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Airline storniert Flug, Hotel separat gebucht.

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  • Pakadu242618P Offline
    Pakadu242618P Offline
    Pakadu242618
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen

    Wir haben voriege Woche einen Flug, in unserem Fall bei Tuifly gebucht.

    Aus gegebenen Anlass mache ich mir nur Sorgen.

    Der Flug findet zwar erst im Mai statt, trotzdem bin ich nun beunruhigt.

    Was passiert wenn die Airline einen Flug streicht ? Bekommt man einen alternative Flug ? Klar kann ich dann einen neuen Flug buche. Vermutlich werden wir den Preis aber nicht mehr haben, nur aus diesem Grund haben wir diesen Flug an diesem Tag gebucht.

    Denn wir haben erstmal nur den Flug gebucht, da Tuifly die letzten Tage an gewissen Tage super Angebote hatte.

    Die Hotels wollten wir preislich weiter beobachten, und bei einem super Angeot buchen.

    Nur was passiert, wenn der Flug gestrichen ist. Das Hotel ist ja gebucht. Abbuchen geht ja nicht.

    Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen 😃

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    • DerCavemanD Offline
      DerCavemanD Offline
      DerCaveman
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Buche das Hotel halt in einer Buchungsklasse, in der eine kostenlose Stornierung moeglich ist (oft geht das sogar noch am geplanten Anreisetag, sonst 1 - 2 Tage vorher). Buchst Du hingegen in einer Klasse, in der eine Stornierung nicht oder nur gegen hohe Stornokosten moeglich ist, bekommst Du das Zimmer wahrscheinlich etwas guenstiger, traegst aber das Ausfallrisiko selbst.

      Die Fluggesellschaft hat mit deiner Hotelreservierung nichts zu tun und wird die Stornokosten somit auch nicht uebernehmen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • zeitigweiseZ Offline
        zeitigweiseZ Offline
        zeitigweise
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        .... es sei denn die Fluggesellschaft gibt erst kurz vor Abflug bekannt, dass der Flug gestrichen wurde (max 10 Tage vor Reiseantritt).... nämlich dann entstehen Schadensersatzansprüche

        Es scheint, daß das Reisen für mich eigentlich die zuträglichste Lebensart ist. August Graf von Platen Hallermund

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • DerCavemanD Offline
          DerCavemanD Offline
          DerCaveman
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Schadensersatzansprueche duerften in diesem Fall nur schwer durchsetzbar sein. Schliesslich haette man im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht vorbeugen und einen kostenlos stornierbaren Tarif waehlen koennen (und wahrscheinlich auch muessen). Tut man dies nicht, nur um einen etwas guenstigeren Preis zu bekommen, wird man das damit verbundene Risiko kaum auf die Fluggesellschaft abwaelzen koennen.

          Auf alle Faelle wird man nicht mit einem freiwilligen Ersatz durch die Fluggesellschaft rechnen koennen und versuchen muessen, seine vermeintlichen Ansprueche auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Das Prozessrisiko duerfte dann ein sehr hohes sein.

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          • Pakadu242618P Offline
            Pakadu242618P Offline
            Pakadu242618
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich habe gelesen, 14 Tage vor Flugantritt. Ja Schadensansprüche, aber beinhaltet das auch mein Hotel ?

            Ich habe eben im Radio gehört, das Tuifly mit Air Berlin zusammen gelegt werden soll. Vermutlich wird dann mein Flug im Mai satt finden.

            Hätte man lieber eine Pauschalreise gebucht, dann wäre vermutlich alles abgesichert.

            Ich habe meine Frage eben auch auf Tuifly.de bei FB gepostet.

            Da heute Flüge von Köln storniert wurden sind.
            Ich habe Tuifly gefragt, ob sie alternativen angeboten hätten. Sie sagten nein. Also bekommen die Passagiere nun einen Schadensersatz. In meinem Fall zum Thema Hotel, schrieb Tuifly, das ich bitte meine Rechnung ihnen zu komme lassen soll. Ich habe nicht dazu geschrieben das mein Flug erst im Mai geht. Ich wollte halt wissen, was passiert wenn. Ich weiß, ich nicht immer gut soweit im vorraus zu denken 😃

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            • vonschmelingV 1
              vonschmelingV 1
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ansprüche bestehen bei einer kurzfristigen Änderung nur im Rahmen der VO(EG)261/04 und nur gegen das Luftverkehrsunternehmen.
              Selbstverständlich kann eine Kompensation für die evtl. Stornokosten der Unterkunft nicht verlangt werden, das gilt auch für einen Ersatz für unnütz aufgewendete Urlaubszeit.

              AB und X3 werden auch nicht "zusammengelegt", es sollen Strecken übernommen und Geräte geleast werden.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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