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Anschlussflug verpasst wegen Sicherheitskontrolle/Passkontrolle

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  • YM3838Y Offline
    YM3838Y Offline
    YM3838
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,
    folgendes ist passiert: Flugzeug ist ca 15-20min später abgeflogen der Anschlussflug wurde verpasst, da erhöhte Sicherheitskontrolle/ Passkontrolle war. Als ich am Gate war und die letzt Kontrolle durchgeführt wurde ist der Anschlussflug geflogen, war um 00:55 am Gate.

    war dann stinksauer , mein Frau und ich mit 2 Kindern wurden zum Hotel gefahren .

    nächsten Flüge waren 
    um 4:00 Uhr , um 9:00 Uhr und 12:00 Uhr

    wir haben den Flug um 12 Uhr ausgewählt, damit wir uns im Hotel etwas ausruhen.

    welche Möglichkeiten für eine Entschädigung stehen mir zu , wäre für jede Hilfe dankbar !

    Abflug
    Sonntag 07 August 2016 19:10
    Deutschland | Düsseldorf DUS
    Ankunft Sonntag 07 August 2016 23:25
    Türkei | Istanbul (Ataturk) IST
    Flugzeit 3 Stunden 15 Minuten
    Flug Turkish Airlines | TK1528

    Abflug  ( Anschlussflug)
    Montag 08 August 2016 00:50
    Türkei | Istanbul (Ataturk) IST
    Ankunft Montag 08 August 2016 02:15
    Türkei | Kayseri ASR
    Flugzeit 1 Stunden 25 Minuten
    Flug Turkish Airlines | TK2022

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    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      400€ pro Vollzahler - es braucht allerdings keinen eigenen Thread, der relevante ist hier zu finden.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • YM3838Y Offline
        YM3838Y Offline
        YM3838
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Danke für ihre Antwort , anhand ihres Link kam ich auf die Übersicht .

        An wem muss ich mich wenden und gibt es eine bestimmte Formulierung wie ich sowas schreiben kann ?

        Habe ich überhaupt einen Anrecht auf eine Entschädigung ?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV 1
          vonschmelingV 1
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          An das Luftverkehrsunternehmen ... alles Weitere bitte im verlinkten Thread - die Übersicht dankt!

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mkfpaM Offline
            mkfpaM Offline
            mkfpa
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Stell dich schon mal darauf ein dass Türkish Airline argmentieren wird dass die Verspätung einen Flug betrifft der außerhalb der EU war und daher EU261 nicht relevant ist. Auch wenn beide Flüge auf einem Ticket gebucht wurden.

            Kenne ich zumindest als Standart Antwort von TK bei solchen Fällen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV 1
              vonschmelingV 1
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Auch Standardantworten können im verlinkten Thread thematisiert werden ...
              Wobei der Einwand natürlich korrekt ist: Bei einer Anschlussverspätung ex einem Nicht EU Flughafen muss das Luftverkehrsunternehmen seinen Sitz in der EU haben um gem. VO(EG)261/04 in Anspruch genommen zu werden - und zwar auch dann, wenn für beide Strecken nur 1 Flugschein ausgegeben wurde.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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