BLAMAGE am Check-In Schalter im Ausland. Durften nicht in den Flugzeug
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Wir, 2 Erwachsene und 2 Kinder hatten im Januar einen Rückflug für 380 Euro von ADB-IST-MUC bei opodo gebucht.
Anfang Juli 2016 wurde uns auch bestätigt, das alles in Ordnung sei.
Mitte Juli 2016 bekamen wir erneut eine Email, das sich die Flugzeiten geändert hätten.Als wir dann am 29.08.2016 vor dem Check-In Schalter der Fluggesellschaft von Onur-Air standen, wurde uns gesagt das wir nicht auf deren Passagierliste stehen würden. Das obwohl wir die Email Flugbestätigung von Opodo vorgelegt haben.
Es gab niemanden der uns dabei behilflich sein konnte, Opodo Kundenhotline mit seinen langen Warteschleifen brachte uns auch keine Lösung. Onur-Air Ticketverkaufsmitarbeiterin telefonierte mit ein Paar Stellen und blieb bei Ihren Äußerungen, wir seien nicht registriert.
Fazit: Wir mussten den selben Rückflug hatten Glück das noch Plätze frei waren und ne Kreditkarte, erneut kaufen, sonst würden wir dort stecken bleiben.
Am nächsten Tag sagte mir eine Mitarbeiterin von Opodo, laut deren überprüfungen seien wir für diesen Flug registriert. Auch bei checkmytrip
Wie kann es sein, das so etwas überhaupt passieren konnte? Wer haftet in diesem Fall? Der Betrag von 1384 Euro für den 2´ten Flug wurde uns bereits vom Konto abgezogen, aber habe bis Heute keine Reaktion von OPODO erhalten was deren Überprüfung dieses Falles angeht.
Opodo Kundenservice schrieb mir nach 3 Tagen eine Email
Wir haben Ihre Buchung überprüft und haben festgestellt, dass die Fluggesellschaft Ihre Tickets nicht neuausstellen konnte, aufgrund eines technischen Fehlers.
Wir werden die Fluggesellschaft für Sie kontaktieren.
Sobald wir mehr Informationen dazu haben, melden wir uns wieder bei Ihnen.Bin mal gespannt wie lange ich jezt noch warten muß. Weis ehrlich gesagt auch nicht so genau wer dafür haftet, Opodo oder Onur Air?
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Aus den Opodo AGB:
"2. Ihre Buchung
2.1. Als 'Buchung' wird Ihr Angebot bezeichnet, auf der Website von Opodo beschriebene Produkte oder Dienstleistungen zu beziehen oder in Anspruch zu nehmen. Der Vertrag über die von Ihnen ausgewählten touristischen Produkte und Dienstleistungen besteht zwischen dem entsprechenden Anbieter und Ihnen. Opodo ist in diesem Vertragsverhältnis nicht als Vertragspartner beteiligt. **Opodo tritt im Rahmen dieser AGB ausschließlich als Vermittler auf.**2.2. Anbieter in dem Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind etwa Fluggesellschaften, Hotelbetreiber, Versicherungen, Mietwagenunternehmen, Kreuzfahrtlinien oder Reiseveranstalter."Demnach sind Ansprüche direkt an das Luftverkehrunternehmen zu richten.
Viel Spaß! -
Stellen Sie sich das mal vor, Sie kaufen online Flugtickets bei einer so bekannten Firma wie opodo.de, danach als Sie im Ausland mit Ihrer Familie am Check In Schalter ankommen sagt man Ihnen Sie dürfen nicht in diesen Flugzeug einsteigen.
Würden Sie dann je wieder bei OPODO einen Flug buchen? Dann bin ich mal gespannt was die Medien dazu sagen werden.
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Bezahlt habe ich den ersten Ticket an Opodo. Den zweiten Flugticket musste ich bei der Fluggesellschaft kaufen. Mittlerweile hat sich Opodo bei mir gemeldet und setzt sich mit der Fluggesellschaft Onur Air in Verbindung.
Mit Medien meinte ich z.B. Bild kämpft für Sie o.ä.
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hättest dich mal besser über Opodo informiert bevor du blind bei denen einTicket kaufst.
Hier bei Holidaycheck gibts einen netten Thread über den Laden, vielen anderen ist es genau so ergangen wie dir.
Die kleine Ersparnis beim Ticket ist den Ärger nicht wert den man mit denen haben kann. -
Das Sommerloch ist vorbei, BLÖD kämpft sicher nicht für dich!
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juanito:
Genauso wenn man billige Couverts kauft, welche nicht kleben
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Nun weiss ich was ich vermisst habe
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Da Du juanito ja genau so lange kennst wie ich: Humor ist, wenn man trotzdem lacht!

LG
Sokrates
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Ich mag @Juanito aber, det Berliner Jung

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@Sokrates
Widerspruch ...!
Wer für eine mangelhafte Reiseleistung in Anspruch zu nehmen ist hat nicht das Geringste mit der Inkassobefugnis zu tun, die Regelungen sind sehr komplex und müssen diverse Aspekte berücksichtigt werden.
Klar ist: Opodo hat hier erkennbar seine Rolle als Nichterbringer der Reiseleistung hervorgehoben. Das bedeutet zwar keine Entlastung von jeglicher Verantwortung für die mängelunbehaftete Druchführung (i.e. wenn sie die Buchung schuldhaft vergeigt haben sind sie für den gesamten Schaden in Anspruch zu nehmen!), es schränkt die Haftung jedoch deutlich ein.
Hat Opodo beispielsweise nachweislich alle notwendigen Schritte unternommen um die Beförderung des Fluggastes mit dem "Stolz der Lüfte" (=Onur Air) zu gewährleisten und beruft sich dieser dann auf eine "Störung im Datenverkehr" ist das nicht der Sphäre des Vermittlers zuzuordnen.Eine Blamage kann ich jedenfalls nicht erkennen, da muss ich mir auch keine besonderen Szenarien vorstellen.
Eine Blamage ist allenfalls, wenn man (wie ich!) am Desk erscheint und beiläufig informiert wird, dass der eigentlich gebuchte Flug bereits 24h vorher durchgeführt wurde und man leider vergeblich auf mein Erscheinen gewartet hätte ...
Ooops!?
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Willkommen im Club

Und On-Topic:
Diese Aussage von Oppodo verstehe ich nicht:
"Wir haben Ihre Buchung überprüft und haben festgestellt, dass die Fluggesellschaft Ihre Tickets nicht neuausstellen konnte, aufgrund eines technischen Fehlers."
Warum muss die Fluggesellschaft die Tickets "neuausstellen"
Ich würde erstmal fragen was damit gemeint ist und auch fragen welcher "technische Fehler" aufgetreten ist. -
... um dann ebenfalls eine automatische, ziemlich zuverlässig ebenso sinnbefreite Auskunft zu erhalten?
Entgegen meines Avatars bin ich eher pragmatisch. Folglich würde ich die Forderung an Opodo richten und sofortige Erstattung des zusätzlichen gekauften Ticket verlangen. Wie die das dann mit Onur verhackstücken und welches technische Problem ursächlich war ginge mir mit Verlaub an der Stirn vorbei - kilometerweit! -
Onur Air hat den zweiten Flug komplett erstattet. Hat zwar 6 Wochen gedauert, aber immerhin haben wir unseren Geld zurück bekommen.

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Ich überprüfe meine Buchungen immer in regelmäßigen Abständen auf der Homepage der Fluggesellschaft und mache auch einen Web Check in - ist nicht immer möglich, aber immer häufiger... Wenn es bis dahin klappt, sollte es nun keine Probleme mehr geben. Gut ist auch die Mobilnummer zur hinterlegen (bei der Fluggesellschaft), dann wird man per SMS informiert, wenn sich beim Flug was ändert, z. B. Abflugzeit. Alternativ, wenn vorhanden, die App runterladen.
Freut mich, dass ihr euer Geld wieder habt.
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@mrperfekt77
Kurze Frage: Von wem kam die Erstattung an dich?