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  • SouthSinS Offline
    SouthSinS Offline
    SouthSin
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo liebe Forenmitgleider,

    ich habe über ein Reise- Bewertungportal das mit "T" anfängt, eine Ferienwohnung gebucht.

    Die Anzahlung erfolgte über die Website von "T", ich meinte damals das wäre der gesamte Betrag gewesen. Entsprechend habe ich mich um eine Restzahlung nicht gekümmert. Bis eine Stunde vor Übergabe der Ferienwohnung habe ich sogar noch mit der Vermieterin selbst geschrieben  - sie meinte sie würde in der Wohnung warten. Dann auf ein Mal (schon in der Zielstraße) leitete Sie eine Nachricht von Tripadvisor weiter, dass diese meine Buchung storniert hätten und die Anzahlung an die Vermieterin senden würde. (Die E-Mail war natürlich schon älteren Datums - die Frau hat da wohl leider nicht ganz durchgeblickt - zmd. iwie auch seltsam).Wir mussten dann Abends um 9 Uhr noch ein überteuertses Hotel suchen.

    So meine Frage: Können Sie überhaupt einfach so, ohne Mahnung (weder E-Mail noch Brief), die FeWe stornieren?
    Leider kann ich auf der blöden Website in meinem Account nicht den gesamten Preis der Wohnung rausfinden - nur der Schriftverkehr ist ersichtlich. Es muss sich bei dem von "T" abgebuchten Betrag aber mind. um 80% der Summe gehandelt haben - wie gesagt, eigtl. dachte ich dies wäre sogar der ganze Betrag (knapp 900 EUR für 4 Nächte).

    Habe Kontakt mit "T" aufgenommen, das gestaltet sich aber, wie nicht anders zu erwarten, nicht so einfach. Bin am überlegen einfach die Rechtsschutz zu nutzen. Vllt nur schwierig da "T" ein amerkanisches Unternehmen ist mit Gerichsstand in den USA. Aber egal - ich will mind. meine Anzahlung wieder! Dreites Unternehmen =/

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Du hast doch Buchungsunterlagen und eine Rechnung...dort ist sowohl der Gesamtpreis genannt, alsauch wann Du wie welche Teil-/Restbeträge zahlen mußt. Die Sache müßte sich doch nachvollziehen lassen.

      Grundsätzlich bist Du als Käufer für jeweils komplette und fristgerechte Zahlung eigenverantwortlich.

      Und ja, sie können...und das hat wenig bis nichts mit "dreist" zu tun.

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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      • SouthSinS Offline
        SouthSinS Offline
        SouthSin
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Der Anbieter "T" (der tatsächlich mit T anfängt) versendet leider keine Buchungsunterlagen. Im Prinzip vermittelt er auch nur den Kontakt zur FeWo Vermieterin und man kann über sie bezahlen (großer Fehler..).

        Und, so habe ich ja auch gedacht, dann muss ja zmd. der Rechnungsbetrag iwo bei meinem Account vermerkt sein - aber nix. Nur Schriftverkehr. Nie wieder mit "T". Ich hab ein Urteil gefunden in dem Reisebüros bsp. nicht deshalb stonieren dürfen - vom Landgericht Düsseldorf. Jetzt weiß ich nicht wie das bei "Vermittlern" ist. (wäre ja auch schwer vorstellstelbar, zmd. wenn 80-90% angezahlt wären) und das ganz ohne Kontaktaufnahme.

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        • burton_B Offline
          burton_B Offline
          burton_
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Irgendwie steh ich grad auf dem Schlauch - du musst doch wissen zu welchem Preis du die FeWo gebucht hast?! ❓

          Und was ist das bitte für ein Vermittler, bei dem man nicht mal ne Email mit den Rahmendaten (Objekt, Zeitraum, Preis...)  als Bestätigung bekommt? Vielleicht könntest du ja einfach mal Ross und Reiter nennen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HolginhoH Offline
            HolginhoH Offline
            Holginho
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Dann ist der Schlauch komplett "out of order", denn ich stehe ebenfalls auf selbigem!

            “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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            • SouthSinS Offline
              SouthSinS Offline
              SouthSin
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Da ich den Beitrag ja noch immer im nachhinein editieren bzw. löschen kann: Ich habe auf Tripadvisor eine FeWo gebucht. Der Status der mir angezigt wird ist immer noch auf "Anfrage gesendet", da ich aber mit Kreditkarte direkt bezahlt hatte, und der Kontakt zur Vermieterin bestand, die mir versichtere es wäre alles in Ordnung, habe ich mir da keine Gedanken gemacht bzw. auch nicht nachgesehen. Tripadvisor bietet diesen Zahlungsservice mit "Zahlungsschutz" an - steht also zwischen Vermieter und Kunde, während der Kontakt aber nur über den Vermieter läuft.

              Edit: Übrigens vielen Dank für die bisherigen Antworten 😃

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              • cjmddorfC Offline
                cjmddorfC Offline
                cjmddorf
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                du hast doch quasi vor dem haus gestanden, in der zielstrasse.
                nach deinen aussagen hat dort die vermieterin auf dich gewartet.
                warum bist du denn nicht ins haus gegangen und hast das vor ort, mit ihr, geklärt.
                die anzahlung hat sie ja nach deinen aussagen auch bekommen.
                sorry, aber irgendwie habe ich den eindruck, dass hier wieder so einiges nicht stimmt oder uns vorenthalten wird.
                mach mal butter bei die fisch.

                Danae, Fortuna, Magica, Luminosa, Mediterranea, Serena, Caribbean Princess, Preziosa, Pacifica, Fantasia, MS 2, Splendida, Diamond Princess, Meraviglia

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                • HolginhoH Offline
                  HolginhoH Offline
                  Holginho
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Und warum sollte der letzte Beitrag von TE ggfs. noch editiert/gelöscht werden? Ich denke auch, hier fehlen noch ein paar Details.

                  Edit:
                  Der Beitrag kann jetzt nicht mehr editiert/gelöscht werden! ...zumindest nicht eigenständig!

                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                  • vonschmelingV Offline
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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @SouthSin
                    Du hattest bereits weiter oben geschrieben, dass es sich um Tripadvisor handelt - und nein, du kannst weder löschen noch editieren, wenn jemand auf deinen Beitrag bereits geantwortet hat.

                    Eine Mahnung ist nicht nötig um dich in Verzug zu setzen, die festgelegten Zahlungsmodalitäten musst du ohne weitere Aufforderung beachten. Fehlt schließlich eine Restzahlung von >0% kann der Vermieter den Vertrag kündigen und einen plausiblen Betrag als Entschädigung verlangen. Im Falle einer FeWo ist das die reine Miete ohne Verbrauchskosten, das können gerne mal 80-90% sein.

                    Bei dieser Form der Vermittlung kommt tatsächlich der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande, trotzdem sollte wohl eine ordentliche Übergabe der Buchung erfolgen. Nachem Tripadvisor sich ja nicht grade himmelschreiend unprofessionell schimpfen lassen muss wundert es mich schon sehr, dass dir gewisse Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt worden sein sollen.

                    Übrigens wäre Gerichtsstand ggf. am Ort der FeWo bzw. dem Wohnort der Vermieterin (Standort der Sache), eine Einrede beim Vermittler kannst du dir aus meiner Sicht soweit vorgetragen sparen.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • SouthSinS Offline
                      SouthSinS Offline
                      SouthSin
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Seuftz*....schade das die meisten mich lieber in Frage bzw. mich in Verruf stellen, anstatt mir helfen zu wollen. Dann doch bitte nicht antworten.

                      Vielen dank an Schmelig für die ausführliche Antwort.

                      Wir waren in der Zielstraße (Kroatien) haben das Haus mit der Hausnummer aber nicht gefunden. Ich schaute aufs Handy und habe dann die Whats App Nachricht bekommen. (Danach haben wir lieber ein neues Hotel gesucht, es war neun Uhr Abends und zu fünft im Auto schlafen wollten wir ungern).

                      Wie gesagt, zmd. auf Landesgerichtsebene wurde entschiende, das bspw. Reisebüros nicht stornieren dürfen wenn die Restzahlung nicht erfolgt. Zmd. nicht kommentarlos.

                      Ja, tripadvisor finde ich grundsätzlich auch sehr seriös - und wir wurden bis jetzt auch nie enttäuscht (außer das in Mexiko mal die Straße des Hostels leider nicht korrekt war und wir statt dessen ans andere Ende der Stadt mussten 😉 ). Deswegen haben wir darüber gebucht und ich bin immernoch sehr verwundert. Vllt klärt sich das noch. Zur Not gehe ich aber trotzdem gerne zum RA und lass mich beraten  - Rechtsschutz sei Dank. Meinde Idee ist, das iwas im System dort nicht funktionier hat. Ich bin weiterhin der festen Überzeug den kompletten Betrag überwiesen zu haben

                      Für mich macht es, rein logisch, aber keinen Sinn wenn ein sehr hoher Anteil der RE breits bezahlt wurde, aber eine Stornierung ohne Warnung/Information o.ä. ohen weiteres ggetätigt werden kann. Zumindest eine E-Mail sollte in dem Falle doch drin sein. Wär n geschäftsmodel: Anzahlung bis auf 1 Euro und sich danach nie wieder melden - den 1 Euro vergessen sicher viele. Damit es nicht auffält wäre auch eine 90% - 10% Splittung sinnvoll.

                      Na ja, wie gesagt ich will da defintiv nichts unterstellen und denke es ist ein Fehler. Werde die Anwort abwarten von Tripadvior.

                      Der Thread kann gerne geschlossen werden.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HolginhoH Offline
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                        Holginho
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @vonschmeling hat Dir dankenswerterweise ausführlich geantwortet, die “Antwort(en)“ hattest Du aber vorher schon erhalten. Dich will niemand in Frage stellen, aber solche Diskussionen (inkl. der entsprechenden Informationen) machen nur bei kompletter Darstellung der Sachlage Sinn.

                        Edit:
                        Rechtsschutz ist praktisch und hilfreich...Du solltest vorher aber klären, ob der Versicherer Deinem Ansinnen folgt (das muß er nämlich beileibe nicht zwangsläufig) und die Kosten tatsächlich übernimmt - was ich hier durchaus in Frage stelle.

                        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                        • vonschmelingV Offline
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                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @SouthSin
                          Ich vermag leider ebenfalls kaum zu glauben, dass sowohl konkretisierende Buchungsunterlagen als auch ein (oder mehrere) Weckruf(e) hinsichtlich einer fälligen Zahlung restlos geschuldet blieb(en).
                          Das wäre wahrlich gewaltig branchenuntypisch!?

                          Soweit vorgetragen sehe ich jedenfalls schwarz für eine erfolgreiche Widerrede - tut mir leid.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • mkfpaM Offline
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                            mkfpa
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo SouthSin,

                            Koenntest du bitte Ross und Reiter nennen, denn bei TA gibt es fuer Ferienwohnungen mindestens 3 Zahlungsvarianten.

                            1) Dir wird der komplette Preis angezeigt
                            2) Dir wird eine Anzahlung angezeigt und es ist recht deutlich zu sehen wann du den Restbetrag zu ueberweisen hast.
                            3) Dir wird im ersten Buchungschritt ein Gesamtbetrag angezeigt, bei dem im zweiten Buchungschritt eine zusaetzliche (erstattbare) Gebuehr dazu kommt.

                            Da ich dir nicht unterstelle die, deutliche erkennbaren, Hinweise zur Restzahlung uebersehen zu haben koennte tatsaechlich etwas verbuchselt worden sein.

                            Aber ohne Details wird Hilfe zur Spekulation.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • SouthSinS Offline
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                              SouthSin
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @ Holginho: Da magst du Recht haben, ohne kompleten Sacherverhalt ist die Lage schwierig einzsuchätzen und ich vermag auch den Gedankengang nachvollziehen "Warum bist du nicht einfach hochgegangen" Nach der Formulierung hört sich das für mich aber sehr schnell nach Verurteilung an. Möglicherweise reagiere ich bei dem Thema aktuell aber auch zu emotional.

                              Sie schrieb halt "Wurde storniert (Anhang der E-Mail von Tripadvisor), dann habe ich angerufen und mit ihr telefoniert (etwas schwierig da ich kein kroatisch kann und sie eher schlecht Englisch sprach) und sagte mir, die Wohnung wäre breits anderweitig vergeben und die Gäste wären schon da. Ich weiß, schon komisch wenn sie morgens noch schrieb sie würde auf uns warten - ich denke aber mal, sie hat es eher "verpaddelt" o.ä.)

                              Die Rechtsschutz ist schon informiert und würde uns das zahlen, wenn wir wollen. Ich möchte aber noch die Antowrt von TA selbst abwarten.

                              @vonschmeling: Ich denke ja genauso, irgendeine E-Mail oder ein Brief müsste es doch eigtl gegeben haben?! Googlet man, findet man auch keine negativen Beiträge über Tripadvisor in ähnlicher Form. Ich fang mittlerweile selbst an mir zu zweifeln, aber im Postkorb und Spamordner - Gott sei Dank leere ich die so selten - ist nichts zu finden. Und Briefe kommen bei uns nicht weg, die muss bei uns aus beruflichen Gründen akribisch auseinander genommen werden. Aber mal sehen was Tripadvisor mir antwortet.

                              @mkfpa: Die Buchung habe ich letztes Jahr im Juli durchgeführt und ich kann mich, wie ich zugeben muss, nicht mehr an den genauen Vorgang erinnern. Wie geschrieben glaube ich, dass ich den kompletten Betrag überwiesen habe und dies entsprechend auch ausgewählt habe (was auch mit dem überwiesenen Betrag sehr gut hinkommt wenn ich mir die Preise der FeWo ansehe). Ich überweise i.d.R. immer gleich den kompletten Betrag, damit eben sowas nicht passiert.
                               
                              Sollte etwas bei rumkommen werde ich es hier posten.

                              Lieben Dank noch Mal für die Antworten!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Aha, die Wohnung war also anderweitig belegt?
                                Dann ist der Vermieterin kein Schaden entstanden den du kompensieren müsstest.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Aha, die Wohnung war also anderweitig belegt?
                                  Dann ist der Vermieterin kein Schaden entstanden den du kompensieren müsstest.

                                  ...wenn dies für den gesamten Buchungszeitraum der Fall war und der gleiche Mietpreis erzielt werden konnte. 😉

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Richtig, danke für die Ergänzung.
                                    Da die gesamte Mietdauer mit 4 Tagen angegeben war könnte das evtl. zutreffen ...
                                    Die Einbehaltung von 900€ - sofern ich den Vortrag richtig verstanden habe? - würde ich jedenfalls angreifen.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      SouthSin
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Vielen Dank für das erneute Feedback.

                                      Ja, die Wohnung war die komplette Zeit, lt. Aussage, vermietet. Ich vermute mal zum gleichen Preis, aber das zu beweisen wird wohl eher schwerlich. Aber schön, dass es einen Ansatzpunkt gibt. Also habe ich vllt. einen Anspruch auf (Teil-) Rückerstattung gegen die Vermieterin?

                                      Fraglich ist für mich noch, wie sich die Buchung bzw. Bezahlung über Tripadvisor auswirkt.

                                      Meine E-Mail mit der Bitte um Nennung des Rechnungsbetrages und der zur Verfügungstellung der Zahlungsaufforderung wurde einfach mit einem Verweis auf die Vermieterin abgetan. Finde ich aber schwerlich, wenn Tripadvisor die Stornierung durchgeführt hat. Lt. Vermieterin wäre ja alles mit der Bezahlung in Ordnung gewesen. Ich hoffe ich erfahre den Betrag von Tripadvisor oder der Vermieterin - ich bin immernoch ziemlich sicher das es sich um den ganzen Betrag gehandelt hat 😕

                                      Weiteres werde ich berichten - vllt befindet sich iwann mal jmd. in einer ähnlichen Situation.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • erikroemerE Offline
                                        erikroemerE Offline
                                        erikroemer
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Warum loggst Du Dich nicht in Deinen TA-Account ein und schaust nach !?!

                                        Am besten nimmst Du irgendeine offizielle Mail von Tripadvisor und loggst Dich über diese direkt in den internen Mail-Account von TA ein.

                                        Oben fett ist ein großes grünes Feld in dem Du den Status Deiner Reise sehen kannst - auch noch nach Wochen danach !

                                        Wenn alles geklappt hätte, steht da "Bewertung" und links daneben in klein "Quittung ansehen"

                                        Bei offenen Zahlungen steht da nur "Quittung" ! Einfach draufklicken und Du siehst Deine Buchungsbestätigung mit der Übersicht der Zahlungen (bezahlt / offen).

                                        Was ist daran jetzt so schwer. Das haben Hunderttausende vor Dir geschafft.

                                        Sofern da weit und breit von "Quittung" nix zu sehen ist, hast Du das Zahlungssystem von TA nicht genutzt ! Dann bekommt man auch keine Mails / Zahlungsaufforderungen / -erinnerungen -- und das sind mächtig viele !

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV Offline
                                          vonschmelingV Offline
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Gibt es denn Alternativen zur Zahlung via TA Tool? :? ❓

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

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