Sind 2 Reiserücktrittsversicherungen zulässig?
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Meine JahresReiserücktrittsversicherung deckt für eine kommende Reise nicht vollständig die Kosten ab. Weiterhin muss ich wegen des hohen Preises für eine gewisse Zeit den Selbstbehalt von 20 % abwählen. Meine RV ist sehr günstig, sozusagen ein alter Vertrag, der nicht mehr angeboten wird. Würde ich jetzt für ein Jahr den RV-Tarif verändern und danach wieder auf mein altes Level zurück wollen, wäre das laut Versicherung nicht möglich. Ich müsste dann deutlich mehr bezahlen.
Daher würde ich gerne meinen alten günstigen Vertrag behalten und eine einmalige RV bei einer anderen Versicherung abschließen. Ist dieses rein rechtlich möglich und welche Versicherung zahlt dann im Schadensfall?
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Hallo Karin1949
Warum sollte eine 2. Versicherung nicht zulässig sein?
Du kannst so viele Versicherungen abschließen wie Du möchtest.
Im Schadensfall wirst Du den Schaden mit ziemlicher Sicherheit nur bei einer Versicherung einreichen können.Gruß
Karl -
wukovits:
Hallo Karin1949Warum sollte eine 2. Versicherung nicht zulässig sein?
Du kannst so viele Versicherungen abschließen wie Du möchtest.
Im Schadensfall wirst Du den Schaden mit ziemlicher Sicherheit nur bei einer Versicherung einreichen können.Gruß
KarlNicht "wirst du" sondern "solltest du"
Ein und den selben Schaden bei 2 Versicherungen zu melden und evtl. auch beheben zu lassen ist Versicherungsbetrug -
Tangomaus:
HAllo - Du hast doch schon einen Beitrag zu diesem Thema, warum noch ein zweites Mal
?Lg.
Ich denke, das sind 2 verschiedene Themen. Hier ging es nur um die Frage, ob ich 2 Rücktrittsversicherungen abschließen könnte, weil ich meine erste RV behalten möchte. Für diese eine Reise bin ich eben unterversichert, sonst ist der erste Vertrag eben sehr günstig. Wenn ich da rausgehe, komme ich nicht wieder zurück, sagte man mir. Und vor allem: Wer zahlt denn nun im Ernstfall?
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zeitigweise:
wukovits:
Hallo Karin1949Warum sollte eine 2. Versicherung nicht zulässig sein?
Du kannst so viele Versicherungen abschließen wie Du möchtest.
Im Schadensfall wirst Du den Schaden mit ziemlicher Sicherheit nur bei einer Versicherung einreichen können.Gruß
KarlNicht "wirst du" sondern "solltest du"
Ein und den selben Schaden bei 2 Versicherungen zu melden und evtl. auch beheben zu lassen ist VersicherungsbetrugDie werden mich also nicht darauf verweisen, dass ich die erste Versicherung erst einmal in Anspruch nehmen soll? Ich meine, ich möchte alles richtig machen und im Ernstfall nicht auf so hohen Stronogebühren sitzen bleiben.
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Stelle doch die Frage deinem Versicherer.
Wie wär's eigentlich wenn du dich mit deinem 'Problem' auf einenThread beschränkst ...?!
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bernhard707:
Stelle doch die Frage deinem Versicherer.Wie wär's eigentlich wenn du dich mit deinem 'Problem' auf einenThread beschränkst ...?!
Wie schon geschrieben: Das waren zwei verschiedene Themen. Sonst soll man ja auch nicht alles vermischen. Mein Versicherer bietet nur neue Verträge an. Dann bin ich aus meinem alten raus. Daher eine andere Versicherung, eventuell, wenn es geht. Deine Antwort ist unproduktiv.
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Ich bin zwar anderer Meinung, aber wenn dir die bisherigen Antworten in deinen beiden Threads zum Thema als "unprodutiv" erscheinen, eröffne doch einfach noch einen dritten Thread ...
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@Karin1949
Es ist sehr ratsam, die Schadensmeldung nur bei einer Vers. einzureichen.
Als ehemalige Vers.-Angestellte ist mir bekannt, dass die Vers. ihre eingereichten Schäden - egal welcher Art - in einer Risiko-Wagnis-Datei (auch Schwarze Liste der Versicherungswirtschaft genannt) sammeln, dort sind sie für alle abrufbar. So kann jederer Versicherer prüfen, ob identischer Schaden auch bei einer anderen Vers. gemeldet wurde. Dies kann dann als Versicherungsbetrug ausgelegt werden und es fließt u.u. überhaupt keine Zahlung.
Auch gibt es nicht die Möglichkeit, die eine bis zum versicherten Höchstbeitrag zahlen zu lassen und die Differenz bei der anderen einzureichen.
