FTI Teil II
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@wuppiandre sagte:
Une wenn der Gutschein 3 Jahre gültig ist könnte ich danach erst ein Auszahlung verlangen?
Danach ist die Sache verjährt und vorher kann der Gutscheingeber den entgangenen Gewinn abziehen, es sei denn, Du nutzt den Gutschein für den auf demselben festgelegten Zweck.
LG
Sokrates
@sokrates sagte:
Danach ist die Sache verjährt und vorher kann der Gutscheingeber den entgangenen Gewinn abziehen, es sei denn, Du nutzt den Gutschein für den auf demselben festgelegten Zweck.
LG
Sokrates
Hallo , noch mal bitte , verstehe ich dann vieleicht. Wenn der RV von sich aus (wäre clever) einen Gutschein auf drei Jahre Gültigkeit ausstellt ,wann könnte ich dann eine Barauszahlung erlangen? Danke
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Nach Ablauf - also nach 3 Jahren.
Da sie aber (u.a.) nicht die notorischen ********** sind, als die sie hier bisweilen persifliert werden, beträgt die Geltungsdauer nur 1 Jahr, nach dessen Verstreichen du eine Auszahlung begehren kannst. -
Ein Aspekt, den ich in der bisherigen Diskussion vermisst habe, nämlich den
"Sicherungsschein für Pauschalreisen gem. § 651 AGBG"
Kundengelder für Reiseleistungen von FTI sind abgesichert bis zu einer Höhe von 110 Mio €.Am Ende det Tages gibt es ja nur 2 Szenarien:
1) FTI schlittert NICHT in die Pleite - dann bekommt man den Reisepreis zurück, vermutlich wirds halt einige Wochen dauern (auch wenn sich die RV davor wehren wollen in Form von Gutscheinen, Umbuchungen u.ä.)
2) FTI schlittert in die Pleite - dann wird die Versicherung zur Leistung gebeten werden
(Milchmädchen-Rechnung: durchschnittlicher Reisepreis 3.000.- // 110 Mio = 37.000 Reisen wären damit abgesichert)Lieg ich mit meiner Überlegung so daneben ??
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Du liegst in sofern daneben als das die Deckungssumme von 110 Mio alle RV betrifft, die beim jeweiligen Versicherer versichert sind.
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@ jlechtenboemer
für dich ganz allein, ich zitiere:
"Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz des Veranstalters FTI Touristik Gmbh, Landsbergerstr.88, 80339 München gegenüber dem Kundengeldabsicherer Swiss Re International SE ...Adresse ..... ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651 r Abs.4 ABGB zu." Zitat Ende !Solltest du noch nie so einen Reisesicherungsschein gesehen haben, dann lass ich dir gern eine Kopie zukommen.
Nachsatz: Deckungssumme für alle RV, die beim jeweilgen Versicherer versichert sind ..... dann müsste die Deckungssumme wohl eher 110 Mrd betragen ! -
@ jlechtenboemer
für dich ganz allein, ich zitiere:
"Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz des Veranstalters FTI Touristik Gmbh, Landsbergerstr.88, 80339 München gegenüber dem Kundengeldabsicherer Swiss Re International SE ...Adresse ..... ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651 r Abs.4 ABGB zu." Zitat Ende !Solltest du noch nie so einen Reisesicherungsschein gesehen haben, dann lass ich dir gern eine Kopie zukommen.
Nachsatz: Deckungssumme für alle RV, die beim jeweilgen Versicherer versichert sind ..... dann müsste die Deckungssumme wohl eher 110 Mrd betragen !@jlechtenboemer
An @reisefux99 scheint die TC-Pleite letztes Jahr spurlos vorbeigegangen zu sein!

LG
Sokrates
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@ jlechtenboemer
für dich ganz allein, ich zitiere:
"Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz des Veranstalters FTI Touristik Gmbh, Landsbergerstr.88, 80339 München gegenüber dem Kundengeldabsicherer Swiss Re International SE ...Adresse ..... ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651 r Abs.4 ABGB zu." Zitat Ende !Solltest du noch nie so einen Reisesicherungsschein gesehen haben, dann lass ich dir gern eine Kopie zukommen.
Nachsatz: Deckungssumme für alle RV, die beim jeweilgen Versicherer versichert sind ..... dann müsste die Deckungssumme wohl eher 110 Mrd betragen !Tut sie aber nicht ... und das ist das Problem bei der Deckungssumme (und somit bei Gutschein oder Umbuchung)
Nachtrag für Sokrates:
Es ist nicht jeder betroffen gewesen und auch nicht jeder den ganzen Tag in einem Reiseforum unterwegs: Ich schätze, dass das mit der Deckungssumme keine 5 % der Deutschen zwischen 18 und 80 wissen. -
@ jlechtenboemer
für dich ganz allein, ich zitiere:
"Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz des Veranstalters FTI Touristik Gmbh, Landsbergerstr.88, 80339 München gegenüber dem Kundengeldabsicherer Swiss Re International SE ...Adresse ..... ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651 r Abs.4 ABGB zu." Zitat Ende !Solltest du noch nie so einen Reisesicherungsschein gesehen haben, dann lass ich dir gern eine Kopie zukommen.
Nachsatz: Deckungssumme für alle RV, die beim jeweilgen Versicherer versichert sind ..... dann müsste die Deckungssumme wohl eher 110 Mrd betragen !@reisefux99 sagte:
@ jlechtenboemer
für dich ganz allein, ich zitiere:Nun ändert aber mal ein Zitat nichts an der Rechtslage .... ansonsten kämen wir heute mit einem Zitat von J.F. Kennedy ein ganzes Stück weiter : „Frage nicht was der Staat für dich tun kann. Frage was du für den Staat tun kannst.“
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ntv online :
+++ 12:42 Kabinett: Gutscheine statt Rückzahlpflicht für abgesagte Reisen +++
Die Bundesregierung will bei abgesagten Reisen sowie bei Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit eine Gutscheinlösung für Kunden - statt einer sofortigen Rückzahlpflicht. Das "Corona"-Kabinett stimmte einer entsprechenden Lösung zu, wie es aus Regierungskreisen hieß. Die Gutscheine sollen befristet sein bis Ende 2021. Neben Deutschland wollten auf EU-Ebene viele weitere Mitgliedsstaaten eine solche Lösung. Die EU-Kommission muss dem noch zustimmen. -
ntv online :
+++ 12:42 Kabinett: Gutscheine statt Rückzahlpflicht für abgesagte Reisen +++
Die Bundesregierung will bei abgesagten Reisen sowie bei Veranstaltungen in den Bereichen Kultur, Sport und Freizeit eine Gutscheinlösung für Kunden - statt einer sofortigen Rückzahlpflicht. Das "Corona"-Kabinett stimmte einer entsprechenden Lösung zu, wie es aus Regierungskreisen hieß. Die Gutscheine sollen befristet sein bis Ende 2021. Neben Deutschland wollten auf EU-Ebene viele weitere Mitgliedsstaaten eine solche Lösung. Die EU-Kommission muss dem noch zustimmen.Tja, die Reiselobyisten scheinen es geschafft zu haben. Wenn es so durchgeht.
Juchuu...ich bin jetzt persönlicher Kreditgeber der Reisebranche. -
„Geplant sind auch Härtefallklauseln für alle Kunden, denen ein Gutschein wegen ihrer finanziellen Situation nicht zumutbar ist „
KLICK MICH -
„Geplant sind auch Härtefallklauseln für alle Kunden, denen ein Gutschein wegen ihrer finanziellen Situation nicht zumutbar ist „
KLICK MICH -
Na ja, die EU-Kommissare werden von den Regierungen der EU-Staaten nominiert und wenn sich die EU Staaten einig sind...
@haberling sagte:
und wenn sich die EU Staaten einig sind...
Mein Gedächtnis hat schon Löcher aber ich glaube das ist schon eine Weile her das EU Staaten sich einig waren!
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Naja:
Gutscheine statt Geld zurück gibt es ja schon in einigen Ländern
Frankreich, Holland, Italien,Belgien, die Spanier sind vermutlich in Kürze dabei, die Polen wollen ein Gesetz dazu verabschieden...
Da sind schon einige die das bereits "durchziehen.."
Das ist aber kein reines FTI Thema. -
Naja:
Gutscheine statt Geld zurück gibt es ja schon in einigen Ländern
Frankreich, Holland, Italien,Belgien, die Spanier sind vermutlich in Kürze dabei, die Polen wollen ein Gesetz dazu verabschieden...
Da sind schon einige die das bereits "durchziehen.."
Das ist aber kein reines FTI Thema.Ich wusste nicht,dass Reisen & Kultur so Systemrelevant sind dass man dafür geltendes Recht beugt, Verbraucher so viel schlechter stellt und die Glaubwürdigkeit von Regierung und EU dafür zu opfen bereit ist.
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Tja ... again what learned!
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@altlöwin: Du bist nicht jetzt privater Kreditgeber geworden, Du warst es schon immer, wenn Du in Vorleistung gegangen bist, sei es beim Küchenhändler, der Airline oder beim Reiseveranstalter. Beim Reiseveranstalter gibt es wenigstens noch einen Sicherungsschein (von zweifelhaften Wert).
Deshalb lehne ich seit Jahren Anzahlungen ab und buche nur (teurere) stornierbare Tarife, die erst vor Ort gezahlt werden müssen, kann mich daher dieses Jahr bei zwei Hotelaufenthalten schadfrei halten und hänge nur mit zwei nicht stornierbaren Eurowings Flügen und einem angezahlten Ferienhaus in der Luft. Habe es beim Möbelhändler aber auch schon erlebt, dass man mich als Kunde ohne Anzahlung nicht wollte, da es ja genug dumme Schafe gibt, die für 1% Rabatt eine fette ungesicherte Anzahlung abdrücken...
Das Grundübel ist und bleibt, dass von Verbrauchern unbesichert Vorleistungen entgegengenommen werden dürfen. Da müsste der Gesetzgeber eingreifen und diese Art der ungewollten, bzw. unbewussten privaten Kreditierung durch Verbraucher verbieten.
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Naja:
Gutscheine statt Geld zurück gibt es ja schon in einigen Ländern
Frankreich, Holland, Italien,Belgien, die Spanier sind vermutlich in Kürze dabei, die Polen wollen ein Gesetz dazu verabschieden...
Da sind schon einige die das bereits "durchziehen.."
Das ist aber kein reines FTI Thema.@guenter-holidaycheck sagte:
Das ist aber kein reines FTI Thema.
Zugegeben, aber ich wusste nicht genau wo ich es posten soll
