"Überbelegung"
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Hallo, ich reise demnächst auf die Kanaren und habe ein 2-Personen-Studio zur Alleinbenutzung gebucht. Jetzt hat sich herausgestellt, dass zeitgleich ein Freund von mir im gleichen Ort ist.
Ist es erlaubt dass ich ihn zumindest zeitweise beherberge?Mein Apartment ist eh für 2 Personen ausgelegt... und ich habe ohne Verpflegung gebucht.
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Hallo @Novotna,
wenn Du in deiner Buchungsbestätigung nachschaust wirst Du warscheinlich einen Passus finden der so oder so Ähnlich ist "Studio zur Alleinbenuitzung".
Damit ist eigentlich Alles gesagt.
Wenn jetzt noch ein zweiter einzieht, ist es für den Betreiber ein Mehraufwand den er mit Sicherheit nicht unentgeldlich leisten will.
Um aber sicher zu gehen, schreibe doch einfach den Studiobetreiber an, erkläre Dein Vorhaben und warte auf seine Antwort.
Heimlich Deinen Freund bei Dir wohnen zu lassen, fliegt mit Sicherheit auf. Denke an das Putzpersonal, die ein Auge für sowas haben. -
Trotzdem interessiert mich natürlich die rechtliche Seite.
Die Apartments kosten (direkt gebucht) immer gleich - egal ob jetzt 1 oder 2 Personen drin wohnen...
dazu noch steht in meiner Buchungsbescheinigung, dass das Studio mit höchstens 2 Personen belegbar ist.Im Grunde erwarte ich da wenig Schwierigkeiten.
Hat wer schon einmal ähnliches ausprobiert?
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Ja, 2x und ich habe für die jeweils 3 Übernachtungen auch ein Entgelt gezahlt - was ich im Übrigen als normal empfinde.
Ich habe im dem Apartment sozusagen als "Unterbucher" rund 4 Tage (3 Übernachtungen) gewohnt, geduscht, Strom verbraucht, usw.
Weiterhin bekam ich Handtücher und Bettwäsche gestellt, da das Ganze offiziell war, mit der Vermieterin zuvor abgesprochen.Wie es sich rechtlich verhält, weiß ich nicht. Kannst du hier erfragen.
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Für was bitte soll @novotna noch einen aufSchlag bezahlen, wenn sie als Einzelperson doch sowieso schon die höchste (und einzige ) Rate bezahlt ?
dann würde sie doch mehr bezahlen, als alle anderen Gäste.@novotna
ich würde es machen, wie die vorschlägst. Vor,Ort höflich fragen.
Dein Freund hat ja sowieso auch eine Bleibe. Also kann ja nix passieren. -
um deine frage zu beantworten
ja ich habe es schon gemacht und zwar ohne zu fragen
und zwar mehrfach
und es hat auch niemand gefragt, selbst im club nichtund mein zimmer muß so oder so geputzt werden, ebenso muß mein bett bezogen werden, weil ich die moeglichkeit habe es auch als einzelperson komplett zu benutzen
wenn ich ein zimmer buche und einen preis x bezahle und ab und zu wie in deinem fall jemand einmal uebernachtet, geht so etwas in meinen augen niemand etwas an
du koenntest ja auch ein gast aus dem gleichen hotel ueber nacht bei dir beherbergen, weil man sich abends so gut verstanden hat, raeusper...
hotels die eine anmeldung eines ubernachtungsgastes wuenschen, machen dies meistens aus sicherheitsgruenden, sowohl fuer den gast als auch fuer den uebernachtungsgast
ich denke da gerade an sexuelle beziehungen, ( auch gegen geld ) die im urlaub ja oft mit fremden eingegangen werden, aber auf den kanaren eher nicht
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Ich denke ihr Schritt vor Ort mit dem Betreiber diekt zu sprechen ist mit Sicherheit der beste weg. So ist man auf nummer sicher und keiner kann sich Beschweren. Denke nicht das es einem Aufpreis kosten wird wenn es eh als einzel oder doppel das gleiche kostet.
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Wir waren vom 10.11. -24.11.15 nach Umbuchung im Hotel Alba Quenn in Side Türkei und waren mit dem Hotel auch sehr zufrieden. Dort haben wir das Hotel - eigene WLan genutzt und das Datenroaming komplet ausgeschaltet.
Im November 2015 hat uns unser Anbieter Primamobile kein Datenvolumen berechnet.
Im September 16 sollen wir für Datenvolumen vom 14.11. -24.11.15 , also 8 Monate später, 263 Euro zahlen. Was wurde hier gemauschelt.
Gibt es dazu Erfahrungen ?Vielen Dank von Christa
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Hallo und herzlich Willkommen im HC-Forum!
So unangenehm das für Euch ist, aber ich fürchte, dass hier niemand fachkundig genug ist, etwas dazu zu sagen. Auch mit dem Hotel, in das Ihr wegen Überbelegung wohl umgebucht worden seid, hat etwas damit nichts zu tun.
Du solltest Dich in einschlägigen Foren informieren und ggf. einen Fachanwalt einschalten - Rechtsschutzversicherung vorausgesetzt.
LG
Sokrates