ich für total zwecklos.
Oder wäre es besser ein Angebot dem Anwalt zu schreiben, dass man gewillt ist, die 150 EUR zu überweisen, um einem Prozess aus dem Wege zu gehen?
Nicht die bessere sondern die einzige Option.
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Ich bin davon ausgegangen, dass wenn man 15% einfach überweist und dies dem Anwalt so mitteilt, sich die Hauptforderung um 15% auf noch 30% vermindert und man ggf. vor Gericht über diese 30% obsiegt.
Somit hätte man dann über die noch einbehaltenen 30% vor Gericht gewonnen. Der Richter könnte in dem Falle dann den RV fragen, weshalb der trotzdem vor Gericht gezogen ist, wenn ich eh nur noch im Besitz der 30% bin.
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Fundamental irrtümlich, Carsten89.
Offengestanden würde eine präzise Erläuterung hier aber deutlich über den Forenzweck hinausgehen und habe ich mich daher entschlossen, das nicht weiter zu vertiefen.
Wäre ich an deiner Stelle würde ich der Forderung insgesamt widersprechen und keinen Penny mehr überweisen - hack oder kack. -
Fundamental irrtümlich, Carsten89.
Offengestanden würde eine präzise Erläuterung hier aber deutlich über den Forenzweck hinausgehen und habe ich mich daher entschlossen, das nicht weiter zu vertiefen.
Wäre ich an deiner Stelle würde ich der Forderung insgesamt widersprechen und keinen Penny mehr überweisen - hack oder kack.Hey liebe Reisegemeinde,
ich würde gerne mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt lesen:
Wir haben über TUI das Cooee Corissia Harmony 4 Sterne Superior gebucht, dann erreichte uns vor wenigen Tagen, dass man aufgrund eines Systemfehlers das Hotel einseitig geändert hätte auf das Melrose Hotel 4 Sterne, welches gerade renoviert wird, und Stand heute noch nicht mal fertig gebaut ist. Unser Zimmer hatte außerdem eine Größe von 35 - 40 qm .... das aktuelle hätte 22 qm. Es ist in einem anderen Ort, an einer lauten Seitenstrasse und es steht in den Sternen wie fertig das ganze bis Ende Mai ist. Kann man hier noch einer gleichwertigen Alternative sprechen? Nach dem ich dieses Hotel verneint habe, hat TUI jetzt noch 100 € Reisepreisminderung pro Person angeboten, wenn wir dieses Hotel dennoch nehmen. Was helfen mir 200 € Reiseersparnis wenn der Jahresurlaub auf einer halbfertigen Baustelle verbracht wird. Wir wollten in einer vernünftigen (5,8 Sonnen - Traumhotel) Anlage einen schönen Urlaub verbringen, und jetzt steht man nur noch im Schriftverkehr mit Holidaycheck als Reisebüro-Vermittler.
Kommen wir zu meiner Frage: Ist das in euren Augen eine gleichwertige Unterbringung? Habe ich Anrecht auf Schadensersatz, und wieviel % vom Reisepreis haltet ihr für realistisch?
Vielen Dank für eure Unterstützung. -
Die Gleichwertigkeitsanalyse obliegt Dir, solltest Du zum Schluß kommen, daß es in Deinen Augen nicht gleichwertig ist, brauchst Du es nicht akzeptieren und hast zumindest das Recht auf Erstattung des Reisepreises/der Anzahlung. Ob Schadensersatz zusteht, hängt nicht zuletzt vom Reisezeitpunkt ab.
An Deiner Stelle würde ich mir das Portfolio des Veranstalters anschauen und ihm proaktiv Vorschläge unterbreiten, allerdings muß er diese nicht annehmen, er ist seiner Verpflichtung nachgekommen mit Unterbreitung eines Alternativhotels.
Interessant wäre allerding auch mal, was dieser "Systemfehler" denn genau gewesen sein soll.
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Sollte die Reise in naher Zukunft angetreten werden kommt eine Forderung von Schadenersatz in Betracht.
Diese läge üblicherweise bei 40-50% der Reisekosten.
Maßgeblich ist, ob der Veranstalter die Reise vereitelt hat, das könnte bei einem Angebot eines minderwertigen Ersatzhotels der Fall sein. -
@ayJay8593
Das Melrose (ex Bella Mare) würde ich ebenfalls nicht als gleichwertige Alternative ansehen. Es liegt nicht, wie von TUI angegeben, ruhig, und schon gar nicht handelt es sich um eine Seitenstraße klick, die Umgebung besteht aus vielen Wohnhäusern, Hotels und Apartmentanlagen. Ich bin schon einige Male im Mai am späten Nachmittag durch genau diese Straße gefahren, von ruhig kann da keine Rede sein, Auto an Auto, Gehupe, in 2. Reihe zum Parken einfach stehen bleiben, Mofas und Mopeds mit röhrendem Auspuff, da dürfte es auch Nachts nicht gerade leise sein. -
Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Ich habe zwischenzeitlich auch einen Anwalt für Reiserecht kontaktiert und bin doch überrascht wie einfach es Reiseveranstalter haben, es sich hier "einfach" zu machen. Ich hätte erwartet, dass eine gleichwertige Unterkunft für den RV verpflichtend ist, schließlich ist es ja auch sein Fehler, aber hier scheint es ja zu genügen, dass man ein kostenfreies Storno anbietet. Eine Möglichkeit die man als Kunde so ja nicht hat... interessante Regelung.
Auch nochmal vielen Dank an nate, damit fällt diese Option definitiv ins Wasser. Denn genau das Gegenteil hatten wir uns ausgesucht, wirklich ärgerlich wenn man eigentlich mit der Urlaubsplanung durch ist, und nun nochmal von vorne beginnt. Aber das waren sehr hilfreiche Beiträge!
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Einen "Anwalt für Reiserecht" gibt es nicht.
Trotzdem viel Erfolg!
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Einen "Anwalt für Reiserecht" gibt es nicht.
Trotzdem viel Erfolg!
Dann verzeih mir diese falsche Formulierung .... ein Anwalt der sich regelmäßig mit Reiserecht auseinandersetzt... wäre das korrekt?
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Wer hilft hat recht!

Leider sind Hilfen limitiert bei limitierten Angaben (z.B. Reisetermin).
Für die Ermittlung eines eventuellen Anspruchs ist eine Vielzahl einzelner Parameter maßgeblich und zu berücksichtigen.
Ziemlich unstreitig kannst du den Reisevertrag kündigen mit Anspruch auf die Erstattung des Erlangten. -
Fundamental irrtümlich, Carsten89.
Offengestanden würde eine präzise Erläuterung hier aber deutlich über den Forenzweck hinausgehen und habe ich mich daher entschlossen, das nicht weiter zu vertiefen.
Wäre ich an deiner Stelle würde ich der Forderung insgesamt widersprechen und keinen Penny mehr überweisen - hack oder kack.@vonschmeling sagte:
[...] hack oder kack.
Hack oder kack - daran habe ich mich nun gehalten!
Gegen die Klage habe ich brav meine Klageerwiderung mit Benennung meiner Beweise und Zeugnisse geschrieben. Der RA des RV hat erwidert, das AG schlägt nun einen Vergleich vor.
Gegen diesen Vergleich habe ich auch in der Hauptsache prinzipiell nichts einzuwenden, denn ich habe ja bereits VOR dem Gerichtsverfahren meinen Willen zu einer außergerichtlichen Einigung gezeigt. Der RA schrieb jedoch nur, "kein Wille vorhanden einer außergerichtlichen Einigung".
Jetzt wird die Kostenaufhebung gegenseitig angestrebt, lt. Vorschlag AG. Ich habe ja (zum Glück) keine Anwaltskosten gehabt, auf denen ich sitzen bleiben könnte. Jedoch sehe ich nicht ein, hälftig Gerichtskosten zu übernehmen, denn ich stand zu einer außergerichtlichen Einigung jederzeit zur Verfügung und habe das auch mehrmals per Mail dem RV und RA mitgeteilt.Kann der Vorschlag des AG dahingehend geändert werden, dass die Hauptsache, sprich der Vergleich bezüglich des Reisepreises, angenommen wird, nicht jedoch die Übernahme der Nebenforderung (hälftige Gerichtskosten)?
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Die gegenseitige Aufhebung der Gerichtskosten ist bei einem Vergleich gängige Praxis, Carsten89.
Du kannst annehmen oder ablehnen. Lehnst du ab wartest du noch ein Jahr auf die Verhandlung mit ungewissem Ausgang.