Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe
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Hallo Gemeinde....
Habe jetzt schon ziemlich viele Seiten durch was die rückwirkende Flugsuche betrifft aber kann einfach nichts finden.
Hier sind sooo schlaue Köpfe (gottseidank) die mir bestimmt weiterhelfen können.
Ich suche einen Delta Flug von Frankfurt am Main nach Atlanta vom 14.12.2014 morgens.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Dachte ich probiere es über Esta weil man da ja die FLugnummern eingeben muss aber leider löschen sie die Daten nach geraumer Zeit

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Liebe Forumsmitglieder,
da ich eine Anfrage habe, die bis zum 4.8. zurückgeht habe ich leider keine Seite gefunden, die nicht kostenpflichtig (wenn überhaupt) mir diese Anfrage beantworten kann. Es wäre unheimlich nett, wenn einer von Euch diese Möglichkeit hätte und die Zeit aufwenden könnte, mir hier weiterzuhelfen:
Es geht um die Landung und die Ankunft am Gate des Fluges Air Canada AC 477 (FRA-YYZ) am Freitag, den 04.08.2017 in Toronto. Die geplante Zeit war 19.25 Uhr (7.25 pm) lokaler Zeit. Wir haben eine Warteschleife drehen müssen, so dass die tatsächliche Ankunftszeit definitv später war. Auf Grund eines vorangegangenen Flugausfalls und Umbuchung wäre eine Verspätung >10 min. für mich interessant.
Ganz herzlichen Dank im Voraus
Michael -
Hallo Zusammen,
bräuchte die exakte Landezeit der THY Maschine TK2022 vom 8.8.2015 von Istanbul nach Kayseri. Planmäßig sollte die Maschine um 01.40 lokale Zeit landen, kann mich aber grob erinnern, dass ich mehere Stunden in Istanbul warten musste.
Bisher habe ich flightaware probiert, aber die Historie geht nicht so weit zurück.Danke im voraus.
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... du bist aber schon des Sachverhaltes gewahr, dass dieses Operating keinerlei Berührungspunkte mit der VO(EG)261/04 hat?

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Gate Departure
Aktuell
12:12PM CEST
Planmäßig
11:35AM CESTRollend
11 MinutenTakeoff
12:23PM CEST
Planmäßig
11:35AM CESTLandung
Aktuell
02:20PM CEST
Planmäßig
01:25PM CESTRollend
4 MinutenAnkunftsgate
02:24PM CEST
Planmäßig
01:45PM CEST -
Hi, ich brauche unbedingt die Flugzeiten von einem Flug von Paderborn nach Antalya am 07.09.2017 Flugnummer CAI 4334, habe schon sämtliche Seiten durchforstet, finde aber nichts, vielleicht kann mir hier jemand die Daten sagen, es ist sehr wichtig, da es um eine Flugverspätung geht und ich morgen zum Anwalt möchte. Danke
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Du kannst die Daten vom Flughafen (PAD od. AYT) erfragen - oder direkt bei Corendon.
Im Übrigen brauchst du keine präzisen Angaben zu machen, wenn du sicher bist, dass das Operating mehr als 3h verspätet war.
Allerdings gebe ich zu bedenken, dass ein erfolgreiches Urteil ggf. erst noch in der Türkei vollstreckt werden müsste - weshalb die einschlägigen Inkassos die Beauftragung i.d.R. ablehnen.
Überlege dir daher gut, welche Kosten du dir aufbürdest, um irgendwann in ferner Zukunft ein Urteil erwirken und vollstrecken zu können.
Ich kann nur warnen ... -
Hi. Wieso in der Türkei vollstrecken? Wenn man ein Urteil erwirkt muss man doch genau beweisen, zu welchen Zeiten der Flieger gestartet und gelandet ist und was die ursprünglichen Zeiten sein sollten, daher wären die Zeiten ja schon sinnvoll. Danke liebe Grüße
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Nein, du musst das als Kläger nicht beweisen, die Beklagte muss das Gegenteil beweisen.
Der Sitz von Corendon liegt in der Türkei, folglich muss das Urteil dort vollstreckt werden, auch wenn es hier ergangen ist. -
Hier schau mal ganz unten bei Anwendbares Recht (Gerichtsstand):
https://www.corendonairlines.com/de/haftungsausschlussDie haben keinen Geschäftssitz in Deutschland, daher musst du das Urteil dann in der Türkei vollstrecken lassen. Und bei der derzeitigen Politischen Lage ist dann noch eine zusätzliche Herausforderung.
VG
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Aber bei einer Klage, also wenn ich Klage, muss ich doch die mir günstigen Tatsachen beweisen, also die Verspätung. Oder gibt es da eine Beweislastumkehr? Ich kenne keine, habe keine gefunden. Also muss ich meinen Anspruch, den ich haben will, beweisen.
Das mit dem Vollstrecken ist logisch, stimmt.
Danke
Liebe grüße -
Aber bei einer Klage, also wenn ich Klage, muss ich doch die mir günstigen Tatsachen beweisen, also die Verspätung. Oder gibt es da eine Beweislastumkehr? Ich kenne keine, habe keine gefunden. Also muss ich meinen Anspruch, den ich haben will, beweisen.
Das mit dem Vollstrecken ist logisch, stimmt.
Danke
Liebe grüßeHi Du,
beweisen musst du erstmal gar nichts. Du musst lediglich vortragen, worauf du deinen Anspruch stützt - also die Verspätung.
Erst wenn die Beklagte dies bestreitet, müsstest du einen Beweis anbieten, also z.B. jemanden vom Flughafen. Wenn der Flug aber drölf Stunden zu spät war, wird über eine Verspätung größer 3 Stunden nicht groß Beweis erhoben werden müssen...

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Chenau. Übrigens auch schon bei einer Verspätung von nur 3h + elwunneunzich Minuten ...

Das mit der Vollstreckung dürfte das wesentlich größere Problem sein, weshalb ich vor dem Beschreiten des Klageweges eine eingehende Beratung hinsichtlich der Erfolgsaussichten empfehle. -
@Du
Wenn du ein vollstreckbares Urteil eines deutschen Gerichts hast, kannst du auch einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der das Geld zwangsweise von der Airline eintreibt. Theoretisch kann er ein Flugzeug, das in Deutschland gerade gelandet ist, bis zur Zahlung der Forderung grounden (und bei Nichtzahlung versteigern lassen
)Wäre nicht der erste Fall (Thailändischer Prinz)
Mach dir den Spaß

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Allerdings macht der Gerichtsvollzieher das nicht "für umme" (wie auch kein anderer Beteiligter von Anwalt bis Gericht) und bleiben die gesamten Kosten der Vollstreckung zunächst einmal an Du hängen.
Ob das dann noch so viel Spaß macht kann nur Du selbst entscheiden ...
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@Du
Wenn du ein vollstreckbares Urteil eines deutschen Gerichts hast, kannst du auch einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der das Geld zwangsweise von der Airline eintreibt. Theoretisch kann er ein Flugzeug, das in Deutschland gerade gelandet ist, bis zur Zahlung der Forderung grounden (und bei Nichtzahlung versteigern lassen
)Wäre nicht der erste Fall (Thailändischer Prinz)
Mach dir den Spaß

@Gastro24 sagte:
@Du
Theoretisch kann er ein Flugzeug, das in Deutschland gerade gelandet ist, bis zur Zahlung der Forderung grounden (und bei Nichtzahlung versteigern lassen
)Nicht nur Theoretisch, sondern tatsächlich. Und nicht "lassen" sondern er, himself kann es.
Nur wird er wg. 300 EUR das Flugzeug nicht zur Versteigerung anbieten.Der Amtsrichter wird ihm was erzählen

@Juanito
Bitte Zitat und Antwort trennen, sonst blickt da keiner durch!
LG
Sokrates -
Hi ,
ich bräuchte mal eure Hilfe. Es geht um den Condor Flug DE2248 am 8.9.2017 von Frankfurt/main nach Puerto Plata. Das war alles an dem Tag eine ziemlich knappe Geschichte, jedoch sind wir mit ungefähr 3:10 h Verspätung angekommen. Vorbildlich habe ich natürlich ein Schreiben mit Fristsetzung zur AUsgleichzahlung an Condor geschickt, heute kam die E-Mail von Condor mit der Behauptung, dass der Flug angeblich nur 2:51 Minuten Verspätung hatte. Das stimmt definitiv nicht. Nun möchte ich noch ein paar Informationen und Daten sammeln bevor ich ein Fass aufreiße. Es geht halt nur um ein paar Minuten und ich wäre über jegliche Infos eurerseits sehr glücklich.Danke schonmal im voraus
