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Tuifly (X3)

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  • ps@tuxcomp.orgP Offline
    ps@tuxcomp.orgP Offline
    ps@tuxcomp.org
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1901

    Wie läuft das eigentlich: Bei meinem TUIfly-Flug steht klein drunter "Operated by White Airways (WI)". Der Hinflug war verspätet,, über 8 Stunden, und viel Ärger gehabt, insbesondere mit der Mietwagenfirma. Eigentlich hatte ich ja direkt bei TUIfly gebucht. Geht die Anfrage wegen der Entschädigung dann an TUIfly oder an die portugische White Airways? Tatsächlich hatten wir nichts von der White Airways gemerkt. Das Flugzeug, die Besatzung, die Bordkarten, alle von TUIfly. Ich befürchte aber trotzdem dass mich TUIfly abwimmelt und sagt White Airways ist zuständig. Hat jemand eine Idee?

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #1902

      An TUI fly als ausführendes LVU. Falls man dich abwimmeln will verweise auf das EuGH Urteil, das im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen zu finden ist.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • avliluxA Offline
        avliluxA Offline
        avlilux
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1903

        Das ist ja interessant. Ein ganz aktuelles Urteil des EuGH genau zu dem Thema. Bin neugierig ob das klappt mit der Entschädigung.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #1904

          trial & error.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • morM Offline
            morM Offline
            mor
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1905

            Hallo zusammen,

            Bin auch das erste Mal mit TUIfly geflogen und habe sowohl hin als auch zurück über 8 Studie Verspätung gehabt. Bekomme ich jetzt für beide Flüge 400€ Entschädigung oder zählt das rpo Buchung?
            Was ist denn der Grund für solche Aktionen, in denen Kunden von Karlsruhe nach Saarbrücken gefahren werden um dann 8 Stunden später zu fliegen?

            Hat jemand schon erfolgreich die 400€ erhalten. Man liest wenig und Google spuckt nur die üblichen Verdächtigen aus.

            vonschmelingV FrankenstephanF 2 Antworten Letzte Antwort
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            • KanalsurferK Offline
              KanalsurferK Offline
              Kanalsurfer
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1906

              Auch auf die Gefahr hin, die Tuifly-Fanboys erneut zu verärgern. Der heutige Flug nach FUE (X3 2148) hat mal wieder vier Stunden Verspätung. Auf TuiFly.de wird die Flugzeit geplant/aktuell mit 17:20 Uhr angegeben. Erwecken die absichtlich den Eindruck, der Flug wäre pünktlich? Geplant wäre ja 13:40/ aktuell 17:20!

              vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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              • morM mor

                Hallo zusammen,

                Bin auch das erste Mal mit TUIfly geflogen und habe sowohl hin als auch zurück über 8 Studie Verspätung gehabt. Bekomme ich jetzt für beide Flüge 400€ Entschädigung oder zählt das rpo Buchung?
                Was ist denn der Grund für solche Aktionen, in denen Kunden von Karlsruhe nach Saarbrücken gefahren werden um dann 8 Stunden später zu fliegen?

                Hat jemand schon erfolgreich die 400€ erhalten. Man liest wenig und Google spuckt nur die üblichen Verdächtigen aus.

                vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1907

                @mor sagte:

                Hallo zusammen,

                Bin auch das erste Mal mit TUIfly geflogen und habe sowohl hin als auch zurück über 8 Studie Verspätung gehabt. Bekomme ich jetzt für beide Flüge 400€ Entschädigung oder zählt das rpo Buchung?

                Pro Operating. Die Höhe der Entschädigung wird anhand der Flugstrecke bemessen.

                Hat jemand schon erfolgreich die 400€ erhalten.

                Ja. Ohne die "üblichen Verdächtigen" ... 😏

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                • KanalsurferK Kanalsurfer

                  Auch auf die Gefahr hin, die Tuifly-Fanboys erneut zu verärgern. Der heutige Flug nach FUE (X3 2148) hat mal wieder vier Stunden Verspätung. Auf TuiFly.de wird die Flugzeit geplant/aktuell mit 17:20 Uhr angegeben. Erwecken die absichtlich den Eindruck, der Flug wäre pünktlich? Geplant wäre ja 13:40/ aktuell 17:20!

                  vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1908

                  @kanalsurfer sagte:

                  Erwecken die absichtlich den Eindruck, der Flug wäre pünktlich? Geplant wäre ja 13:40/ aktuell 17:20!

                  Ja klar, sonst merken´s womöglich auch noch die Fluggäste ... 😉

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • morM mor

                    Hallo zusammen,

                    Bin auch das erste Mal mit TUIfly geflogen und habe sowohl hin als auch zurück über 8 Studie Verspätung gehabt. Bekomme ich jetzt für beide Flüge 400€ Entschädigung oder zählt das rpo Buchung?
                    Was ist denn der Grund für solche Aktionen, in denen Kunden von Karlsruhe nach Saarbrücken gefahren werden um dann 8 Stunden später zu fliegen?

                    Hat jemand schon erfolgreich die 400€ erhalten. Man liest wenig und Google spuckt nur die üblichen Verdächtigen aus.

                    FrankenstephanF Offline
                    FrankenstephanF Offline
                    Frankenstephan
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1909

                    @mor sagte:

                    Hat jemand schon erfolgreich die 400€ erhalten.

                    Jepp, ganz ohne Flightright und Co.

                    Einfach Antrag stellen und zur Not das LVU nett per Mail an den Antrag erinnern. Geduld haben und das Geld wird irgendwann überwiesen. Bei mir hat es ca. 4 Monate gedauert.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • TJ79T Offline
                      TJ79T Offline
                      TJ79
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1910

                      Hallo zusammen
                      Ich habe über 5vorFlug eine Reise von Saarbrücken nach Kos gebucht. Der Rückflug sollte morgen, 23.07.18 um 19:35 nach Saarbrücken sein. Nun kamen wir eben in unser Zimmer zurück und dort lag ein Brief vom Reiseveranstalter dass es eine Flugänderung gibt und dass wir am 23.07.18 bereits um 10:45 nach Stuttgart fliegen und dann mit dem Bus nach Saarbrücken gebracht werden. Genau diese langen Wegezeiten wollte ich wegen der Kinder vermeiden und habe deshalb mehr Geld bezahlt um von Saarbrücken aus zu fliegen. Zudem gehen uns am letzen Urlaubstag satte 9 Stunden flöten was ebenfalls sehr ärgerlich ist. Nun meine Frage: Kann ich in einem solchen Fall eine Entschädigung fordern und wie stelle ich das am besten an???

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1911

                        Morgen ist der 22.7. - nur mal so für´s Protkoll!?
                        Der gegenständliche Flug ist offenbar gestrichen worden, daher wird euch eine Alternative angeboten.
                        Sollten keine außergewöhnlichen Umstände für die Annullierung dargelegt werden steht euch eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 zu.
                        Diese Forderung ist direkt an das Luftverkehrsunternehmen zu richten, auf dessen Website ist eine Beschwerdefunktion bereits installiert.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        TJ79T 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV vonschmeling

                          Morgen ist der 22.7. - nur mal so für´s Protkoll!?
                          Der gegenständliche Flug ist offenbar gestrichen worden, daher wird euch eine Alternative angeboten.
                          Sollten keine außergewöhnlichen Umstände für die Annullierung dargelegt werden steht euch eine Entschädigung gem. VO(EG)261/04 zu.
                          Diese Forderung ist direkt an das Luftverkehrsunternehmen zu richten, auf dessen Website ist eine Beschwerdefunktion bereits installiert.

                          TJ79T Offline
                          TJ79T Offline
                          TJ79
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1912

                          Ich lass das mit dem Datum jetzt einfach mal so stehen 😉

                          Danke für die schnelle Antwort. Für mich sieht es so aus als würde der ursprünglich gebuchte Flug (x34973) planmässig starten. Schätze dass der Flug überbucht wurde und wir deshalb umgebucht wurden?!?
                          In welcher Höhe ist denn eine Entschädigung in unserem Fall zu erwarten und stimmt es dass das Monate dauern kann??? Und ist die Höhe der Entschädigung abhängig von der Anzahl der Personen (4 Personen)?

                          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • HABERLINGH 1
                            HABERLINGH 1
                            HABERLING
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1913

                            Die Höhe der Entschädigung beträgt bei euch 400.-€ pro Person, Kleinkinder ohne eigenen Sitzplatz haben keinen Anspruch auf Entschädigung und Ja es kann dauern.😉

                            "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • jlechtenboehmerJ Offline
                              jlechtenboehmerJ Offline
                              jlechtenboehmer
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1914

                              Ganz sicher ? 400 € für ein paar Stunden FRÜHERE Ankunft ?!

                              Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • TJ79T TJ79

                                Ich lass das mit dem Datum jetzt einfach mal so stehen 😉

                                Danke für die schnelle Antwort. Für mich sieht es so aus als würde der ursprünglich gebuchte Flug (x34973) planmässig starten. Schätze dass der Flug überbucht wurde und wir deshalb umgebucht wurden?!?
                                In welcher Höhe ist denn eine Entschädigung in unserem Fall zu erwarten und stimmt es dass das Monate dauern kann??? Und ist die Höhe der Entschädigung abhängig von der Anzahl der Personen (4 Personen)?

                                vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1915

                                @tj79 sagte:

                                Für mich sieht es so aus als würde ...

                                Auch in diesem Fall (Überbuchung) bestünde eine Anspruch auf Entschädigung.
                                @jl
                                Ganz sicher. Nicht wegen der früheren Abreise sondern wegen Annullierung bzw. Überbuchung.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • HABERLINGH 1
                                  HABERLINGH 1
                                  HABERLING
                                  schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                                  #1916

                                  Nein, für einen gestrichenen Flug und anderen Zielflughafen😉

                                  Eine von TUIfly angekündigte Ersatzmaschine der portugiesischen Fluggesellschaft White Airways steht bereit, sie hat aber von der portugiesischen Luftaufsichtsbehörde noch keine Genehmigung und darf nicht starten
                                  klick mich
                                  In wie fern diese auch in Saarbrücken eingeplant war entzieht sich meiner Kenntnis.
                                  Übrigens der nächste Buchbare Flug von Saarbrücken nach Kos bei Tuifly ist der 30.07.2018.
                                  @vonschmeling war 3 sec. schneller😊

                                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    BikermenB Offline
                                    Bikermen
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1917

                                    TUI Fly gebucht.......ordentlichen Aufpreis gegenüber anderen Verbindungen bzw.Fluggesellschaften bezahlt.......und 2 Monate vorher einfach auf eine andere Verbindung und Fluggesellschaft umgebucht worden. Dieser Flug war bei unserer Buchung von vornherein ebenfalls verfügbar, kostete aber 350 Euro weniger. Ich sag nur "sauber abgelinkt"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
                                      vonschmelingV Offline
                                      vonschmeling
                                      Moderator
                                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                      #1918

                                      Beschwerdeadresse ist dein Veranstalter, Bikermen, nicht X3 ... 😏

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • CliffideoC Offline
                                        CliffideoC Offline
                                        Cliffideo
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1919

                                        Auch der bikerman hat mit seiner Buchung den AGBs seines Reiseveranstalters zugestimmt, in denen die Auswahl der Fluggesellschaft sowie der Flugzeiten nicht in Stein gemeisselt sind, sondern jederzeit geändert werden können.
                                        Wer zusätzliches Geld für eine bestimmte Flugesellschaft oder feste Flugzeiten ausgibt und dies auch so bekommt, hat entweder Glück gehabt oder muss die Kröte schlucken..

                                        Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                                        Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

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                                          #1920

                                          Teilweise richtig, denn der Veranstalter muss die Änderung begründen.
                                          Gibt es das streitgegenständliche Operating nicht (mehr), ist die Kröte dran. Sollte es noch existieren würde ich Bikermen zu etwas Rabbatz raten.
                                          Generell ist es nicht besonders strategisch, allein für ein bestimmtes Operating einen Aufpreis zu bezahlen - q.e.d.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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