Weniger Nächte als Reisetage Hotel erst am nächsten Tag
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Hallo nochmals.....
Sorry erstmal für die späte Antwort.Ich dachte, dass meine Angaben vollständig waren.
Tatsächlich fliegen wir am 19.11. los und landen auch am 19.11. gegen 19:00 Uhr.
Das Urlaubsziel ist AbuDhabi. Da dorthin ab Berlin auch ein Nachtflug existiert ( Abflug 22:00 Uhr und Ankunft ca. 06.00 Uhr) würden wir am 20.11. landen.
Ich wollte aber unbedingt den Tagesflug....Meine Meinung war jedoch, dass, wenn man eine Pauschalreise bucht, man auch auf jeden Fall Anspruch auf ein Hotelzimmer hat. Auch wenn sich der Reiseveranstalter geirrt haben sollte, bei der Zimmerbuchung. Ich bin der Meinung, dass ich ein Anspruch auf ein Zimmer haben müsste, für die Nacht vom 19. zum 20.11..
An die Buchung/Reservierung eines Zimmers hatte ich auch schon gedacht.
Bin aber der Meinung, mir steht das Zimmer seitens des RV zu.Stimmt es eigentlich noch, dass der RV 3 Wochen vor Reisebeginn keine Preisanpassung mehr vornehmen darf.... Dann könnte ich auch 2,5 Wochen vor Reisebeginn beim RV nachfragen.?.

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@mkfpa
Kannst du haben: errorfarealerts.com beispielsweise ...
Ist allerdings extrem off topic. -
@ronbike
Auf welchen Flug dich der Veranstalter bucht hast du bei einer Pauschalreise eher wenig Einfluss.
Naheliegend wäre, dass du in Kürze eine Änderung deiner Reisezeiten erhältst und dich auf dem Nachtflug wiederfindest.
Das ist zugegebener Maßen spekulativ - aber wir sitzen hier quasi alle auf dem Dreifuß und orakeln so fürbaß.
Zu präzisen Angaben gehört zumindest das Reiseziel - und wenn du strengstens undercover agieren willst frag besser einfach nicht auf der Forenebene ... ?!
Du hast Recht auf eine 10tägige Reise, wobei An- und Abreise nicht als "Erholungstage" gelten. -
Trotz gegenteiliger Behauptungen bin ich des Lesens mächtig ...

Ich bezog mich auf die Annahmen von ronbike, sie/er habe präzise gefragt. -
Hallo,
ich befürchte, ich bin etwas neben mir. Bislang dachte ich immer, das Hotelvoucher ist das Dokument, welches früher im Booklet des VA beinhaltet war bzw. in den definitiven Dokumenten enthalten ist, die man normalerweise erst frühestens 4 Wochen oder so vor Reisebeginn erhält. Wieso hat der Threaderöffner dann jetzt ausser der Auftragsbestätigung / Rechnung auch schon das Hotelvoucher in Händen? Geht es hier tatsächlich um eine Pauschalreise? Oder gibt es tatsächlich Veranstalter, die die Reisepapiere schon 2 1/2 Monate vor Reisebeginn an den Urlauber ausgeben? Oder hab ich hier etwas grundsätzlich falsch verstanden? Dann bitte ich um Entschuldigung.LG
Eva -
Hallo zusammen,
ich habe mich hier registriert, da ich für meine Eltern etwas fragen sollte. Ich wusste nicht, ob ich dafür einen neuen Thread erstellen soll, oder den bestehenden hier nutzen soll.
Meine Eltern hatten eine Reise in die Türkei gebucht mit Hinflug am 30.09.19 und Ankunft am Flughafen im 19:45.
Das Hotel war jedoch erst ab dem 01.10.2019 gebucht, dieses wurde auch so bestätigt.Jedoch war meinen Eltern nicht bewusst, dass das Zimmer somit erst am 01.10. um 14:00 bezogen werden konnte, sie mussten vor Ort für die erste Nacht über 200 € extra zahlen, andernfalls hätten sie in der Lobby übernachten müssen.
Sie haben eine Reklamation beim Veranstalter eingereicht, dieser beruft sich jedoch auf das angegebene Datum auf der Reisebestätigung und auf die Anzahl der Übernachtungen.
Jedoch haben meine Eltern bei der Buchung nicht darauf geachtet und die Anzahl der Nächte miteinander verglichen.Ist das somit einfach Pech, oder lohnt sich ggf. das Hinzuziehen eines Anwalts?
Über eine Einschätzung würden wir uns sehr freuen.
Vielen Dank,Alice
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Hallo zusammen,
ich habe mich hier registriert, da ich für meine Eltern etwas fragen sollte. Ich wusste nicht, ob ich dafür einen neuen Thread erstellen soll, oder den bestehenden hier nutzen soll.
Meine Eltern hatten eine Reise in die Türkei gebucht mit Hinflug am 30.09.19 und Ankunft am Flughafen im 19:45.
Das Hotel war jedoch erst ab dem 01.10.2019 gebucht, dieses wurde auch so bestätigt.Jedoch war meinen Eltern nicht bewusst, dass das Zimmer somit erst am 01.10. um 14:00 bezogen werden konnte, sie mussten vor Ort für die erste Nacht über 200 € extra zahlen, andernfalls hätten sie in der Lobby übernachten müssen.
Sie haben eine Reklamation beim Veranstalter eingereicht, dieser beruft sich jedoch auf das angegebene Datum auf der Reisebestätigung und auf die Anzahl der Übernachtungen.
Jedoch haben meine Eltern bei der Buchung nicht darauf geachtet und die Anzahl der Nächte miteinander verglichen.Ist das somit einfach Pech, oder lohnt sich ggf. das Hinzuziehen eines Anwalts?
Über eine Einschätzung würden wir uns sehr freuen.
Vielen Dank,Alice
@alice-wunder
XXXZitat völlig entbehrlich, daher gelöschtXXxDeine Eltern haben es so gebucht und der Veranstalter hat es genauso geliefert.
Der Veranstalter haftet nicht für so etwas. Es war der Fehler deiner Eltern.Rechtliche Chance zu gewinnen ist gleich Null.
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Auch wenn es für deine Eltern ärgerlich ist: Sie hätten selbst darauf achten müssen.
Ich finde an der Situation auch nichts grenzwertiges. Wenn ich ein Hotel ab 01.10. gebucht habe, kann ich nicht schon am 30.09. das Zimmer beziehen. Zudem ist weltweiter Standard, dass Zimmer am Anreisetag auch nicht Morgens sondern ab 14:00/15:00 Uhr zu beziehen, ist es früher bezugsfertig umso besser. -
Eben, weil es üblich ist, dass die Zimmer erst nachmittags bezugsfertig sind, ist es für mich grenzwertig so etwas anzubieten. Das Reisebüro hat zwar informiert, dass das Zimmer erst ab 1.10. genutzt werden kann, aber scheinbar die Kunden nicht informiert, dass es erst ab Nachmittags gilt. Es gibt immer wieder Beispiele von meist neuen Buchern/Urlaubern, die sich nicht ausreichend informieren. Und wenn dann das RB nicht eingreift, finde ich es unanständig. Gerade ein RB vor Ort sollte sich doch um die Kunden, die noch vorbeikommen, mehr kümmern als irgendein Internet-Büro.
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Vielen Dank für die Antworten. Die Reise wurde leider nicht im Reisebüro gebucht, Bekannte hatten das mit meinen Eltern zusammen über Sonnenklar TV im Internet gebucht.
Der Veranstalter war glaube ich V-Tours. Es wurden damals halt als Abreisedatum der 30.09. angegeben, dass das Hotel erst ab dem 01.10. gebucht war ist meinen Eltern so nicht aufgefallen bzw. haben sie gedacht, sie würden dann in der Nacht zum 01.10. das Zimmer bekommen.
Ich meine, wer würde denn freiwillig sowas buchen, wo man eine Nacht in der Lobby schlafen muss. Hätte hier der Veranstalter nicht einen Hinweis geben müssen, dass das Zimmer erst am nächsten Tag bezogen werden kann?
Na ja, wahrscheinlich muss man das einfach als Lehrgeld abhaken und das nächste mal doch besser in ein Reisebüro gehen. Allerdings wäre die Reise hier ja auch so konzipiert gewesen?! Oder haben Reisebüros andere Kontingente als die Internetplattformen?
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@Alice_Wunder
Ich folge der Einschätzung auf der Vorseite nicht ganz, weshalb erkläre ich dir gerne etwas genauer:
Selbstverständlich ist es Obliegenheit der Reisenden, die Anzahl der gebuchten Übernachtungen zu prüfen. Insofern ist der Argumentation des Veranstalters zunächst einmal nichts zu entgegnen.
Ferner reicht die Angabe im Angebot und später in der Reisebestätigung aus - es bedarf also keines zusätzlichen Hinweises.
Leider ist die Methode recht verbreitet - gerne auch mal am Abreisetag! - allerdings betrafen die mir bekannten Fälle ausschließlich sehr späte Anreisen (z.B. 3-5 Uhr früh) oder sehr frühe Abreisen (z.B. 0-2 Uhr).
Jetzt kommt das "aber":
Bei der Anreise um ca. 20 Uhr ist man gewöhnlich um Mitternacht im Hotel, weshalb ich das Arrangement ebenfalls als "grenzwertig" betrachte, ganz unbeachtlich mangelnder Sorgfalt der Reisenden!
Ebenfalls "grenzwertig" finde ich die Forderung von 100€ p.P. für die Zeit von sagen wir 1 Uhr bis 14 Uhr, auch wenn nichts über die Relation zum gesamten Reisepreis bekannt ist.Ich denke deshalb, dass es (sofern eine Rechtschutzversicherung besteht) schon sinnvoll ist, einen Anwalt zur Beratung hinzuzuziehen und evtl. Einredemöglichkeiten zu prüfen.
Ihr solltet das allerdings im Bewusstsein tun, dass dem Grunde nach der Veranstalter korrekt argumentiert und sich lediglich auf der Basis einer Kulanz etwas ausrichten ließe. Entsprechen würde ich einen Vorschlag unterbreiten - höflich und durchaus bekennend, dass dieses merkwürdige Detail der Reiseorganisation übersehen wurde. Der Veranstalter / Vermittler muss sich durchaus fragen lassen, weshalb bei einer recht gewöhnlichen Anreisezeit diese Regelung gewählt wurde, vielleicht ist er zu einem gewissen Entgegenkommen bereit.
Auf eine gerichtliche Auseinandersetzung würde ich es hingegen nicht ankommen lassen, die Chancen auf diesem Wege zu obsiegen halte ich in der Tat auch für homöopathisch ...Last not least bedanke ich mich, dass du diesen Sachverhalt hier im Forum vorgestellt hast.
Vielleicht regt das den ein oder anderen stillen Leser dazu an, gerade bei so beratungsarmen Buchungsmethoden genauer als genau hinzusehen und den Pferdefuß somit schon vor dem Entschluss zur Buchung zu entdecken.Übrigens sind hier schon ähnliche Fälle zur Diskussion gestellt worden, ich mache mich gleich mal auf die Suche ...
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Hallo vonschmeling,
vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Leider besitzen meine Eltern nur eine RSV mit Selbstbeteiligung von ich glaube 150 €. Da würde sich der ganze Spaß wohl nicht lohnen wenn die Chance, die 200 € wiederzubekommen als eher gering eingeschätzt werden kann.
Wir haben früher als ich noch ein Kind war öfters Pauschalreisen gemacht und sind auch öfters in der Nacht angekommen bzw. zurück gefahren. Jedoch hatten wir bisher immer ein Zimmer für die Nacht.
Daher fanden wir es komisch, dass das Zimmer diesmal erst für den nächsten Tag gebucht war.Tja, jetzt weiß ich, dass man bei einer nächsten Reisebuchung besser auch auf die Anzahl der Nächte achten muss.
Jedoch frage ich mich, woher bzw. wieso ein nicht so reiseaffiner Mensch wissen muss, dass man in diesem Fall das Hotelzlmmer erst um 14:00/15:00 Uhr beziehen kann.
Solche Angebote sind für den Veranstalter ja günstiger, da das Hotel eine Nacht weniger bezahlt werden muss. Diese Angebote tauchen dann auf den Websites an erster Stelle auf und stellen ein vermeintliches Schnäppchen im Vergleich zu den anderen Anbietern dar. Das ist doch irgendwie „unfair“ den anderen Veranstaltern gegenüber.
Viele Grüße -
Billig kann verflixt teuer sein, Alice_Wunder ... das gilt nicht nur für Pauschalreiebuchungen.
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war das ganze denn eine pauschalreise ? oder wurde beides getrennt voneinander gebucht ?
aber egal wie, ich wuerde mich in jedem fall an den veranstalter wenden und ihm schreiben, wie man das ganze empfindet, und was sie sich dabei gedacht haben, so etwas in der kombination zu verkaufen -
war das ganze denn eine pauschalreise ? oder wurde beides getrennt voneinander gebucht ?
aber egal wie, ich wuerde mich in jedem fall an den veranstalter wenden und ihm schreiben, wie man das ganze empfindet, und was sie sich dabei gedacht haben, so etwas in der kombination zu verkaufen@suzimausi sagte:
ich wuerde mich in jedem fall an den veranstalter wenden und ihm schreiben, wie man das ganze empfindet, und was sie sich dabei gedacht haben, so etwas in der kombination zu verkaufen
Na was denken die sich wohl ? Hoffentlich finden wir einen blöden der die Falle nicht merkt und uns den Schrott abkauft. So oder so ähnlich.
Drum merke- bei Buchung von Pauschalreisen muessen die Nächte immer 1 weniger sein als die Tage, also zB 8 Tage, 7 Nächte.
Fehlt diese Angabe dann ist was faul.
Nur bei Fernreisen kann es durch die Zeitverschiebung mal Ausnahmen geben, da muss man sich beim Va genau erkundigen wann man das Zimmer beziehen kann bzw verlassen muß.
HIER beide Zeigefinger heb fuer einen Link zu so einem Portal 
