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Flugzeiten nachträglich recherchieren - Brauche dringend Hilfe

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Airlines
1.0k Beiträge 269 Kommentatoren 434.2k Aufrufe
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  • Sunny2609S Offline
    Sunny2609S Offline
    Sunny2609
    schrieb am zuletzt editiert von
    #61

    Hallo Gemeinde....

    Habe jetzt schon ziemlich viele Seiten durch was die rückwirkende Flugsuche betrifft aber kann einfach nichts finden.

    Hier sind sooo schlaue Köpfe (gottseidank) die mir bestimmt weiterhelfen können.

    Ich suche einen Delta Flug von Frankfurt am Main nach Atlanta vom 14.12.2014 morgens.

    Kann mir da jemand weiterhelfen? Dachte ich probiere es über Esta weil man da ja die FLugnummern eingeben muss aber leider löschen sie die Daten nach geraumer Zeit 😕

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • mco2017M Offline
      mco2017M Offline
      mco2017
      schrieb am zuletzt editiert von
      #62

      Liebe Forumsmitglieder,
      da ich eine Anfrage habe, die bis zum 4.8. zurückgeht habe ich leider keine Seite gefunden, die nicht kostenpflichtig (wenn überhaupt) mir diese Anfrage beantworten kann. Es wäre unheimlich nett, wenn einer von Euch diese Möglichkeit hätte und die Zeit aufwenden könnte, mir hier weiterzuhelfen:
      Es geht um die Landung und die Ankunft am Gate des Fluges Air Canada AC 477 (FRA-YYZ) am Freitag, den 04.08.2017 in Toronto. Die geplante Zeit war 19.25 Uhr (7.25 pm) lokaler Zeit. Wir haben eine Warteschleife drehen müssen, so dass die tatsächliche Ankunftszeit definitv später war. Auf Grund eines vorangegangenen Flugausfalls und Umbuchung wäre eine Verspätung >10 min. für mich interessant.
      Ganz herzlichen Dank im Voraus
      Michael

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Fluggast77F Offline
        Fluggast77F Offline
        Fluggast77
        schrieb am zuletzt editiert von Fluggast77
        #63

        Hallo Zusammen,

        bräuchte die exakte Landezeit der THY Maschine TK2022 vom 8.8.2015 von Istanbul nach Kayseri. Planmäßig sollte die Maschine um 01.40 lokale Zeit landen, kann mich aber grob erinnern, dass ich mehere Stunden in Istanbul warten musste.
        Bisher habe ich flightaware probiert, aber die Historie geht nicht so weit zurück.

        Danke im voraus.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #64

          ... du bist aber schon des Sachverhaltes gewahr, dass dieses Operating keinerlei Berührungspunkte mit der VO(EG)261/04 hat? 😕

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • burton_B Offline
            burton_B Offline
            burton_
            schrieb am zuletzt editiert von
            #65

            Hallo,

            hat vielleicht zufällig jemand die Daten zu Flug HG7564 NUE-PMI vom 18.09.2017 für mich? Wäre super! 😊

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • KeVe1983x1K Offline
              KeVe1983x1K Offline
              KeVe1983x1
              schrieb am zuletzt editiert von KeVe1983x1
              #66

              Gate Departure
              Aktuell
              12:12PM CEST
              Planmäßig
              11:35AM CEST

              Rollend
              11 Minuten

              Takeoff
              12:23PM CEST
              Planmäßig
              11:35AM CEST

              Landung
              Aktuell
              02:20PM CEST
              Planmäßig
              01:25PM CEST

              Rollend
              4 Minuten

              Ankunftsgate
              02:24PM CEST
              Planmäßig
              01:45PM CEST

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • burton_B Offline
                burton_B Offline
                burton_
                schrieb am zuletzt editiert von
                #67

                ¡Muchas gracias! 👍

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • DuD Offline
                  DuD Offline
                  Du
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #68

                  Hi, ich brauche unbedingt die Flugzeiten von einem Flug von Paderborn nach Antalya am 07.09.2017 Flugnummer CAI 4334, habe schon sämtliche Seiten durchforstet, finde aber nichts, vielleicht kann mir hier jemand die Daten sagen, es ist sehr wichtig, da es um eine Flugverspätung geht und ich morgen zum Anwalt möchte. Danke

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #69

                    Du kannst die Daten vom Flughafen (PAD od. AYT) erfragen - oder direkt bei Corendon.
                    Im Übrigen brauchst du keine präzisen Angaben zu machen, wenn du sicher bist, dass das Operating mehr als 3h verspätet war.
                    Allerdings gebe ich zu bedenken, dass ein erfolgreiches Urteil ggf. erst noch in der Türkei vollstreckt werden müsste - weshalb die einschlägigen Inkassos die Beauftragung i.d.R. ablehnen.
                    Überlege dir daher gut, welche Kosten du dir aufbürdest, um irgendwann in ferner Zukunft ein Urteil erwirken und vollstrecken zu können.
                    Ich kann nur warnen ...

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • DuD Offline
                      DuD Offline
                      Du
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #70

                      Hi. Wieso in der Türkei vollstrecken? Wenn man ein Urteil erwirkt muss man doch genau beweisen, zu welchen Zeiten der Flieger gestartet und gelandet ist und was die ursprünglichen Zeiten sein sollten, daher wären die Zeiten ja schon sinnvoll. Danke liebe Grüße

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #71

                        Nein, du musst das als Kläger nicht beweisen, die Beklagte muss das Gegenteil beweisen.
                        Der Sitz von Corendon liegt in der Türkei, folglich muss das Urteil dort vollstreckt werden, auch wenn es hier ergangen ist.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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                        • PossibaerP Offline
                          PossibaerP Offline
                          Possibaer
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #72

                          Hier schau mal ganz unten bei Anwendbares Recht (Gerichtsstand):
                          https://www.corendonairlines.com/de/haftungsausschluss

                          Die haben keinen Geschäftssitz in Deutschland, daher musst du das Urteil dann in der Türkei vollstrecken lassen. Und bei der derzeitigen Politischen Lage ist dann noch eine zusätzliche Herausforderung.

                          VG

                          Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Schnute halten...

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • DuD Offline
                            DuD Offline
                            Du
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #73

                            Aber bei einer Klage, also wenn ich Klage, muss ich doch die mir günstigen Tatsachen beweisen, also die Verspätung. Oder gibt es da eine Beweislastumkehr? Ich kenne keine, habe keine gefunden. Also muss ich meinen Anspruch, den ich haben will, beweisen.

                            Das mit dem Vollstrecken ist logisch, stimmt.
                            Danke
                            Liebe grüße

                            burton_B 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • DuD Du

                              Aber bei einer Klage, also wenn ich Klage, muss ich doch die mir günstigen Tatsachen beweisen, also die Verspätung. Oder gibt es da eine Beweislastumkehr? Ich kenne keine, habe keine gefunden. Also muss ich meinen Anspruch, den ich haben will, beweisen.

                              Das mit dem Vollstrecken ist logisch, stimmt.
                              Danke
                              Liebe grüße

                              burton_B Offline
                              burton_B Offline
                              burton_
                              schrieb am zuletzt editiert von burton_
                              #74

                              Hi Du,

                              beweisen musst du erstmal gar nichts. Du musst lediglich vortragen, worauf du deinen Anspruch stützt - also die Verspätung.

                              Erst wenn die Beklagte dies bestreitet, müsstest du einen Beweis anbieten, also z.B. jemanden vom Flughafen. Wenn der Flug aber drölf Stunden zu spät war, wird über eine Verspätung größer 3 Stunden nicht groß Beweis erhoben werden müssen... 😊

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                #75

                                Chenau. Übrigens auch schon bei einer Verspätung von nur 3h + elwunneunzich Minuten ... 😉
                                Das mit der Vollstreckung dürfte das wesentlich größere Problem sein, weshalb ich vor dem Beschreiten des Klageweges eine eingehende Beratung hinsichtlich der Erfolgsaussichten empfehle.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • DuD Offline
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                                  Du
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #76

                                  Ok, ich danke euch. Habe ja heute nachmittag den Termin beim Anwalt. Schon ärgerlich wenn man doch eigentlich nur Urlaub haben will

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Gastro24G Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #77

                                    @Du
                                    Wenn du ein vollstreckbares Urteil eines deutschen Gerichts hast, kannst du auch einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der das Geld zwangsweise von der Airline eintreibt. Theoretisch kann er ein Flugzeug, das in Deutschland gerade gelandet ist, bis zur Zahlung der Forderung grounden  (und bei Nichtzahlung versteigern lassen 😉 )

                                    Wäre nicht der erste Fall (Thailändischer Prinz)

                                    Mach dir den Spaß 🙂

                                    juanitoJ 1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • vonschmelingV Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #78

                                      Allerdings macht der Gerichtsvollzieher das nicht "für umme" (wie auch kein anderer Beteiligter von Anwalt bis Gericht) und bleiben die gesamten Kosten der Vollstreckung zunächst einmal an Du hängen.
                                      Ob das dann noch so viel Spaß macht kann nur Du selbst entscheiden ... 😕

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Gastro24G Gastro24

                                        @Du
                                        Wenn du ein vollstreckbares Urteil eines deutschen Gerichts hast, kannst du auch einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der das Geld zwangsweise von der Airline eintreibt. Theoretisch kann er ein Flugzeug, das in Deutschland gerade gelandet ist, bis zur Zahlung der Forderung grounden  (und bei Nichtzahlung versteigern lassen 😉 )

                                        Wäre nicht der erste Fall (Thailändischer Prinz)

                                        Mach dir den Spaß 🙂

                                        juanitoJ Offline
                                        juanitoJ Offline
                                        juanito
                                        schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
                                        #79

                                        @Gastro24 sagte:

                                        @Du
                                        Theoretisch kann er ein Flugzeug, das in Deutschland gerade gelandet ist, bis zur Zahlung der Forderung grounden  (und bei Nichtzahlung versteigern lassen 😉 )

                                        Nicht nur Theoretisch, sondern tatsächlich. Und nicht "lassen" sondern er, himself kann es.
                                        Nur wird er wg. 300 EUR das Flugzeug nicht zur Versteigerung anbieten.

                                        Der Amtsrichter wird ihm was erzählen👊

                                        @Juanito
                                        Bitte Zitat und Antwort trennen, sonst blickt da keiner durch!
                                        LG
                                        Sokrates

                                        En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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                                          #80

                                          Hi ,
                                          ich bräuchte mal eure Hilfe. Es geht um den Condor Flug DE2248 am 8.9.2017 von Frankfurt/main nach Puerto Plata. Das war alles an dem Tag eine ziemlich knappe Geschichte, jedoch sind wir mit ungefähr 3:10 h Verspätung angekommen. Vorbildlich habe ich natürlich ein Schreiben mit Fristsetzung zur AUsgleichzahlung an Condor geschickt, heute kam die E-Mail von Condor mit der Behauptung, dass der Flug angeblich nur 2:51 Minuten Verspätung hatte. Das stimmt definitiv nicht. Nun möchte ich noch ein paar Informationen und Daten sammeln bevor ich ein Fass aufreiße. Es geht halt nur um ein paar Minuten und ich wäre über jegliche Infos eurerseits sehr glücklich.Danke schonmal im voraus

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