Ärger mit Donau Touristik Gepäckschaden
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Im Urlaub sollte man sich schön in Erinnerung behalten, nicht so mit Donau Touristik:
Bei unserem Radurlaub von Ort zu Ort am Bodensee wurde bei meinem Koffer am 3. Tag der erste und am 4. Tag der zweite Tragegriff abgerissen. Ärgerlich, wenn man nach dem Urlaub mit einem kaputten Koffer dasteht. Aber noch ärgerlicher ist, das Donau Touristik den Schaden nicht ersetzten will und verweist auf ihre ARB in der für Schäden durch üblichenGebrauch keine Haftung übernommen wird. Das Abreißen von Tragegriffen halte ich alles andere als üblich, zumal der kleine Koffer nur rund 13 kg wog. Wäre auch schlimm, wenn dies üblich wäre, dann müsste man ja vor jedem Urlaub einen neuen Koffer kaufen. Jeder, der sich nicht über so ein Verhalten ärgern möchte, rate ich, nicht bei Donau Touristik zu buchen.
ARB-Auszug: "Für optische Schäden und Schäden an Tragegriffen,Handgriffen, Ziehgurten oder Rollen, die durch den üblichen Gebrauch entstehen können, kann keine Haftung übernommen werden."
Hat jemand ähnliches erfahren, was wurde unternommen (wurde auf Schadensersatz geklagt, Presse oder Verbraucherschutz angerufen) ? Wäre für einen Rat dankbar.
Wir werden bei Donau Touristik GmbH nie wieder buchen ! -
Willkommen im Forum
Ich kann ja verstehen, das man sauer ist.
Aber die Presse wird sich sicherlich nicht für abgerissene Tragegriffe interessieren, trotz Sommerloch :?
Und von einer Klage wegen Schadensersatz (anzusetzen ist sicherlich nicht der Neupreis) würde ich absehen.
Vielleicht gibt es ja für Dich ein paar hilfreiche Tipps, daher verschiebe ich ins Forum zu reiserechtlichen Fragen. -
Hallo Silvia L,
danke für deinen Hinweis. Mein Koffer war vor dem Urlaub vollkommen in Ordnung. Er wurde von mir gepackt und ins erste Hotel befördert; er wurde auch ohne Mangel ins zweite Hotel befördert. Um einen Tragegriff herauszureissen benötigt man deutlich höhere Krafte als beim Tragen entstehen (z.B. wenn man versucht einen verhakten Koffer aus einem Kofferberg zu ziehen). Der Koffer wog ja nur rund 13 kg.
Eine Garantie habe ich nicht mehr, aber die würde doch wohl auch nur greifen bei einem sachgerechten Umgang, oder?
Wenn man versehentlich einem anderen Schaden zufügt, sollte man zumindest auch für den Schaden gerade stehen. Alles andere finde ich nicht in Ordnung und unanständig. -
Hallo,
ist denn nachweisbar, dass mit dem Koffer nicht sachgerecht umgegangen wurde? Wurde durch beobachtet, wie der Träger abgerissen wurde?
Je nach Alter des Koffers (den wir hier nicht kennen) kann es doch auch sein, dass durch altersschwäche der Griff einfach abgerissen ist. Nur dass der Griff am Vortag nicht abgerissen ist, ist ja kein Beweis dafür, dass mit dem Koffer durch den Dienstleister nicht sachgerecht umgegangen worden ist.